Die juristische Presseschau vom 9. Februar 2018: Lücken im Koa­li­ti­ons­ver­trag / Alter­media-Bet­reiber ver­ur­teilt / Qual­comm gegen Apple

09.02.2018

Der Koalitionsvertrag der kommenden "GroKo" stößt auf Kritik. Es fehlten wichtige Themen, die teilweise im Sondierungspapier enthalten waren. Außerdem in der Presseschau: Betreiber von "Altermedia" verurteilt und Qualcomm klagt gegen Apple.

Thema des Tages

Lücken im Koalitionsvertrag – Wahlrecht, Betäubungsmittelrecht: Der FAZ (Daniel Deckers/Reinhard Müller) fehlen im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD Aussagen zum Wahlrecht und dabei insbesondere über mögliche Änderungen der Dauer der Bundestagslegislaturperiode. Vor der Wahl im vergangenen Jahr hatten sich Abgeordnete aller damals im Parlament vertretenen Parteien für eine Verlängerung von vier auf fünf Jahre ausgesprochen. Auch über die Größe des Bundestages werde in dem Papier kein Wort verloren, bemängeln die Autoren. Auch hier gab es im vergangenen Jahr Stimmen, darunter jene des Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU), die Änderungen im komplizierten System der Überhang- und Ausgleichsmandate forderten. Außerdem wird in dem Artikel festgestellt, dass – soweit man dies aus dem Schweigen des Koalitionsvertrages schließen könne – hinsichtlich einer Freigabe von Cannabis keine Rechtsänderungen geplant sind. Die taz (Jakob Kulick) bedauert die Streichung des ursprünglich wohl enthaltenen Lobbyregisters. Auch von der Forderung, das Wahlalter sowohl für Europaparlaments- als auch für Bundestagswahlen auf 16 Jahre abzusenken, sei im Koalitionsvertrag nichts übriggeblieben.

Koalitionsvertrag – Befristung von Arbeitsverträgen: Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD auf die Einschränkung der Befristungsmöglichkeiten von Arbeitsverträgen geeinigt. Die FAZ (Dietrich Creutzburg/Britta Beeger u.a.) stellt die Pläne und mögliche Auswirkungen vor. So soll, obwohl der öffentliche Dienst in deutlich höherem Maße von Befristungen Gebrauch macht, die neue Regelung insbesondere für private Unternehmen gelten. Entsprechend kritisch werden die vorgesehenen Einschränkungen von der unternehmerischen Wirtschaft bewertet. Rechtsanwalt André Zimmermann stellt auf blog.handelsblatt.de die geplanten Änderungen im Arbeitsrecht insgesamt vor.

Britta Beeger (FAZ) kritisiert die speziell für den öffentlichen Dienst geltende Möglichkeit, Arbeitsverträge zu befristen, wenn die entsprechenden Haushaltsmittel ebenfalls befristet sind. Wenn Union und SPD nun auf Drängen der Sozialdemokraten sachgrundlos befristeten Arbeitsverträgen den Kampf ansagten, sei dies scheinheilig.

Koalitionsvertrag – Unternehmensstrafrecht: Rechtsanwalt Philipp Külz schaut sich auf blog.handelsblatt.com an, wie wahrscheinlich die künftige Einführung eines Unternehmensstrafrechtes ist. Auch wenn im Koalitionsvertrag der entsprechende Begriff nicht verwendet wurde, seien dort doch die vermeintlichen Unzulänglichkeiten des "bislang einschlägigen" Ordnungswidrigkeitenrechts beschrieben. Daraus ließe sich ableiten, dass das Ordnungswidrigkeitenrecht in Zukunft nicht mehr allein einschlägig sein solle. Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) vermutet, dass sich die finanziellen Belastungen für Unternehmen bei Rechtsverstößen deutlich erhöhen werden. Statt der heutigen Obergrenze von 10 Millionen Euro sollen sich Bußgelder künftig an der Wirtschaftskraft eines Unternehmens orientieren. Bei Unternehmen mit mehr als 100 Millionen Euro Umsatz soll die Höchstgrenze eines Bußgeldes 10 Prozent dieser Größe betragen.

Koalitionspolitik – Innere Sicherheit: Netzpolitik.org (Markus Reuter) hat sich den Koalitionsvertrag mit Blick auf Maßnahmen der inneren Sicherheit angeschaut. Es sollen in diesem Bereich mehr Stellen geschaffen und der Datenaustausch, zum Beispiel bei sogenannten Gefährdern, vereinfacht werden. Die DNA-Analyse in Strafverfahren soll erweitert werden. In Zukunft könnten DNA-Proben auch auf äußerliche Merkmale (Haar, Augen, Hautfarbe) und das Alter hin ausgewertet werden. Die Koalitionspartner wollen darüber hinaus die Videoüberwachung weiter ausbauen.

Rechtspolitik

Schutz gegen Populismus: Rechtsprofessor Klaus F. Gärditz plädiert auf lto.de dafür, das Grundgesetz mit Mechanismen zu versehen, die im Krisenfall geeignet sind, den freiheitlichen Pluralismus des Grundgesetzes gegen Populismus zu verteidigen. Eine solche Verfassungsänderung müsse beschlossen werden, solange es noch Mehrheiten dafür gebe. Als Beispiel nennt er eine Sicherung der politischen Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts, indem das Wahlverfahren der Richter ausführlicher direkt im Grundgesetz geregelt wird.

Hessischer Staatstrojaner: Der hessische Landtag berät derzeit über ein neues Landesverfassungsschutzgesetz, das unter anderem den Einsatz eines sogenannten Staatstrojaners erlauben soll. Das meldet lto.de und stellt die Argumente der Befürworter und Kritiker der geplanten Neuregelung gegenüber.

Bayerisches Polizeiaufgabengesetz: Netzpolitik.org (Markus Reuter) berichtet über die Beratungen zu einem neuen bayerischen Polizeiaufgabengesetz. Die Polizei soll dabei u.a. die Befugnis erhalten, bei Demonstrationen auch dann zu filmen, wenn keine Straftaten erwartet werden. Sie soll "Übersichtsaufnahmen" erstellen dürfen und diese, etwa wenn Ordnungswidrigkeiten im Raum stehen, mit anderen Bilddateien abgleichen. Dabei dürfen laut Gesetzentwurf "Systeme zur automatischen Erkennung und Auswertung von Mustern, bezogen auf Gegenstände und das Verhalten von Personen" eingesetzt werden. Auch die Identifizierung von Personen, beispielsweise mit Gesichtserkennung, soll unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein. Im Artikel heißt es, dass das neue Gesetz, sollte es in seiner jetzigen Form beschlossen werden, das härteste Polizeigesetz Deutschlands darstelle.

Entkriminalisierung des Schwarzfahrens: deutschlandfunk.de (Peggy Fiebig) fasst die Diskussion um die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens zusammen. Ein wichtiger Aspekt sind dabei die immensen Kosten, die durch die Verhängung von Ersatzfreiheitsstrafen entstehen.

Justiz

BVerfG – Verfassungsbeschwerde Schulte-Kellinghaus: Nun berichtet auch lto.de (Annelie Kaufmann), dass der Richter am OLG Karlsruhe Thomas Schulte-Kellinghaus Verfassungsbeschwerde eingelegt hat. Er rügt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, mit der das Verfahren um eine Rüge wegen seiner Arbeitsgeschwindigkeit zurück an den Dienstgerichtshof verwiesen wurde. Er ist der Auffassung, dass die Entscheidung des BGH seine richterliche Unabhängigkeit verletzt hat. Es bleibe abzuwarten, ob das Bundesverfassungsgericht tatsächlich über die Verfassungsbeschwerde entscheiden wird, heißt es im Artikel, denn eigentlich müsste Schulte-Kellinghaus zunächst das erneute Urteil des Dienstgerichtshofs abwarten und dann Revision zum BGH einlegen. Dabei könnte allerdings seine zwischenzeitliche Pensionierung zur Erledigung der Angelegenheit führen.

OLG Stuttgart zu "Altermedia": Das Oberlandesgericht Stuttgart hat vier Betreiber der rechtsradikalen Internetseite "Altermdia" wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt. Die FAZ (Rüdiger Soldt) und die taz (Christian Rath) berichten über die Entscheidung und die Hintergründe. Das Gericht hat die Betreiber der Internetseite als "kriminelle Vereinigung" eingestuft, deren Ziel die Begehung von Straftaten, insbesondere von Volksverhetzung, gewesen sei.

BGH zu Prostitution: Der Bundesgerichtshof hat, so heißt es in der FAZ (Alexander Hanecke), die Verurteilung zweier Männer wegen schweren Menschenhandels und Zuhälterei zu Freiheitsstrafen von zehn und acht Jahren bestätigt. Die Staatsanwaltschaft hatte den Männern vorgeworfen, Frauen zunächst Zuneigung vorgespielt und sie dann abhängig und gefügig gemacht zu haben.

BGH zur Darlegungslast der Energiekosten: Rechtsanwalt Dominik Schüller erläutert auf lto.de eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofes, in der die Karlsruher Richter dem Vermieter die Beweislast für die ungewöhnliche Höhe einer Heizkostenrechnung auferlegten. Der BGH stellte klar, dass die Darlegungs- und Beweislast für Betriebskostenforderungen – einschließlich deren Erfassung, Zusammenstellung und Verteilung auf die Mieter – beim Vermieter liegt.

OLG München – NSU: Im NSU-Verfahren sind die Plädoyers der Nebenkläger zu Ende gegangen. Wie die SZ (Annette Ramelsberg/Wiebke Ramm) erfahren hat, hat eines der Opfer dem Angeklagten, der dem NSU die Waffe gebracht hatte, mit der später ihr Mann und Vater erschossen wurden, vergeben. Spiegel.de (Julia Jüttner/Thomas Hauzenberger) berichten von der Begegnung der Witwe von Theodoros Boulgarides mit dem Angeklagten Carsten S. Zum Schluss hat außerdem einer der Nebenklageanwälte einen Antrag gestellt, das Kreuz im Gerichtssaal bei der Urteilsverkündung abzuhängen. Annette Ramelsberger (SZ) meint, dass der Anwalt mit seinem Kreuz-Antrag nur all jenen einen Gefallen tue, die in den Opfern des NSU immer noch Fremde sehen wollen, die nicht nach Deutschland gehörten.

AG Hannover zur fahrlässigen Tötung wegen Auto-Telefonat: Laut einer Meldung der FAZ hat das Amtsgericht Hannover eine Frau wegen der fahrlässigen Tötung eines Radfahrers zu einer Bewährungsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Die Frau hatte am Steuer telefoniert und fuhr bei Rot über eine Kreuzung. Dabei erfasste sie den Radfahrer. Die BadZ (Christian Rath) nimmt den Fall zum Anlass, den rechtlichen Umgang mit Handys im Auto darzustellen. In einem separaten Beitrag erläutert die BadZ (Christian Rath), welche Ablenkungen beim Autofahren nicht verboten sind.

LG München I zu Check24: Wie FAZ (Henning Peitsmeier) und lto.de berichten, hat das Landgericht München I gegen das Vergleichsportal Check24 ein Ordnungsgeld in Höhe von 15.000 Euro verhängt. Das Unternehmen hat Informationspflichten aus einem früheren Urteil des Oberlandesgerichts München missachtet, wonach es die Besucher der Seite früher als bisher zu informieren hatte, dass Check24 als Online-Versicherungsmakler Provisionen erhält.

LG München I – Qualcomm vs. Apple: Laut lto.de will der Chiphersteller Qualcomm dem Unternehmen Apple den Verkauf seiner neuen iPhone-Modelle in Deutschland verbieten lassen. Im Verfahren vor dem Landgericht München I warf Qualcomm Apple vor, in seinen Smartphones patentrechtlich geschützte Technologien zu verwenden, ohne dafür zu zahlen. Zum Auftakt des Prozesses wurde ein Streitwert von 20 Millionen Euro festgesetzt.

Sonstiges

Kartellrecht: Der frühere Kartellrechtsanwalt Rainer Bechtold gibt in der FAZ einen Rück- und einen Ausblick auf kartellrechtliche Entwicklungen. Er prophezeit, dass in der täglichen Arbeit der Kartellbehörden die Fusionskontrolle auch weiterhin eine herausragende Rolle spielen wird, bei den Bußgeldverfahren wegen Kartellverstößen sich allerdings eher eine rückläufige Tendenz abzeichnen werde.

Rechtsberatung für Flüchtlinge: Wie die SZ (Bernd Kastner/Inga Rahmsdorf) berichtet, wurde unabhängigen Rechtsberatern in Bayern der Zutritt zu Erstaufnahmeeinrichtungen untersagt. Menschenrechts- und Flüchtlingshilfe-Organisationen haben bereits eine Klage gegen den Freistaat Bayern angekündigt. Ihr Ausgang dürfte bundesweit relevant sein, da Helfer immer wieder über Probleme beim Zugang zu Flüchtlingsheimen berichten.

Aufarbeitung der Kolonialgeschichte: In einem Gastbeitrag für das Feuilleton der Süddeutschen Zeitung sprechen sich Wolfgang Kaleck und Karina Theurer vom European Center for Constitutional and Human Rights für einen Perspektivwechsel beim Blick auf die koloniale Vergangenheit Deutschlands aus. Anlass ist die bei einem Gericht in New York anhängige Schadensersatzklage von Vertretern der Ovaherero und Nama wegen der Massentötungen seitens der kaiserlichen Armee in der ehemals deutschen Kolonie Südwestafrika (heute Namibia) von 1904 bis 1908.

Twitterblockade durch Polizei: Jens Milker und Simon Schuster blicken auf juwiss.de auf die Twitter-Aktivitäten der Hamburger Polizei im Zusammenhang mit den G-20-Auseinandersetzungen zurück. Es geht im Wesentlichen um die Blockade kritischer Kommentare in der Folgezeit und deren rechtliche Einordnung. Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass, solange eine Äußerung nicht als Schmähkritik oder Formalbeleidigung eingestuft werden kann, sie grundsätzlich noch zu dulden sei.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/hd/pf

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

 

 

 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. Februar 2018: Lücken im Koalitionsvertrag / Altermedia-Betreiber verurteilt / Qualcomm gegen Apple . In: Legal Tribune Online, 09.02.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26965/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen