Die juristische Presseschau vom 7. bis 9. Oktober 2017: Anklage gegen Steudtner / Eini­gung in Flücht­lings­po­litik / Kata­la­ni­sches Refe­rendum

09.10.2017

Die türkische Staatsanwaltschaft fordert für Peter Steudtner bis zu 15 Jahre Haft. Außerdem in der Presseschau: CDU und CSU einigen sich auf einen Kompromiss zur Flüchtlingspolitik und Katalonien kann sich nicht auf das Völkerrecht berufen.

Thema des Tages

Türkei – Anklage gegen deutschen Menschenrechtsaktivisten: Die türkische Staatsanwaltschaft fordert bis zu 15 Jahre Haft für elf Menschenrechtsaktivisten, darunter den Berliner Peter Steudtner. Das melden u.a. die Montags-FAZ, die Montags-SZ (Luisa Seeling), die Montags-taz (Wolf Wittenfeld) und zeit.de. Den Inhaftierten wird die Unterstützung und Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation vorgeworfen. Auf spiegel.de wird Bundesaußenminister Gabriel zitiert: "Die Forderung nach bis zu 15 Jahren Haft ist für uns vollkommen unverständlich und nicht akzeptabel." Die Bundesregierung setze "weiterhin alles daran, die inhaftierten deutschen Staatsbürger, zu denen auch Peter Steudtner gehört, zurück nach Deutschland zu bringen".

Rechtspolitik

Einigung in Flüchtlingspolitik: CDU und CSU haben sich auf einen Kompromiss in der Flüchtlingspolitik geeinigt. Laut spiegel.de soll erreicht werden, "dass die Gesamtzahl der Aufnahmen aus humanitären Gründen (Flüchtlinge und Asylbewerber, subsidiär Geschützte, Familiennachzug, Relocation und Resettlement, abzüglich Rückführungen und freiwillige Ausreisen künftiger Flüchtlinge) die Zahl von 200.000 Menschen im Jahr nicht übersteigt".

Kartellrechtsausnahmen für öff.-rechtl. Rundfunk: Der CDU-Wirtschaftsrat hat sich einem Bericht der Montags-FAZ (Hendrik Wieduwilt) zufolge gegen kartellrechtliche Erleichterungen zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewandt. Die Sender fordern, dass sie bei Beschaffungsmaßnahmen stärker kooperieren dürfen, ohne gegen das Kartellrecht zu verstoßen. Nach Ansicht Wolfgang Steiers, Generalsekretär des Wirtschaftsrates, würde eine solche Änderung aber zu massiven Verwerfungen in der deutschen Medienlandschaft zulasten der privatwirtschaftlichen Akteure führen.

StPO-Reform: Angesichts aktueller Verfahren – bspw. des kürzlich eingestellten HRE-Prozesses – fragt die Samstags-FAZ (Marcus Jung), ob komplexe Wirtschaftsstrafsachen noch justitiabel sind. Der Richterbund beklage fehlendes Personal und die hohe Arbeitsbelastung von Richtern und Staatsanwälten, aber auch den Hang zur sogenannten Konfliktverteidigung. Kanzleien verfügten über mehr Personal und Geld als die Justiz und könnten damit Prozesse verzögern. Die Gerichtspräsidenten erhofften sich Besserung durch eine Strafprozessreform, entsprechende Vorschläge haben sie Ende September vorgelegt. Bei der Anwaltschaft stößt der Forderungskatalog auf Widerspruch, eine Reform müsse sich der strukturellen Schwachstellen des Strafverfahrens annehmen, nicht aber punktuell in die Verfahrensrechte der Beschuldigten eingreifen, wird der Präsident des Deutschen Anwaltvereins Ulrich Schellenberg zitiert. Auch lto.de (Annelie Kaufmann) berichtet über die Kritik der Anwaltsorganisation.

Korruptionsbekämpfung: Der Sozialwissenschaftler Sebastian Wolf, der auch für Transparency International Deutschland tätig ist, gibt auf lto.de einen Überblick über die in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedeten Neuregelungen im Antikorruptionsrecht, beispielsweise die Verschärfung der Abgeordnetenbestechung, die Einführung des Straftatbestandes der Bestechlichkeit und der Bestechung im Gesundheitswesen und die Karenzzeitregelung für ausscheidende Mitglieder der Bundesregierung. Einige der beschlossenen Gesetze seien auf Initiativen der SPD zurückzuführen, die aber daraus kein politisches Kapital habe schlagen können. Offen sei jetzt noch das verbindliche Lobbyistenregister auf Bundesebene, eine transparentere Parteienfinanzierung und eine Offenlegung der in Gesetzgebungsverfahren eingeflossenen organisierten Interessen ("legislativer Fußabdruck"). Außerdem seien die Einführung eines Unternehmensstrafrechts sowie eine Optimierung des Bundesinformationsfreiheitsgesetzes wünschenswert.

"Ehe für alle": Die Montags-SZ (Ulrike Heidenreich) weist auf eine Lücke hin, die nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts besteht. Da bei ausländischen Ehepartnern die Änderung des Personenstandes dem Heimatland mitgeteilt wird, besteht die Gefahr von Diskriminierung oder sogar strafrechtlicher Verfolgung in jenen Ländern, die Homosexualität gesellschaftlich oder juristisch ächten. Der ehemalige Bundesanwalt am Bundesgerichtshof und frühere Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland Manfred Bruns fordert daher ein gesetzliches Verbot der Weitergabe solcher Daten in entsprechende Länder.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. bis 9. Oktober 2017: Anklage gegen Steudtner / Einigung in Flüchtlingspolitik / Katalanisches Referendum . In: Legal Tribune Online, 09.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24895/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen