Die juristische Presseschau vom 10. bis 12. Februar 2018: Airbus-Ermitt­lungen ein­ge­s­tellt / Kritik an "Hes­sen­tro­janer" / Zu wenig Geld für Richter und Staats­an­wälte

12.02.2018

Die Korruptionsermittlungen gegen Airbus wurden gegen Zahlung eines Bußgeldes von über 80 Mio. Euro eingestellt. Außerdem in der Presseschau: Experten kritisieren "Hessentrojaner" und Rechtsanwälte verdienen häufig deutlich mehr als Richter.

Thema des Tages

Airbus-Ermittlungen gegen Bußgeld eingestellt: Die Ermittlungen wegen Korruptionsverdachts gegen Airbus werden von den deutschen Behörden eingestellt. Wie Montags-FAZ (Christian Schubert) und Hbl (Jens Koenen/Hans-Peter Siebenhaar u.a.) berichten, wird Airbus ein Bußgeld in Höhe von 81,25 Millionen Euro zahlen. Es ging bei den Ermittlungen um den Verkauf von 18 Eurofighter-Kampfflugzeugen, die vor 15 Jahren für 1,7 Milliarden Euro an Österreich verkauft wurden. Dabei soll es zu fragwürdigen Nebengeschäften gekommen sein, heißt es in der FAZ. Die Ermittler teilten jetzt aber mit, dass die umfangreichen Ermittlungen keine Nachweise für Bestechungszahlungen ergeben hätten. Allerdings sei im Rahmen des Eurofighter-Deals ein dreistelliger Millionenbetrag "großteils ohne belegbare Gegenleistung für unklare Zwecke verwendet worden". Airbus hätte sicherstellen müssen, dass so etwas nicht passiert. Aus dem Schneider ist Airbus aber noch nicht – die österreichischen Strafverfolgungsbehörden ermitteln noch weiter. Die Wiener Staatsanwaltschaft vermutet, dass auch Vertreter der österreichischen Parteien ÖVP, FPÖ und SPÖ verwickelt sein können.

Airbus sei mit einem blauen Auge davongekommen, meint Christian Schubert (Montags-FAZ). Allerdings sei die Münchener Staatsanwaltschaft dem Korruptionsverdacht nur auf einer von mehreren Airbus-Baustellen nachgegangen. Auf anderen sei die Arbeit noch nicht erledigt.

Rechtspolitik

Koalitionsvertrag – Urheberrecht: Leonhard Dobusch (netzpolitik.org) hat sich den Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD im Hinblick auf das Urheberrecht angesehen. Im Vergleich mit dem Koalitionsvertrag von 2013 seien die Pläne der "GroKo 2018" ein Fortschritt, allerdings mit dem Bekenntnis zum EU-Leistungsschutzrecht als großem Wermutstropfen, so das durchwachsene Resümee. Als erfreulich wird die ausdrückliche Ablehnung von Uploadfiltern gegen Urheberrechtsverletzungen gewertet. Auf der Minusseite steht die Absicht, das deutsche Leistungsschutzrecht nach Europa exportieren zu wollen.

Koalitionsvertrag – Netzpolitik: Markus Reuter und Ingo Dachwitz (netzpolitik.org) werten den Koalitionsvertrag in Bezug auf netzpolitische Vorhaben aus. Die Weichen seien eindeutig auf den Abbau von Grund- und Freiheitsrechten gestellt, meinen die Autoren. Zur rechtswidrigen Vorratsdatenspeicherung und dem bereits massiv ausgeweitetem Staatstrojaner würde der Koalitionsvertrag ganz schweigen. Stattdessen soll nach dem Willen der Koalitionäre die Videoüberwachung ausgebaut und eine Gesichtserkennung eingeführt werden.

Koalitionsvertrag – geplanter SPD-Mitgliederentscheid: Torsten Kraul (Montags-Welt) kritisiert die geplante Mitgliederbefragung der SPD, die über die Zustimmung beziehungsweise Ablehnung des Koalitionsvertrages entscheiden soll. Die einzigen, die zu einer Abstimmung über den Koalitionsvertrag das Recht hätten, seien die Bundestagsabgeordneten. Sie wählten die Kanzlerin und stimmten über die Gesetze ab, an die Bundesminister sich halten müssen. Und sie, nicht Parteitagsdelegierte oder Ortsverbandsmitglieder, seien im Grundgesetz die bundespolitische Entscheidungsinstitution.

"Hessentrojaner": Rechtsprofessor Ralf Poscher und wissenschaftlicher Mitarbeiter Benjamin Rusteberg widmen sich auf verfassungsblog.de dem geplanten hessischen Verfassungsschutzgesetz, das unter anderem die Befugnis des Landesverfassungsamtes vorsieht, auf informationstechnische Systeme verdeckt Zugriff zu nehmen. In der vergangenen Woche hatte dazu im Wiesbadener Landtag eine Anhörung stattgefunden. Die Autoren meinen, dass der Gesetzentwurf zwar grundsätzlich den verfassungsgerichtlichen Anforderungen genügt. Allerdings vermittele die Entwurfsbegründung den Eindruck, dass die besonders eingriffsintensiven Maßnahmen der Wohnraumüberwachung und des Trojaners in einem informatorischen Vorfeld eingesetzt werden könnten, in dem sie nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gerade nichts zu suchen haben. Dabei wird insbesondere Bezug auf Passagen genommen, in denen als Beispiel für Eingriffsbefugnisse die Nutzung einer Wohnung für "Missionierungs- beziehungsweise Radikalisierungszwecke" genannt wird. Über die Anhörung, in der es neben dem Trojanereinsatz auch um den Einsatz von V-Leuten ging, berichtet ebenfalls netzpolitik.org (Anna Biselli).

Entkriminalisierung des Schwarzfahrens: Über die Notwendigkeit von Änderungen in der Strafbarkeit der Beförderungserschleichung sind sich die Landesjustizminister nicht einig. Wie der Spiegel (Melanie Amann) berichtet, wollen mehrere Länder, darunter Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Brandenburg, den Strafparagrafen aufweichen oder streichen. Argumentiert wird dabei insbesondere mit den hohen Kosten, die die Strafverfolgung dieses Deliktes verursacht. Gegen eine Entkriminalisierung haben sich u.a. Bayern und Hessen ausgesprochen.

Katja Keul zu AfD, beA und Parlamentsarbeit ohne Regierung: Im LTO-Podcast-Interview (Peggy Fiebig) spricht die rechtspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Katja Keul über ihren Wechsel von der Anwaltschaft zum Parlament, über die künftige Zusammenarbeit mit der AfD und über gesetzgeberische Konsequenzen aus dem beA-Debakel. Außerdem erläutert sie, welche Chancen, aber auch welche Risiken die derzeitige "Regierungslosigkeit" für die Arbeit im Bundestag birgt.

Justiz

BGH zur Haftung für Schäden am Nachbarhaus: Die Reichweite nachbarschaftlicher Haftung beleuchten die Samstags-FAZ (Hendrik Wieduwilt) und Notar Herbert Grziwotz auf lto.de. Anlass ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes, in der es um einen durch einen auf dem Nachbargrundstück tätigen Handwerker verursachten Brandschaden ging. Die Karlsruher Richter entschieden, dass ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker mit einer Reparatur beauftragt, für Schäden haftet, die dieser am Nachbargebäude verursacht. Im Ergebnis führe diese Rechtsprechung zu einem nachbarrechtlichen Gefährdungshaftungsanspruch, meint Grziwotz. Rechtsanwalt Michael Drasdo rät im FAZ-Artikel Hausbesitzern dazu, bei der Wahl des Handwerkers genau hinzusehen. Unternehmen mit geringer Liquidität seien riskant, denn im Falle der Insolvenz hafte man womöglich als Eigentümer.

OVG Sachsen zur Flüchtlingsanerkennung syrischer Wehrpflichtiger: Das sächsische Oberverwaltungsgericht hat laut lto.de in mehreren Fällen entschieden, dass Flüchtlinge aus Syrien, die sich durch ihre Flucht als Wehrpflichtige oder Reservisten dem Wehrdienst entzogen haben, Anspruch auf Zuerkennung des Flüchtlingsstatus haben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte ihnen lediglich subsidiären Schutz zugesprochen. Die Rechtsprechung unter den Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten ist in dieser Frage uneinheitlich, das OVG Nordrhein-Westfalen hatte Mitte des vergangenen Jahres noch eine gegenteilige Entscheidung getroffen.

OLG Stuttgart zur Werbung mit olympischen Ringen: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat, wie lto.de berichtet, dem Unternehmen Lidl recht gegeben und festgestellt, dass eine Werbung des Discounters für Grillprodukte nicht gegen das Gesetz zum Schutz des Olympischen Emblems und der Olympischen Bezeichnungen (OlympSchG) verstößt. Der Deutsche Olympische Sportbund hatte dagegen geklagt, dass Lidl kurz vor der Eröffnung der Olympischen Spiele 2016 mit einer Abbildung von vier Hamburgern und einem Lachsburger, die in Form der Olympischen Ringe auf einem Holzkohlegrill angeordnet waren, in Prospekten geworben hatte. Ein Verstoß gegen § 3 Absatz 1 Satz 1 OlympSchG liege nicht vor, so die Richter, weil Lidl in der Werbung nicht das olympische Emblem selbst – die Olympischen Ringe – verwendet habe, sondern nur ein Emblem – die Darstellung der fünf Grillpatties –, das auf dieses anspiele. Auch ein Verstoß gegen § 3 Absatz 1 Satz 2 OlympSchG sei nicht gegeben, weil aufgrund der Lidl-Werbung weder eine Gefahr von Verwechslungen bestehe, noch die Wertschätzung der Olympischen Spiele oder der Olympischen Bewegung in unlauterer Weise ausgenutzt oder beeinträchtigt worden sei.

OVG Niedersachsen zum Disziplinarverfahren wegen Reise trotz Krankschreibung: Die Mutter der Dschungelcampteilnehmerin Nathalie Volk wird wahrscheinlich aus dem Dienst als Studienrätin entlassen, weil sie sich hat krankschreiben lassen, dann jedoch zu den Dreharbeiten ihrer Tochter nach Australien geflogen ist. Wie lto.de meldet, hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht eine vorläufige Suspendierung bestätigt. Damit darf die Lehrerin bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens gegen sie nicht mehr arbeiten und bekommt nur noch einen Teil ihrer Bezüge.

VGH Baden-Württemberg zur Entlassung von Bundeswehrsoldaten: Die Samstags-SZ meldet, dass der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Entlassung von Bundeswehrsoldaten, die demütigende Aufnahmerituale mit Neulingen durchgeführt hatten, gerechtfertigt war. Jeder „Spaß“ ende dort, wo er die Würde, die Ehre oder die körperliche Unversehrtheit eines Kameraden verletze, zitiert die SZ aus der Begründung des Gerichtes.

Verabschiedung BVerfR Wilhelm Schluckebier: Die Samstags-FAZ (Reinhard Müller) gibt anlässlich seiner Verabschiedung einen Rückblick auf die Biografie des scheidenden Bundesverfassungsrichters Wilhelm Schluckebier. Er war, wie Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle es nannte, "ein stiller Diener des Rechts". In seiner Abschiedsrede erinnerte Schluckebier an den Identitätskern der Verfassung, der auch durch große Mehrheiten nicht beseitigt werden dürfe.

Gehaltsgefälle zwischen Anwaltschaft und Justiz: Der Deutsche Richterbund beklagt die wachsende Einkommensschere zwischen Rechtsanwälten, insbesondere in Großkanzleien, und Unternehmensjuristen auf der einen und der Justiz auf der anderen Seite. Die Besoldungspolitik der Länder drohe "auf Dauer die hohe Qualität der Justiz zu gefährden", wird in der Samstags-FAZ (Alexander Haneke) Marco Rech, Präsidiumsmitglied des Richterbundes, zitiert. So verdienten junge Richter und Staatsanwälte einer Studie zufolge 40.000 Euro pro Jahr weniger als ihre Juristenkollegen in Unternehmen und 70.000 Euro weniger als in einer Großkanzlei. Außerdem wachse auch die Besoldungsdifferenz zwischen den einzelnen Bundesländern.

Personalmangel und Organisationsprobleme bei der Geldwäscheverfolgung: Einem Bericht der Samstags-SZ (Jan Lukas Strozyk/Jan Willmroth) zufolge, gibt es bei der neu geschaffenen "Financial Intelligence Unit" (FIU), die seit dem vergangenen Jahr für die Aufklärung von Geldwäschedelikten zuständig ist, erhebliche Personal- und Organisationsprobleme. In der FIU sollen sich deshalb zehntausende Geldwäscheverdachtsanzeigen, die nur rudimentär oder gar nicht bearbeitet worden sind, stauen.

Rechtsanwalt Sven Adam zu illegalen Datenerhebungen durch Staatsschutz: Die Samstags-Nord-taz (André Zuschlag) hat Rechtsanwalt Sven Adam interviewt, der 24 Mandanten vertritt, über die der Staatsschutz Akten geführt hat. Für eine solche "Sammelwut" gebe es keine gesetzliche Grundlage, so der Anwalt. Nur weil jemand friedlich an einer Demonstration teilnimmt, gehe von ihm oder ihr keine Gefahr aus.

Recht in der Welt

Schweiz – Haftstrafe für Bankberater: Wie die Samstags-FAZ (Johannes Ritter) berichtet, hat ein Gericht in Genf einen Kundenberater der Schweizer Bank Credit Suisse wegen gewerbsmäßigen Betruges, Urkundenfälschung und Untreue zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Während der Finanzkrise kam es bei den von ihm verwalteten Vermögen zu hohen Verlusten, die er versuchte, mit nicht genehmigten Transaktionen auszugleichen. Sich selbst soll der Mann um 30 Millionen Franken bereichert haben, heißt es im Artikel.

USA – Nazivergleich im VW-Verfahren: Der amerikanische Rechtsanwalt Michael Melkersen, der im Namen eines Kunden gegen VW klagt, hat das Unternehmen indirekt mit den Nazis verglichen. Hintergrund sind die kürzlich bekannt gewordenen Versuche zur Wirkung von Abgasen an Affen. In einer Netflix-Dokumentation soll der Anwalt, so berichtet es die Samstags-FAZ (Roland Lindner), gesagt haben: "Natürlich kann man nicht anders, als in der Geschichte an eine andere Serie von Ereignissen zurückzudenken, bei denen Menschen von einer Person vergast worden sind, die bei der Eröffnung der ersten Volkswagen-Fabrik war und dort eine Rede gehalten hat." In dem Moment werde ein Bild von Adolf Hitler eingeblendet, der vor der Miniaturversion eines VW Käfer steht, heißt es im Artikel. VW hat eine sechsmonatige Verschiebung des Prozesses, der eigentlich am 26. Februar beginnen sollte, beantragt, weil unter den gegenwärtigen Umständen kein faires Verfahren möglich sei.

IStGH – Ermittlungen gegen Venezuela und Philippinen: Der Internationale Strafgerichtshof befasst sich der Samstags-SZ zufolge mit möglichen Menschenrechtsverletzungen in Venezuela und den Philippinen. Es geht dabei einerseits um Vorwürfe, dass in dem vom philippinischen Präsidenten Duterte ausgerufenen "Krieg gegen Drogen" Tausende Menschen getötet worden seien. Im Falle Venezuelas soll die Regierung "häufig exzessive Gewalt" bei Demonstrationen angewendet haben.

IStGH und Rohingya: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Romy Klimke beleuchtet auf verfassungsblog.de die Situation der Rohingyas. Als faktisch Staatenlose würden sie alltäglich in ihren Grund- und Menschenrechten verletzt und systematisch ausgegrenzt. Angesichts dessen erläutert die Autorin ein mögliches Eingreifen des Internationalen Strafgerichtshofes.

Sonstiges

Kartellverfahren gegen Facebook: Das Bundeskartellamt hat eine Verfahren gegen Facebook wegen des Vorwurfs, das Unternehmen habe im Umgang mit Nutzerdaten seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, eingeleitet. Das berichtet Rechtsanwalt Marcel Nuys auf lto.de. In dem Beitrag heißt es, dass ein solcher Vorwurf ein Novum in der digitalen Welt sei. Gegenstand des Facebook-Verfahrens ist die Datensammlung aus sogenannten Drittquellen. Hiermit sind Apps und Websites von Drittanbietern gemeint, die den "Gefällt mir"-Button einbetten, sowie Facebook-Dienste wie zum Beispiel WhatsApp und Instagram. Diese Dienste senden – schon durch bloßes Aufrufen – Nutzerdaten an Facebook. Geprüft wird jetzt, ob Facebook den Nutzern unangemessene Bedingungen stellt.

EU-Kommission – Klage wegen Luftverschmutzung möglich: Deutschland droht möglicherweise eine Klage der EU-Kommission wegen zu hoher Luftverschmutzung. Laut Samstags-taz (Wolfgang Mulke) hatte die Kommission neun EU-Staaten eine Frist gesetzt, zu erklären, wie die Stickoxid- und Feinstaubbelastung reduziert werden soll. Diese Frist sei in der vergangenen Woche abgelaufen

Blockieren von Social-Media-Kommentatoren: Auf lto.de befassen sich die Rechtsanwältin Rahel M. K. Diers und der wissenschaftliche Mitarbeiter und Blogger Nico Kuhlmann mit der rechtlichen Qualität des Blockierens einzelner Kommentatoren auf Social-Media-Accounts öffentlicher Stellen, zum Beispiel der Polizei. So hatte beispielsweise die Hamburger Polizei Nutzer auf Twitter blockiert, die gegen die "Netiquette des Social-Media-Teams" verstoßen haben sollen. Für die Autoren geht es dabei um nichts Geringeres als die Reichweite und den Schutz der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 HS.1 GG und die Informationsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 HS.2 GG im Internet.

Rechtsgeschichte – BVerfG – Lüth-Urteil: In einem Gastbeitrag für die Samstags-SZ blickt der Jurist und Autor Christian Bommarius auf das Lüth-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vor 60 Jahren zurück. Damals hatte Erich Lüth, der Direktor der Staatlichen Pressestelle Hamburg, zum Boykott des neuen Films von Veit Harlan, dem Regisseur antisemitischer Filme – darunter "Jud Süß", aufgerufen und wurde daraufhin von der Produktionsfirma und dem Filmverleih mit der Begründung verklagt, der Aufruf an die Kinobesitzer bedeute eine sitten- und damit rechtswidrige Geschäftsschädigung. Das Bundesverfassungsgericht stellt jedoch fest, dass Lüth mit seinem Aufruf, von der ihm grundgesetzlich zustehenden Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht habe. Bommarius mahnt in seinem Beitrag, dass dieser verfassungsrechtliche Sieg verspielt zu werden droht, wenn der jüngst in den Bundestag gewählte und nur deshalb als Richter am Landgericht Dresden beurlaubte AfD-Politiker Jens Maier wie einst Veit Harlan in "Jud Süß" widerspruchslos vor der "Herstellung von Mischvölkern" warnt, durch die die "nationalen Identitäten" ausgelöscht werden sollen.

Rechtsgeschichte – Hans Litten: lto.de (Martin Rath) erinnert an den Berliner Rechtsanwalt Hans Litten, der im Februar 1938 im KZ Dachau starb. Bekannt geworden war Litten unter anderem durch den sogenannten "Edenpalast-Prozess" 1931, in dem es ihm gelungen war, Adolf Hitler als Zeugen in arge Erklärungsnot zu bringen. Dessen Rachelust besiegelte allerdings später das Schicksal Hans Littens.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. bis 12. Februar 2018: Airbus-Ermittlungen eingestellt / Kritik an "Hessentrojaner" / Zu wenig Geld für Richter und Staatsanwälte . In: Legal Tribune Online, 12.02.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26995/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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