Die EU-Kommission hat ein Rechtsstaatsverfahren gegen Polen eingeleitet. Außerdem in der Presseschau: Scharia-Scheidungen werden nach einer EuGH-Entscheidung nicht anerkannt und UberPop muss sich als Verkehrsdienstleister behandeln lassen.
Thema des Tages
Rechtsstaatsverfahren gegen Polen: Erstmals in der Geschichte hat die Europäische Kommission ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 EUV eingeleitet. Darüber berichten u.a. die SZ (Alexander Mühlauer), taz (Eric Bonse), spiegel.de (Markus Becker) und FAZ (Konrad Schuller/Michael Stabenow). Die nationalkonservative Regierung in Warschau habe mehrere Gesetze verabschiedet, die "eine ernsthafte Gefahr für die Unabhängigkeit der Justiz und der Gewaltenteilung darstellen", wird Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans in der SZ zitiert. Gemeinsames Muster der jüngsten Reformen sei, dass sie der regierenden Mehrheit die Möglichkeit gegeben hätten, "systematisch" in das Justizsystem einzugreifen und es damit auszuhöhlen. Es bestehe daher die "eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung" der Rechtsstaatlichkeit. Laut spiegel.de hat die polnische Regierung mit Kritik an dem Beschluss der Kommission reagiert und will seine Position auch vor dem höchsten europäischen Gericht verteidigen. Unterstützung erhält sie dabei von ungarischer Seite. Der stellvertretende Ministerpräsident Zsolt Semjén sagte, die Entscheidung der Kommission sei inakzeptabel und verletze die Unabhängigkeit Polens.
In einem Gastbeitrag auf zeit.de skizziert Kai-Olaf Lang von der Stiftung Wissenschaft und Politik, wie es jetzt politisch weitergehen könnte. Er befürchtet Folgen nicht nur für das Verhältnis zwischen der EU und Polen, sondern auch für den Zusammenhalt in der EU insgesamt. Die Debatte über Strafen und Sanktionen werde zentrifugalen Tendenzen in Europa Vorschub leisten, meint Lang. Deutschland werde deshalb demnächst besonders gefordert sein. Er sei mit seinem Selbstverständnis als regel- und wertegebundener Akteur im Zentrum der EU daran interessiert, dass es keine demokratische Kluft zwischen Mitgliedstaaten gebe.
In seinem Kommentar meint Reinhard Veser (FAZ), dass es richtig sei, dass die Kommission ein Verfahren eingeleitet hat. Die EU dürfe nicht schweigen, wenn in Mitgliedstaaten die Fundamente der Gemeinschaft ausgehöhlt werden.
Rechtspolitik
§ 219a StGB: Strafrechtsprofessoren des "Kriminalpolitischen Kreises" haben sich für eine Änderung des § 219a StGB, der die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, ausgesprochen. Das berichten lto.de (Annelie Kaufmann) und FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden). Vorgeschlagen wird, das Verbot auf das Anbieten und Ankündigen strafbarer Schwangerschaftsabbrüche zu beschränken. Bisher gilt es sowohl für strafbare Abtreibungen als auch für solche, die aus medizinischen Gründen gerechtfertigt oder wegen Einhaltung der Zwölfwochenfrist und der Beratungspflicht straffrei sind. Besonders aggressive Werbung soll nach den Vorstellungen der Rechtslehrer in allen Fällen als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
EU-Volksabstimmungen: Für die Einführung von Volksabstimmungen auf europäischer Ebene spricht sich in der FAZ der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes Ferdinand Kirchhof aus. Die unmittelbare Beteiligung des Bürgers an Unionsfragen, die jeden bewegen, würde nicht nur der demokratischen Legitimation einen neuen Impuls geben, sondern auch eine Identifikation des Bürgers mit "seiner" Union begründen, meint Kirchhof. Der heute nicht unberechtigte Vorwurf, Europa sei allein ein Projekt der politischen Eliten und seiner Bediensteten, verlöre dann an Gewicht.
Prostituiertenschutzgesetz: Die SZ (Ann-Kathrin Eckardt) zieht eine Bilanz zum seit 1. Juli geltenden Prostituiertenschutzgesetz. Es sei in den einzelnen Städten bisher sehr unterschiedlich umgesetzt. Während Berlin noch sehr hinterherhinke, habe es München als einzige Großstadt geschafft, das Gesetz pünktlich umzusetzen.
Justiz
LG Duisburg – Loveparade-Verfahren: Im Loveparade-Prozess vor dem Landgericht Duisburg haben mehrere Verteidiger laut lto.de und spiegel.de die Einstellung des Verfahrens gefordert, weil die Anklage der Staatsanwaltschaft zu ungenau sei. Zuvor hatten Vertreter der Anklage bereits eine Aussetzung verlangt. Zur Begründung hieß es, es müssten unter anderem zuerst 33 Aktenordner zur Loveparade aus dem Innenministerium NRW hinzugezogen werden. Dem Vorwurf, sie würden nur eine Verzögerungstaktik betreiben, widersprachen die Verteidiger. Das Verfahren steht unter einem besonderen Zeitdruck, weil im Frühjahr nächsten Jahres die Verjährung eintreten würde.
EuGH zur Scheidung nach Scharia-Recht: Eine nach islamischem Scharia-Recht durchgeführte einseitig erklärte Scheidung fällt nicht unter den sachlichen Anwendungsbereich der Rom-III-Verordnung und kann damit nach EU-Recht nicht anerkannt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden, wie u.a. FAZ (Helene Bubrowski), SZ (Wolfgang Janisch/Dunja Ramadan) und lto.de berichten. Die Verordnung erfasse nur Ehescheidungen, die von einem staatlichen Gericht oder einer öffentlichen Behörde ausgesprochen würden, heißt es zur Begründung. Anders als noch der Generalanwalt setzten sich die Richter allerdings nicht mit der Frage auseinander, ob eine solche Privatscheidung die Ehefrau diskriminiert.
Reinhard Müller (FAZ) begrüßt die Entscheidung. Wenn in einem Regelwerk eine Unterdrückung der Frau angelegt sei, könne es hier keinen Platz haben.
EuGH zu Uber: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das Unternehmen Uber mit seinem Angebot UberPop den Beförderungsgesetzen der Mitgliedstaaten unterliegt. lto.de, taz (Christian Rath), SZ (Jan Schmidbauer/Jan Willmroth) und FAZ (HendrikWieduwilt/Martin Gropp) stellen das Urteil vor. Bei UberPop werden den Nutzern über eine App gegen Entgelt Privatleute in ihren eigenen Autos als Chauffeure vermittelt. Die Luxemburger Richter sind der Auffassung, dass Uber kein Internetdiensteanbieter ist, sondern eine Verkehrsdienstleistung erbringt und es deshalb Sache der Mitgliedstaaten sei, dafür die Rahmenbedingungen zu definieren. In Deutschland wird UberPop seit einigen Jahren nicht mehr angeboten.
Jan Willmroth (SZ) meint, dass der Gerichtshof den Plattformbetreiber Uber zu Recht in die Verantwortung nehme – für Angebote, die bislang nur funktionieren, indem sie immer mehr schlecht bis gar nicht abgesicherte Solo-Selbständige für sich ausnutzen, müsse es strenge Regeln zu deren Schutz geben.
EuGH zum Arbeitslosengeld für Selbstständige im EU-Ausland: Wie die FAZ (Hendrik Wieduwilt) mitteilt, hat ein Selbstständiger, der ins Ausland geht und dort arbeitslos wird, Anspruch auf Arbeitslosenhilfe im Gaststaat. Das hat der Europäische Gerichtshof im Fall eines rumänischen Stuckateurs entschieden, der in Irland selbstständig tätig war. Die Freizügigkeitsrichtlinie gelte nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Selbstständige, so die Richter.
VG Stuttgart zur Luftqualität: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat laut FAZ (Martin Gropp) am Mittwoch entschieden, dass das Land Baden-Württemberg seinen Luftreinhalteplan für Stuttgart abändern und künftig darin auch Fahrverbote vorsehen muss, wenn bestimmte Grenzwerte überschritten werden.
StA München – Audi-Ermittlungen: Bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Audi wegen des Verdachtes der Abgasmanipulation geht es um insgesamt 146.000 verdächtige Dieselautos. Laut einem Bericht der SZ (Klaus Ott) betrifft das neben 80.000 Fahrzeugen für den US-Markt auch 46.000 Autos der Ingolstädter Volkswagen-Tochter in Deutschland. Das gehe aus einer Antwort des Justizministeriums in Bayern auf eine Landtagsanfrage der Grünen hervor.
BVerfG zum Numerus clausus: Im Radioreport Recht auf swr.de (Klaus Hempel/Gigi Deppe u.a.) wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, mit der die derzeitige Zulassungspraxis für das Studium der Humanmedizin für teilweise verfassungswidrig erklärt wurde, noch einmal analysiert. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Numerus Clausus werde sicher keine Revolution bei der Vergabe der Studienplätze für Medizin auslösen, aber es werde sich einiges ändern müssen, heißt es in dem Beitrag.
OLG München – NSU-Verfahren: Am 400. Verhandlungstag hat einer der Nebenklagevertreter plädiert. Rechtsanwalt Hardy Langer wandte sich dabei direkt an die Angeklagte Beate Zschäpe und appelliert an sie, "umfassend und wahrheitsgemäß" auszusagen. spiegel.de (Julia Jüttner und Thomas Hauzenberger) gibt einen ausführlichen Prozessbericht.
StA Hamburg – G20-Ermittlungen: Der hamburgische Justizsenator Till Steffen (Grüne) hat die Öffentlichkeitsfahndung im Rahmen der Ermittlungen zu den Unruhen im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel verteidigt. Am Montag hatte die Polizei in Hamburg Videos und Fotos von insgesamt 104 Tatverdächtigen veröffentlicht in der Hoffnung, deren Identität mit Hilfe der Bevölkerung zu klären. FAZ (Matthias Wyssuwa) und SZ zitieren den Senator mit den Worten, dass in diesem Fall Staatsanwaltschaft und Amtsgericht geprüft und bestätigt hätten, dass die Anforderungen erfüllt seien. Wenn Polizei und Staatsanwaltschaft an dieser Stelle der Strafverfolgung nicht handeln würden, müssten die Verfahren eingestellt werden, so Steffen.
LG Dortmund – Anschlag auf BVB-Bus: Am heutigen Donnerstag beginnt vor dem Landgericht Dortmund der Prozess gegen Sergej W., dem vorgeworfen wird, am 11. April dieses Jahres drei Bomben direkt neben dem besetzten Mannschaftsbus des BVB gezündet zu haben. Er soll damit versucht haben, den Aktienkurs des BVB zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Die SZ (Annette Ramelsberger) stellt die unterschiedliche Charakteristik des mutmaßlichen Täters durch Staatsanwaltschaft und Verteidigung gegenüber. Die Verteidigung spreche sogar von einer Vorverurteilungskampagne gegen seinen Mandanten.
EuGH zu Ruhezeiten bei LKW-Fahrern: Der Europäische Gerichtshof hat im Rahmen einer entsprechenden Vorlage aus Belgien entschieden, dass LKW-Fahrer ihre wöchentliche Ruhezeit nicht in ihrem Fahrzeug verbringen dürfen. Es sei das Ziel des Gesetzgebers gewesen, die Arbeitsbedingungen der Fahrer zu verbessern. Dies wäre nicht der Fall, wenn sie die Pause im Fahrzeug machen würden, heißt es in einem entsprechenden Artikel auf spiegel.de.
EuGH zu Verjährungsfristen im Strafrecht: Die sogenannte Taricco-II-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes beleuchtet der wissenschaftliche Mitarbeiter Kilian Wegner auf juwiss.de. Es geht darin um die italienischen Verjährungsvorschriften für den Umsatzsteuerbetrug. In "Taricco I" hätten die Luxemburger Richter festgestellt, dass diese den Ansprüchen des Unionsrechts an eine effiziente Strafverfolgung nicht genügen. Nach "Taricco II" könnten aber bereits begangene Steuerstraftaten noch nach dem alten Recht behandelt werden.
EuGH zu Champagner-Sorbet: Mit der Frage, wie viel Champagner in einem Champagner-Sorbet enthalten sein müsse, hatte sich der Europäische Gerichtshof zu befassen. Rechtsanwältin Ulrike Grübler stellt auf lto.de die entsprechende Entscheidung vor, in der die Richter zu dem Ergebnis kommen, dass ein berechtigtes Interesse an der Verwendung der Bezeichnung "Champagner" bestehe, wenn das Dessert so viel Champagner enthält, dass es hauptsächlich danach schmecke.
Recht in der Welt
Türkei – Vorwürfe gegen Can Dündar: Wie spiegel.de berichtet, droht dem ehemaligen Chefredakteur der Zeitung "Cumhuriyet", der derzeit im Exil in Deutschland lebt eine mehrjährige Haftstrafe in der Türkei. Die Staatsanwaltschaft wirft Dündar und anderen Unterstützung einer Terrororganisation vor und fordert bis zu 15 Jahren Haft. Gegen Dündar und 16 weitere "Cumhuriyet"-Mitarbeiter läuft noch ein anderer Prozess wegen Terrorvorwürfen.
Türkei-Flüchtlingsabkommen: Die Rechtwissenschaftlerin Narin Idriz befasst sich auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) mit den Entscheidungen des Europäischen Gerichtes zum sogenannten EU-Türkei-Deal. In dem Abkommen verpflichte sich die türkische Regierung alle nach dem 20. März 2016 in Griechenland eintreffenden Flüchtlinge, einschließlich syrischer Asylbewerber, zurückzunehmen. Im Gegenzug solle in der EU für jeden so abgeschobenen Syrer ein anderer syrischer Flüchtling aus der Türkei auf legalem Weg aufgenommen werden. Das Europäische Gericht hatte sich im Februar dieses Jahres für unzuständig erklärt, weil hier nicht europäische Institutionen, sondern nur die einzelnen Mitgliedstaaten gehandelt hätten.
Rumänien – Proteste gegen Justizgesetze: Die FAZ (Reinhard Veser) berichtet über die rumänischen Proteste gegen geplante und teilweise auch schon umgesetzte Gesetzesänderungen. Am Mittwoch wurde das zweite von drei Gesetzespaketen zur Neuorganisation der Justiz angenommen. Mit den Neuregelungen wird die Unabhängigkeit von Staatsanwälten und Richtern stark eingeschränkt. Außerdem geben die Gesetzesnovellen dem Justizministerium das Recht, sich direkt in die Arbeit von Richtern und Staatsanwälten einzumischen.
Schweden – neues Sexualstrafrecht: In einem Gastbeitrag für die taz befasst sich Terry Reintke, grüne Europaabgeordnete, mit der kürzlich in Schweden verabschiedeten Neuregelung im Sexualstrafrecht, nach der Sex nur noch im gegenseitigen Einverständnis erlaubt ist. Die Autorin meint, dass die Gesetzesänderung die gesellschaftliche Debatte weder beenden könne noch solle, aber oftmals würden erst Gesetzesinitiativen genau diese Debatten in die Mitte der Gesellschaft bringen.
Hengameh Yaghoobifarah (taz) kritisiert die deutsche Berichterstattung zu diesem Thema und wirft Medien vor, "in Panik auszubrechen, anstatt einen nüchternen Faktencheck durchzuziehen". Wer auf "nur ja heißt ja" so reagiere, mache nicht den Anschein, ein "nein" verkraften zu können, so Yaghoobifarah.
IStGH – Zuständigkeitserweiterung: In der vergangenen Woche haben die Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofes beschlossen, die Zuständigkeit des Gerichtshofes auf das Verbrechen der Aggression zu erweitern. Grundlage sei, so erläutert es die FAZ (Marlene Grunert), eine auf der Konferenz von Kampala vereinbarte Definition, wonach der Tatbestand der Aggression nur solche Angriffshandlungen umfassen soll, die eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellen.
Sonstiges
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: Anlässlich des Kartellverfahrens gegen Facebook hat bloomberg.com (Karin Matussek/Aoife White) (in englischer Sprache) den Präsidenten des Bundeskartellamtes Andreas Mundt porträtiert und dabei auch die Vorwürfe gegen Facebook zusammengefasst.
Antisemitische Postings am Pranger: Mit der Frage, ob das Anprangern antisemitischer Facebook-Postings zulässig ist, befasst sich Rechtsanwalt Arno Lampmann auf lto.de. Anlass ist ein neuer Twitter-Account, in dem antisemitische Facebook-Statusmeldungen und -kommentare mittels Screenshot dokumentiert werden – nicht nur mit Bild und Namen, sondern teilweise auch mit Wohnort und ähnlichen Daten. Der Autor meint, dass bei einer bloßen Wiederveröffentlichung bereits öffentlich sichtbarer Posts Eingriffe in die Intim- und Privatsphäre des betroffenen Facebooknutzers grundsätzlich nicht in Betracht kämen. Allerdings könnten sich diejenigen der angeprangerten Personen rechtlich eine Veröffentlichung verbitten, bei denen die im Twitter-Account enthaltenen Informationen über das konkrete Facebook-Posting hinausgehen, zum Beispiel durch Angabe des Wohnortes.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/pf
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Die juristische Presseschau vom 21. Dezember 2017: Art. 7 EUV gegen Polen / Keine Scheidung nach der Scharia / Uber ist Verkehrsdienstleister . In: Legal Tribune Online, 21.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26139/ (abgerufen am: 20.04.2024 )
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