Die juristische Presseschau vom 23. bis 27. Dezember 2017: BeA doch nicht sicher? / Beschwer­de­ver­fahren bei Face­book / Pro­zess um Daten­wei­ter­gabe in die USA

27.12.2017

Justiz

StA Hamburg – Öffentlichkeitsfahndung G20-Unruhen: Am vergangenen Mittwoch hatte die Hamburger Polizei eine der größten Öffentlichkeitsfahndungen gestartet. Fotos von über 100 Verdächtigen wurden dazu im Internet veröffentlicht. Der Spiegel (Maik Baumgärtner/Annette Großbongardt u.a.) fasst die bisherigen Erfolge und die Kritik an dem Vorgehen zusammen.

Reinhard Müller meint in der Samstags-FAZ, dass nur, weil die öffentliche Fahndung heute einen größeren Wirkungskreis habe als früher, dies noch kein Grund sei, auf dieses Instrument zu verzichten. Allerdings müsse auch in der Berichterstattung über öffentliche Fahndungen bedacht werden, dass niemand schuldig sei, nur weil er zur Fahndung ausgeschrieben ist.

VG Berlin zur Familienzusammenführung: Die Samstags-SZ (Berndt Kastner) widmet sich der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin, mit der das Auswärtige Amt verpflichtet wurde, einer syrischen Familie zum Zweck der Familienzusammenführung Visa auszustellen. Der seinerzeit 14-jährige Sohn hatte 2015 einen Asylantrag in Deutschland gestellt und ihm wurde subsidiärer Schutz zugesprochen. Die Richter entschieden, dass hier die Härtefallklausel des § 22 Aufenthaltsgesetzes zur Anwendung käme. Die zunächst eingelegte Berufung gegen die Entscheidung wurde vom Auswärtigen Amt wieder zurückgezogen. Damit ist Rechtskraft eingetreten.

Rückblick BGH 2017: lto.de (Pio Lorenz) beleuchtet noch einmal neun wichtige Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2017. Es werden u.a. die Entscheidungen zum Kölner Raserprozess, zur Verfassungsmäßigkeit von §89a StGB, zur zwangsweisen Durchsetzung des Wechselmodells bei der Kinderbetreuung, zur Ermahnung eines Richters und zur kostenlosen Erstberatung durch Rechtsanwälte zusammengefasst.

Arbeitsrecht 2017: Im Mittwochs-FAZ-Einspruch fasst Rechtsanwalt Michael Fuhlrott die wichtigsten arbeitsrechtlichen Entscheidungen des Jahres 2017 zusammen.

BAG zum Schadensersatz von Grippeimpfungsfolgen: Die Badische Zeitung (Christian Rath) erläutert eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes, in der ein Anspruch auf Schadensersatz für die Folgen einer im Betrieb durchgeführten Grippeschutzimpfung abgelehnt wurde. Auch wenn die Impfung in der Arbeitszeit und in den Betriebsräumen stattgefunden habe, sei sie doch eine Privatsache gewesen, so das Gericht. Der konkrete Behandlungsvertrag der Mitarbeiterin habe mit der durchführenden Ärztin bestanden, nicht mit der Arbeitgeberin. Die Arbeitnehmerin hatte geltend gemacht, dass sie seit der Impfung unter starken Schmerzen, Nackensteife, Gefühlsstörungen an den Händen leide und aufgrund dieser Beschwerden auch nicht mehr arbeiten könne. Wäre sie über die Risiken der Impfung ausreichend aufgeklärt worden, hätte sie diese nicht durchführen lassen.

LG Freiburg zum Mord an Joggerin: Wegen der Vergewaltigung und des Mordes an einer Joggerin ist vom Landgericht Freiburg ein 40-jähriger Fernfahrer zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Darüber berichtet u.a. die Samstags-FAZ. Außerdem wurde Sicherungsverwahrung angeordnet und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Täter vorsätzlich und aus sexueller Motivation handelte; die Darstellung des Angeklagten, er sei zufällig und im alkoholisierten Zustand auf Carolin G. getroffen, folgte das Gericht nicht.

LG Köln – Autoraserprozess: Ursprünglich sollte die zweite Runde im Kölner Autoraserprozess noch im Dezember beginnen. Jetzt wurde der Prozessbeginn auf März verschoben, weil bei einem der Schöffen eine mögliche Befangenheit festgestellt wurde. Das meldet lto.de. Das Verfahren musste teilweise neu aufgerollt werden, weil der Bundesgerichtshof die ursprünglich ausgesprochene Strafaussetzung zur Bewährung gerügt hatte. Das Landgericht habe einige belastende Umstände nicht hinreichend berücksichtigt, so die Karlsruher Richter. Das LG Köln entscheidet deshalb im März jetzt nur noch darüber, ob die Strafen zur Bewährung ausgesetzt werden können oder nicht.

BVerfG zu Numerus clausus beim Medizinstudium: Der Spiegel (Susmita Arp/Dietmar Hipp u.a.) erläutert noch einmal die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, mit der die derzeitige Praxis der Studienplatzvergabe in der Humanmedizin für teilweise verfassungswidrig erklärt wurde. Dabei wird, so heißt es im Artikel, die Entscheidung nicht nur Auswirkungen auf die Humanmedizin sondern auch auf Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin haben. Außerdem soll eine Kommission auch das Zulassungsverfahren für Psychologie untersuchen.

LG Dortmund – Anschlag auf BVB-Bus: Die FAS (Jörn Wenige) berichtet vom Prozessauftakt gegen Sergej W., der im April 2017 einen Anschlag auf den Mannschaftsbus des BVB verübt haben soll. Laut Staatsanwaltschaft soll sich W. von seiner Tat einen erheblichen Kursverfall der BVB-Aktie versprochen haben.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. bis 27. Dezember 2017: BeA doch nicht sicher? / Beschwerdeverfahren bei Facebook / Prozess um Datenweitergabe in die USA . In: Legal Tribune Online, 27.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26189/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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