Die juristische Presseschau vom 21. Dezember 2017: Art. 7 EUV gegen Polen / Keine Schei­dung nach der Scharia / Uber ist Ver­kehrs­­dienst­leister

21.12.2017

Die EU-Kommission hat ein Rechtsstaatsverfahren gegen Polen eingeleitet. Außerdem in der Presseschau: Scharia-Scheidungen werden nach einer EuGH-Entscheidung nicht anerkannt und UberPop muss sich als Verkehrsdienstleister behandeln lassen.

 

Thema des Tages

Rechtsstaatsverfahren gegen Polen: Erstmals in der Geschichte hat die Europäische Kommission ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 EUV eingeleitet. Darüber berichten u.a. die SZ (Alexander Mühlauer), taz (Eric Bonse), spiegel.de (Markus Becker) und FAZ (Konrad Schuller/Michael Stabenow). Die nationalkonservative Regierung in Warschau habe mehrere Gesetze verabschiedet, die "eine ernsthafte Gefahr für die Unabhängigkeit der Justiz und der Gewaltenteilung darstellen", wird Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans in der SZ zitiert. Gemeinsames Muster der jüngsten Reformen sei, dass sie der regierenden Mehrheit die Möglichkeit gegeben hätten, "systematisch" in das Justizsystem einzugreifen und es damit auszuhöhlen. Es bestehe daher die "eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung" der Rechtsstaatlichkeit. Laut spiegel.de hat die polnische Regierung mit Kritik an dem Beschluss der Kommission reagiert und will seine Position auch vor dem höchsten europäischen Gericht verteidigen. Unterstützung erhält sie dabei von ungarischer Seite. Der stellvertretende Ministerpräsident Zsolt Semjén sagte, die Entscheidung der Kommission sei inakzeptabel und verletze die Unabhängigkeit Polens.

In einem Gastbeitrag auf zeit.de skizziert Kai-Olaf Lang von der Stiftung Wissenschaft und Politik, wie es jetzt politisch weitergehen könnte. Er befürchtet Folgen nicht nur für das Verhältnis zwischen der EU und Polen, sondern auch für den Zusammenhalt in der EU insgesamt. Die Debatte über Strafen und Sanktionen werde zentrifugalen Tendenzen in Europa Vorschub leisten, meint Lang. Deutschland werde deshalb demnächst besonders gefordert sein. Er sei mit seinem Selbstverständnis als regel- und wertegebundener Akteur im Zentrum der EU daran interessiert, dass es keine demokratische Kluft zwischen Mitgliedstaaten gebe.

In seinem Kommentar meint Reinhard Veser (FAZ), dass es richtig sei, dass die Kommission ein Verfahren eingeleitet hat. Die EU dürfe nicht schweigen, wenn in Mitgliedstaaten die Fundamente der Gemeinschaft ausgehöhlt werden.

Rechtspolitik

§ 219a StGB: Strafrechtsprofessoren des "Kriminalpolitischen Kreises" haben sich für eine Änderung des § 219a StGB, der die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, ausgesprochen. Das berichten lto.de (Annelie Kaufmann) und FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden). Vorgeschlagen wird, das Verbot auf das Anbieten und Ankündigen strafbarer Schwangerschaftsabbrüche zu beschränken. Bisher gilt es sowohl für strafbare Abtreibungen als auch für solche, die aus medizinischen Gründen gerechtfertigt oder wegen Einhaltung der Zwölfwochenfrist und der Beratungspflicht straffrei sind. Besonders aggressive Werbung soll nach den Vorstellungen der Rechtslehrer in allen Fällen als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

EU-Volksabstimmungen: Für die Einführung von Volksabstimmungen auf europäischer Ebene spricht sich in der FAZ der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes Ferdinand Kirchhof aus. Die unmittelbare Beteiligung des Bürgers an Unionsfragen, die jeden bewegen, würde nicht nur der demokratischen Legitimation einen neuen Impuls geben, sondern auch eine Identifikation des Bürgers mit "seiner" Union begründen, meint Kirchhof. Der heute nicht unberechtigte Vorwurf, Europa sei allein ein Projekt der politischen Eliten und seiner Bediensteten, verlöre dann an Gewicht.

Prostituiertenschutzgesetz: Die SZ (Ann-Kathrin Eckardt) zieht eine Bilanz zum seit 1. Juli geltenden Prostituiertenschutzgesetz. Es sei in den einzelnen Städten bisher sehr unterschiedlich umgesetzt. Während Berlin noch sehr hinterherhinke, habe es München als einzige Großstadt geschafft, das Gesetz pünktlich umzusetzen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. Dezember 2017: Art. 7 EUV gegen Polen / Keine Scheidung nach der Scharia / Uber ist Verkehrsdienstleister . In: Legal Tribune Online, 21.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26139/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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