Beim Anwaltspostfach wurde ein Zertifikat wegen Sicherheitsmängeln zurückgezogen. Außerdem in der Presseschau: Facebook führt ein neues Beschwerdeverfahren ein und Microsoft soll europäische Daten an US-Behörden weitergeben und wehrt sich.
Thema des Tages
Probleme beim Anwaltspostfach: Ab dem 1.1.2018 sind nach § 31a Abs. 6 Bundesrechtsanwaltsordnung Anwälte verpflichtet, die für die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (beA) erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten und über das Postfach zugehende Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen. Kurz vor dem Inkrafttreten der Neuregelung sind allerdings technische Probleme beim beA aufgetreten: Wie heise.de (Detlef Borchers) meldet, musste ein notwendiges Zertifikat wegen Sicherheitsmängeln zurückgezogen werden. Die von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) bereitgestellte Lösung zur Installation eines neuen Zertifikates soll allerdings, so heißt es in Artikeln von Rechtsanwalt Matthias Bergt auf cr-online.de und auf golem.de (Hanno Böck) neue, sogar noch größere Sicherheitslücken verursachen. Auch der Deutsche EDV-Gerichtstag e.V. warnt daher laut Rechtsanwalt Thomas Lapp auf community.beck.de vor dem Befolgen der Anleitung. Wie u.a. lto.de (Pia Lorenz/Christian Dülpers) meldet, hat die BRAK mittlerweile die Anleitung aus dem Netz genommen. Der Zugang zum beA ist seit dem Wochenende wegen "vereinzelter Verbindungsproblemen zur beA-Webanwendung" nicht mehr erreichbar.
Kurz zuvor hatte am Freitag das Bundesverfassungsgericht zumindest den rechtlichen Weg für die Nutzungspflicht des beA freigemacht. Die Karlsruher Richter haben eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Wie Martin W. Huff auf lto.de berichtet, meinte das Gericht, dass die Verfassungsbeschwerde bereits unzulässig sei, da sie den Begründungsanforderungen nicht genüge.
Der Samstags-FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden) fasst die bisherigen rechtlichen und technischen Schwierigkeiten beim Anwaltspostfach zusammen.
Rechtspolitik
Europäische Zahlungsdiensterichtlinie: Die Samstags-taz (Hannes Koch) stellt die neuen Regelungen der Zahlungsdiensterichtlinie vor, die Mitte Januar in Kraft treten. Die wichtigsten Änderungen betreffen sogenannte Bezahldienste, die dann direkt Zugriff auf Kundenkonten erhalten, dafür aber auch bestimmte Voraussetzungen – insbesondere bestimmte Sicherheitsanforderungen – erfüllen müssen. Der Bundesverband Verbraucherzentrale e.V. fordert Nachbesserungen: So sollen die Zahlungsdienste künftig nur spezielle Schnittstellen zu den Privatkonten nutzen dürfen, nicht die Onlinebanking-Zugänge. Auf diese Weise ließe sich der Zugriff auf sensible Daten steuern und ausschließlich der Einblick gewähren, den der Kontoinhaber wirklich zulassen will.
Europäische Sanktionsmechanismen: Der Spiegel (Peter Müller, Jan Puhl) berichtet von Überlegungen in Brüssel zum künftigen Umgang mit Mitgliedstaaten, die sich nicht an das EU-Regelwerk halten. Hintergrund ist das Artikel-7-EUV-Verfahren, das kürzlich gegen Polen eingeleitet wurde. Aus dem Innen- und Justizausschuss heißt es, dass das gegenwärtige Verfahren sich als ineffektiv erwiesen habe, Bedrohungen des Rechtsstaats in der EU zu begegnen. "Artikel 7 ist zu schwerfällig", wird der Europarechtler Daniel Thym zitiert, "die Sanktion funktioniert nicht, wenn mehrere Länder gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen". Deshalb schlug Deutschland kürzlich vor, Regionalbeihilfen künftig nur noch in Ländern auszuzahlen, in denen rechtsstaatliche Grundprinzipien eingehalten werden.
Netzwerkdurchsetzungsgesetz – Neues Beschwerdeverfahren bei Facebook: Die Mittwochs-FAZ (Hendrik Wieduwilt) beschreibt das Beschwerdeverfahren, das Facebook in Umsetzung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes implementiert hat. Der Prozess ist dabei den Meldungen von Urheberrechtsverletzungen nachempfunden. Anbieter sozialer Medienplattformen, die kein effektives Beschwerdesystem aufstellen, drohen nach dem neuen Gesetz Geldbußen bis zu fünf Millionen Euro.
Sicherheitspolitik: Constanze Kurz setzt sich in der Mittwochs-FAZ kritisch mit der bisherigen und der bei einer Neuauflage einer großen Koalition zu erwartenden Politik im Bereich Innen- und Sicherheitspolitik auseinander. Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit sei zum Beispiel ein Gesetz verabschiedet worden, das die biometrischen Daten aus Pässen und Ausweisen aller hier lebenden Menschen zum automatisierten Abruf für Polizei und Geheimdienste freigibt. Die Pflicht zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten sei trotz des entgegenstehenden Urteils des EuGH nicht aufgehoben worden und der Bundesinnenminister wolle die Biometrieüberwachung am liebsten flächendeckend in Bund und Ländern einsetzen. Die Autorin appelliert, die Diskussion über eine digitale Zukunft nicht nur auf neue Überwachungsprojekte zu beschränken.
Kriminalpolitischer Rückblick: Der emeritierte Rechtsprofessor Arthur Kreuzer wirft auf zeit.de der früheren Regierung einen kriminalpolitischen "Blindflug" vor. In den vergangenen Jahren seien kriminalpolitische Grundsätze sträflich missachtet worden. Die Politik habe stets auf spektakuläre Fälle und öffentliche Empörung reagiert und das Ergebnis sei eine inflationäre Ausweitung des Strafrechts gewesen. Als Beispiele nennt er § 89a StGB (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat), § 217 StGB (geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung) und die Änderungen im Sexualstrafrecht. Für die nächste Legislaturperiode fordert er unter anderem eine Reform der Tötungsdelikte, die Entkriminalisierung von Massenbagatelldelikten (z.B. Hinterziehen von Beförderungsentgelt) und eine Entlastung des Strafvollzuges bei Ersatzfreiheitsstrafen.
Justiz
StA Hamburg – Öffentlichkeitsfahndung G20-Unruhen: Am vergangenen Mittwoch hatte die Hamburger Polizei eine der größten Öffentlichkeitsfahndungen gestartet. Fotos von über 100 Verdächtigen wurden dazu im Internet veröffentlicht. Der Spiegel (Maik Baumgärtner/Annette Großbongardt u.a.) fasst die bisherigen Erfolge und die Kritik an dem Vorgehen zusammen.
Reinhard Müller meint in der Samstags-FAZ, dass nur, weil die öffentliche Fahndung heute einen größeren Wirkungskreis habe als früher, dies noch kein Grund sei, auf dieses Instrument zu verzichten. Allerdings müsse auch in der Berichterstattung über öffentliche Fahndungen bedacht werden, dass niemand schuldig sei, nur weil er zur Fahndung ausgeschrieben ist.
VG Berlin zur Familienzusammenführung: Die Samstags-SZ (Berndt Kastner) widmet sich der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin, mit der das Auswärtige Amt verpflichtet wurde, einer syrischen Familie zum Zweck der Familienzusammenführung Visa auszustellen. Der seinerzeit 14-jährige Sohn hatte 2015 einen Asylantrag in Deutschland gestellt und ihm wurde subsidiärer Schutz zugesprochen. Die Richter entschieden, dass hier die Härtefallklausel des § 22 Aufenthaltsgesetzes zur Anwendung käme. Die zunächst eingelegte Berufung gegen die Entscheidung wurde vom Auswärtigen Amt wieder zurückgezogen. Damit ist Rechtskraft eingetreten.
Rückblick BGH 2017: lto.de (Pio Lorenz) beleuchtet noch einmal neun wichtige Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2017. Es werden u.a. die Entscheidungen zum Kölner Raserprozess, zur Verfassungsmäßigkeit von §89a StGB, zur zwangsweisen Durchsetzung des Wechselmodells bei der Kinderbetreuung, zur Ermahnung eines Richters und zur kostenlosen Erstberatung durch Rechtsanwälte zusammengefasst.
Arbeitsrecht 2017: Im Mittwochs-FAZ-Einspruch fasst Rechtsanwalt Michael Fuhlrott die wichtigsten arbeitsrechtlichen Entscheidungen des Jahres 2017 zusammen.
BAG zum Schadensersatz von Grippeimpfungsfolgen: Die Badische Zeitung (Christian Rath) erläutert eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes, in der ein Anspruch auf Schadensersatz für die Folgen einer im Betrieb durchgeführten Grippeschutzimpfung abgelehnt wurde. Auch wenn die Impfung in der Arbeitszeit und in den Betriebsräumen stattgefunden habe, sei sie doch eine Privatsache gewesen, so das Gericht. Der konkrete Behandlungsvertrag der Mitarbeiterin habe mit der durchführenden Ärztin bestanden, nicht mit der Arbeitgeberin. Die Arbeitnehmerin hatte geltend gemacht, dass sie seit der Impfung unter starken Schmerzen, Nackensteife, Gefühlsstörungen an den Händen leide und aufgrund dieser Beschwerden auch nicht mehr arbeiten könne. Wäre sie über die Risiken der Impfung ausreichend aufgeklärt worden, hätte sie diese nicht durchführen lassen.
LG Freiburg zum Mord an Joggerin: Wegen der Vergewaltigung und des Mordes an einer Joggerin ist vom Landgericht Freiburg ein 40-jähriger Fernfahrer zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Darüber berichtet u.a. die Samstags-FAZ. Außerdem wurde Sicherungsverwahrung angeordnet und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Täter vorsätzlich und aus sexueller Motivation handelte; die Darstellung des Angeklagten, er sei zufällig und im alkoholisierten Zustand auf Carolin G. getroffen, folgte das Gericht nicht.
LG Köln – Autoraserprozess: Ursprünglich sollte die zweite Runde im Kölner Autoraserprozess noch im Dezember beginnen. Jetzt wurde der Prozessbeginn auf März verschoben, weil bei einem der Schöffen eine mögliche Befangenheit festgestellt wurde. Das meldet lto.de. Das Verfahren musste teilweise neu aufgerollt werden, weil der Bundesgerichtshof die ursprünglich ausgesprochene Strafaussetzung zur Bewährung gerügt hatte. Das Landgericht habe einige belastende Umstände nicht hinreichend berücksichtigt, so die Karlsruher Richter. Das LG Köln entscheidet deshalb im März jetzt nur noch darüber, ob die Strafen zur Bewährung ausgesetzt werden können oder nicht.
BVerfG zu Numerus clausus beim Medizinstudium: Der Spiegel (Susmita Arp/Dietmar Hipp u.a.) erläutert noch einmal die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, mit der die derzeitige Praxis der Studienplatzvergabe in der Humanmedizin für teilweise verfassungswidrig erklärt wurde. Dabei wird, so heißt es im Artikel, die Entscheidung nicht nur Auswirkungen auf die Humanmedizin sondern auch auf Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin haben. Außerdem soll eine Kommission auch das Zulassungsverfahren für Psychologie untersuchen.
LG Dortmund – Anschlag auf BVB-Bus: Die FAS (Jörn Wenige) berichtet vom Prozessauftakt gegen Sergej W., der im April 2017 einen Anschlag auf den Mannschaftsbus des BVB verübt haben soll. Laut Staatsanwaltschaft soll sich W. von seiner Tat einen erheblichen Kursverfall der BVB-Aktie versprochen haben.
Recht in der Welt
ICTY beendet Tätigkeit: Anlässlich des offiziellen Endes des Internationalen Strafgerichtshofes für das ehemalige Jugoslawien würdigt die Samstags-taz (Erich Rathfelder) die Tätigkeit des Gerichtes. Durch die hervorragend dokumentierten Gerichtsprozesse seien Standards gesetzt worden, die auch in anderen Regionen der Welt angewandt werden könnten, so der Autor.
Polen – Artikel-7-EUV-Verfahren: Die Rechtsprofessoren Dimitry Kochenov, Laurent Pech und Kim Lane Scheppele erläutern auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) die Geschichte und Vorgeschichte des in Artikel 7 EUV vorgesehenen Rechtsstaatsverfahrens und befassen sich mit der jetzt erstmaligen Anwendung. Die Autoren meinen, dass die Kommission hier zu spät gehandelt habe, das Verfahren hätte bereits Ende 2016 eingeleitet werden müssen. So wurde die polnische Regierung in die Lage versetzt, die "checks-and-balances-Mechanismen" zu unterlaufen, lange, bevor die Europäische Kommission tätig wurde.
Völkerrechtlicher Status Jerusalems: Der emeritierte Politik- und Rechtsprofessor Norman Paech erläutert im Mittwochs-FAZ-Einspruch die wechselvolle Geschichte Jerusalems aus völkerrechtlicher Sicht. Im Vorstoß des amerikanischen Präsidenten Donald Trump sieht er sogar eine Chance: Die Zuspitzung der Eskalation könnte dazu führen, dass die anderen Staaten sich von "ihrem Opportunismus der stillschweigenden Duldung trennen und ihr Handeln an den Prinzipien der UN-Charta orientieren", nach denen Territorien, die mit Gewalt erobert werden, nicht in die Souveränität des Eroberers eingegliedert werden können, sondern wieder verlassen werden müssen. Rechtsprofessor Russel Miller beantwortet ebenfalls im Mittwochs-FAZ-Einspruch (in englischer Sprache) die Frage, welche Rolle in diesem Konflikt das Recht spielt, beziehungsweise spielen sollte.
USA Supreme Court – USA v. Microsoft Corporation: Beim Obersten Gericht der USA wird derzeit ein Streit um die Weitergabe von in Europa gespeicherten Daten geführt. Die Microsoft Corporation weigert sich, in Dublin liegende Daten an amerikanische Behörden herauszugeben und begründet dies mit dem Fehlen einer entsprechenden Rechtsgrundlage. Katja Gelinsky im Mittwochs-FAZ-Einspruch und Moritz Koch im Hbl berichten über das Verfahren. Laut Hbl will sich der Bund der Deutschen Industrie BDI und der Deutsche Industrie und Handelskammertag DIHK mit einem Amicus-Brief an die Verfassungsrichter in Washington wenden. Die Verbände befürchten, dass – sollten sich die amerikanischen Behörden mit ihrer Rechtsauffassung durchsetzen – weltweit Datenschutzbestimmungen ausgehebelt werden würden.
Brexit: Im Mittwochs-FAZ-Einspruch fasst Rechtsprofessor Ullrich Jan Schröder die Folgen des Brexit für Großbritannien zusammen. Er widmet sich dabei auch der Frage, ob sich die Briten noch "eines Besseren besinnen" können und wie die Abwicklung eines solchen Szenarios aussehen könnte.
Österreich – Doppelpass für Südtiroler: In ihrem Koalitionsvertrag hat die neue Regierung in Wien vereinbart, dass sie plane "den Angehörigen der Volksgruppen deutscher und ladinischer Muttersprache in Südtirol [...] die Möglichkeit einzuräumen, zusätzlich zur italienischen Staatsbürgerschaft die österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben". Der Föderalismusforscher und Rechtsprofessor Francesco Palermo beleuchtet auf verfassungsblog.de das Vorhaben kritisch und fasst die rechtlichen Bedenken zusammen. So hätte eine solche Regelung nicht nur nationalrechtliche sondern auch völkerrechtliche Implikationen.
USA – Verurteilung wegen Mordversuches "im Wahn": Im Bundesstaat Wisconsin ist eine Schülerin zu 25 Jahren in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik verurteilt worden, weil sie versucht hat, eine Mitschülerin mit 19 Messerstichen zu töten. Bei der Verhaftung soll sie, so die Samstags-FAZ (Christiane Heil), ausgesagt haben, sie sei von der Internetfigur "Slenderman" und einer Internetseite "creepypasta" inspiriert worden. "Slenderman" habe verlangt, sich seinen Respekt durch einen Mord zu verdienen.
Sonstiges
Stresemann-Stiftung für AfD?: In einem Interview mit dem Spiegel (Melanie Amann) bewertet Rechtsprofessor Ansgar Ohly die Frage, inwieweit sich die Erben Gustav Stresemanns gegen die Vereinnahmung des nationalliberalen Politikers durch die AfD wehren können. Die Partei hatte angekündigt, eine Stiftung nach ihm zu benennen. Ohly meint, dass zwar die Chancen zur Geltendmachung eines postmortalen Persönlichkeitsrechtes gering stünden, weil Stresemann bereits 1929 verstorben sei. Wenn sich aber ein Richter finde, für den Stresemann noch schutzberechtigt sei, hätte eine Klage gute Chancen, weil das Gericht zwischen der Meinungsfreiheit der AfD-Stiftungsgründer und Stresemanns postmortalem Persönlichkeitsrecht abwägen würde und sich dabei zeigen dürfte, dass Stresemanns politische Positionen nicht zur AfD passten.
Rückzahlungsansprüche gegen Air Berlin: In einem Interview mit dem Spiegel (Dinah Deckstein) sieht Rechtsanwalt Stefan Hertwig gute Chancen, dass der Bund von den Air-Berlin-Erwerbern die Rückzahlung des Kredites über 150 Millionen Euro erfolgreich einfordern kann. Wenn sich beispielsweise die Lufthansa weigern würde, das Geld zurückzuzahlen, könnte die Europäische Kommission eine Eintreibung einfordern.
#Metoo und das Arbeitsrecht: Im Teil "Beruf und Chance" in der Samstags-FAZ (Ursula Kals/Corinna Budras) werden die besten Strategien erläutert, um sensiblen Situationen im Arbeitsumfeld aus dem Weg zu gehen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz engere Grenzen im Bereich sexuelle Belästigung schaffe als das Strafrecht. Für einen Gesetzesverstoß müsse es nicht einmal direkt zu sexuellen Handlungen kommen, es reichen auch anzügliche Bemerkungen, Hinterherpfeifen oder der Wink mit dem Zaunpfahl: Porno-Poster oder erotische Kalender an der Wand zum Beispiel.
Das Letzte zum Schluss
Die Schwierigkeiten eines Gänsebratens: Mit der Frage, ob es sich bei einem Gänsebraten um eine "einfache Speise" mit der Folge, dass beim Verzehr derselben in einer Ein-Raum-Gaststätte auch geraucht werden darf, handelt, befasst sich Martin Rath im Feuilleton von lto.de. Es geht auch darum, ob die Gänsebratenfrage als "Probierstein" für Bedeutenderes dienen könne.
Rechtsgeschichte – Disziplinarverfahren wegen Trunkenheit: Welche juristischen Kniffe der Bundesdisziplinarhof anwendete, um in den sechziger Jahren, vor der Anerkennung des Alkoholismus als Krankheit, einen Bundesbahnbeamten mit einem vermuteten Alkoholproblem aus dem Dienst zu entfernen, beschreibt Martin Rath auf lto.de.
Stallwache: Die Geschichte der Stallwache im engeren und im weiteren Sinne beleuchtet Martin Rath im Feuilleton von lto.de (am 24. Dezember!).
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/pf
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Die juristische Presseschau vom 23. bis 27. Dezember 2017: BeA doch nicht sicher? / Beschwerdeverfahren bei Facebook / Prozess um Datenweitergabe in die USA . In: Legal Tribune Online, 27.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26189/ (abgerufen am: 25.04.2024 )
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