Die juristische Presseschau vom 26. Oktober 2017: Peter Steudtner kommt frei / Abstim­mung über ePri­vacy / DAV-Prä­si­dent kri­ti­siert Erdoğan

26.10.2017

Justiz

EuGH zu Bearbeitungsfristen in Asylverfahren: Bearbeitungsfristen in Asylverfahren sind keine bloßen Richtwerte für Verwaltungen, sie können vielmehr Ansprüche von Betroffenen begründen. Dies stellte nach Berichten der SZ (Wolfgang Janisch) und von lto.de der Europäische Gerichtshof in einem nun veröffentlichten Urteil fest. Im entschiedenen Fall sei damit für den Schutzantrag eines Iraners wieder Österreich zuständig, nachdem dort die nach der Dublin-Verordnung zulässige Rückführung des Mannes nach Bulgarien zwar in Angriff, aber nicht innerhalb der vorgesehenen Sechs-Monats-Frist durchgeführt wurde. Bereits im Juli hatte das Gericht zur Drei-Monats-Frist bei der Rücküberstellung in das Land der ersten Einreise ähnlich entschieden.

OLG München – NSU: Das NSU-Verfahren vor dem Oberlandesgericht München verzögert sich weiter durch erneute Befangenheitsträge, wie spiegel.de meldet. Die Plädoyers der Nebenklage können damit frühestens im November beginnen.

Gisela Friedrichsen kritisiert in der Welt die Verschleppung des Verfahrens durch die Anwälte.

BFH zu Buchungsgewinnen: Ein Erlass des Bundesfinanzministeriums, durch den Steuervergünstigungen für Sanierungsfälle, sogenannte Buchungsgewinne, zumindest für Altfälle ermöglicht werden sollten, darf nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung nicht angewendet werden. Die Frage hätte auf dem Gesetzeswege geregelt werden müssen, schreibt die FAZ (Hendrik Wieduwilt) zur Entscheidung. Bereits im Februar hatte das Gericht entschieden, dass die fraglichen Steuerprivilegien rechtswidrig sind, der jetzt beanstandete Erlass erfolgte daraufhin.

BFH zu Poker-Spiel: Für die bei einem Poker-Spiel erzielten Gewinne fällt nach einem nun veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs keine Umsatzsteuer an. Der Fiskus greife aber weiterhin auf professionelle Zocker zu, stellt die SZ (Stephan Radomsky) klar: Vor zwei Jahren hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass von Spielern, die ihren Lebensunterhalt aus Turnieren bestreiten, Einkommensteuer zu leisten ist.

VG Sigmaringen zur Rückholung eines Flüchtlings durch das BAMF: Wie zeit.de berichtet, muss ein nach Bulgarien abgeschobener Flüchtling nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen unverzüglich nach Deutschland zurückgebracht werden. Der afghanische Asylbewerber war im September abgeschoben worden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge berief sich dabei auf die Dublin-II-Verordnung. Allerdings hatte er zuvor einen Eilrechtsantrag beim Verwaltungsgericht eingelegt und dieses Rechtsmittel hat eigentlich aufschiebende Wirkung. Das Verwaltungsgericht hat jetzt das Bundesamt aufgefordert, den Afghanen nach Deutschland zurückzuholen.

LG München I zu Otto Schily und Cem Özdemir: Cem Özdemir (Grüne) darf nach einer Entscheidung des Landgerichts München I vorerst nicht mehr behaupten, Otto Schily (SPD) habe bereits einen Tag nach dem Nagelbombenattentat des NSU in der Keupstraße in Köln einen terroristischen Hintergrund ausgeschlossen. Der damalige Bundesinnenminister habe nach Ansicht des Gerichts vorsichtige Formulierungen gewählt, die eher auf mangelnde Festlegung schließen lassen, berichten lto.de (Pia Lorenz) und SZ.

LG München I – Vergewaltigung durch Anwalt: Am Dienstag hat vor dem Landgericht München I der Prozess gegen einen ehemaligen Partner der Rechtsanwaltskanzlei Baker McKenzie begonnen, berichtet lto.de (Pia Lorenz). Dem 40-jährigen Anwalt werde besonders schwere Vergewaltigung an zwei Studentinnen und der Besitz von kinderpornographischen Schriften vorgeworfen. Er habe die Vorwürfe umfassend eingeräumt, was sich positiv auf das Strafmaß auswirken dürfte.

GBA – Ulrich Enzensberger: Die nach einem Zeitschriften-Artikel vor vier Jahren aufgenommenen Ermittlungen der Bundesanwaltschaft wegen eines 1970 in München verübten Brandanschlags auf einen damaligen Amtsgerichtsrat wurden nun eingestellt. Unter anderem wegen des Verdachts des versuchten Mordes sei auch gegen den damaligen Kommunarden und jetzigen Schriftsteller Ulrich Enzensberger ermittelt worden, berichtet die SZ (Hans Leyendecker), für die der Anschlag ein Beispiel für die "Irrwege der radikalen Linken in Deutschland" ist. Die jetzigen Ermittlungen hätten auch keine Querverbindungen zu dem Brandanschlag auf das Altenheim der Israelitischen Kultusgemeinde München ergeben, bei dem 1970 sieben Menschen starben.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. Oktober 2017: Peter Steudtner kommt frei / Abstimmung über ePrivacy / DAV-Präsident kritisiert Erdoğan . In: Legal Tribune Online, 26.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25229/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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