Die juristische Presseschau vom 18. bis 20. November 2017: Jamaika-Son­die­rung geschei­tert / BVerwG zu rechts­ex­t­remem Poli­zisten / LG Frank­furt zu Beför­de­rungspf­licht

20.11.2017

Sondierungsgespräche für die Jamaika-Koalition sind gescheitert – wie es weitergehen könnte. Außerdem in der Presseschau: BVerwG bestätigt Entlassung von rechtsextremem Polizisten und kuwaitische Fluglinie weigert sich, Israeli zu befördern.

 

Thema des Tages

Sondierungsgespräche gescheitert: In der Nacht zum Montag sind die Sondierungsgespräche zwischen CDU/CSU, FDP und den Grünen gescheitert. Maximilian Steinbeis hat sich auf verfassungsblog.de vorab schon Gedanken gemacht, wie es in diesem Fall weitergehen könnte: Nach Art. 63 Grundgesetz schlägt der Bundespräsident dem Bundestag jemanden – Angela Merkel – zur Wahl zur Bundeskanzlerin vor. Vermutlich würde die in den ersten beiden Wahlgängen erforderliche absolute Mehrheit nicht erreicht werden. Im dritten Wahlgang reicht die einfache Mehrheit, und es würde dann dem Bundespräsidenten obliegen zu entscheiden, was ihm für Deutschlands Wohl förderlicher erscheint: Angela Merkel zur Minderheitskanzlerin zu ernennen oder Neuwahlen auszurufen. Steinbeis meint, dass bei Neuwahlen wohl erst im nächsten Sommer mit einer neuen handlungsfähigen Regierung zu rechnen sei.

Rechtspolitik

Mehr Recht in die Politik: Reinhardt Müller (Montags-FAZ) beklagt im Leitartikel, dass in der vergangenen Legislaturperiode der Justizminister zwar sehr präsent war, Rechtspolitik aber keine große Rolle gespielt habe. Das meiste, was aus dem Ministerium nach draußen gedrungen sei, hätte zwar irgendwie auch mit Recht zu tun gehabt, sich aber um Verbraucherschutz im weiten Sinn gedreht, so der Autor. Auch der einst wichtige Rechtsausschuss habe öffentlich ein Mauerblümchendasein gepflegt. Eine neue Koalition werde daran zu messen sein, wie sie zu unserer Grundordnung stehe, meint Müller.

Europäisches Urheberrecht: Wie die Samstags-FAZ (Michael Hanfeld) im Feuilleton berichtet, appelliert die Allianz Deutscher Produzenten vor der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments am kommenden Mittwoch an die Abgeordneten, "sich für die Erhaltung territorialer Rechteverwertungschancen für Film- und Fernsehproduzenten in Europa einzusetzen". Das "Territorialprinzip" ermöglicht es Produzenten und Kreativen, ihre Werke in den verschiedenen EU-Ländern einzeln zu vermarkten und so für die Refinanzierung ihrer Filme und Serien zu sorgen. Dieses Prinzip soll nach dem Willen von ARD und ZDF fallen, um den Sendern die Möglichkeit zu eröffnen, die Online-Rechte an von ihnen mitfinanzierten Werken für ganz Europa zu erwerben. In einem weiteren Artikel im Wirtschaftsteil erläutert die Samstags-FAZ (Hendrik Kafsack) die Argumente der Filmproduzenten auf der einen und der Verbraucherschützer auf der anderen Seite.

Anti-Terror-Paket Baden-Württemberg: lto.de (Annelie Kaufmann) stellt das in Baden-Württemberg beschlossene Anti-Terror-Paket vor, das unter anderem die Befugnis zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung enthält und von Bürgerrechtsorganisationen kritisiert wird.

Vollzeitanspruch bei Teilzeitbeschäftigung: Rechtsanwältin Regina Steiner erläutert in "Beruf und Chance" der Samstags-FAZ, warum es einer Gesetzesänderung bedarf, um Teilzeitbeschäftigten einen Rückkehranspruch auf eine Vollzeitbeschäftigung zu geben. Dieses Vorhaben war bereits im Koalitionsvorhaben der vergangenen Legislaturperiode festgeschrieben, wurde allerdings nicht umgesetzt. Bisher sieht das Gesetz nur vor, dass Teilzeitbeschäftigte bei der Besetzung von Vollzeitstellen bevorzugt zu berücksichtigen sind.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. bis 20. November 2017: Jamaika-Sondierung gescheitert / BVerwG zu rechtsextremem Polizisten / LG Frankfurt zu Beförderungspflicht . In: Legal Tribune Online, 20.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25597/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen