Die juristische Presseschau vom 27. bis 29. Januar 2018: beA­thon der BRAK / Staat­stro­janer des BKA / Nega­tiv­zinsen

29.01.2018

Die BRAK hat ihren "beAthon" durchgeführt und dabei einen weiteren Fehler beim Anwaltspostfach gefunden. Außerdem in der Presseschau: Der Staatstrojaner wird bereits eingesetzt und das LG Tübingen schränkt  Zulässigkeit von Minuszinsen ein.

Thema des Tages

beA: Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat am Freitag den von ihr so genannten "beAthon" durchgeführt, bei dem sich Vertreter der Kammer mit externen Experten und einigen ausgewählten Journalisten über die insbesondere durch den Chaos Computer Club aufgedeckten Sicherheitsprobleme beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach austauschen wollten. Erstes Ergebnis der Veranstaltung war die Entdeckung einer weiteren Sicherheitslücke, woraufhin die BRAK zur Deinstallation der bisherigen beA-Komponenten dringend riet. Vom "beAthon" berichten spiegel.de (Hanno Böck), NJW (Tobias Freudenberg) und Jörn Erbguth, Vorstandsmitglied des EDV-Gerichtstages (lto.de). Nicht teilgenommen am beAthon hat aufgrund ihrer eigenen Absage wenige Tage zuvor die Firma Atos, die von der BRAK mit der Entwicklung des beA beauftragt wurde. Allerdings wurde am Freitagmorgen eine Presseerklärung versandt, in der laut lto.de (Christian Dülpers) und Samstags-FAZ-Einspruch (Constantin von Lijnden) das Unternehmen versicherte, dass die Sicherheitsprobleme der so genannten beA-Client-Security nunmehr gelöst seien.

Hendrik Wieduwilt (Samstags-FAZ) kritisiert in seinem Beitrag erneut die BRAK. Unter den regionalen Kammerpräsidenten herrsche ein gefährlicher Corpsgeist – querschießende, kritische Präsidenten würden abgestraft und damit jeder beherzte Streit um die beste Lösung zum Schutz von Mandantengeheimnissen und die zügige Digitalisierung gedämpft. Ohne Druck von unten bleibe es bei der honorigen Kungelrunde, so Wieduwilt.

Rechtspolitik

"Staatstrojaner": Wie die Samstags-SZ (Reiko Pinkert/Hakan Tanriverdi) erfahren hat, setzt das Bundeskriminalamt die Quellen-Telekommunikationsüberwachung – den so genannten Staatstrojaner – für Smartphones bereits in aktuell laufenden Ermittlungsverfahren ein. Es handelt sich dabei um Software, die bewusst Sicherheitslücken in PCs, Laptops, Tablets und Smartphones ausnutzt. Ziel ist die Umgehung der immer häufiger verwendeten Kommunikationsverschlüsselungen. Netzpolitiker und Bürgerrechtler warnen vor den Gefahren, die der Einsatz eines Staatstrojaners mit sich bringe, heißt es in der Montags-SZ (Hakan Tanriverdi). Dass der Staat Sicherheitslücken suche und dann versuche, sie offen und geheim zu halten, stehe "in krassem Widerspruch zu der gesamtstaatlichen Verantwortung für die IT-Sicherheit, für die Vertraulichkeit unserer Kommunikation und die Sicherheit unserer IT-Systeme und ihrer Infrastruktur" wird die SPD-Politikerin Saskia Esken zitiert, die als eine von wenigen SPD-Bundestagsabgeordneten im vergangenen Jahr gegen das entsprechende Gesetz gestimmt hatte. Die Bürgerrechtsorganisation "Gesellschaft für Freiheitsrechte" plant, gegen das Gesetz, das den Staatstrojaner erlaubt, Verfassungsbeschwerde zu erheben.

Mit heftigen Worten kritisiert Heribert Prantl (Samstags-SZ) den Einsatz des Trojaners. Noch nie habe es in der Geschichte der Bundesrepublik einen größeren, umfassenderen, weitreichenderen, heimlicheren und gefährlicheren Grundrechtseingriff gegeben. Der Staatstrojaner fresse die Grundrechte auf, so Prantl. Auch von Thomas Rudl (netzpolitik.org) kommt Kritik. Mit der Spionagesoftware würden die Behörden tief in die Privatsphäre eindringen und zudem die allgemeine IT-Sicherheit gefährden.

Verkehrsgerichtstag: In der vergangenen Woche fand in Goslar der jährliche Verkehrsgerichtstag (VGT) statt, auf dem auch wieder mehrere rechtspolitische Forderungen erhoben wurden. Die Samstags-SZ (Marco Völklein), Samstags-FAZ (Reinhard Bingener) und lto.de berichten über die Veranstaltung. So empfiehlt der VGT u.a. bei sicherheitsrelevanten Vergehen, etwa Tempo-, Abstands- oder Überholverstößen, die Geldbußen spürbar anzuheben und schneller Fahrverbote zu verhängen. Mehr Nachsicht soll es dagegen beim Verlassen des Unfallortes bei nur leichten Sachschäden geben. Das nachträgliche Melden eines Unfalls müsse verstärkt zu Straffreiheit führen. Außerdem wurde gefordert, Unfallflucht bei Sachschäden nicht mehr regelmäßig mit Führerscheinentzug zu ahnden. Wie Rechtsanwalt Bernd von Heintschel-Heinegg auf communitiy.beck.de berichtet, hat darüber hinaus die niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza (CDU) beim Verkehrsgerichtstag eine Bundesratsinitiative angekündigt, nach der künftig das Fotografieren und Filmen von Verkehrstoten unter Strafe gestellt werden soll.

Musterfeststellungsklage: Zu den ersten Projekten einer neuen GroKo müsse die Einführung einer Musterfeststellungsklage gehören, wird auf njw.de (Joachim Jahn) der rechtspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion Johannes Fechner zitiert. Der Bundestag solle nun so schnell wie möglich ein Gesetz beschließen, damit die Verjährung etwaiger Ansprüche aus dem VW-Skandal unterbrochen werde.

"Wasserfeste" Verfassung: Maximilian Steinbeis (verfassungsblog.de) schlägt (in englischer Sprache) den künftigen Koalitionspartnern vor, eine Expertenkommission einzusetzen, die ermitteln soll, wie das Grundgesetz "wasserdichter" gemacht werden kann, um der Gefahr des autoritären Legalismus besser standhalten zu können. In Polen, in Ungarn und anderenorts gäbe es jede Menge handfester Erfahrungsbeispiele, was einer autoritären Parlamentsmehrheit alles einfallen könne, um die Institutionen des liberalen demokratischen Verfassungsstaats zu "zombifizieren" und gegen ihren eigenen Daseinszweck in Stellung zu bringen. Er nennt beispielhaft einige Punkte: Die Richterernennung, die Medienaufsicht und der öffentlich-rechtliche Rundfunk sowie das Wahlrecht. Möglicherweise komme man zu dem Ergebnis, dass das Optimum an verfassungsrechtlichem Schutz ohnehin bereits erreicht ist – das könne man aber nicht ohne Überprüfung unterstellen, so der Autor.

Entkriminalisierung des Schwarzfahrens: Im Zusammenhang mit der derzeitigen Diskussion um die Strafbarkeit des Schwarzfahrens stellt die Samstags-SZ (Verena Mayer /Hannes Vollmuth) einige Beispiele "notorischer" Schwarzfahrer vor: Ein 58-jähriger Obdachloser, der das Grab seiner Frau besuchen wollte und dabei nie einen Fahrschein gelöst habe, der 29-Jahrige, der in Düsseldorf mehrmals ohne Fahrkarte unterwegs war, und dafür 247 Tage Ersatzfreiheitsstrafe kassierte oder auch Jörg Bergstedt, der das Schwarzfahren zur politischen Aktion erklärt hat.

Justiz

EuGH – "Go-sick" bei Tuifly: Am Donnerstag verhandelt der Europäische Gerichtshof über die Frage, ob massenhafte Krankmeldungen ("go sick") als wilder Streik und damit außergewöhnliche Umstände im Sinne der Fluggastrechte-Verordnung gewertet werden können. Als Ende September die Tuifly ihre Belegschaft über Umstrukturierungspläne informierte, meldeten sich in den Folgetagen zahlreiche Arbeitnehmer des Cockpit- und Kabinenpersonals krank. Im Ergebnis wurden Flüge gecancelt oder verspäteten sich. Rechtsanwalt Robert von Steinau-Steinrück erläutert auf lto.de die rechtlichen Hintergründe des Verfahrens und gibt eine Prognose für dessen Ausgang ab. Er vermutet, dass der EuGH das kollektive Fernbleiben als außergewöhnlichen Umstand nach Art. 5 Abs. 3 Fluggastrechte-Verordnung bewerten wird und damit den betroffenen Fluggästen keine Ausgleichsansprüche zustünden.

IS-Frauen: Samstags-taz (Christian Rath) und Samstags-FAZ-Einspruch (Alexander Haneke) berichten über die Ankündigung des Generalbundesanwaltes Peter Frank, Frauen, die IS-Kämpfer heiraten und mit ihnen Kinder bekommen, wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu verfolgen. Um Mitglied in einer Terrorgruppe zu sein, müsse man keine Waffe in die Hand nehmen, es gebe auch viele andere Formen der "Einbindung", wird Frank zitiert. Allerdings würde der BGH die Linie bisher noch nicht mittragen, heißt es in der taz weiter, in einem konkreten Fall habe der BGH-Ermittlungsrichter einen Haftbefehl abgelehnt. Der Generalbundesanwalt habe deshalb eine Grundsatzentscheidung des 3. BGH-Strafsenats beantragt.

LG Tübingen zu Negativzinsen: Das Landgericht Tübingen hat nach Berichten der Samstags-SZ (Harald Freiberger), der Samstags-FAZ (Christian Siedenbiedel), der Samstags-Welt (Karsten Seibel) und des Hbl (Frank M. Drost) der Volksbank Reutlingen verboten, für Bestandskonten Strafzinsen zu verlangen. Die Bank wollte Negativzinsen für drei Produkte einführen, unter anderem für eine Festgeldanlage ab 10.000 Euro. Das Gericht erklärte dies für rechtswidrig, bei bereits abgeschlossenen Einlagegeschäften könne die Bank nicht einseitig nachträglich eine Entgeltpflicht einführen. Weil die Bank nicht zwischen Alt- und Neuverträgen unterschieden habe, seien ihre Klauseln insgesamt unwirksam. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale.

Christian Siedenbiedel (Samstags-FAZ) meint, dass es diese Entscheidung den Banken schwerer mache, Negativzinsen für die breite Masse der Sparer im Schnellverfahren einzuführen. Wer hingegen als Sparer neue Verträge mit der Möglichkeit von Negativzinsen abschließe, sei selber schuld. Michael Maisch (Hbl) bezeichnet die Entscheidung als "besonnenes Urteil". Die Richter lägen richtig, wenn sie negative Zinsen nicht komplett ausschließen. Sonst hätten sie die neuen Realitäten geleugnet, die die Märkte bereits seit mehreren Jahren prägten und die uns leider wohl auch noch eine ganze Weile begleiten werden, so Maisch.

GBA – Terror-Ermittlungen: Wie die Samstags-SZ (Georg Mascolo, Ronen Steinke) berichtet, sind im vergangenen Jahr nach Angaben des Generalbundesanwaltes fast die Hälfte aller Terror-Ermittlungsverfahren eingestellt worden. In zahlreichen Fällen sah die Behörde trotz bestehenden Tatverdachtes von der Strafverfolgung ab, weil es sich um reine Auslandstaten handelte und "deutsche Staatsschutzinteressen" nicht beeinträchtigt gewesen seien. Dennoch gab es im vergangenen Jahr so viele neue Ermittlungsverfahren wie nie zuvor, heißt es im Artikel weiter. Häufig kämen Hinweise vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Asylsuchende bezichtigten sich nicht selten selbst, weil sie sich davon erleichtertes Asyl versprächen.

Zahl der Asylklagen drastisch gestiegen: In den vergangenen drei Jahren hat, einem Bericht der Samstags-SZ zufolge, die Zahl der Asylverfahren dramatisch zugenommen. Von 45.000 im Jahre 2014 ist die Zahl der Neueingänge bei den Verwaltungsgerichten auf 400.000 im Jahr 2017 gestiegen. Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes Klaus Rennert habe sich deshalb in der vergangenen Woche für eine Änderung des Asylprozessrechtes ausgesprochen.

LAG Berlin zur Weiterleitung dienstlicher E-Mails an Privat-Account: Die rechtlichen Implikationen einer Weiterleitung von dienstlichen E-Mails auf das private Konto durch den Arbeitnehmer erläutert Rechtsanwalt Jochen Keilich auf lto.de. Anlass ist ein Verfahren des Landesarbeitsgerichtes Berlin, bei dem über eine fristlose Kündigung zu entscheiden war. Allerding war der zugrunde liegende Sachverhalt recht speziell: Ein Vertriebsmitarbeiter hatte unbefugt in ungewöhnlich großem Umfang E-Mails mit betrieblichen Informationen an seinen privaten E-Mail-Account weitergeleitet – und zwar kurz vor Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Konkurrenten. Das LAG hielt die außerordentliche fristlose Kündigung für wirksam.

Landgericht Freiburg – Mordprozess Hussein K.: Die Samstags-FAZ (Rüdiger Soldt) berichtet über den Prozess vor dem Landgericht Freiburg, in dem Hussein K. angeklagt ist, die Medizinstudentin Maria L. vergewaltigt und getötet zu haben. Es ging am 18. Verhandlungstag im Wesentlichen um das Vorleben des Angeklagten, der bereits vor fünf Jahren eine griechische Studentin ausgeraubt und dann in einen Abgrund gestoßen haben soll.

ICSID – Vattenfall vs. Bundesrepublik: Die FAS (Corinna Budras) erinnert an die noch vor einem internationalen Schiedsgericht anhängige Schadensersatzklage des schwedischen Unternehmens Vattenfall gegen die Bundesrepublik. Es geht dabei um das Kernkraftwerk Krümmel, das die im Rahmen des Atomkonsenses 2001 zugesagte Laufzeit nicht ausschöpfen konnte, weil nach der Katastrophe von Fukushima die Bundesregierung die Laufzeiten wieder verkürzte. Anschaulich wird im Artikel der Zustand des Kraftwerkes beschrieben: "Wäre das Kernkraftwerk ein Patient, dann läge er im künstlichen Koma, begleitet von erstaunlich viel hochqualifiziertem Personal." Die Entscheidung des Schiedsgerichtes wird für spätestens Ende März erwartet.

Recht in der Welt

Spanien – Verfassungsgericht zur Wahl Puigdemonts: Das spanische Verfassungsgericht hat laut Montags-FAZ (Hans-Christian Rößler) und Montags-taz (Reiner Wandler) am Wochenende entschieden, dass Carles Puigdemont bei seiner Wahl zum katalanischen Präsidenten durch das Regionalparlament vor Ort anwesend sein muss. Eine Teilnahme des sich in Brüssel aufhaltenden Politikers per Videokonferenz oder eine Vertretung durch einen Abgeordneten lehnte das Gericht ab. Da gegen Puigdemont allerdings ein Haftbefehl vorliegt, dürfte er bei einer Einreise nach Spanien umgehend verhaftet werden.

Türkei – Verfassungsgerichtsentscheidung Altan und Alpay: Der Istanbuler Rechtsprofessor Tolga Şirin sieht auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) die türkische Verfassungsbeschwerde am Rande einer Krise, nachdem zwei Verfassungsbeschwerden stattgegeben wurde, die darin angeordnete Freilassung der beiden Journalisten Mehmet Altan and Şahin Alpay aber von den Instanzgerichten nicht vollstreckt wurde. Es sei allerdings nicht das erste Mal, dass Entscheidungen des Verfassungsgerichtes nicht ausgeführt worden seien, sagt der Autor. Langfristig hätten die Türkei und das türkische Verfassungsgericht aber die Erfahrung, eine etwaige Krise zu meistern.

Polen – Justizreform: Der Beauftragte für Bürgerrechte der Republik Polen Adam Bodnar stellt auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) den Richter am Obersten Gerichtshof vor, der im Rahmen der Justizreform aus seinem Amt entfernt werden soll.

Sonstiges

Steuerstrafrecht: Mit dem Wechsel zweier renommierter Steuerfahnder von der Wuppertaler Finanzbehörde zu einem Beratungsunternehmen befasst sich jetzt auch der Spiegel (Matthias Bartsch, Barbara Schmid). Hintergrund des Wechsels könnte die Besetzung der Behördenleitung an den beiden Beamten vorbei sein. Kritiker befürchten, dass damit die Steuerfahndung Wuppertal, die in der Vergangenheit mit spektakulären Daten-CD-Ankäufen von sich reden machte, bewusst geschwächt werden sollte. Wie die Samstags-FAZ meldet, hat der nordrhein-westfälische Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) die Vorwürfe zurückgewiesen. Die "hochprofessionelle Arbeit" werde fortgesetzt, soll der Minister im Finanzausschuss des Landtags gesagt haben.

Wirtschaftsprüfer als anwaltliche Konkurrenz: Nach Angaben der Samstags-FAZ (Marcus Jung) drängen immer mehr Wirtschaftsprüfungsunternehmen auf den anwaltlichen Beratungsmarkt. Herausgefunden hat dies das Marktforschungsinstitut Lünendonk und Hossenfelder, das dazu Gespräche mit Anwälten und Rechtseinheiten von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geführt hat. Grund seien die höheren Stundensätze, die durch Rechtsberatung erzielbar seien.

Für Marcus Jung (Samstags-FAZ) ist diese Entwicklung nachvollziehbar: Mit dem wirtschaftlichen Erfolg wüchsen auch die Ansprüche: Weil Wirtschaftsprüfer und Berater vielen Juristen in Sachen Prozessmanagement und Kundenorientierung deutlich voraus seien, rechneten sich die gemischten Kanzleien zu Recht gute Chancen im Geschäftsfeld Digitalisierung aus.

Aufarbeitung der GBA-Geschichte: Die Geschichte der Behörde des Generalbundesanwaltes soll wissenschaftlich aufbereitet werden. Das meldet lto.de. Die Bundesanwaltschaft habe eine Forschungsstudie zu ihrer Vergangenheit in den Anfangsjahren der Bundesrepublik in Auftrag gegeben, heißt es im Artikel. Durchgeführt wird die Studie von dem Rechtswissenschaftler Christoph Safferling von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und dem Historiker Friedrich Kießling von der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt.

Vom Wandel des "gesunden Volksempfindens": lto.de (Martin Rath) erläutert den Nachkriegsumgang mit dem seither "toxischen" Begriff des "gesunden Volksempfindens". Selbst über vierzig Jahre nach Kriegsende spielte der Begriff in juristischen Diskussionen immer noch eine Rolle.

Hegel-Preis für Michael Stolleis: Im Feuilleton der Montags-FAZ (Patrick Bahners) wird gemeldet, dass der Frankfurter Rechtshistoriker Michael Stolleis den diesjährigen Hegel-Preis der Landeshauptstadt Stuttgart erhält. Die Jury würdigt den emeritierten Direktor des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte als „einen der fruchtbarsten und scharfsinnigsten Rechtsdenker der Gegenwart“. Der mit 12.000 Euro dotierte Preis wird am 12. Juni übergeben.

Das Letzte zum Schluss

Die gemeine Walnuss als Lebensrisiko: Gerade im Herbst müsse man damit rechnen, dass Walnussbäume ihre Früchte verlieren, musste das Amtsgericht Frankfurt a.M. einen Kraftfahrzeughalter belehren, der sich an seinem Nachbarn, dem Baumeigentümer, schadlos halten wollte. Besagte Nüsse hätten beim Fallen auf seinen Wagen mehrere Dellen am Gehäuse, der Motorhaube und dem Dach verursacht, so laut lto.de, die Klage des Geschädigten. Ersetzt bekommt er die Schäden nicht, hat das Gericht schon im November entschieden. Hauseigentümer bräuchten nicht für Schäden durch Walnussbäume haften, welche über die Grundstücksgrenze des Nachbarn ragten. Wer unter einem Nussbaum parke, trage das allgemeine natürliche Lebensrisiko.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. bis 29. Januar 2018: beAthon der BRAK / Staatstrojaner des BKA / Negativzinsen . In: Legal Tribune Online, 29.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26735/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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