Die juristische Presseschau vom 20. bis 22. Januar 2018: SPD für GroKo-Ver­hand­lungen / Dis­kus­sion um Sui­zid­hilfe / Justiz-TÜV in Europa

22.01.2018

Die SPD hat sich zu "GroKo"-Verhandlungen entschlossen. Außerdem in der Presseschau: Forderungen nach Klarstellung zur Suizidhilfe werden laut und die Justizkommissarin will die Zahlung von EU-Mitteln an "Justiz-TÜV" binden.

Thema des Tages

SPD stimmt für GroKo-Verhandlungen: Am Sonntag hat die SPD auf ihrem Sonderparteitag für die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen gestimmt. Rechtsanwalt Philipp Schäuble betrachtet auf lto.de das Sondierungspapier von SPD und Union im Hinblick auf die Themen "Fachkräftestrategie" und "Arbeitsrecht 4.0". Er kommt zu dem Ergebnis, dass die angesprochenen Reformen zu kurz greifen. Die künftige Regierung sollte mehr Anreize für Unternehmen setzen, zum Beispiel durch eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit, und Arbeitnehmer mehr fördern, zum Beispiel durch finanzielle Unterstützung von Qualifizierungsmaßnahmen.

Rechtspolitik

Familiennachzug: In der vergangenen Woche hat sich der Bundestag mit dem Familiennachzug befasst. Unions-, FDP- und AfD-Fraktion hatten entsprechende Gesetzentwürfe vorgelegt. Der wissenschaftliche Mitarbeiter Benedikt Behlers fasst auf verfassungsblog.de die parlamentarische Diskussion zusammen. Er arbeitet darüber hinaus in seinem Betrag heraus, dass – anders als von den Befürwortern behauptet – sehr wohl völkerrechtliche Bedenken gegen eine weitere Aussetzung des Familiennachzuges bestehen.

NetzDG: Das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll kein Vorbild für eine Regelung auf EU-Ebene werden. Vielmehr setze Justizkommissarin Věra Jourová weiterhin auf die freiwillige Selbstverpflichtung der Social-Media-Plattformen, heißt es in einem Spiegel-Interview (Isabell Hülsen/Peter Müller, Zusammenfassung) mit der Kommissarin. Die Abschreckungswirkung des deutschen Gesetzes funktioniere, aber sie funktioniere vielleicht zu gut. Sie sei sich nicht sicher, ob sie sich das für ganz Europa wünsche, so Jourová.

Suizidhilfe: Wie der Spiegel meldet, haben sich Vertreter von CDU, FDP, Linken und Grünen für eine gesetzliche Klarstellung zur Suizidhilfe ausgesprochen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte vor knapp einem Jahr entschieden, dass Sterbenskranken unter bestimmten Bedingungen der Zugang zu Betäubungsmitteln zur Selbsttötung gewährt werden muss. In einem jüngst veröffentlichten Gutachten ist dagegen der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio zu dem Ergebnis gekommen, dass dieses Urteil verfassungsrechtlich nicht haltbar sei. Mit diesem Gutachten befasst sich auch die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch/Kristiana Ludwig). Für die Autoren bleibt jedoch, auch wenn es eine gesetzliche Regelung geben sollte, die Frage offen, was mit den aktuell beim Bundesinstitut für Arzneimittelforschung und Medizinprodukte vorliegenden mehr als achtzig Anträgen geschieht. Di Fabio hatte dazu einen "Nichtanwendungserlass" des Bundesgesundheitsministers vorgeschlagen. Die FAZ (Kim Björn Becker) gibt einen Rückblick auf die Diskussion um die Suizidbeihilfe seit der letzten Gesetzesänderung von 2015. Die jetzige Diskussion sei auch eine Bilanz der damaligen umstrittenen Reform.

Werben für Schwangerschaftsabbruch: In einem kurzen Interview mit der Samstags-taz (Dinah Riese) stellt der Berliner Justizsenator Dirk Behrend (Grüne) den Sachstand der Beratungen zu der vom Land Berlin beim Bundesrat eingebrachten Initiative zur Abschaffung des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) dar. Sowohl im Ausschuss für Frauen und Jugend als auch im Gesundheitsausschuss gebe es eine Mehrheit dafür. Im Rechtsausschuss, der das Thema zunächst vertagt habe, stehe man allerdings einer Änderung eher skeptisch gegenüber, sagt Behrendt.

Flüchtlingsbürgen: Die Montags-taz (Christian Rath) erläutert die Rechtslage für sogenannte Flüchtlingsbürgen. Zwischen den Bundesländern war lange umstritten, für welchen Zeitraum die Bürgen haften. Erst das Bundesverwaltungsgericht hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass eine mehrjährige Zahlungsverpflichtung nicht unverhältnismäßig sei. In dem konkreten Fall musste ein pensionierter syrischer Arzt monatlich 1.350 Euro an das Jobcenter zahlen. Der Arzt hatte für seine Nichte, ihren Ehemann und deren Kind gebürgt. Im Dezember 2017 hat die Innenministerkonferenz dann beschlossen, dass mit der Bundesregierung über eine Kulanzregelung verhandelt werden sollte. Aus dem zuständigen Ministerium heißt es, dass es "interne" Gespräche gebe.

EU–Subventionen und Rechtsstaat: Die EU-Kommission will möglicherweise künftig die Auszahlung von Finanzhilfen an die Einhaltung rechtlicher Standards knüpfen. Wie die Samstags-FAZ (Hendrik Kafsack) berichtet, hat Justizkommissarin Věra Jourová im Mediengespräch entsprechende Vorschläge angekündigt. In den kommenden Monaten soll geprüft werden, wie die Verknüpfung genau aussehen soll. Die Kommissarin sprach davon, einen "Justiz-TÜV" zu schaffen, der dann auch zur Bedingung für die Auszahlung oder Kürzung von EU-Geldern werden könne. Treffen könnten solche Maßnahmen beispielsweise Polen: Stellt das Land nicht sicher, dass seine Gerichte unabhängig sind, könnte es kein oder weniger Geld von der EU erhalten.

Justiz

LG München I zum Waffenverkauf an Amokläufer: Zu sieben Jahren Haft wegen fahrlässiger Tötung wurde der Mann verurteilt, der über das Darknet dem späteren Amokläufer von München die Waffe verkauft hatte. Das hat laut Samstags-FAZ (Constantin van Lijnden) und der Samstags-taz (Dominik Baur) das Landgericht München I entschieden. Es sei das erste Mal, so heißt es in der taz, dass ein illegaler Waffenhändler auch für eine Tat verantwortlich gemacht wurde, an der er nicht unmittelbar beteiligt war.

EuGH zum Urlaubsanspruch bei Scheinselbständigkeit: Rechtsanwältin Franziska Merkl erläutert auf blog.handelsblatt.com die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers, der vom Arbeitgeber als selbständig eingestuft und deshalb viele Jahre lang entweder während des Urlaubs nicht bezahlt wurde oder den Urlaub gar nicht genommen hatte. Das Gericht hat jetzt festgestellt, dass Ansprüche auf bezahlten Urlaub dann nicht verfallen, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub aus Gründen, die in der Verantwortung des Arbeitgebers liegen, nicht nehmen konnte.

EGMR zum Sexualkundeunterricht: Jost Müller-Neuhof (Tsp) kommentiert eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zum Schweizer Sexualkundeunterricht. Die Straßburger Richter wiesen die Klagen eines Elternpaares auf Unterrichtsbefreiung zurück und bestätigten das Recht des Staates, Kinder zu derartigen Lehrstunden zu verpflichten. Müller-Neuhof weist darauf hin, dass bei diesem Thema die Rechte und Ansprüche von Eltern, Kind und Staat in einem empfindlichen Verhältnis stehen. Auch in Deutschland gab es bereits Auseinandersetzungen dazu. So kam es in Baden-Württemberg "zum Aufstand", als die Regierung die Lehrpläne mit schwul-lesbischen Inhalten modernisierte.

BAG zu Befristungen im Profifußball: Die Samstags-FAZ (Marcus Jung) setzt sich mit der erfolglosen Klage des Mainzer Torwartes Heinz Müller gegen die Befristung seines Arbeitsvertrages auseinander. Da im Profisport – nicht nur im Fußball – in der Regel Verträge für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen werden, hätte das Urteil "alles auf den Kopf" stellen können, so die FAZ. Da das Bundesarbeitsgericht aber die Befristung für rechtmäßig befand, bleibe alles beim Alten. Im kommerzialisierten und öffentlichkeitsgeprägten Spitzenfußballsport würden von einem Lizenzspieler im Zusammenspiel mit der Mannschaft sportliche Höchstleistungen erwartet und geschuldet, die dieser nur für eine begrenzte Zeit erbringen könne. Dies sei eine Besonderheit, die in aller Regel ein berechtigtes Interesse an der Befristung des Arbeitsverhältnisses begründe, erklärte die Vorsitzende Richterin.

BVerfG zu Haftfähigkeit Grönings: In der Samstags-SZ äußern sich Heribert Prantl und Adrian Kreye zu der Frage, ob der wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen verurteilte 96-jährige ehemalige SS-Mann Oskar Gröning in Haft sollte oder nicht. Ende Dezember hatte das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde Grönings nicht zur Entscheidung angenommen, mit der er sich gegen die Feststellung seiner Haftfähigkeit gewandt hatte. Heribert Prantl ist der Auffassung, dass "im Angesicht des Todes" auf Strafvollstreckung verzichtet werden sollte. Adrian Kreye meint dagegen, dass es lediglich den Opfern zustünde, die Hand zur Versöhnung zu reichen.

LG Berlin zu Bankgebühren: Die Verbraucherzentrale Sachsen hat erfolgreich gegen die Sparda-Bank geklagt. Das schriftliche Urteil liege zwar noch nicht vor, das Gericht folgte aber wohl offenbar der Argumentation der Verbraucherschützer, die sich gegen die Art und Weise der Einführung neuer Bankgebühren gewandt hatten, heißt es in der Samstags-FAZ (Christian Siedenbiedel). Die Bank hatte 2016 eine Gebühr für Bargeldabhebungen mit der Kreditkarte eingeführt und die Kunden nicht darauf hingewiesen, dass diese ein fristloses Kündigungsrecht hatten.

LG Koblenz zur Mengenangabe bei Kaffeekapseln: Das Landgericht Koblenz hat laut einer Meldung von lto.de entschieden, dass auch Verkäufer von Kaffeekapseln verpflichtet sind, neben dem Endpreis den sogenannten Grundpreis für den in den Kapseln enthaltenen Kaffee anzugeben. Geklagt hatte ein Interessenverband gegen einen Elektromarkt. Das Gericht folgte nicht der Argumentation des Elektromarktes, Verbraucher seien es gewohnt, die Kapseln nach Stück und nicht nach Gewicht zu kaufen. Es bestehe vielmehr ein Vergleichsbedürfnis der Verbraucher, zum einen im Vergleich der Kapselprodukte untereinander, zum anderen aber auch bei Kaffee in Kapselform und Kaffee in loser Verpackung, der unter der Angabe des Gewichts angeboten werde, so das Gericht.

LG Hamburg zum Onlineverkauf für WM-Tickets: Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag des Fußballweltverbandes Fifa eine einstweilige Verfügung gegen die Online-Ticketbörse Viagogo erlassen. Das Gericht untersagte dem Onlinehändler den Verkauf von WM-Tickets, bevor die Tickets offiziell über die Fifa an die Fans zugeteilt wurden beziehungsweise bevor die personifizierten Karten Viagogo vorliegen. Wie die Samstags-FAZ (Marcus Jung) berichtet, fürchtete der Fußballverband um den Schutz des eigenen Preis- und Vertriebssystems für die Eintrittskarten.

AG Freiburg/OLG Karlsruhe zu Staufener Jungen: Die Montags-SWP (Christian Rath) gibt einen Überblick über mögliche Fehler der Gerichte, die entschieden hatten, dass ein neunjähriger Junge aus Staufen zu seiner Mutter zurück konnte, wo er von deren pädophilen Lebensgefährten missbraucht und anderen Männer überlassen wurde. Es geht um die Frage, ob die Auflagen für die Rückkehr sinnvoll waren und kontrolliert wurden, ob der bisherige Weisungsbruch des Pädophilen bekannt war und warum der Junge vor Gericht nicht angehört wurde.

BVerfG – Grundsteuer: Das Bundesverfassungsgericht befasst sich derzeit mit der Grundsteuer und muss dabei die Frage klären, inwieweit die derzeit verwendeten Berechnungsgrundlagen noch zeitgemäß sind. Die FAS (Dyrk Scherff) erläutert die Hintergründe des Verfahrens und stellt mögliche Alternativmodelle bis hin zum kompletten Verzicht auf die Grundsteuer vor. Der Spiegel (Anne Seith, Gerald Traufetter) führt ein Interview mit der geschäftsführenden Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD), die in der Reform der Grundsteuer die Chance sieht, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Wenn man sich clever anstelle, könnte eine Reform für die Kommunen aufkommensneutral gestaltet werden und trotzdem dazu führen, dass Mietnebenkosten sogar sinken und der Wohnungsbau angekurbelt werde, sagt Hendricks.

OLG Hamm – Unterhaltsleitlinien: lto.de teilt mit, dass das Oberlandesgericht Hamm seine neuen Leitlinien zum Unterhaltsrecht veröffentlicht hat. Die (allerdings nicht verbindlichen) Leitlinien werden von den Familiensenaten des OLG erarbeitet, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten OLG-Bezirk zu erzielen.

Zentrale Stelle Ludwigsburg: Der Arbeit der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen widmet sich die Samstags-taz (Gesa Steeger). Ein Staatsanwalt und ein Kriminaloberkommissar versuchten hier, die letzten NS-Verbrecher zu finden. Es gehe dabei auch um die Frage, wann Vergangenheit zu Geschichte werde.

Recht in der Welt

Polen – NS-Täter: Laut Spiegel (Klaus Wiegrefe/Marta Solarz) sucht die polnische Justiz mit Unterstützung von Interpol nach deutschen NS-Verbrechern. Es gehe um eine Liste von 8.502 SS-Leuten, die in Auschwitz tätig waren und von denen das Warschauer Institut für Nationales Gedenken (IPN) wissen will, wo sich diese aufhalten.

Irak  Todesstrafe für Deutsche: Eine Deutsche marokkanischer Abstammung ist, wie die Montags-FAZ meldet, im Irak wegen der Mitgliedschaft in der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) zum Tod verurteilt worden. Ein Sprecher des Strafgerichts in Bagdad habe mitgeteilt, dass die Frau zur Hinrichtung durch den Strang verurteilt worden sei.

Diese Entscheidung sei menschenrechtswidrig, sagt Helene Bubrowski (Montags-FAZ). Wir könnten anderen Ländern unser Verständnis von Menschenwürde nicht aufzwingen, aber für seine Überzeugungen müsse man gerade dann einstehen, wenn es besonders weh tue. Der Fall widerlege jedenfalls ein Hauptargument der Befürworter der Todesstrafe: Abschreckend wirke sie nicht.

USA – Auslandsüberwachung: Im Feuilleton der Montags-FAZ kritisiert Constanze Kurz die von US-Präsident Donald Trump in der vergangenen Woche unterzeichnete Verlängerung der Regelungen zur Auslandsüberwachung. Der FISA Amendments Reauthorization Act erlaubt auch in den kommenden sechs Jahren das Sammeln und die Durchsuchung ausländischer Kommunikation. Immerhin wisse man jetzt, nach den Snowden-Enthüllungen, genau, auf welche Weise man abgeschöpft werde, so Kurz.

Sonstiges

Steuerfahnder wechseln zu Kanzlei: Über den spektakulären Wechsel zweier renommierter Steuerfahnder des Finanzamtes Wuppertal zur internationalen Beratungsfirma Deloitte Legal berichten die Samstags-FAZ (Marcus Jung) und lto.de. Die Wuppertaler Finanzbehörde ist insbesondere durch den Ankauf von Steuerdaten-CDs bekannt geworden. Sandra Höfer-Grosjean, bisher stellvertretende Leiterin, und Volker Rademacher, Hauptsachgebietsleiter für Steuerfahndung, werden künftig in jener Unterabteilung von Deloitte Legal tätig sein, die sich mit Wirtschaftsstrafrecht und behördlichen Durchsuchungen befasst.

55 Jahre Elysee-Vertrag: lto.de (Martin Rath) blickt zurück auf die Unterzeichnung des Élysée-Vertrages durch Charles de Gaulle und Konrad Adenauer vor 55 Jahren. Heute wollen das französische und das deutsche Parlament in einer gemeinsamen Entschließung die Grundlage für ein neues deutsch-französisches Freundschaftsabkommen legen. Allerdings seien die Arbeiten am deutsch-französischen Verhältnis eher durch Kleinteiligkeit geprägt: Was in der Resolution als Gegenstand gemeinsamer Politik neu festgelegt werde, sollte, so der Autor, bereits zu guten Teilen erledigt oder Gegenstand europaweiter Regelungen sein.

Recht und Videospiele: Rechtsanwalt Thomas Hertl und Rechtsreferendar Adrian Kowalski befassen sich auf lto.de mit der rechtlichen Bewertung des Erwerbs virtueller Gegenstände innerhalb von Videospielen. Im Mittelpunkt stehen dabei die sogenannten "Lootboxen", bei denen dem Spieler der Inhalt der Box beim Erwerb noch nicht bekannt ist. Die Autoren erläutern dabei insbesondere die Frage, ob es sich beim Erwerb von Lootboxen um illegales Glücksspiel handelt.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. bis 22. Januar 2018: SPD für GroKo-Verhandlungen / Diskussion um Suizidhilfe / Justiz-TÜV in Europa . In: Legal Tribune Online, 22.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26599/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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