Die türkische Staatsanwaltschaft fordert für Peter Steudtner bis zu 15 Jahre Haft. Außerdem in der Presseschau: CDU und CSU einigen sich auf einen Kompromiss zur Flüchtlingspolitik und Katalonien kann sich nicht auf das Völkerrecht berufen.
Thema des Tages
Türkei – Anklage gegen deutschen Menschenrechtsaktivisten: Die türkische Staatsanwaltschaft fordert bis zu 15 Jahre Haft für elf Menschenrechtsaktivisten, darunter den Berliner Peter Steudtner. Das melden u.a. die Montags-FAZ, die Montags-SZ (Luisa Seeling), die Montags-taz (Wolf Wittenfeld) und zeit.de. Den Inhaftierten wird die Unterstützung und Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation vorgeworfen. Auf spiegel.de wird Bundesaußenminister Gabriel zitiert: "Die Forderung nach bis zu 15 Jahren Haft ist für uns vollkommen unverständlich und nicht akzeptabel." Die Bundesregierung setze "weiterhin alles daran, die inhaftierten deutschen Staatsbürger, zu denen auch Peter Steudtner gehört, zurück nach Deutschland zu bringen".
Rechtspolitik
Einigung in Flüchtlingspolitik: CDU und CSU haben sich auf einen Kompromiss in der Flüchtlingspolitik geeinigt. Laut spiegel.de soll erreicht werden, "dass die Gesamtzahl der Aufnahmen aus humanitären Gründen (Flüchtlinge und Asylbewerber, subsidiär Geschützte, Familiennachzug, Relocation und Resettlement, abzüglich Rückführungen und freiwillige Ausreisen künftiger Flüchtlinge) die Zahl von 200.000 Menschen im Jahr nicht übersteigt".
Kartellrechtsausnahmen für öff.-rechtl. Rundfunk: Der CDU-Wirtschaftsrat hat sich einem Bericht der Montags-FAZ (Hendrik Wieduwilt) zufolge gegen kartellrechtliche Erleichterungen zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewandt. Die Sender fordern, dass sie bei Beschaffungsmaßnahmen stärker kooperieren dürfen, ohne gegen das Kartellrecht zu verstoßen. Nach Ansicht Wolfgang Steiers, Generalsekretär des Wirtschaftsrates, würde eine solche Änderung aber zu massiven Verwerfungen in der deutschen Medienlandschaft zulasten der privatwirtschaftlichen Akteure führen.
StPO-Reform: Angesichts aktueller Verfahren – bspw. des kürzlich eingestellten HRE-Prozesses – fragt die Samstags-FAZ (Marcus Jung), ob komplexe Wirtschaftsstrafsachen noch justitiabel sind. Der Richterbund beklage fehlendes Personal und die hohe Arbeitsbelastung von Richtern und Staatsanwälten, aber auch den Hang zur sogenannten Konfliktverteidigung. Kanzleien verfügten über mehr Personal und Geld als die Justiz und könnten damit Prozesse verzögern. Die Gerichtspräsidenten erhofften sich Besserung durch eine Strafprozessreform, entsprechende Vorschläge haben sie Ende September vorgelegt. Bei der Anwaltschaft stößt der Forderungskatalog auf Widerspruch, eine Reform müsse sich der strukturellen Schwachstellen des Strafverfahrens annehmen, nicht aber punktuell in die Verfahrensrechte der Beschuldigten eingreifen, wird der Präsident des Deutschen Anwaltvereins Ulrich Schellenberg zitiert. Auch lto.de (Annelie Kaufmann) berichtet über die Kritik der Anwaltsorganisation.
Korruptionsbekämpfung: Der Sozialwissenschaftler Sebastian Wolf, der auch für Transparency International Deutschland tätig ist, gibt auf lto.de einen Überblick über die in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedeten Neuregelungen im Antikorruptionsrecht, beispielsweise die Verschärfung der Abgeordnetenbestechung, die Einführung des Straftatbestandes der Bestechlichkeit und der Bestechung im Gesundheitswesen und die Karenzzeitregelung für ausscheidende Mitglieder der Bundesregierung. Einige der beschlossenen Gesetze seien auf Initiativen der SPD zurückzuführen, die aber daraus kein politisches Kapital habe schlagen können. Offen sei jetzt noch das verbindliche Lobbyistenregister auf Bundesebene, eine transparentere Parteienfinanzierung und eine Offenlegung der in Gesetzgebungsverfahren eingeflossenen organisierten Interessen ("legislativer Fußabdruck"). Außerdem seien die Einführung eines Unternehmensstrafrechts sowie eine Optimierung des Bundesinformationsfreiheitsgesetzes wünschenswert.
"Ehe für alle": Die Montags-SZ (Ulrike Heidenreich) weist auf eine Lücke hin, die nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts besteht. Da bei ausländischen Ehepartnern die Änderung des Personenstandes dem Heimatland mitgeteilt wird, besteht die Gefahr von Diskriminierung oder sogar strafrechtlicher Verfolgung in jenen Ländern, die Homosexualität gesellschaftlich oder juristisch ächten. Der ehemalige Bundesanwalt am Bundesgerichtshof und frühere Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland Manfred Bruns fordert daher ein gesetzliches Verbot der Weitergabe solcher Daten in entsprechende Länder.
Justiz
OLG Braunschweig – Musterprozess im VW-Anlegerverfahren: lto.de meldet, dass beim OLG Braunschweig die Anmeldefrist für VW-Aktionäre am 8. September 2017 abgelaufen ist. Bis dahin hätten 1.955 Anleger ihre Forderungen angemeldet. Die Anmeldung verhindert die Verjährung der geltend gemachten Ansprüche. Die mündliche Verhandlung soll am 9. April 2018 beginnen, Musterklägerin sei die Sparkassen-Fondstochter Deka.
BGH zur Verwendung von Musik während NPD-Wahlkampfveranstaltungen: Die Kölner Band "Höhner" hat sich erfolgreich dagegen gewandt, dass die NPD Lieder der Musikgruppe im Wahlkampf benutzt. Der Bundesgerichtshof hat laut lto.de im Mai die entsprechenden Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt. Der Beschluss wurde vor wenigen Tagen veröffentlicht. Das Abspielen der Songs "Wenn nicht jetzt, wann dann" und "Jetzt geht's los" bei NPD-Wahlkampfveranstaltungen verletze das Urheberpersönlichkeitsrecht, heißt es in der Begründung. Es sei dabei nicht notwendig, dass das Lied selbst verändert werde, sondern es genüge eine Beeinträchtigung durch "Form und Art der Wiedergabe". Bei der Verwendung von Musik im Wahlkampf könne das "durch einen Transfer der von den Werken ausgehenden Stimmung" geschehen, so der BGH.
BVerfG – Numerus clausus: Der Spiegel (Dietmar Hipp) setzt sich mit dem Numerus-clausus-Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht auseinander, in dem am vergangenen Mittwoch mündlich verhandelt wurde. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte den Karlsruher Richtern etliche Fälle zur Entscheidung vorgelegt, weil es den Medizin-NC in seiner jetzigen Form für verfassungswidrig hält. Und es sehe so aus, heißt es im Artikel, als teilten die Verfassungsrichter diese Ansicht in zentralen Punkten und würden demnächst zusätzlichen Druck für eine ohnehin seit Jahren geplante Reform bewirken.
BVerfG zur Finanzierung von Abgeordnetenmitarbeitern: Die Samstags-FAZ (Reinhard Müller) stellt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vor, in der sich die Karlsruher Richter mit der Rechtmäßigkeit der Bundestagswahl 2013 beschäftigt haben. Grund war eine Wahlprüfungsbeschwerde des Staatsrechtlers Hans Herbert von Arnim. Zwar hat das Gericht den Teil der Beschwerde, in der es um die Verwendung finanzieller Mittel durch Abgeordnete ging, als unzulässig verworfen, gleichzeitig wurde jedoch darauf hingewiesen, dass "sichergestellt sein müsse, dass sich die Abgeordnetenmitarbeiter im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit ausschließlich auf die Unterstützung des Angeordneten bei der Erledigung der parlamentarischen Arbeit beschränkten". Zu Wahlkampfzeiten führe die unvermeidbare Überschneidung zwischen der Wahrnehmung des Abgeordnetenmandates im Wahlkreis und der Beteiligung am Wahlkampf zu in hohem Maße missbrauchsanfälligen Situationen, heißt es in der Entscheidung.
BVerfG – Anleihekäufe der EZB: Einem Bericht der lto.de zufolge haben die Eurokritiker Bernd Lucke und Hans-Olaf Henkel beim Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag gegen die Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) eingereicht. Sie wollten damit verhindern, dass der Anti-Krisen-Kurs der EZB ohne Weiteres fortgeführt wird, bevor über Verfassungsbeschwerden gegen diese Politik entschieden worden ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Hauptsacheverfahren im Juli dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.
BGH zur Sofortüberweisung: Bereits im Juli hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass der Online-Bezahl-Dienst Sofortüberweisung von Online-Händlern oder -diensten nicht als einziger kostenloser Zahlungsweg angeboten werden darf. Die Begründung der Entscheidung wurde jetzt veröffentlicht, die Samstags-FAZ (Markus Frühauf) stellt sie vor. Da bei Sofortüberweisungen sensible Daten wie die Benutzer-Pin oder Tan-Nummern abgefragt würden, dies aber gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der meisten Banken verstoße, sei dieser Zahlungsweg den Kunden nicht zumutbar, heißt es dort.
BGH zu Arzneimittelpreisen: Rechtsanwalt Thomas Utzerath stellt auf lto.de eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vor, wonach Pharmagroßhändler den Apotheken weiterhin Preisnachlässe gewähren dürfen, selbst wenn sie damit sogar unter dem Abgabepreis des Herstellers liegen.
LAG Baden-Württemberg zur Kontrolle durch Detektive: Bereits in einer Entscheidung im Juli, die nun von der Samstags-SZ vorgestellt wird, hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg festgestellt, dass Mitarbeiter nur dann durch einen Detektiv überwacht werden dürfen, wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt. Ein reiner Wettbewerbsverstoß reiche dafür nicht.
StA München – Amoklauf in München: Die Staatsanwaltschaft München ist, anders als drei von der Stadt München beauftragte Gutachter, der Auffassung, dass es sich beim Amoklauf in München im vergangenen Juli nicht um ein rechtsextremes Hassverbrechen handelte. Man sehe nach wie vor das vom Täter erlittene Mobbing im Vordergrund, wird Oberstaatsanwältin Gabrielle Tillmann in einem entsprechenden Beitrag der Samstags-taz (Daniel Bax) zitiert. Nach Bekanntwerden der Ergebnisse der Gutachten hatten Politiker von Grünen und Linken von der bayrischen Staatsregierung und den Behörden verlangt, den Fall neu zu bewerten und die Tat als rassistischen Terroranschlag einzustufen.
StA Berlin – Projekt "Staatsanwalt vor Ort": Die Samstags-taz (Plutonia Plarre) stellt das Berliner Pilotprojekt "Staatsanwalt vor Ort" vor, das am 16. Oktober in Berlin-Neukölln startet. Ziel des Projektes ist es, die Kräfte im Einsatz gegen die organisierte Kriminalität zu bündeln. Ein Staatsanwalt beziehungsweise eine Staatsanwältin soll ein- bis zweimal pro Woche direkt vor Ort tätig sein und so den Informationsaustausch zwischen Justiz, Jugendamt, Schule, Polizei und Ordnungsamt intensivieren.
OLG München – NSU-Verfahren: Der Spiegel (Beate Lakotta) zieht angesichts des nun absehbaren Endes des NSU-Prozesses eine Bilanz aus Sicht der Nebenkläger. Den Familien der Getöteten gehe es um mehr als nur ein Urteil über die fünf Angeklagten. Sie wollten wissen, wer außerdem noch Verantwortung für zehn Tote trage. Es hänge jetzt viel davon ab, wie der Vorsitzende Richter Manfred Götzl das Urteil begründe: Ob er mit seinem Urteil über die Schuld der fünf Angeklagten zugleich einen Freispruch für den Staat und seine Institutionen verkünde – oder ob er zu verstehen gebe, wo für dieses Gericht die Grenzen der Aufklärung verliefen.
G-20-Verfahren: Die Samstags-taz befasst sich in einem Schwerpunkt mit der juristischen Aufarbeitung der G-20-Krawalle. Ein Artikel (Marco Carini) beleuchtet dabei die ersten bisher ergangenen Strafurteile, der Autor meint, dass angesichts der verhängten Strafen der Verdacht naheliege, dass es sich hier um politische Justiz handelte. In einem Interview (Jean-Philipp Baeck) meint der Jurist Stefan Krauth jedoch, dass mit dem Begriff der "politischen Justiz" vorsichtig umgegangen werden müsse, weil er impliziere, dass es so etwas wie unschuldige Strafjustiz gebe, die ausschließlich durch das Gesetz bestimmt sei. Ein weiterer Beitrag (Kai von Appen) befasst sich mit den 98 laufenden Ermittlungen gegen Polizeibeamte. Das Gros der Verfahren mit derzeit 81 Delikten betreffe den Vorwurf der Körperverletzung im Amt, davon sind 32 Verfahren von Amts wegen eingeleitet worden, also seitens der Polizei oder Staatsanwaltschaft, heißt es im Text.
Suizidprävention im Justizvollzug: Die Montags-SZ (Ronen Steinke) erläutert die Maßnahmen, die ergriffen werden, um Suizide hinter Gefängnismauern zu verhindern. Anlass ist der Selbstmord des Terrorverdächtigen Dschaber al-Bakr, der sich vor genau einem Jahr in seinem Haftraum erhängt hatte.
Recht in der Welt
Spanien – katalanisches Unabhängigkeitsreferendum: Auf verfassungsblog.de befassen sich der Europarechtler Nikos Skoutaris, Carlos Closa Montaro vom Europäischen Hochschulinstitut in Florenz, Rechtsprofessor Nico Krisch und der Herausgeber des Verfassungsblogs Maximilian Steinbeis jeweils in englischer Sprache mit dem Unabhängigkeitsreferendum in Katalonien und die Reaktionen darauf. taz.de (Christian Rath) beantwortet die Frage, ob sich Katalonien auf das völkerrechtliche Prinzip des Selbstbestimmungsrechts der Völker bei seinen Unabhängigkeitsbestrebungen berufen kann. Er verneint das mit der Begründung, dass ein Abspaltungsrecht einzelner Volksgruppen völkerrechtlich nur ganz ausnahmsweise anerkannt werde, wenn es aktuell zu schweren Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierungen gegen die Angehörigen dieser Volksgruppe komme.
Ungarn – Vertragsverletzungsverfahren: Der ungarische Ministerpräsident Victor Orbán hat das EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen sein Land in einem Radiointerview für irrelevant erklärt, berichtet lto.de. Die EU-Kommission wendet sich bei dem Vertragsverletzungsverfahren gegen das neue Gesetz für Nichtregierungsorganisationen, das ihrer Auffassung nach Verbände und Vereine diskriminiere, die mehr als 24.000 Euro pro Jahr an Unterstützung aus dem Ausland erhalten. Sie müssten sich nach russischem Vorbild bei Gericht registrieren und in allen Publikationen und Internet-Auftritten die Bezeichnung "aus dem Ausland unterstützte Organisation" anführen.
Juristische Ausbildung
Alternativen zum Anwaltsdasein: Die Samstags-SZ (Verena Wolf) beleuchtet die Bandbreite juristischer Möglichkeiten jenseits des Anwaltsberufes und gibt Hinweise für Studenten zur Orientierung. Dabei wird auch ein Überblick über die Verdienstmöglichkeiten gegeben. In der Samstags-taz (Joachim Göres) wird der Beruf des Rechtspflegers vorgestellt.
Sonstiges
Migrationsrecht: Die Europarechtlerin Nula Frei und Constantin Hruschka von der Schweizer Flüchtlingshilfe befassen sich auf verfassungsblog.de mit den rechtlichen Grenzen, denen die europäischen Staaten bei ihren Versuchen, illegale Einwanderung zu unterbinden, unterliegen. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die aktuelle Zusammenarbeit mit Drittstaaten das Refoulement-Verbot und zahlreiche weitere menschenrechtliche Verpflichtungen umgehe. Die EU-Staaten würden Maßnahmen finanzieren, die sie selbst so nach europäischem Recht niemals treffen dürften.
"Als die Rechtsanwälte links wurden": Wie die 68er-Bewegung auch einen Teil der Anwaltschaft politisierte, beleuchtet die FAS (Corinna Budras). Beispielhaft werden die Biografien von Eberhard Kempf, der heute im Wirtschaftsstrafrecht verteidigt, Otto Schily, Hans-Christian Ströbele, Rupert von Plottnitz und Horst Mahler dargestellt.
Rechtsgeschichte – KPD-Verbotsverfahren: Der Spiegel (Klaus Wiegrefe) und die Montags-SZ (Ralf Husemann) blicken zurück auf das KPD-Verbotsverfahren. Anlass ist die Neuerscheinung eines Werks des Historikers Josef Foschepoth, das sich u.a. auf bisher unbekannte Schriftwechsel zwischen Karlsruhe und Bonn, Protokolle von Besprechungen zwischen Richtern und Regierungsvertretern und Vermerke aus dem Innenministerium stützt. Nach Ansicht von Foschepoth war das Verbot seinerzeit verfassungswidrig, er hält es für ein "ein politisches und justizielles Desaster".
Rechtsgeschichte – Sklaverei in Deutschland: Martin Rath stellt auf lto.de eine rechtliche Behandlung von Sklaverei dar, die es eigentlich in Deutschland nicht gab. Er bezieht sich dabei auf zwei Fälle: Einmal ging es um einen im Besitz des preußischen Beamten Joachim Erdmann von Arnim stehenden Menschen afrikanischer Herkunft, dessen Petition an Friedrich II. von einem Gutachter des Berliner Kammergerichts öffentlich diskutiert wurde, der zweite Prozess, wurde 1790 vom farbigen Diener Franz Wilhelm Yonga gegen seinen früheren Herrn und Besitzer Franz Christian von Borries wegen der Zahlung vorenthaltenen Lohnes angestrengt.
Suchmaschinenoptimierung in der Kanzlei: lto.de (Tanja Podolski) gibt Hinweise, wie die eigene Kanzleihomepage ein besseres Suchmaschinenranking erhält.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/pf
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 7. bis 9. Oktober 2017: Anklage gegen Steudtner / Einigung in Flüchtlingspolitik / Katalanisches Referendum . In: Legal Tribune Online, 09.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24895/ (abgerufen am: 28.03.2024 )
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