Die juristische Presseschau vom 17. bis 19. März 2018: Streit um § 219a StGB / Neu­wagen für VW-Kunden / Aus­kunftspf­licht von Airbnb

19.03.2018

Die Kontroverse um § 219a StGB wird heftiger. Außerdem in der Presseschau: Das LG Hamburg spricht einem VW-Kunden Recht auf einen Neuwagen zu und Auskünfte zu Vermietern muss Airbnb Irland, nicht aber die deutsche Niederlassung geben.

Thema des Tages

§ 219a StGB: In der Kontroverse um eine mögliche Änderung oder Abschaffung des § 219a StGB, der die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, hat sich jetzt auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geäußert. Er wird mit den Worten, es werde "manchmal gar nicht mehr berücksichtigt, dass es um ungeborenes menschliches Leben geht", u.a. von der Montags-SZ, Montags-taz (Dinah Riese) sowie auf zeit.de und spiegel.de zitiert. Er hatte auch den Gegnern des Werbeverbots für Abtreibungen unterstellt, sie setzten sich mehr für das Leben von Tieren ein als für ungeborene Kinder. Heftige Kritik dafür kam nicht nur aus der Opposition, sondern auch von der SPD. Wie spiegel.de in einem weiteren Artikel meldet, hat SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach insbesondere den Tonfall Spahns kritisiert. Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae warf Spahn vor, dessen Vergleich zwischen Schwangerschaftsabbruch und Tierschutz gehe "völlig an der Sache vorbei". Es gehe nicht darum, den Schutz werdenden Lebens aufzuweichen. Es gehe darum, wo und wie sich Frauen über einen Schwangerschaftsabbruch informieren könnten.

Die SPD hatte im Bundestag einen Gesetzentwurf zur Abschaffung von § 219a StGB eingebracht, diesen aber nach Gesprächen mit dem Koalitionspartner wieder zurückgezogen. SPD und Union sollen sich darauf geeinigt haben, dass das Bundesjustizministerium unter Katarina Barley einen Kompromissvorschlag erarbeitet. Auch der Spiegel (Veit Medick/Ralf Neukirch) widmet sich der Debatte, die den Start der neuen Regierung überschatte, weil der § 219a für konservative Unionsabgeordnete ein Symbolthema sei.

Auf verfassungsblog.de analysieren die Doktorandinnen Paula Fischer und Henrike von Scheliha die Verfassungsmäßigkeit des § 219a StGB. Sie wünschen sich, dass der Fall um Kristina Hänel, der die Debatte ausgelöst hatte, nach Karlsruhe kommt und dort den Richtern Gelegenheit bietet, klarzustellen, was genau sie unter dem Konzept des Schutzes des ungeborenen Lebens verstehen und wie die Selbstbestimmungsfreiheit der Frau damit in Einklang zu bringen sei. Dies könnte bereits durch eine Vorlage durch die Berufungsinstanz, spätestens aber durch die bereits angekündigte Verfassungsbeschwerde der Ärztin geschehen.

Rechtspolitik

Entkriminalisierung des Schwarzfahrens: Die FAS (Manuel Schmidgall) befasst sich mit der aktuellen Diskussion um eine Entkriminalisierung der Beförderungserschleichung. Der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) und der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hatten sich unlängst dafür ausgesprochen, das Schwarzfahren nicht mehr als Straftat, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Unterstützung kommt vom Deutschen Richterbund, der insbesondere mit Personalknappheit angesichts der anstehenden Pensionierungswelle in der Justiz und der zunehmenden Komplexität von Gerichtsverfahren argumentiert.

Ulrich Kelber soll Bundesdatenschutzbeauftragter werden: netzpolitik.org (Markus Beckedahl) meldet, dass der SPD-Politiker Ulrich Kelber Ende 2018 neuer Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit werden soll. Kelber war in der vergangenen Legislaturperiode Parlamentarischer Staatssekretär für Verbraucherschutz, Mietrecht und Digitales im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und würde Andrea Voßhoff (CDU) nachfolgen.

Justiz

LG Hamburg zum Ersatzanspruch eines VW-Kunden: Das Landgericht Hamburg hat dem Käufer eines manipulierten VW-Dieselfahrzeugs einen Anspruch auf ein neues Fahrzeug vom gleichen Typ zugesprochen. Der verurteilte Kfz-Händler muss jetzt den gekauften VW Tiguan I (Schadstoffklasse Euro 5) gegen einen VW Tiguan II (Euro 6) eintauschen. Unter anderem die Samstags-FAZ (Andreas Mihm/Corinna Budras) und bild.de berichten über die Entscheidung. Insbesondere ließen die Hamburger Richter die Argumentation des Automobilherstellers mit Blick auf das bereits erfolgte Software-Update nicht gelten. Die Tatsache, dass Volkswagen in seine Fahrzeuge eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut habe, stelle einen erheblichen Mangel dar. Dieser lasse sich auch durch ein Software-Update nicht vollständig aus dem Weg räumen, weil zu befürchten sei, dass der Motor auf Dauer Schaden nehme, erklärte laut FAZ das Gericht.

VG Berlin zu Auskunftspflicht von Ferienwohnungsplattformen: Internetportale müssen dem Land Berlin zwar anonyme Inserate zu Ferienwohnungen offenlegen, die deutsche Niederlassung einer weltweiten Online-Plattform sei aber die falsche Adressatin eines Auskunftsverlangens. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in der vergangenen Woche entschieden.

Im Berlin-Teil der Samstags-taz setzt sich Erik Peter kritisch mit dieser Entscheidung auseinander. "Im Airbnb Headquarter in Dublin werde man wohl in Lachanfälle ausbrechen, wenn Berliner Bezirksamtsmitarbeiter danach fragen würden, wer eigentlich diese 'Diana' mit der schönen Butze im Prenzlauer Berg sei, und dabei mit dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz drohe", meint er.

OVG Berlin-Bbg. zum "Geldverkauf" von "Die Partei": Wie der Spiegel (Dietmar Hipp) meldet, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes bestätigt, dass die Partei "Die Partei" des Satirikers Martin Sonneborn keine unrichtigen Angaben im Rechenschaftsbericht für das Jahr 2014 gemacht hat. Von der Höhe der dort genannten Einnahmen hing die Höhe der Mittel ab, die "Die Partei" im Wege der staatlichen Parteienfinanzierung von der Bundestagsverwaltung beanspruchen konnte. "Die Partei" hatte 2014 mit einem "Geldverkauf" den damaligen Goldverkauf der AfD parodiert, heißt es im Artikel. So wurden Umsätze angekurbelt, um höhere Staatszuschüsse zu kassieren. Die Bundestagsverwaltung hielt das später für rechtswidrig und forderte die Mittel zurück, plus Strafzahlung. Das Verwaltungsgericht und auf die Berufung des Bundestagspräsidenten hin jetzt das Oberverwaltungsgericht gaben "Die Partei" recht.

LG Freiburg – Hussein K.: FAS (Rüdiger Soldt) und Spiegel (Jan Friedmann/Julia Jüttner) berichten über den letzten Tag des Prozesses gegen Hussein K., der angeklagt ist, die Studentin Maria L. vergewaltigt und ermordet zu haben. Das Urteil soll am kommenden Donnerstag verkündet werden. Laut Spiegel hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und Anordnung einer Sicherungsverwahrung gefordert. Der Verteidiger habe kein Strafmaß genannt, sondern darum gebeten, dass K. mithilfe von Therapien eines Tages die Möglichkeit auf ein Leben in Freiheit erhalten möge.

LG Köln – Kölner Stadtarchiv: Im Zusammenhang mit dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs im März 2009 hat die Staatsanwaltschaft einen weiteren Beschuldigten angeklagt, berichtet lto.de. Dem ranghohen Mitarbeiter einer Baufirma würden fahrlässige Tötung und Baugefährdung vorgeworfen. Die Anklage beruhe im Wesentlichen auf Angaben, die ein Angeklagter in dem derzeit laufenden Prozess zum Archiv-Einsturz gemacht hatte. Demnach soll sein Vorgesetzter von Problemen bei den Bauarbeiten gewusst haben.

AG Tiergarten zur möglichen fahrlässigen Tötung durch Arztfehler: Die FAS (Julia Schaaf) berichtet über ein Verfahren gegen einen Berliner Hausarzt, dem vorgeworfen wurde, den Tod einer Patientin durch Anordnung eines Belastungs-EKG verursacht zu haben. Ein Sachverständiger hatte dem Angeklagten vorgehalten, das Belastungs-EKG trotz einer zuvor festgestellten Veränderung beim Ruhe-EKG durchgeführt zu haben. Das Gericht hat den Arzt freigesprochen. Es befand, der Sachverständige habe sich zu sehr auf das EKG fokussiert, statt die nach eigenen Angaben beschwerdefreie Patientin im Blick zu haben.

BGH zu illegalen Autorennen: Der frühere Generalbundesanwalt und jetzige Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages Kay Nehm hat sich im Spiegel (Dietmar Hipp) zum Raser-Urteil des BGH geäußert. Er macht deutlich, dass der BGH keine neuen, schärferen Vorgaben für eine Verurteilung wegen Totschlags getroffen, sondern vielmehr akribisch aufgelistet habe, wie man nach der Rechtsprechung hätte vorgehen müssen. Danach sei es zwar schwer, aber doch möglich, einem Raser einen individuellen Tötungsvorsatz nachzuweisen.

BGH zu fiktiven Schadenskosten im Baurecht: Rechtsanwalt Ralph Bodo Kaiser weist auf lto.de auf eine neuere Entscheidung des BGH hin, mit der sich die Karlsruher Richter von der bisherigen Anerkennung fiktiver Schäden beim Mängelbeseitigungsanspruch verabschiedet haben. Ein Besteller, der keine Aufwendungen zur Mängelbeseitigung tätige, sondern diese nur fiktiv ermittelt, habe auch keinen Vermögensschaden in Form und Höhe dieser (nur fiktiven) Aufwendungen. Erst wenn er den Mangel beseitigen lasse und die Kosten dafür begleiche, entstehe dem Besteller ein Vermögensschaden.

OVG Sachsen zum Waffenbesitz durch NPD-Mitglied: Wie lto.de meldet, hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen eine Entscheidung des Landratsamtes bestätigt, mit der einem Mandatsträger der rechtsextremen NPD die Waffenbesitzkarte entzogen wurde. Eine Unzuverlässigkeit sei auch dann anzunehmen, so das Gericht, "wenn der Kläger Mandatsträger einer verfassungsfeindlichen Partei ist und verfassungsfeindliche Bestrebungen dieser Partei aktiv unterstützt, selbst wenn diese Partei vom Bundesverfassungsgericht nicht verboten ist". Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

LG Wiesbaden zur Kunstfälschung: Das Feuilleton der Samstags-SZ (Catrin Lorch) berichtet von "einem der größten Prozesse gegen Kunstfälscher, den es je gab". Es seien 1.700 Kunstwerke beschlagnahmt worden, darunter Gemälde im Stil von Kasimir Malewitsch, Natalja Gontscharowa und Wassily Kandinsky. Dennoch seien den Angeklagten, dem ehemaligen Galeristen Itzhak Z. und seinem Geschäftspartner Moez Ben H., nur drei Betrugsfälle nachgewiesen worden. Sie wurden zu Freiheitsstrafen von drei, beziehungsweise zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

AG München zum Ausschluss einer Ratenzahlung wegen Alters: Das Amtsgericht München hat laut lto.de einem Versandunternehmen recht gegeben, das einer 84-jährigen Kundin die Möglichkeit einer Ratenzahlung mit Hinweis auf ihr hohes Alter verwehrt hatte.

Drohende Prozesswelle gegen private Krankenversicherer: Das Hbl (Peter Thelen) berichtet über eine Berliner Kanzlei, die gegen private Krankenversicherer (PKV) gerichtlich vorgeht. Dies betrifft im Wesentlichen die von den Versicherungen selbst zu bestellenden Treuhänder, die die PKV-Tarife prüfen. So hat das Landgericht Frankfurt/O. Tariferhöhungen der DKV für nichtig erklärt, weil es die gesetzlich erforderliche Unabhängigkeit des Treuhänders der DKV nicht gewährleistet sah. Die Kanzlei vertritt inzwischen mehrere Hundert Mandanten, die ihre Beitragserhöhungen nicht einfach hinnehmen wollen, 200 allein sind von der DKV. Weitere bereits anhängige Verfahren betreffen auch die Signal Iduna und die Allianz.

Recht in der Welt

Schweiz – "Mörder von Rupperswil": In der Schweiz ist ein Aufsehen erregendes Verfahren zu Ende gegangen. Die Samstags-SZ (Anna Fischhaber/Martin Zips) berichtet über den Mordprozess gegen Thomas N., der vier Personen Ende 2015 grausam getötet hatte. Das Bezirksgericht Lenzburg hat Thomas N. jetzt wegen vierfachen Mordes, räuberischer Erpressung, Freiheitsberaubung und sexueller Nötigung zu lebenslanger Haft und sogenannter "ordentlicher Verwahrung" verurteilt.

EGMR zu Naït-Liman vs. Schweiz: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich unlängst mit der Frage befasst, inwieweit ein tunesischer Flüchtling, der später in der Schweiz eingebürgert wurde, vor Schweizer Gerichten Ansprüche auf Schadensersatz wegen in Tunesien erlittener Folterungen geltend machen kann. Die wissenschaftliche Assistentin Barbara von Rütte erläutert auf verfassungsblog.de die Entscheidung, die zuungunsten des Folteropfers ausgegangen ist.

Push-back von Flüchtlingen im Mittelmeer: Möglicherweise hat Italien gegen seine Verpflichtungen aus der Genfer Flüchtlingskonvention verstoßen, indem es Flüchtlinge auf Booten im Mittelmeer nach Libyen zurückweist. Zu dem Ergebnis kommt, nach lto.de (Markus Sehl) ein Gutachten, das der Deutsche Bundestag im Auftrag der Fraktion der Linken erstellt hat. Ein Team von Anwälten und NGOs bereitet jetzt eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vor.

ÖVerfGH zum Niederösterreichischen Mindestsicherungsgesetz: Der Österreichische Verfassungsgerichtshof hat sich kürzlich mit dem Niederösterreichischen Mindestsicherungsgesetz zu befassen. Anlässlich der Entscheidung fasst Rechtswissenschaftler Kevin Fredy Hinterberger auf verfassungsblog.de die aktuell in Österreich geführte Diskussion über die Frage zusammen, in welcher Höhe Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und im allgemeinen anspruchsberechtigte Fremde Mindestsicherungsleistungen erhalten sollen.

Irland – Misstrauen in polnischen Rechtsstaat: Der irische High Court entschied unlängst in einem Auslieferungsverfahren, das Verfahren auszusetzen und dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorzulegen, ob Auslieferungen nach Polen angesichts der dort vorherrschenden systemischen Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit künftig unterbleiben müssen. Rechtsprofessor Mattias Wendel unterstreicht auf verfassungsblog.de, welch grundstürzende Wirkung die Vorlage für die Rechtsgemeinschaft in der Union haben könnte.

Sonstiges

Justizstandort Deutschland und Brexit: Wie sich der Justizstandort Deutschland auf den Brexit vorbereitet beziehungsweise vorbereiten sollte, erläutern die Rechtsanwäle Luidger Röckrath und Simon Fischer auf lto.de. Denn durch den bevorstehenden Ausstieg der Briten aus der EU gerate der Justizstandort London international unter Druck. So würde sich beispielsweise das Landgericht Frankfurt/M. durch Einführung einer englischsprachigen Handelskammer ausdrücklich als Alternative zu London präsentieren. Die Ausgangslage im Wettbewerb um die beste Post-Brexit-Alternative zum Gerichtsstandort London sei für Deutschland insgesamt nicht schlecht: Wirtschaftsverfahren seien hier verhältnismäßig günstig, die Entscheidungen qualitativ hochwertig und die Verfahren würden in angemessener Frist erledigt.

G-20-Ausschreitungen: lto.de meldet, dass es zwar Ermittlungen, bisher aber keine Anklagen gegen Polizeibeamte im Zusammenhang mit den G-20-Unruhen gebe. Von den bisher 138 Ermittlungsverfahren seien 33 eingestellt worden, weil die bisherigen Ermittlungsergebnisse keinen ausreichenden Anlass zur Anklageerhebung geliefert hätten.

Dreier über den säkulären Staat: Die Montags-SZ (Rolf Lamprecht) stellt das neue Buch von Rechtsprofessors Horst Dreier vor. Es gehöre zum Reiz des Buches, dass es Widerspruch provoziere, resümiert der Lamprecht. Dreier fülle Wissenslücken, präsentiere ein spannendes Thema und liefere reichhaltigen Stoff – zum Nachdenken wie zum Streiten.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)   

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. bis 19. März 2018: Streit um § 219a StGB / Neuwagen für VW-Kunden / Auskunftspflicht von Airbnb . In: Legal Tribune Online, 19.03.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27601/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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