Die juristische Presseschau vom 21. Dezember 2017: Art. 7 EUV gegen Polen / Keine Schei­dung nach der Scharia / Uber ist Ver­kehrs­­dienst­leister

21.12.2017

Recht in der Welt

Türkei – Vorwürfe gegen Can Dündar: Wie spiegel.de berichtet, droht dem ehemaligen Chefredakteur der Zeitung "Cumhuriyet", der derzeit im Exil in Deutschland lebt eine mehrjährige Haftstrafe in der Türkei. Die Staatsanwaltschaft wirft Dündar und anderen Unterstützung einer Terrororganisation vor und fordert bis zu 15 Jahren Haft. Gegen Dündar und 16 weitere "Cumhuriyet"-Mitarbeiter läuft noch ein anderer Prozess wegen Terrorvorwürfen.

Türkei-Flüchtlingsabkommen: Die Rechtwissenschaftlerin Narin Idriz befasst sich auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) mit den Entscheidungen des Europäischen Gerichtes zum sogenannten EU-Türkei-Deal. In dem Abkommen verpflichte sich die türkische Regierung alle nach dem 20. März 2016 in Griechenland eintreffenden Flüchtlinge, einschließlich syrischer Asylbewerber, zurückzunehmen. Im Gegenzug solle in der EU für jeden so abgeschobenen Syrer ein anderer syrischer Flüchtling aus der Türkei auf legalem Weg aufgenommen werden. Das Europäische Gericht hatte sich im Februar dieses Jahres für unzuständig erklärt, weil hier nicht europäische Institutionen, sondern nur die einzelnen Mitgliedstaaten gehandelt hätten.

Rumänien – Proteste gegen Justizgesetze: Die FAZ (Reinhard Veser) berichtet über die rumänischen Proteste gegen geplante und teilweise auch schon umgesetzte Gesetzesänderungen. Am Mittwoch wurde das zweite von drei Gesetzespaketen zur Neuorganisation der Justiz angenommen. Mit den Neuregelungen wird die Unabhängigkeit von Staatsanwälten und Richtern stark eingeschränkt. Außerdem geben die Gesetzesnovellen dem Justizministerium das Recht, sich direkt in die Arbeit von Richtern und Staatsanwälten einzumischen.

Schweden – neues Sexualstrafrecht: In einem Gastbeitrag für die taz befasst sich Terry Reintke, grüne Europaabgeordnete, mit der kürzlich in Schweden verabschiedeten Neuregelung im Sexualstrafrecht, nach der Sex nur noch im gegenseitigen Einverständnis erlaubt ist. Die Autorin meint, dass die Gesetzesänderung die gesellschaftliche Debatte weder beenden könne noch solle, aber oftmals würden erst Gesetzesinitiativen genau diese Debatten in die Mitte der Gesellschaft bringen.

Hengameh Yaghoobifarah (taz) kritisiert die deutsche Berichterstattung zu diesem Thema und wirft Medien vor, "in Panik auszubrechen, anstatt einen nüchternen Faktencheck durchzuziehen". Wer auf "nur ja heißt ja" so reagiere, mache nicht den Anschein, ein "nein" verkraften zu können, so Yaghoobifarah.

IStGH – Zuständigkeitserweiterung: In der vergangenen Woche haben die Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofes beschlossen, die Zuständigkeit des Gerichtshofes auf das Verbrechen der Aggression zu erweitern. Grundlage sei, so erläutert es die FAZ (Marlene Grunert), eine auf der Konferenz von Kampala vereinbarte Definition, wonach der Tatbestand der Aggression nur solche Angriffshandlungen umfassen soll, die eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellen.

Sonstiges

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: Anlässlich des Kartellverfahrens gegen Facebook hat bloomberg.com (Karin Matussek/Aoife White) (in englischer Sprache) den Präsidenten des Bundeskartellamtes Andreas Mundt porträtiert und dabei auch die Vorwürfe gegen Facebook zusammengefasst.

Antisemitische Postings am Pranger: Mit der Frage, ob das Anprangern antisemitischer Facebook-Postings zulässig ist, befasst sich Rechtsanwalt Arno Lampmann auf lto.de. Anlass ist ein neuer Twitter-Account, in dem antisemitische Facebook-Statusmeldungen und -kommentare mittels Screenshot dokumentiert werden – nicht nur mit Bild und Namen, sondern teilweise auch mit Wohnort und ähnlichen Daten. Der Autor meint, dass bei einer bloßen Wiederveröffentlichung bereits öffentlich sichtbarer Posts Eingriffe in die Intim- und Privatsphäre des betroffenen Facebooknutzers grundsätzlich nicht in Betracht kämen. Allerdings könnten sich diejenigen der angeprangerten Personen rechtlich eine Veröffentlichung verbitten, bei denen die im Twitter-Account enthaltenen Informationen über das konkrete Facebook-Posting hinausgehen, zum Beispiel durch Angabe des Wohnortes.

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. Dezember 2017: Art. 7 EUV gegen Polen / Keine Scheidung nach der Scharia / Uber ist Verkehrsdienstleister . In: Legal Tribune Online, 21.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26139/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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