Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. November 2017: DSGVO wirft Schatten voraus / Strafe für Abt­rei­bungs­wer­bung / Kein Scha­dens­er­satz­an­spruch nach "wildem" Streik

27.11.2017

Recht in der Welt

EU/Polen – Erosion des polnischen Rechtsstaates: Worum es in den Auseinandersetzungen zwischen der EU und Polen und insbesondere bei den aus Brüssel angedrohten Rechtsstaatsverfahren geht, beleuchtet die Montags-FAZ (Marlene Grunert). Dabei wird auch auf die Gefahren hingewiesen, die bei einer Vermischung von rechtlichen Sanktionsmaßnahmen und politischer Symbolik drohen könnten. Man riskiere den Vorwurf der Parteilichkeit, wenn man einen Mitgliedstaat mit rechtlichen Instrumenten politisch sanktionieren wolle, wird der polnische Politikwissenschaftler Ireneusz Pawel Karolewski zitiert.

EU/Polen – Strafandrohung vom EuGH: Rechtsprofessor Daniel Sarmiento befasst sich auf verfassungsblog.de in englischer Sprache mit dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofes, in dem Polen erneut aufgefordert wird, die Abholzungen im Białowieża-Nationalpark einzustellen – diesmal allerdings mit der Androhung von Strafzahlungen.

Burma – Vertreibung der Rohingya: Von Menschenrechtlern fallen im Zusammenhang mit der systematischen Verfolgung der Rohingya und den dortigen Massakern immer öfter Begriffe wie ethnische Säuberungen, Völkermord und Genozid. Die Samstags-FAZ (Till Fähnders) versucht eine völkerrechtliche Einordung und kommt zu dem Schluss, dass zumindest Methoden angewandt werden, die an Völkermord erinnern.

Spanien – Sezession Kataloniens: Geoffrey Juchs untersucht auf juwiss.de die juristischen Implikationen des Beschlusses des katalanischen Parlamentes über die Unabhängigkeit der Region. Er vergleicht die Situation mit der Abspaltung des Kosovo, die innerhalb kurzer Zeit von anderen europäischen Staaten anerkannt wurde. Allerdings habe der frühere katalanische Präsident mit seiner Erklärung, die von Spanien angesetzten Neuwahlen im Dezember zu akzeptieren, faktisch das Scheitern des Sezessionsbeschlusses selbst bestätigt.

Südafrika – Oscar Pistorius: Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hin, hat die zweite Instanz im Verfahren gegen den früheren Leistungssportler Oscar Pistorius das Strafmaß erheblich erhöht. In der ersten Instanz war Pistorius zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren wegen der Tötung seiner Freundin verurteilt worden. Diese Strafe wurde jetzt fast verdoppelt, auf 13 Jahre und fünf Monate Freiheitsstrafe, wie die Samstags-FAZ (Claudia Bröll) meldet.

Sonstiges

 

Neues FAZ-Angebot für Juristen: Die FAZ bringt ein neues Digitalprojekt auf den Markt. "F.A.Z. Einspruch" soll, so heißt es in der Ankündigung in der Montags-FAZ, juristische Expertise und Allgemeinwissen, Aktualität und Hintergrund vereinen. Es sollen sechs Ausgaben pro Woche erscheinen, die durch ein wöchentliches Magazin ergänzt werden. Die Beiträge werden von Redakteuren der FAZ und von Gastautoren verfasst.

Alternative Streitbeilegung online: Rechtsreferendarin Ann-Kristin Becker und der wiss. Mitarbeiter Nico Kuhlmann stellen auf lto.de die estnische Internetplattform jury.online vor, über die außergerichtlich Streitigkeiten beigelegt werden können. Die Entscheidungen treffen dabei Schiedsgerichte, die entweder mit zufällig ausgewählten oder durch die Parteien bestimmten Personen besetzt sind. Eine juristische Ausbildung ist nicht erforderlich. Entschieden wird anonym und, wenn es sein muss, durch mehrere Instanzen.

Drohnen und das Völkerrecht: Mit der Frage, ob der Einsatz autonomer Waffen, wie zum Beispiel Drohnen, mit dem Völkerrecht vereinbar ist, befasst sich die Samstags-FAZ (Morten Freidel). Voraussetzung dafür wäre, dass die Maschinen zwischen Zivilisten und Militärs und bei den Militärs zwischen feindlich Gesinnten und solchen, die sich ergeben wollen, unterscheiden können.

1970 - Landesverrat durch Kartoffel-Vernichtung: lto.de (Martin Rath) blickt auf eine Entscheidung des Reichsgerichtes zurück, mit der zwei belgische Arbeiter zu zehnjähriger Zuchthausstrafe verurteilt wurden, weil sie mehrere Kartoffelpflanzen ausgerissen hatten. Das Gericht warf ihnen Landesverrat vor, weil in der Vernichtung der Kartoffelpflanzen die Absicht erkennbar gewesen sei, die kriegsnotwendige Ernährung zu schwächen und damit der "feindlichen Macht Vorschub zu leisten".

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. November 2017: DSGVO wirft Schatten voraus / Strafe für Abtreibungswerbung / Kein Schadensersatzanspruch nach "wildem" Streik . In: Legal Tribune Online, 27.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25709/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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