Die juristische Presseschau vom 2. bis 4. Dezember 2017: Ein­zel­haft von Deniz Yücel gelo­ckert / Dis­kus­sion um § 219a StGB / Das Love­pa­rade-Ver­fahren beginnt

04.12.2017

Recht in der Welt

Spanien – katalanische Politiker vor Gericht: Wie die Samstags-SZ (Thomas Urban) berichtet, haben zehn katalanische Politiker am Freitag vor dem Obersten Spanischen Gericht in Madrid zugesichert, dass sie in Zukunft die spanische Verfassung respektieren würden. In den Befragungen, die jeweils 20 Minuten dauerten, ging es darum, ob die acht Minister und zwei Unabhängigkeitsaktivisten gegen Kaution auf freien Fuß kommen und sich aktiv am Wahlkampf für die auf den 21. Dezember vorgezogenen Neuwahlen beteiligen können. In dem Artikel wird auch auf die wachsende Kritik am Vorgehen der spanischen Regierung hingewiesen. So werde in einer von Juraprofessoren aus Madrid und Granada initiierten Resolution, die mehr als 100 Verfassungs- und Strafrechtsexperten aus ganz Spanien unterzeichnet haben, auf schwere Rechtsmängel in den Verfahren gegen die katalanische Führung hingewiesen.

USA – VW-Affäre: In einem Artikel des Spiegel (Simon Hage) heißt es, dass dem in den USA inhaftierten Ex-Volkswagen-Manager Oliver Schmidt eine hohe Haftstrafe drohe. Prozessbeobachter rechneten mit einer Freiheitsstrafe von mindestens vier Jahren und einer Geldstrafe. Zwar zeige sich Schmidt geständig, anders als der bereits verurteilte James Liang habe er die Aufklärung der VW-Affäre aber nicht wesentlich vorangetrieben.

USA/Türkei – Prozess gegen Reza Zarrab: In der vergangenen Woche begann der Prozess gegen den iranisch-türkischen Goldhändler Reza Zarrab in den USA. Ihm werden Verstöße gegen Sanktionsbestimmungen und Geldwäsche vorgeworfen, er soll dabei mit Wissen und Billigung der türkischen Regierung gehandelt haben. Die Samstags-SZ (Luisa Seeling) und Samstags-FAZ (Rainer Hermann) fassen die Hintergründe zusammen.

Juristische Ausbildung

Zum Frauenbild in Examensklausuren: Die Montags-SZ (Christoph Fuchs) berichtet über eine Studie der Juristin Dana-Sophie Valentiner, in der diese knapp 100 Übungs- und Examensklausuren der beiden Hamburger Jura-Fakultäten auf das dahinterliegende Frauenbild untersucht hat. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass Frauen in den Fällen "meist als Anhängsel eines Mannes, die sich nur für Schuhe und Handtaschen interessieren", vorkommen. Bereits vor 40 Jahren gab es eine ähnliche Studie, deren Ergebnisse den jetzigen teilweise erschreckend ähneln, heißt es im Artikel.

Sonstiges

Journalisten und die AfD: Ursprünglich hatte die AfD vorgesehen, nur Journalistinnen und Journalisten zu ihrem Bundesparteitag zuzulassen, die sich einverstanden erklären, dass besonders sensible Angaben über ihre rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben von der AfD gespeichert werden. Rechtsprofessor Joachim Wieland befasst sich auf verfassungblog.de mit der Frage, ob das Grundgesetz eine solche Einschränkung für die Akkreditierung erlaubt. Nein, meint der Autor, eine Partei dürfe die Akkreditierung von Journalisten nicht nach ihrem Belieben von deren Bereitschaft zur Preisgabe höchstpersönlicher Daten abhängig machen und sich so die Grundlage für eine Auswahl ihr genehmer Journalisten und in der Folge einer ihr genehmen Berichterstattung zu schaffen.

Zugang zu Suizidmitteln: In der Montags-FAZ befassen sich der Rechtsprofessor Steffen Augsberg und der Theologieprofessor Peter Dabrock mit der aktuellen Rechtslage zur Suizidhilfe. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom Beginn diesen Jahres, in der festgestellt wurde, dass der Zugang zu einem Betäubungsmittel, das eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht, in extremen Ausnahmesituationen nicht verwehrt werden darf. Die Autoren kritisieren das Urteil nachdrücklich und meinen, dass dem Gericht aus juristischer und ethischer Sicht grundlegende Fehleinschätzungen unterlaufen seien. Statt den Zugang zu entsprechenden Mitteln zu ermöglichen, plädieren sie dafür, auf eine breit angelegte Palliativversorgung, Gerontologie und solidarische Lebenspraxis zu setzen.

Weihnachtsamnestie in Berlin: Der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt hat die vorzeitige Entlassung von 156 Gefängnisinsassen, darunter 11 Frauen, veranlasst. Die Zahl derjenigen, die vom diesjährigen vorweihnachtlichen Gnadenerweis profitieren, ist damit fast doppelt so hoch wie noch vor einem Jahr, meldet die Montags-taz.

Von Leichentrauung und Totenscheidung: Martin Rath erinnert auf lto.de u.a. an ein Nachkriegsgesetz, das eine Eheschließung sogar noch nach dem Tod eines der Partner erlaubte, wenn dies vorher aufgrund der Rassegesetzgebung des Dritten Reiches nicht möglich war oder durch die Staatsanwaltschaft oder gerichtliches Urteil eine Ehe für nichtig erklärt wurde.

Das Letzte zum Schluss

Wohnzimmer als Energieunternehmen? Wer einen Freund bei sich zu Hause ein Handy aufladen lässt, müsse künftig mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen, befürchtet der Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund, Kai Warnecke. Dass er damit ziemlich danebenliegt, erläutert der akademische Mitarbeiter Simon Gauseweg auf lto.de. Grund für den Irrtum ist, so der Autor, ein Fehler in der Auslegung der Marktstammdatenregisterverordnung: Wer einen anderen an die eigene Steckdose lässt, wird damit noch nicht zum Stromlieferanten, so Gauseweg. Er stellt bei dieser Gelegenheit auch gleich noch einmal die Auslegungsmethoden zusammen.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. bis 4. Dezember 2017: Einzelhaft von Deniz Yücel gelockert / Diskussion um § 219a StGB / Das Loveparade-Verfahren beginnt . In: Legal Tribune Online, 04.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25827/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

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