Die juristische Presseschau vom 2. bis 4. Dezember 2017: Ein­zel­haft von Deniz Yücel gelo­ckert / Dis­kus­sion um § 219a StGB / Das Love­pa­rade-Ver­fahren beginnt

04.12.2017

Justiz

LG Duisburg – Loveparade-Verfahren: In dieser Woche beginnt der Prozess um die Verantwortlichkeiten für das Loveparade-Unglück im Jahr 2010. Nachdem das Landgericht Duisburg zunächst die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnte, hatte die Beschwerde gegen den Nichteröffnungsbeschluss der Staatsanwaltschaft und Nebenkläger vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Erfolg. Insgesamt müssen sich ab Freitag zehn Angeklagte verantworten. Der Spiegel (Martin Hesse, Julia Jüttner u.a.) befasst sich mit den Anklagevorwürfen, während sich die FAS (Reiner Burger) und die Montags-SZ (Thomas Bärnthaler, Christoph Cadenbach) einigen der Opferangehörigen widmen.

Josef Christ neuer BVerG-Richter: Der Bundespräsident hat laut lto.de am Freitag dem bisherigen Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes Josef Christ die Ernennungsurkunde zum Richter des Bundesverfassungsgerichtes überreicht. Der 61-Jährige löst Wilhelm Schluckebier ab, der nach elf Jahren aus Altersgründen ausscheidet. Der von CDU und CSU vorgeschlagene Christ ist der erste Verfassungsrichter, der nach der entsprechenden Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes von 2015 vom gesamten Plenum des Bundestags gewählt wurde.

OLG Hamm – peruanischer Bauer vs. RWE: Das Oberlandesgericht Hamm hat im Verfahren des peruanischen Kleinbauers gegen RWE die Beweisaufnahme angeordnet. Auf lto.de meint der Rechtsprofessor Felix Ekardt von der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik, dass sich durch die Anerkennung von Klimawandelfolgen im Haftungsrecht das Zivil- und Strafrecht ändern und dies zu einem grundlegenden Umdenken in Unternehmen und Politik führen könnte.

LG Dortmund – Anschlag auf BVB-Bus: Noch in diesem Monat beginnt der Prozess gegen Sergej W., den mutmaßlichen Täter des Anschlags auf den Mannschaftsbus des Fußballclubs Borussia Dortmund. Der Spiegel (Rafael Buschmann, Jörg Diehl u.a.) fasst die Ermittlungen in einer ausführlichen Reportage zusammen.

AG Frankfurt/M. zum Ersatzanspruch bei verspätetem Fluggepäck: Auch wenn das Fluggepäck verspätet ankommt, müssen die geltend gemachten Ersatzbeschaffungen angemessen sein. Das hat laut einer Meldung von lto.de das Amtsgericht Frankfurt/M. entschieden. Ein Fluggast, dessen Gepäck erst am nächsten Tag ankam, hatte Bekleidung und Kosmetik für 1.300 Euro eingekauft und wollte diese Summe dann von der Fluggesellschaft ersetzt haben. Das AG wies seine Klage ab – die Fluggesellschaft müsse nur die Aufwendungen ersetzen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Reisenden für zweckmäßig und erforderlich halten durfte.

LAG Berlin-Brandenburg zur Bezahlung von Überstunden: Die Rechtsanwältin Regina Steiner erläutert in der Samstags-FAZ eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg vom Juni 2017. Die Richter meinten darin – entgegen der Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes – dass nicht der Arbeitnehmer nachweisen müsse, dass der Arbeitgeber die Überstunden veranlasst habe. Der Arbeitgeber sei vielmehr "Herr im eigenen Betrieb" und könne durch seine Büroorganisation sicherstellen, dass keine Überstunden geleistet würden. Tue er das nicht, gebe er damit zu verstehen, dass ihm die geleisteten Überstunden zumindest egal sind. Dann müsse er sie auch vergüten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. bis 4. Dezember 2017: Einzelhaft von Deniz Yücel gelockert / Diskussion um § 219a StGB / Das Loveparade-Verfahren beginnt . In: Legal Tribune Online, 04.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25827/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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