Die juristische Presseschau vom 24. November 2017: Wer­bung mit Abt­rei­bungen / Erheben nur für Allah / Sch­mer­zens­geld für fal­sches Gut­achten

24.11.2017

Ärztin wegen Werbung mit Abtreibungen vor Gericht. Außerdem in der Presseschau: Muslim muss Ordnungsgeld für Nichterheben vor Gericht dulden, Sachverständige zahlt Schmerzensgeld für falsches Gutachten und Til Schweigers Meinungsfreiheit.

Thema des Tages

AG Gießen  Werbung mit Abtreibungen: Am heutigen Freitag beginnt vor dem Amtsgericht Gießen das Strafverfahren gegen die Ärztin Kristina H. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, mit Schwangerschaftsabbrüchen zu werben. Die SZ (Oliver Klasen) schildert das in § 219a Strafgesetzbuch normierte Verbot und die rechtspolitischen Auseinandersetzungen von Abtreibungsgegnern und -befürwortern. Liberale Juristen argumentierten etwa, die Norm widerspreche der Rechtslogik, indem sie medizinische Leistungen kriminalisiere. H. selbst kritisiert die Strafbarkeit der Werbung mit Schwangerschaftsabbrüchen, da Frauen sich nicht neutral und selbstständig informieren könnten.

"Es ist an der Zeit, wieder über §§ 218ff StGB zu sprechen. Und im Lichte der Menschenrechte zu handeln." Die Professorin für Gender im Recht Ulrike Lembke setzt sich auf lto.de ausführlich mit den praktischen Konsequenzen auseinander, die eine Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs mit sich bringt. Deutschland stehe bei der Umsetzung des Menschenrechts auf reproduktive Gesundheit weit zurück.

Rechtspolitik

Polizeigesetz BaWü: Ein "polizeiliches Wunschkonzert mit erheblichem Auslegungsspielraum und Missbrauchspotenzial" – die wissenschaftliche Mitarbeiterin Judith Sikora wirft für juwiss.de einen kritischen Blick auf die geplanten neuen Befugnisse der baden-württembergischen Polizei. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) will wegen der hohen Terrorgefahr unter anderem die präventiv-polizeiliche Telekommunikationsüberwachung ausweiten und Polizisten den Einsatz von Explosivmitteln ermöglichen.

Familiennachzug: Wie zeit.de notiert, arbeiteten die Bundestagsfraktionen von FDP und AfD an Gesetzesinitiativen, um den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte weiterhin auszusetzen. Sollte die betreffende Regelung des Asylpakets II nicht verlängert werden, läuft sie Mitte März des kommenden Jahres aus.

Gescheiterte Jamaika-Sondierungen: "Aus für Jamaika – was sieht das Grundgesetz jetzt vor?" Der wissenschaftliche Mitarbeiter David Dworzynski erläutert auf juwiss.de, warum der verfassungsrechtliche Weg zu Neuwahlen oder einer Minderheitsregierung "nicht ganz so einfach" sei.

E-Privacy-Verordnung: Die Gesetzgebung hinke der technischen Realität hinterher, moniert Andrian Kreye (SZ) mit Blick auf den Konsens des EU-Parlaments in Sachen E-Privacy. Die geplante Zustimmungspflicht für Cookies unterstütze die Monopolstellung großer Konzerne wie Facebook und Google – andere Webseiten hingegen litten unter den "Klickschranken". Die großen Konzerne zählten zum digitalen Alltag, weshalb die Nutzer hier die "rasterfahndungsähnlichen Nutzerprofile" akzeptierten, was langfristig auch den Verbrauchern schade.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. November 2017: Werbung mit Abtreibungen / Erheben nur für Allah / Schmerzensgeld für falsches Gutachten . In: Legal Tribune Online, 24.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25683/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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