Die juristische Presseschau vom 24. bis 26. März 2018: Euro­päi­sche Sam­mel­klage / Fest­nahme von Puig­de­mont / Kritik an Face­book

26.03.2018

EU-Kommissarin Věra Jourová will die Sammelklage in ganz Europa einführen. Außerdem in der Presseschau: Der katalanische Ex-Präsident Puigdemont ist in Schleswig-Holstein festgenommen worden und Justizministerin Barley kritisiert Facebook.

Thema des Tages

Sammelklagen: Die Samstags-FAZ (Hendrik Kafsack) meldet, dass die EU Sammelklagen einführen will. Die zuständige EU-Kommissarin Věra Jourová wolle nach Ostern dazu konkrete Vorschläge vorlegen. Sie will sich dabei dem umstrittenen amerikanischen Modell annähern, heißt es im Artikel. So sollen Anwaltskanzleien auch ohne Mandat der Betroffenen klagen und im Erfolgsfall großzügige Honorare erhalten können. "Qualifizierte Institutionen", etwa Verbraucherverbände, sollen in vielen Fällen stellvertretend für die Verbraucher auf Schadenersatz klagen können, beispielsweise in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Energie, Telekommunikation, Gesundheit oder Umweltschutz. Laut Hbl (Till Hoppe/Ruth Berschens u.a.) befürchtet der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) eine unangemessene Verschärfung der geltenden Regelungen und erhebliche Missbrauchsrisiken. Die deutsche Industrie lehne die Einführung EU-weiter Kollektivklagen ausdrücklich ab, zitiert das Blatt aus einem Brief von BDI-Präsident Dieter Kempf an Kommissarin Jourová.

Hendrik Kafsack (Samstags-FAZ) meint, dass der Vorstoß der Kommission zur Einführung von Sammelklagen über das Ziel hinausschieße. Statt sich dem amerikanischen Modell anzunähern gäbe es einen goldenen Mittelweg: Die Musterfeststellungsklage. Solche Pilotverfahren könnten den Verbrauchern erleichtern, selbst ihre Rechte einzuklagen – und das, so sie richtig zugeschnitten sind, ganz ohne Auswüchse.

Rechtspolitik

Musterfeststellungsklage: Hinsichtlich der in Deutschland geplanten Einführung einer Musterfeststellungsklage gibt es laut Samstags-FAZ (Hendrik Wieduwilt) Streit. Der Koalitionspartner CDU/CSU sei von dem von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) vorgelegten Entwurf nicht begeistert, weil beispielsweise Klagen über "Strohmann-Verbrauchervereine" aus dem EU-Ausland nicht verhindert würden. Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand befürchte eine Klageindustrie und die Grünen bezweifelten, ob – wegen der drohenden Verjährung – die neuen Regelungen Dieselkunden überhaupt noch helfen könnten.

§ 219a StGB: Im Streit um § 219a StGB, der die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, hat Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Gesprächsbereitschaft erkennen lassen. "Falls es ein berechtigtes, bisher noch nicht abgedecktes Bedürfnis nach objektiven Informationen geben sollte für Frauen, die sich in einer schwierigen persönlichen Lage befinden, werden wir gemeinsam nach Lösungen suchen.", wird Spahn von der Montags-SZ (Constanze von Bullion) zitiert. Nachdrücklich für eine Änderung spricht sich Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) aus.

Lydia Rosenfelder (FAS) meint, dass § 219a StGB bleiben müsse. Der Paragraph sei Teil einer klugen Gesetzgebung, die beiden Seiten und der Lebenswirklichkeit Rechnung trage. Wer ihn streichen will, gefährde das gesamte Konstrukt, so Rosenfelder. Ronen Steinke (Montags-SZ) ist der Auffassung, dass es nötig, aber auch ausreichend sei, mit ein paar Worten klarzustellen, dass der Gesetzgeber nie verbieten wollte, dass Ärzte und Ärztinnen sachlich über legale Abtreibungen informieren. Judith Horchert (spiegel.de) gibt zu bedenken, dass die Entscheidung für den Abbruch einer Schwangerschaft selbst schon schwer genug sei und deshalb den Frauen durch nur sporadische Informationen nicht noch mehr aufgebürdet werden sollte.

Bayerisches Polizeigesetz: netzpolitik.org (Marie Bröckling) stellt kritisch das geplante neue bayerische Polizeigesetz vor*. Das Gesetz komme einem Ausbau der Polizei zum Nachrichtendienst gleich, heißt es im Artikel. Die Exekutive dürfe künftig präventive Ermittlungen ohne konkrete Hinweise auf Straftaten führen – damit könne die Polizei nun wie der Verfassungsschutz agieren. Zudem dürften die Beamten künftig in Ausnahmefällen Handgranaten einsetzen, Post von Verdächtigen beschlagnahmen, IT-Systeme durchsuchen, V-Leute einsetzen und Bodycams tragen. Die Autorin befürchtet, dass das Gesetz zum verfassungsrechtlichen Präzedenzfall auch auf Bundesebene und unter Bundesinnenminister Horst Seehofer bald in ganz Deutschland zum Vorbild werden könne.

Datenschutzgrundverordnung: Anlässlich des Datenskandals bei Facebook begeistert sich EU-Kommissarin Věra Jourová in einem Gastkommentar der Samstags-Welt für die demnächst in Kraft tretende Datenschutzgrundverordnung, die die Europäer vor einem solchen Datenmissbrauch künftig schützen werde. Die Datenschutzgrundverordnung der EU biete in Bezug auf unsere Daten das weltweit beste Gesamtpaket an Verbraucherschutz und Verbraucherrechten, so Jourová.

Datenschutz in Europa: Der Europäische Datenschutzbeauftragte Giovanni Butarelli hat in der vergangenen Woche eine Stellungnahme zu "online manipulation and personal data" veröffentlicht. Darin empfiehlt er laut einem Bericht von netzpolitik.org (Leon Kaiser) die ePrivacy-Verordnung zu verschärfen und schnell zu verabschieden. Außerdem sei die Datenschutzgrundverordnung ab Mai konsequent durchzusetzen.

Mietpreisbremse: Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat angekündigt, noch vor der Sommerpause den Entwurf für eine Verschärfung der Mietpreisbremse vorzulegen. Das berichtet der Tagesspiegel. Danach sollen Vermieter gezwungen werden, Auskunft über die Vormiete zu geben. Wenn sich herausstelle, dass die Miete zu hoch sei, solle Geld zurückgefordert werden können.

Die Montags-SZ (Thomas Öchsner) berichtet, dass mehr und mehr Mieter sich auf die so genannte Mietpreisbremse berufen würden und damit auch Erfolg hätten. Das liege nicht zuletzt auch an Plattformen wie wenigermiete.de.

Ladendiebstahl: In Baden-Württemberg wird demnächst die Geringfügigkeitsgrenze von 25 Euro, bis zu der ein Verfahren wegen Ladendiebstahls in der Regel eingestellt wurde, aufgehoben. In einem Gastbeitrag für lto.de gibt Richter Lorenz Leitmeier zu bedenken, dass damit allerdings nur wieder die Schwachen getroffen würden und der Rechtsstaat hier problemlos seine Stärken zeigen könne, während er bei Großverfahren in Wirtschaftsstrafsachen an seine Grenzen stoße.

Justiz

BGH zur Nutzung beim Gebäude-Teileigentum: Wie der Bundesgerichtshof laut Samstags-FAZ (Marcus Jung) und lto.de festgestellt hat, darf ein Inhaber seinen Eigentumsteil nicht ohne Zustimmung umbauen und in private Wohnungen umwandeln, wenn die Eigentümergemeinschaft die gemischte "berufliche und gewerbliche Nutzung" eines Gebäudes vereinbart hat. Es ging im Streit um ein Ärztehaus in Dachau, in dem ein Teileigentümer Praxisräume zu Wohnraum umgebaut und diesen dann vermietet hat. Von einer Wohnung gingen typische Begleiterscheinungen wie Küchengerüche, Kinderlärm oder Musik aus, die den professionellen Charakter eines Ärztehauses stören würden, meinten die Karlsruher Richter. Der Beklagte könne jedoch – in einem gesonderten Prozess – eine Anpassung der Gemeinschaftsordnung durchsetzen, beispielsweise, wenn sich ein dauerhafter Leerstand als nachteilig für die gesamte Anlage erweisen sollte.

OVG Berlin/Brandenburg zum Rechtsanspruch auf Kita-Platz: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat laut Samstags-taz (Antje-Lang-Lendorff) und lto.de am vergangenen Donnerstag auf den Antrag zweier Familien in einem Eilverfahren entschieden, dass das Land Berlin verpflichtet ist, den Antragstellern jeweils einen Betreuungsplatz in angemessener Entfernung zu ihrer Wohnung nachzuweisen. "Fachkräftemangel und andere Schwierigkeiten entbinden nicht von der gesetzlichen Pflicht, Kindern einen Betreuungsplatz anzubieten", so die Richter. Die Montags-taz (Anna Klöpper) befasst sich mit den Folgen der Entscheidung für die Stadt.

SG Dortmund zum Unfall bei Arztbesuch während der Arbeitszeit: Erleidet ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit auf dem Weg zum Arzt einen Unfall, so ist das kein Arbeitsunfall. Das hat das Sozialgericht Dortmund laut lto.de entschieden. Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit seien dem persönlichen Lebensbereich des Versicherten zuzurechnen und daher unversichert, so das Sozialgericht. Dabei sei es unerheblich, dass der Arztbesuch auch der Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitskraft und damit betrieblichen Belangen diene. Der Arbeitnehmer habe nicht davon ausgehen können, mit dem Arztbesuch eine vermeintliche Pflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis zu erfüllen.

GBA – "Taliban aus Worms": Wie die Samstags-SZ meldet, hat die Bundesanwaltschaft Ermittlungen gegen einen Mann aus Worms wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung aufgenommen. Der im Februar in Afghanistan festgenommene Deutsche sei offenbar eine bedeutende Figur innerhalb der radikalislamischen Taliban-Miliz.

LSG Bayern zu Sanktionen gegen Flüchtlinge: Die Samstags-SZ (Bernd Kastner) berichtet über eine Maßnahme der Stadt Bamberg, die jetzt vom bayerischen Landessozialgericht für rechtswidrig erklärt wurde. Die Stadt hatte Dutzenden Flüchtlingen in der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken das "Taschengeld" in Höhe von 100 Euro monatlich gestrichen, weil sie, so der Vorwurf, nur wegen der Sozialleistungen nach Deutschland gekommen oder noch nicht ausgereist seien. Informiert wurden die Betroffenen darüber lediglich mündlich. Das bayerische Landessozialgericht hat jetzt festgestellt, dass eine gesetzliche Grundlage für die Maßnahme nicht gegeben war. Die Stadt müsse ihre Sanktion schon ordentlich mitteilen, also schriftlich, nur so werde daraus der nötige Verwaltungsakt.

LG Freiburg zum Mord an Maria L.: Der Spiegel (Alexander Smoltczyk) lässt noch einmal die Hintergründe des Falles Hussein K., der in Freiburg die Studentin Maria L. vergewaltigt und ermordet hat und dafür zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, Revue passieren. Dabei werden auch die Auswirkungen auf die Stadt beleuchtet.

Recht in der Welt

Spanien/Deutschland – Verhaftung von Puigdemont: Das Oberste Gericht in Madrid hat am Freitag das Verfahren wegen Rebellion gegen den abgesetzten katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont und weitere Regionalpolitiker eröffnet und Haftbefehle erlassen. Wie u.a. Montags-taz (Reiner Wandler/Malene Gürgen), Montags-FAZ (Hans-Christian Rößler) und zeit.de berichten, wurde Carles Puigdemont auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls am Sonntag in Schleswig-Holstein festgenommen. Bereits seit Freitag in spanischer Haft befinden sich laut Samstags-SZ (Thomas Urban) der Kandidat für das Amt des Regionalchefs Jordi Turull sowie vier weitere Politiker.

Die Montags-FAZ (Helene Bubrowski) weist darauf hin, dass mit der Festnahme von Puigdemont noch nicht über dessen Überstellung entschieden sei. Das zuständige Oberlandesgericht müsse nun prüfen, ob die im Haftbefehl genannten Taten auch nach deutschem Strafrecht strafbar wären oder es sich um bereits im Rahmenbeschluss genannte Taten handelt.

Transatlantische Partnerschaft: Professor Russell Miller setzt in einem Gastbeitrag für Montags-FAZ-Einspruch (in englischer Sprache) bei den deutsch-amerikanischen Beziehungen ganz auf den Einfluss der künftigen Juristengeneration. Er zieht seinen Optimismus u.a. aus einem seit fünf Jahren jährlich stattfindenden Seminar mit deutschen und amerikanischen Studenten, bei dem sich die Teilnehmer über die jeweils unterschiedlichen Rechtssysteme austauschen könnten und dabei voneinander lernten, wo die sozialen und historischen Wurzeln für die Unterschiede lägen.

Sonstiges

Facebook: Justizministerin Katarina Barley (SPD) hat Facebook kritisiert. Sie wirft laut Montags-SZ (Markus Balser/Thomas Kirchner) dem US-Konzern vor, vom Datenmissbrauch gewusst, ihn aber nicht verhindert zu haben. Wie die Montags-FAZ (Hendrik Wieduwilt) meldet, wird Barley am Montag Facebooks Politikchef Lord Richard Allen treffen, der auch erklären soll, inwieweit deutsche Nutzer betroffen sind.

Hendrik Wieduwilt (Montags-FAZ) sieht in dem Datenskandal das bisher in der Datenschutzdebatte fehlende "Narrativ". Bisher konnten Datenschützer nur diffus vor theoretischen Missbrauchsszenarien warnen, der aktuelle Fall dagegen werde nachwirken.

Netzsperren: Der Spiegel (Melanie Amann) meldet, dass in Deutschland die umstrittenen behördlichen Zugangssperren für Internetseiten ab 2020 möglich sein werden. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Manuel Höferlin ermächtige die "CPC-Verordnung" künftig Ämter, den Zugang zu Websites zu sperren, "um das Risiko einer schwerwiegenden Schädigung der Kollektivinteressen von Verbrauchern zu verhindern". Das zuständige Bundesjustizministerium habe jedoch betont, dass Internetsperren nur als schärfste Sanktion verhängt werden dürften, eine mildere Variante seien Warnhinweise an die Verbraucher.

Anwaltsstatistik: Wie jetzt auch die Samstags-FAZ (Marcus Jung) meldet, gibt es immer weniger neu zugelassene Rechtsanwälte in Deutschland. Der Zuwachs habe sich von 0,4 Prozent im Jahr 2016 auf knapp 0,2 Prozent für das Jahr 2017 halbiert. Insgesamt waren zum 1. Januar diesen Jahres 165.857 Rechtsanwälte zugelassen.

Gemeinnützigkeitsrecht: lto.de (Tanja Podolski) stellt eine kürzlich veröffentlichte Studie zur Anerkennung des Gemeinnützigkeitsstatus von Vereinen vor. Für die Erhebung wurden drei Vereine mit unterschiedlichen Zielen konstruiert und deren identische Satzungen an die zuständigen Finanzämter geschickt. Das Ergebnis: Die gleiche Mustersatzung werde von den Finanzämtern unterschiedlich behandelt – mal werde die Gemeinnützigkeit bestätigt, mal abgelehnt. Je nachdem, um welchen Zweck es sich handelte.

Kontrollen und Arbeitsrecht: Die FAS (Corinna Budras) widmet sich den Überwachungsmöglichkeiten des Arbeitgebers über seinen Arbeitnehmer von der Videoüberwachung bis zum Keylogging am Computer und zeichnet die arbeitsrechtlichen Grenzen der Nutzung solcher Methoden auf.

Rechtsgeschichte – Tuberkulose: lto.de (Martin Rath) beleuchtet anlässlich des Welttuberkulosetages am 24. März die Auswirkungen der Krankheit auf Gesetzgebung und Rechtsprechung.

*Hier war fälschlicherweise davon die Rede, das Gesetz würde noch diese Woche verabschiedet. Geändert am Tag der Veröffentlichung um 13.59 Uhr.

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. bis 26. März 2018: Europäische Sammelklage / Festnahme von Puigdemont / Kritik an Facebook . In: Legal Tribune Online, 26.03.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27717/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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