Die juristische Presseschau vom 24. bis 26. Februar 2018: Rechts­grund­lage für Fahr­ver­bote / Bun­destag dis­ku­tiert §219a StGB / Not­stand für Tier­schutz­ak­ti­visten

26.02.2018

Das Verkehrsministerium soll an einer Rechtsgrundlage für streckenweise Fahrverbote arbeiten. Außerdem in der Presseschau: Der Bundestag diskutiert §219a StGB und das OLG Naumburg gesteht einbrechenden Tieraktivisten Notstandshandeln zu.

Thema des Tages

Fahrverbote: Noch bevor das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag über die Zulässigkeit von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge nach derzeitiger Rechtslage entscheidet, hat jetzt das Bundesverkehrsministerium u.a. gegenüber der Montags-FAZ (Hendrik Wieduwilt) verlauten lassen, dass an Rechtsgrundlagen für Fahrverbote auf einzelnen Strecken gearbeitet wird. Die Deutsche Umwelthilfe, die die Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen verklagt hatte, hält streckenbezogene Verbote in einem Schriftsatz an das Bundesverwaltungsgericht für ebenso wirksam wie Verbotszonen, sofern "Verdrängungseffekte" ausgeschlossen werden, heißt es in der FAZ. Auch die Montags-SZ (Michael Bauchmüller) greift das Thema auf und weist darauf hin, dass dieser Vorstoß möglicherweise Auswirkungen auf die Entscheidung der Leipziger Richter haben könnte. Denn bisher hatte das Bundesverkehrsministerium immer bestritten, dass es neuer Gesetze bedürfe. Im vergangenen Jahr hatte Verkehrsminister Alexander Dobrindt noch bekräftigt, dass Fahrverbote auch auf der Basis des geltenden Rechts möglich seien. Die Montags-taz (Kai Schöneberg) zitiert Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, der eine Blaue Plakette für neuere Dieselfahrzeuge mit geringen Emissionen fordert. "Alle, die die Abgaswerte einhalten oder eine Ausnahmegenehmigung bekommen, müssen weiter in den Städten fahren können", so Dedy.

Michael Bauchmüller meint in der Montags-SZ, dass das, was den Beamten aus dem Ministerium vorschwebt, die Luft in den Städten kaum verbessern dürfte. Wer nämlich Strecken für Stickoxid-Stinker absperre, um dort die Grenzwerte einzuhalten (oder besser: weil dort zufällig eine Messstation steht), der verlagere im schlimmsten Fall nur den Verkehr auf andere Strecken.

Rechtspolitik

Diskussion um §219a StGB: Am Donnerstagabend hat der Bundestag über drei Gesetzentwürfe beraten, die die Änderung von §219a StGB, der die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, vorschlagen. Samstags-FAZ (Helene Bubrowski), Samstags-taz (Dinah Riese/Hanna Voss) und lto.de (Peggy Fiebig) zeichnen die Bundestagsdebatte nach. Bündnis90/Die Grünen und die Linken-Fraktion plädierten dabei für eine völlige Abschaffung des Straftatbestandes, während die FDP §219a StGB lediglich ändern will, sodass künftig nur noch die Werbung in "grob anstößiger Weise" oder jene für strafbare Schwangerschaftsabbrüche geahndet wird. Ganz bei der jetzigen Regelung bleiben wollen die CDU/CSU- und die AfD-Fraktion. Der CDU-Abgeordnete Stephan Harbarth warf den Anhängern einer Abschaffung der Regelung vor, nur die Interessen der Ärzte und Frauen zu berücksichtigen, aber den Grundrechtsträger Kind außer Acht zu lassen.

Im Feuilleton der Samstags-FAZ meint Julia Bähr, dass die Debatte um 219a StGB scheinheilig geführt werde. Die Hoffnung, dass wenn man Frauen nur genügend Hindernisse in den Weg lege, sie sich letztendlich doch gegen eine Abtreibung entscheiden würden, hätte die Geschichte längst zunichte gemacht. Schwangere Frauen in Notsituationen bräuchten Hilfsangebote, damit sie sich vielleicht doch für ihr Kind entscheiden.

Koalitionsvertrag – Frauenquote: Das Hbl (Barbara Gillmann) befasst sich mit dem Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag künftig Unternehmen sanktionieren zu wollen, die die Meldepflicht für Zielvorgaben für den Frauenanteil bei Vorständen und Führungsebenen verletzten oder bei der Angabe Zielvorgabe "Null" der Begründungspflicht nicht nachkommen.

Bisher würden die großen Unternehmen diese Pflichten nämlich nicht sehr ernst nehmen, sagt Barbara Gillmann (Hbl) in einem separaten Kommentar: Mehr als 40 Prozent haben es schlicht ignoriert, ihre Frauenziele zu benennen. Von den übrigen weisen 70 Prozent für den Vorstand eine Frauenquote von null aus. In dieser Legislatur hätten die "Boygroups" in den Topetagen jetzt noch ein wenig Schonzeit. Doch wenn sich bis 2021 nichts bewege, blühten ihnen echte Pflichtquoten – auch im Vorstand.

Sammelklagen: In einem Gastbeitrag in der Samstags-FAZ spricht sich Andreas Schwab, CDU-Abgeordneter im Europäischen Parlament, nachdrücklich gegen die Einführung von Sammelklagen aus, die derzeit auf europäischer Ebene diskutiert wird. Berechtigte Schadensersatzansprüche müssten geltend gemacht werden können, aber Verhältnisse wie in den Vereinigten Staaten, wo es längst nicht mehr um höheren Verbraucherschutz, sondern um Profitmaximierung durch Dritte geht, seien abzulehnen, so Schwab. Dagegen könne mit einer Musterfeststellungklage, deren Einführung von einer neuen Bundesregierung zu erwarten sei, die Beweisaufnahme zu zentralen Fragen des Schadens in gleichgelagerten Fällen kompetent und überparteilich erreicht und Verbrauchern Sicherheit geboten werden, meint der Europa-Abgeordnete.

EU-Reform: Auf verfassungsblog.de beleuchtet Andrew Duff vom European Policy Center in Brüssel (in englischer Sprache) kritisch das informelle Treffen des Europäischen Rates unter Leitung des Präsidenten Donald Tusk in der vergangenen Woche. Es ging dabei um transnationale Wahllisten für die Wahl zum Europäischen Parlament, um die Besetzung der freiwerdenden britischen Parlamentssitze und um die Größe der Kommission. Der Autor ist enttäuscht, dass keine der notwendigen Entscheidungen getroffen wurden.

Justiz

BVerfG zum Familiennachzug: Wie die Samstags-SZ meldet, hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss den Antrag auf einstweilige Aufhebung der Aussetzung des Nachzugsrechts abgelehnt. Im jetzt in Karlsruhe entschiedenen Fall wollten drei aus Somalia stammende Mädchen im Alter von acht, 15 und 17 Jahren zu ihrer in Deutschland geflohenen Mutter nachziehen.

BGH – Verwendung des generischen Maskulinum in Vordrucken: Am 13. März wird der Bundesgerichtshof darüber entscheiden, ob eine Sparkassenkundin Anspruch darauf hat, dass die Sparkasse im Geschäftsverkehr Formulare und Vordrucke zu verwenden hat, in denen sie als weibliche Person ("Kundin", "Kontoinhaberin", "Einzahlerin", "Sparerin") erscheint. Bisher verwendet die beklagte Sparkasse lediglich die männliche Form ("Kunde", "Kontoinhaber", "Einzahler", "Sparer"). Die Montags-SZ (Gianna Niewel) stellt die Klägerin, die 80-jährige Marlies Krämer, vor.

BGH – Zwangsversetzung einer BFH-Richterin: Gegen ihre Versetzung in einen anderen Senat wendet sich eine Richterin des Bundesfinanzhofes. Der Versetzung vorausgegangen waren Auseinandersetzungen mit ihren Kollegen. Der Bundesgerichtshof gab jetzt, einer Meldung von njw.de (Joachim Jahn) zufolge, ihrem Befangenheitsantrag gegen eine Richterin des Dienstgerichts des Bundes, das beim Bundesgerichtshof angesiedelt ist, statt. Die angegriffene Richterin ist selbst am BFH tätig, was grundsätzlich der gesetzlichen Regelung entspricht, heißt es im Artikel. Die Richterin habe jedoch in einer Stellungnahme geschrieben, die klagende Kollegin sei ihr "schon aus dem Studium bekannt", "wo sie stets in der ersten Reihe" gesessen habe. Darin sahen die anderen Mitglieder des Dienstgerichts einen Ablehnungsgrund, weil es sich um eine "wertende Schilderung von Jahrzehnten zurückliegenden Vorgängen" handele, so njw.de.

OVG Bremen zu den Kosten für Polizeieinsätze bei Fußballspielen: Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Bremen, nach der die Deutsche Fußball Liga an den Kosten für Polizeieinsätze bei Fußballspielen beteiligt werden kann, befasst sich in einer Kolumne in der Samstags-taz Bettina Gaus. Die Autorin hegt zwar eine gewisse Sympathie für die Entscheidung, zumal sie einleitend ausführt, dass es nur wenig gebe, was sie mehr langweile als ein Fußballspiel. Sie befürchtet aber, dass hier der Trend zu einer "Teilprivatisierung staatlicher Aufgaben" fortgesetzt wird. Die Herstellung von Sicherheit im öffentlichen Raum sei Kernaufgabe des Staates.

OLG Hamburg – Terrorprozess: Laut Samstags-SZ (Ronen Steinke) hat einer der Angeklagten im Terrorprozess vor dem Oberlandesgericht Hamburg sein Schweigen gebrochen. Der älteste von insgesamt drei Angeklagten, denen vorgeworfen wird, 2015 als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen zu sein, um im Auftrag des Islamischen Staates einen Anschlag zu verüben, bestätigte dies in der mündlichen Verhandlung am Freitag. Unklar ist allerdings das Motiv des Angeklagten für sein jetzt abgegebenes Geständnis.

GStA Frankfurt/M. – keine Auslieferung wegen Euribor-Manipulationen: Wie bloomberg.com (Karin Mattussek) berichtet, hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M. endgültig die Auslieferung von vier ehemaligen Händlern der Deutschen Bank verweigert, die in Großbritannien wegen Manipulation des Euribor-Zinssatzes angeklagt sind. Der Strafprozess sollte im April in London beginnen. Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. hatte die Auslieferungen auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls in zwei Entscheidungen für unzulässig erklärt, weil für diese Taten in Deutschland Verfolgunsgverjährung eingetreten war. Damit bleiben die vier straffrei – jedenfalls solange sie Deutschland nicht verlassen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hatte 2016 ein Ermittlungsverfahren zu dem Komplex nach § 170 II StPO eingestellt, weil die Taten nach deutschem Recht nicht strafbar gewesen seien.

OLG Naumburg zum Hausfriedensbruch durch Tierschutzaktivisten: Nach einer Meldung von lto.de hat das Oberlandesgericht Naumburg in der vergangenen Woche drei Tierschützer freigesprochen, die wegen Hausfriedensbruches angeklagt waren. Die Frau und zwei Männer waren in Stallungen eines Tierzuchtunternehmens eingedrungen und hatten dort Missstände im Umgang mit den Tieren auf Bildern und Filmaufnahmen dokumentiert. Das OLG sah – wie auch die Vorinstanz – in dem gefährdeten Tierwohl einen rechtfertigenden Notstand, der es den Aktivisten erlaubt habe, in die Räume des Unternehmens einzudringen. Laut Montags-taz (Christian Rath) kann auch eine neue Bundesregierung sich jetzt nicht mehr über dieses Grundsatzurteil hinwegsetzen. Auch wenn es im Koalitionsvertrag heißt, dass Einbrüche in Tierställe als Straftatbestand effektiv geahndet werden sollen und dafür sogar ein neuer Straftatbestand eingeführt werden soll, bliebe der jetzt vom Gericht festgestellte Notstand zugunsten des Tierwohls doch bestehen. Tierschützer können nur dann nicht auf einen Freispruch hoffen, wenn die Behörden selbst Missstände abstellen.

AnwG Köln zur Fälschung von Examenszeugnissen: Ein Rechtsanwalt hatte seine beiden Examenszeugnisse gefälscht und wurde dafür zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt. Das Anwaltsgericht Köln, das sich mit der Sache auf Initiative der RAK Köln befasste, verurteilte den Juristen jetzt noch zu einer Geldbuße von 500 Euro und erteilte einen Verweis, wie lto.de berichtet.

LG München – Streit um Blau: Die AfD und Frauke Petry, ehemaliges Mitglied der AfD, streiten vor dem Landgericht München darüber, wer die Farbe Blau verwenden darf. Die Partei hat die jetzt parteilose Abgeordnete auf Löschung der von Petry angemeldeten Marke "Die blaue Partei" verklagt, heißt es in einem Artikel auf spiegel.de. Die Marke "Die blaue Partei" hatte Petry am 14. Oktober eintragen lassen. Seit dem 19. Januar ist sie beim Patent- und Markenamt in München registriert. Die AfD, die für sich ebenfalls die Farbe Blau reklamiert, sehe darin einen Versuch Petrys, ihre alte Partei zu kopieren.

Recht in der Welt

Polen – Justizreform: Die polnische Regierung signalisiert in der Auseinandersetzung mit der EU wegen der jüngsten Gesetzesänderungen für eine Justizreform ein Einlenken. Die Regierung in Warschau sei bereit zu prüfen, ob die Maßnahmen zur Justizreform in ihrer Gesamtheit ein Risiko darstellen, sagte der polnische Europaminister Konrad Szymanski gegenüber der WamS (Christoph B. Schlitz).

Frankreich – Aktionsplan gegen Radikalisierung in Gefängnissen: Die französische Regierung will mit einem neuen Aktionsplan einer Radikalisierung von Gefängnisinsassen vorbeugen. Das berichtet die Samstags-FAZ (Michaela Wiegel). So ist unter anderem eine stärkere Trennung radikaler Islamisten von den übrigen Gefangenen vorgesehen. Damit soll verhindert werden, dass Druck ausgeübt oder islamistische Propaganda verbreitet wird.

Frankreich – Asylrecht: Die FAS (Michaela Wiegel) beleuchtet die Pläne des französischen Präsidenten Emmanuel Macron zur Änderung des Asylrechts. Personen ohne gültige Aufenthaltspapiere soll danach künftig Polizeigewahrsam drohen, die Fristen für die Abschiebehaft soll verdoppelt und die Rechtsmittelfristen gegen Ablehnungen verkürzt werden. Der Gesetzentwurf, der im April in die Nationalversammlung kommt, solle den Weg zu einem europäischen Asyl- und Einwanderungsrecht ebnen. Mit den neuen Fristen für Abschiebungen nähere sich Frankreich den Regeln in den wichtigsten Partnerstaaten an, allen voran Deutschland, heißt es im Artikel.

Rumänien – Regierung will Antikorruptions-Staatsanwältin absetzen: Die Samstags-FAZ (Reinhard Veser) meldet, dass die rumänische Regierung beantragt habe, die Leiterin der Antikorruptions-Staatsanwaltschaft abzusetzen. Ihr wird vom Justizminister des Landes Tudorel Toader vorgeworfen, "sich exzessiv autoritär" verhalten zu haben, "Verurteilungen um jeden Preis" anzustreben und ihre Ermittlungen vor allem auf ranghohe Personen zu konzentrieren. Die EU habe die Pläne der Regierung scharf kritisiert, da sie den Kampf gegen die Korruption gefährdeten, heißt es in dem Artikel. Die Entscheidung über die Absetzung muss nun Staatspräsident Klaus Johannis treffen, der die Arbeit der Behörde in den vergangenen Tagen allerdings mehrfach gelobt hatte.

Philippinen – Ermittlungen des IStGH: Der Spiegel (Katrin Kuntz) interviewt Rechtsanwalt Jude Sabio, der sich dafür einsetzt, dass sich die Philippinen vor dem Internationalen Strafgerichtshof wegen der vielen Opfer, die der Anti-Drogenkampf von Präsident Duterte bisher gekostet hat, verantworten muss. Mehr als 20.000 Menschen starben nach Schätzungen bisher bei Angriffen auf mutmaßliche Dealer und Abhängige. Der Anwalt hatte im vergangenen Jahr einen 77-seitigen Bericht in Den Haag eingereicht. Nicht zuletzt deshalb sind wohl die Ermittlungen der Chefanklägerin des IStGH eingeleitet worden.

USA – Dieselskandal: Wie spiegel.de und die Montags-FAZ (Roland Lindner) berichten, hat Volkswagen im letzten Moment einen entscheidenden US-Gerichtsprozess im "Dieselgate"-Skandal verhindert. Der Rechtsstreit mit dem Besitzer eines VW-Jetta, der wegen manipulierter Abgastechnik auf 725.000 Dollar Schadensersatz geklagt hatte, wurde am Freitag mit Zustimmung des zuständigen Richters beigelegt. Weitere Einzelheiten zum Vergleich sind nicht bekannt. Der Fall hatte für großes Aufsehen gesorgt, weil der Anwalt des Klägers die Studie mit Abgasuntersuchungen an Affen aufgedeckt hatte.

Sonstiges

Heiko Maas zu "Heimat": In einem Gastbeitrag für spiegel.de plädiert Heiko Maas dafür, die Debatte um einen Heimatbegriff auf einen modernen Verfassungspatriotismus zu stützen. Ein moderner Heimatbegriff dürfe nicht nur von ortsverbundenem Pathos geprägt sein, sondern auch von Ideen und Überzeugungen, die uns verbinden und die grenzenlos sein können, so der Minister.

Schutz für Whistleblower: deutschlandfunk.de (Peggy Fiebig) befasst sich mit dem Whistleblowerschutz und stellt dabei auch das Ombudsman-Prinzip vor. Dabei können sich Hinweisgeber an eine – meist externe – Stelle vertraulich wenden.

Einwanderung und Justizvollzug: Die Samstags-FAZ (Rüdiger Soldt) beschreibt die Probleme, vor denen der Justizvollzug durch die steigende Zahl ausländischer Straftäter steht. Ähnlich wie die Polizei sich durch die Folgen der Flüchtlingskrise und die Zunahme internationaler Krisenherde auf neue Herausforderungen einstellen müsse, stünden auch die Justizvollzugsanstalten und die Justizminister in den Ländern vor neuen Aufgaben, so der Autor. Der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf hatte kürzlich im Rahmen einer Konferenz auf dieses Problem aufmerksam gemacht. Ein großes Problem sei in diesem Zusammenhang die Überbelegung vieler Gefängnisse, so würden im Südwesten der Bundesrepublik alleine 690 Haftplätze fehlen.

Interview mit Rechtsanwalt Lucas Flöther: Im LTO-Podcast (Peggy Fiebig) beantwortet Lucas Flöther, Insolvenzverwalter der Air Berlin u.a. die Frage, wie viel Schlaf er derzeit eigentlich bekommt und was einen guten Insolvenzverwalter ausmacht.

Legal Tech – Entscheidungsvorhersagesoftware: lto.de (Hasso Suliak) widmet sich der so genannten "Predictive Analysis", der Vorhersage von juristischen Erfolgsaussichten per Logarithmen. Große digitale Datenbanken, in die tausende Gerichtsurteile eingespeist werden, sollen künftig das Leben erleichtern und die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits voraussagen. Nutznießer könnten Rechtsuchende, aber auch Rechtsschutzversicherer oder Prozessfinanzierer sein, heißt es im Artikel. Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins Ulrich Schellenberg sieht die Entwicklung gelassen: Legal Tech werde niemals dazu führen, dass "die anwaltliche Tätigkeit durch Maschinen ersetzbar" werde, wird der Berliner Rechtsanwalt zitiert. Allerdings werde Legal Tech zu tiefgreifenden Veränderungen für die Anwaltschaft führen. "Und zwar nicht nur bei standardisierten Verfahren", so Schellenberg.

Das Letzte zum Schluss

Der Jurist und der Schachtelsatz: lto.de (Martin Rath) untersucht den Anwendungsbereich des Schachtelsatzes, der immerhin gestern seinen eigenen Feiertag begehen konnte, und fragt dabei, ob Juristen gar ein unnötig unfreundliches Verhältnis zu selbigem haben.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. bis 26. Februar 2018: Rechtsgrundlage für Fahrverbote / Bundestag diskutiert §219a StGB / Notstand für Tierschutzaktivisten . In: Legal Tribune Online, 26.02.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27203/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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