Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. November 2017: DSGVO wirft Schatten voraus / Strafe für Abt­rei­bungs­wer­bung / Kein Scha­dens­er­satz­an­spruch nach "wildem" Streik

27.11.2017

Ab Mai 2018 gilt die DSGVO, noch lange nicht alle Unternehmen sind vorbereitet. Außerdem in der Presseschau: Eine Ärztin wird wegen der Werbung für Abtreibungen verurteilt und es besteht kein Anspruch nach einem wilden Pilotenstreik.

 

Thema des Tages

Datenschutzreform ante portas: Die Montags-FAZ (Hendrik Wieduwilt) beleuchtet die Vorwirkungen, die die Datenschutzreform, die im kommenden Jahr in Kraft tritt, bereits jetzt hat. Während insbesondere größere Unternehmen angeben, bereits gut gerüstet zu sein, werden zahlreiche andere Firmen es nach eigenen Angaben nicht schaffen, die gesetzlichen Vorgaben fristgerecht umzusetzen. Die Gesetzesänderungen betreffen nicht nur Unternehmen im digitalen Bereich, sondern all jene, die personenbezogene Daten verarbeiten. Entsprechend hoch sei der Bedarf an externen Experten, insbesondere an Rechtsanwälten mit einschlägiger Expertise, heißt es im Bericht. Tim Wybitul erinnert in der Samstags-FAZ daran, dass auch Betriebsvereinbarungen an das neue Recht angepasst werden müssen.

Rechtspolitik

Familiennachzug: Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZKD), Thomas Sternberg hat sich für die Möglichkeit des Familiennachzugs auch für subsidiär Schutzberechtigte ausgesprochen. Das Recht auf Familiennachzug dürfe nicht durch unzumutbare Hindernisse und Verzögerungen bei der Zusammenführung der Familien ausgehöhlt werden, sagte Sternberg laut einem Bericht der Samstags-FAZ (Daniel Deckers).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. November 2017: DSGVO wirft Schatten voraus / Strafe für Abtreibungswerbung / Kein Schadensersatzanspruch nach "wildem" Streik . In: Legal Tribune Online, 27.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25709/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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