Die juristische Presseschau vom 5. Januar 2018: Ethik-Kodex für Ver­fas­sungs­richter / Transse­xu­elle als Vater? / Keine Ebbe bei Kritik an NetzDG

05.01.2018

Recht in der Welt

Türkei - Deniz Yücel: Die türkische Regierung hat in einer Stellungnahme zur Untersuchungshaft des Journalisten Deniz Yücel die Vorwürfe gegen ihn bekräftigt. Die Beschwerde hatte Yücel bereits im März 2017 eingebracht. Die Frist für eine Antwort seiner Anwälte beträgt nun zwei Wochen – danach werde das türkische Verfassungsgericht darüber entscheiden, ob Yücel freigelassen wird, meldet die Welt (Daniel-Dylan Böhmer).

Israel - Todesstrafe für Terroristen: Der Knesset hat in erster Lesung mit knapper Mehrheit einem Gesetzentwurf zugestimmt, welcher die Todesstrafe für wegen Mordes verurteilte Terroristen vorsieht. Derzeit ist die Todesstrafe in Israel nur in besonderen Fällen erlaubt – etwa bei Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen das jüdische Volk, meldet die SZ.

Sonstiges

beA: Das Bundesjustizministerium fordert von der Bundesrechtsanwaltskammer Auskünfte zu den Sicherheitsrisiken des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs beA und ihre "unverzügliche Behebung", so eine Online-Vorabmeldung der NJW (Joachim Jahn).

Geschwisternachzug: Der Dozent für Migrationsrecht Carsten Hörich erklärt im Interview mit lto.de (Tanja Podolski), die rechtlichen und tatsächlichen Probleme des Familiennachzugs und insbesondere des Geschwisternachzugs bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Der Gesetzgeber könne hier helfen, indem er den Nachzug nicht an Pflichten des Minderjährigen knüpfe.

Kriminalität von Flüchtlingen: focus.de (Laura Gaida) hat mit dem Professor für Polizeiwissenschaften Rafael Behr über die Studie zur Kriminalität von Flüchtlingen gesprochen: Flüchtlinge bräuchten ein geschütztes Umfeld. Dies trage dazu bei, die Gewaltbereitschaft zu senken. Hier wäre der Familiennachzug förderlich, aber auch getrennte Räumlichkeiten statt Massenunterkünften und die Aussicht auf ein Bleiberecht.

Recht am Bitcoin: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Johannes Seitz stellt auf lto.de fest, warum Bitcoin-Inhaber rechtlich nicht ausreichend vor Eingriffen geschützt sind. Die technischen Feinheiten der kryptografischen Währung erschwerten es, sie einem Rechtsgut zuzuordnen.

Gehalt von Juristen: focus.de (Antonia Schäfer) evaluiert, was Anwälte und Staatsanwälte im Durchschnitt verdienen.

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Januar 2018: Ethik-Kodex für Verfassungsrichter / Transsexuelle als Vater? / Keine Ebbe bei Kritik an NetzDG . In: Legal Tribune Online, 05.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26325/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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