Die juristische Presseschau vom 10. bis 12. März 2018: Barley wird Jus­tiz­mi­nis­terin / Dis­kus­sion um 219a StGB / Ver­tei­di­ger­pläd­o­yers im NSU-Pro­zess

12.03.2018

Katarina Barley soll auf Heiko Maas folgen und neue Justiz- und Verbraucherschutzministerin werden. Außerdem in der Presseschau: Die Union will für §219a StGB notfalls nach Karlsruhe ziehen, im NSU-Prozess beginnen die Verteidigerplädoyers.

Thema des Tages

Amtswechsel im Justizministerium: Am Freitag hat nun auch die SPD ihre Kandidaten für die Regierungsbank vorgestellt: Das Justiz- und Verbraucherschutzministerium wird danach von Katarina Barley geführt werden. lto.de (Pia Lorenz) stellt die seit Juni 2017 amtierende Familienministerin und seit September auch geschäftsführende Arbeits- und Sozialministerin vor. Sie vertrete gemäßigte Positionen, stimmte gegen das Gesetz zum Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe und für die Ehe für alle, will CETA weiterverfolgen, die Mietpreisbremse aber nicht verbessern, heißt es im Artikel. Constantin van Lijnden widmet sich im Samstags-FAZ-Einspruch der Forderung Barleys nach einer Reform des Wahlrechts, damit wieder mehr Frauen in das Parlament einziehen. Er meint, dass Änderungen des Bundeswahlgesetzes nichts bringen würden, vielmehr müsse bei der Kandidatenaufstellung in den Wahlkreisen beziehungsweise für die Landeslisten angesetzt werden. Das sei aber Sache der Parteien selbst. U.a. die WamS (Daniel Friedrich Sturm) stellt die "neue SPD-Ministerriege" insgesamt vor. Als Aufgaben für die künftige Justizministerin wird die Modernisierung des Strafprozessrechts, die Einführung einer Musterfeststellungsklage, die Verbesserung des Verbraucherschutzes und die Beschleunigung des Asylverfahrens genannt. Vor allem aber werde Barley als Gegenspielerin zu Innen-, Bau- und Heimatminister Horst Seehofer (CSU) auftreten und die Fahne der Bürgerrechte hochhalten, so die WamS.

Reinhard Müller begrüßt im Samstags-FAZ-Einspruch den Wechsel des bisherigen Justizministers Heiko Maas in das Außenministerium. Er sei zwar in seiner bisherigen Position ein sehr präsenter Minister gewesen, dies aber weniger mit Rechts- als vielmehr mit Verbraucherschutzthemen. Müller hofft, dass der Wechsel des Justizministers ins Außenministerium zu einem starken Eintreten der Bundesregierung für die UN-Charta, insbesondere deren Gewaltverbot führen werde, für die Achtung internationaler Vereinbarungen und der Europäischen Verträge sowie natürlich für die Werte des Grundgesetzes.

Rechtspolitik

§219a StGB: Die Debatte um eine Änderung beziehungsweise Abschaffung von §219a StGB, der die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, wird noch hitziger. Die CDU/CSU-Fraktion hält an der Ablehnung jeglicher Änderungen fest. Notfalls wolle man auch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, wird die rechtspolitische Sprecherin Elisabeth Winkelmeier-Becker in der Montags-taz (Dinah Riese) zitiert. Auch die Samstags-taz (Dinah Riese) und der Spiegel (Anne Seith) befassen sich mit dem Thema. Nach FDP-, Grünen/Bündnis90- und Linkenfraktion hat jetzt auch die SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dafür erntet sie Kritik vom künftigen Koalitionspartner: Der familienpolitische Sprecher Marcus Weinberg (CDU) wirft der SPD "stilloses" Verhalten vor, heißt es im Spiegel. Die SPD habe in einer Nacht-und-Nebel-Aktion einen Gesetzentwurf mit Maximalforderung eingebracht, der die Union in einer ihrer Grundüberzeugungen vor den Kopf stoße, so der Politiker. Die Montags-FAZ (Kim Björn Becker) gibt einen Überblick über die Praxis der einzelnen Bundesländer bei der Information über Abtreibungsmöglichkeiten.

Seehofers "Masterplan": Noch bevor er sein Amt tatsächlich angetreten hat, hat der designierte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) eine härtere Gangart angekündigt. So will er als erstes einen "Masterplan für schnellere Asylverfahren und konsequentere Abschiebungen" umsetzen. Darüber berichten die Montags-FAZ (Markus Wehner), die Montags-SZ (Robert Rossmann) und die Montags-taz. Die Zahl der Rückführungen müsse deutlich erhöht werden, besonders bei Straftätern und Gefährdern unter den Asylbewerbern solle künftig härter durchgegriffen werden, sagte Seehofer. Generell kündigte er "null Toleranz gegenüber Straftätern" an.

Markus Wehner (Montags-FAZ-Einspruch) weist darauf hin, dass Abschiebungen Ländersache sei und einige Länder, in denen Grüne, Linke und die SPD regieren, andere Vorstellungen hätten. Zudem seien Abschiebungen eine komplizierte Sache, weil die Abzuschiebenden angetroffen werden müssten, weil ihre Identität klar sein müsse und weil Verwaltungsgerichte Abschiebungen immer wieder kurzfristig verhinderten.

NetzDG: Über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird weiterhin diskutiert. So habe die künftige Staatsministerin für Digitales Dorothee Bär (CSU) schon im Januar gesagt, dass das Gesetz über das Ziel hinausschieße und eine komplette Neufassung nicht ausgeschlossen sei, berichtet netzpolitik.org (Alexander Fanta). Der rechtspolitische Sprecher der SPD Johannes Fechner habe sich dafür ausgesprochen, einen Wiederherstellungsanspruch für ungerechtfertigt gelöschte Posts im Gesetz zu verankern.

Videoüberwachung in Berlin: In Berlin will ein Bündnis, das unter anderem vom früheren Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) initiiert wurde, ein Volksbegehren für mehr Videoüberwachung im öffentlichen Raum auf den Weg bringen. Der bisher vorgelegte Gesetzentwurf würde jetzt nachgebessert, teilt die Samstags-taz (Bert Schulz) in ihrem Berlin-Teil mit. Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk hielt den bisherigen Entwurf für "verfassungsrechtlich hoch bedenklich" heißt es in dem Artikel. Mit den Bedenken der Datenschützerin befasst sich ausführlich netzpolitik.org (Simon Rebiger). Nach dem Willen der Initiatoren des Volksbegehrens sollen zur Kriminalitätsprävention 50 Orte in Berlin rund um die Uhr mit Kameras überwacht werden. Dabei sind neben Video- auch Tonaufnahmen vorgesehen. Bisher wurden bereits 25.000 Unterschriften gesammelt, 20.000 sind für die Einleitung eines Volksbegehrens erforderlich.

Cannabislegalisierung: Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hat kürzlich seine Forderung nach einer Entkriminalisierung des Cannabisgebrauches bekräftigt. Der Rechtsprofessor Gunnar Duttge und die Doktorandin Melanie Steuer kritisieren auf lto.de diese Forderung nachdrücklich. Eine breite Legalisierung des Zugangs zu Cannabis sei nach aktuellem Stand der Erkenntnisse unverantwortlich. Man solle nicht nur die strafrechtlichen Sanktionen aufrechterhalten, sondern auch unbedingt verstärkt Präventionsarbeit leisten und besser über die Realität der Drogensucht aufklären, meinen die Autoren. Für eine effektive Prävention könne gerade die strafrechtliche Sanktionierung förderlich sein, denn nur so werde die Warnung vor dem Konsum überhaupt glaubwürdig. Die Montags-taz (Plutonia Plarre) führt ein Gespräch mit dem Sprecher des deutschen Hanfverbandes Georg Wurth. Er setzt seine Hoffnungen in die SPD, die sich zumindest in der letzten Debatte recht positiv zu einer Legalisierung geäußert habe.

Justiz

OLG Oldenburg – Verfahren gegen Klinikärzte im Fall Högel: Im Fall des Pflegers Niels Högel, dem die Tötung von mehr als 100 Patienten vorgeworfen wird, müssen sich jetzt neben zwei Ärzten der Klinik Delmenhorst und dem Leiter der Intensivstation auch dessen Stellvertreterin vor Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einen entsprechenden Beschluss des Landgerichtes teilweise abgeändert, in dem hinsichtlich der stellvertretenden Leiterin der Intensivstation ein Tatverdacht noch verneint wurde. Es bestehe auch bei ihr der Verdacht, die Verantwortlichen hätten nach dem Tod von Patienten in ihrem Krankenhaus die Begehung weiterer Tötungsdelikte durch Högel für möglich gehalten, seien aber nicht eingeschritten. Dadurch hätten sie die Taten billigend in Kauf genommen. Hinsichtlich der anderen stellvertretenden Stationsleiterin und des Pflegers, die die Staatsanwaltschaft ebenfalls angeklagt hatte, hat der Senat hingegen das Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts abgelehnt. Samstags-SZ (Annette Ramelsberger) und spiegel.de berichten über den Fall.

LG Freiburg – Hussein K.: Die Samstags-SZ (Josef Kelnberger) und die Samstags-FAZ (Rüdiger Soldt) berichten von den letzten Verhandlungstagen des Prozesses gegen Hussein K., der eine 19-jährige Studentin missbraucht und getötet haben soll. Mehr als drei Stunden dauerte das Schlussplädoyer der Staatsanwaltschaft, an deren Ende lebenslange Haft wegen Mordes und schwerer Vergewaltigung sowie die Anordnung der Sicherungsverwahrung gefordert wurde. Das Urteil soll am 22. März verkündet werden.

OLG München – NSU-Verfahren: Im Prozess gegen Beate Zschäpe stehen die Plädoyers der Verteidigung an. Der Spiegel (Julia Jüttner) widmet sich ausführlich der Frage, wie eine effektive Verteidigung möglich ist, wenn, wie hier, die Angeklagte seit nunmehr dreieinhalb Jahren mit ihren Rechtsanwälten keinen Blick und kein Wort mehr wechselt. Der Beitrag zeichnet nach, wie es zu dem Zerwürfnis gekommen ist und stellt auch die beiden Neuverteidiger vor, die allerdings die ersten zwei Verhandlungsjahre verpasst haben und jetzt den Auftakt bei den Plädoyers bestreiten sollen.

EuGH – Schiedsgerichte: Der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu Schiedsgerichten für Investitionsstreitigkeiten zwischen EU-Staaten wird von Rechtsprofessor Steffen Hindelang auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) analysiert.

BVerwG zu Dieselfahrverboten: Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Deutsche Umwelthilfe vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten hat, spricht im LTO-Podcast (Peggy Fiebig) über seinen Erfolg vor dem obersten deutschen Verwaltungsgericht und die Konsequenzen aus der Entscheidung. Laut Spiegel drohen jetzt auch in mehr Städten Fahrverbote. Die Rechtsanwälte der Deutschen Umwelthilfe hätten die zuständigen Verwaltungsgerichte in 14 Städten aufgefordert, in den dort laufenden Verfahren mündliche Verhandlungen über die Luftreinhaltepläne anzusetzen. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hat dagegen, einem Bericht der Montags-FAZ (Reiner Burger) zufolge, erklärt, dass es in seinem Bundesland keine Fahrverbote geben werde. Dieselfahrverbote seien unverhältnismäßig und damit rechtswidrig, das ergebe sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, so Laschet am Freitag in Düsseldorf.

Recht in der Welt

Irland – Abstimmung über Abtreibungsrecht: In Irland soll es demnächst eine Volksabstimmung über die Zukunft des Abtreibungsrechtes geben. Das meldet die Samstags-SZ (Cathrin Kahlweit). Bisher ist dort Frauen ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verboten und wird mit bis zu 14 Jahren Haft bestraft. Die Abstimmung soll am 25. Mai stattfinden. Umfragen besagen, dass etwas mehr als 56 Prozent der Iren für die Abschaffung des Gesetzes und 15 Prozent unentschieden sind.

IStGH – Verfahren Jean-Pierre Bemba: Wie lto.de meldet, hat der internationale Strafgerichtshof die Berufung des früheren Vizepräsidenten des Kongos Jean-Pierre Bemba wegen Manipulierung von Zeugen zurückgewiesen. Bemba war im vergangenen Jahr wegen Zeugenbestechung zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und einer Geldstrafe von 300.000 Euro verurteilt worden. Ihm war vorgeworfen worden, im Rahmen des gegen ihn geführten Kriegsverbrecherprozesses insgesamt 14 Zeugen bestochen und zur Falschaussage gedrängt zu haben. Das Verfahren muss dennoch neu verhandelt werden, die Anklage hatte wegen der Höhe des Strafmaßes ebenfalls Berufung eingelegt.

Österreich – Verfassungsrichterbestellung: In Österreich sind der bis vor kurzem noch als Justizminister tätige Wolfgang Brandstetter und der FPÖ-Wunschkandidat Andreas Hauer zu Verfassungsrichtern ernannt worden. Aus diesem Anlass befassen sich auf verfassungsblog.de die wissenschaftlichen Mitarbeiter Paul Hahnenkamp und Ines Rössl mit der Debatte über das Bestellungsverfahren und die „Eignung“ von Verfassungsrichtern und beleuchten dabei auch die historischen Wurzeln des österreichischen Verfassungsgerichtshofes.

USA – Handelszölle: Auf verfassungsblog.de ordnet der Rechtsprofessor Christian Tietje die Androhungen Trumps für Handelszölle rechtlich ein. Er rät, auf eine Handelspolitik der USA, die das Recht weit überstrapaziert, in jedem Fall rechtskonform zu reagieren. Die Gefahr sei groß, dass mit gewagten rechtlichen Begründungen auf Maßnahmen der USA reagiert und so im Ergebnis das Recht in den Welthandelsbeziehungen noch mehr geschwächt werde.

USA – Todesstrafe: Wie die Montags-FAZ (Andreas Ross) berichtet, erwägt die amerikanische Regierung, die Todesstrafe für Rauschgifthändler einzuführen. Das soll der Präsident der Vereinigten Staaten, Donald Trump, auf einer Kundgebung in Pennsylvania angekündigt haben. "Härte" sei der einzige Weg, "um das Drogenproblem zu lösen", wird Trump zitiert.

Sonstiges

Abschiebungen und Kirchenasyl: Der Präsident und die Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf haben laut lto.de die Abschiebepraxis kritisiert. Insbesondere wird den Behörden vorgeworfen, Entscheidungen der Verwaltungsgerichte nicht umzusetzen. Bei den Richtern sei auch der Eindruck entstanden, Aufenthalte im Kirchenasyl oder Psychiatrien würden gezielt eingesetzt, um Fristen ins Leere laufen zu lassen. In der Samstags-FAZ (Reiner Burger) wird der Präsident des Verwaltungsgerichtes Andreas Heusch mit den Worten zitiert, es könne nicht hingenommen werden, dass der Staat durch das Kirchenasyl daran gehindert werde, das Recht durchzusetzen.

Freisprüche "zweiter Klasse": Das Institut für Kriminologie der Universität Tübingen hat in einer Studie Freisprüche nach verhängter U-Haft analysiert und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass es kaum zu Freisprüchen wegen erwiesener Unschuld komme. In einer entsprechenden Meldung des Spiegel heißt es, dass es aber insgesamt selten zu Freisprüchen komme. Eine Ausnahme bildeten hier Sexualstraftaten, in 95 Prozent der vom Institut untersuchten 55 Vergewaltigungsfälle wurde nach dem Grundsatz in dubio pro reo entschieden.

Lange Gerichtsverfahren: Einer Umfrage der Roland-Rechtsschutzversicherung zufolge, über die der Spiegel (Melanie Amann) berichtet, halten 77 Prozent der befragten Bürger die Gerichte für überlastet. 83 Prozent finden, dass Verfahren zu lange dauern. Diese Werte seien deutlich höher als 2010, als der "Roland Rechtsreport" erstmals erschien.

Reform der DFB-Sportgerichtsbarkeit: lto.de (Hasso Suliak) stellt die vom DFB geplanten Reformen der verbandsinternen Sportgerichtsbarkeit vor. So soll das Verfahren an einigen Stellen stärker an die ordentliche Gerichtsbarkeit angenähert und um rechtsstaatliche Elemente angereichert werden. Für Bundesligavereine soll zudem der Anreiz erhöht werden, auch nach einer rechtskräftigen Entscheidung des Sportgerichts Anstrengungen zu unternehmen, die Täter zu ermitteln und gegen diese vorzugehen.

Digitalisierung der Rechtsprechung: Privatdozent Martin Fries macht auf lto.de Vorschläge, wie Gerichtsverfahren digitalisiert werden können. Eine Idee ist, beginnend bei Auseinandersetzungen über Online-Verträge, die Einführung eines Online-Gerichtsstandes. Denn gerade wer im Internet Verträge schließe, wäre für internetbasierte Rechtsdurchsetzungsmechanismen dankbar. Auch bestimmte Strukturvorgaben für den Parteivortrag würden eine Digitalisierung und damit möglicherweise auch eine Zentralisierung von Verfahren erleichtern.

Vom Eid: Anlässlich der bevorstehenden Ablegung der Amtseide durch die Bundeskanzlerin und ihre Kabinettskollegen befasst sich lto.de (Martin Rath) mit der Bindungswirkung politischer Eide und schaut dabei in die Geschichte und in andere Länder. 

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. bis 12. März 2018: Barley wird Justizministerin / Diskussion um 219a StGB / Verteidigerplädoyers im NSU-Prozess . In: Legal Tribune Online, 12.03.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27455/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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