Das Verfahren gegen Ex-Vorstandsmitglieder der HRE ist eingestellt worden. Außerdem in der Presseschau: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist in Kraft getreten und am Mittwoch verhandelt Karlsruhe über das Numerus-clausus-Verfahren.
Thema des Tages
LG München I zu Bilanzfälschung bei HRE: Das Landgericht München hat das Strafverfahren gegen Georg Funke, den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Hypo Real Estate, und Markus Fell, ehemaliger Finanzvorstand der Bank, gegen Zahlung von 18.000 beziehungsweise 25.000 Euro vorläufig eingestellt. Ihnen wurde Bilanzfälschung vorgeworfen, sie sollen die Lage der Bank in zwei Abschlussberichten zu positiv dargestellt haben. Unter anderem spiegel.de und das Hbl berichten über die Verfahrenseinstellung. Es sei das letzte große Verfahren zur juristischen Aufarbeitung der Bankenkrise gewesen.
Die FAS (Marcus Jung) erläutert die Begründung der Einstellung. Noch in der vergangenen Woche habe es danach ausgesehen, als würde sich das Verfahren bis ins nächste Jahr hineinziehen. Dann hätte allerdings die Verjährung der Tatvorwürfe gedroht. Das Gericht war der Auffassung, dass es fraglich sei, ob die noch notwendigen Beweiserhebungen bis zum Eintritt der Verjährung hätten abgeschlossen werden können. Die Samstags-SZ (Thomas Fromm/Stephan Radomsky) lässt noch einmal die Vorgeschichte und das Verfahren Revue passieren. Georg Funke habe nach dem HRE-Zusammenbruch für viele einen ganz besonderen Manager-Typus verkörpert: den "Bankster" – etwas Banker, ganz viel Gangster.
In einem separaten Kommentar zeigt sich Marcus Jung (FAS) unzufrieden mit der Einstellung des Verfahrens, denn Strafjustiz habe auch eine öffentliche Aufklärungsfunktion. Im Fall HRE stoße die deutsche Strafjustiz wieder einmal an ihre Grenzen, meint Jung. Für Marc Beise (Samstags-SZ) ist die Einstellung eine "politische Katastrophe". Die Münchner Staatsanwälte hätten das HRE-Verfahren zehn Jahre lang nicht in den Griff bekommen und würden jetzt juristische Trümmer und moralische Empörung hinterlassen. Christian Rath (Samstags-BadZ) meint, dass der Staat mit vorausschauender Regulierung versuchen müsse, die Risiken auf ein vernünftiges Maß zu begrenzen. Zehn Jahre nach der Bankenkrise sei das allerdings nicht mehr allgemeiner Konsens. Auch für Daniel Schäfer (Hbl) zeigt die Verfahrenseinstellung, dass "die hiesige Justiz dabei versagt hat, die Verfehlungen deutscher Bankmanager in und vor der Finanzkrise strafrechtlich zu bewerten". Die Politik solle dringend darüber nachdenken, wie die Expertise deutscher Staatsanwälte in Wirtschaftsstrafsachen verbessert werden könne.
Rechtspolitik
NetzDG: Gestern ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft getreten. Markus Reuter (netzpolitik.org) fasst die Kritikpunkte am Gesetz zusammen. Der Spiegel (Fabian Reinbold) meldet, dass 50 Mitarbeiter im Bundesamt für Justiz die Umsetzung des Gesetzes überwachen sollen. Bei Verstößen gegen die Neuregelungen drohten Bußgelder in Millionenhöhe. Wie das Hbl (Dana Heide/Dietmar Neuerer) berichtet, hat insbesondere die FDP signalisiert, das Gesetz ändern oder sogar abschaffen zu wollen. Und auch Nicola Beer von den Grünen* will über das Gesetz noch einmal reden.
"Ehe für alle" in Kraft: Am 1. Oktober ist das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in Kraft getreten. Unter anderem die Montags-SZ und die Montags-taz (Timo Lehmann) berichten über die ersten Eheschließungen. Auch der Grünen-Politiker Volker Beck, der das Gesetzgebungsverfahren maßgeblich vorangetrieben hatte, hat seine Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen.
Die Montags-taz (Christian Rath) gibt einen Überblick über die Entwicklung – von der "Hamburger Ehe" 1999 bis hin zur jetzt erfolgten völligen Gleichstellung.
Asylrecht: Die Montags-taz (Christian Rath) stellt die aktuelle Diskussion zwischen den möglichen Koalitionspartnern zur sogenannten Obergrenze dar. Nach seiner Einschätzung ist eine Einigung auf einen für die CSU akzeptablen Richtwert nicht unmöglich, zumal die Zahl der jährlich gestellten Asylanträge bei etwa nur noch 180.000 liege.
In einem separaten Kommentar meint Christian Rath (Montags-taz) dass sich die Obergrenze auf diejenigen Asylverfahren beziehen sollte, die Deutschland freiwillig übernehme, ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein. Außerdem spricht er sich dafür aus, den Familiennachzug für Bürgerkriegsflüchtlinge wieder zu erlauben, ein Einwanderungsgesetz dürfe sich nicht nur auf IT-Spezialisten fokussieren, sondern solle auch jenen Migranten eine Chance geben, die sich bisher ohne Erfolgsaussichten auf das Asylrecht berufen würden.
Mietpreisbremse: Der Eigentümerverband Haus und Grundstück fordert laut einer Meldung des Focus die künftige Bundesregierung auf, die Mietpreisbremse wieder abzuschaffen. Außerdem sollten die Grunderwerbsteuer gesenkt und Wohnungseigentums- und Mietrecht synchronisiert werden.
EU-Markenrecht: Die Samstags-FAZ (Hendrik Widuwilt) meldet, dass zum 1. Oktober die Durchführungsverordnung mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates über die Unionsmarke in Kraft getreten ist. Damit sind jetzt auch Geräusche, Animationen und sogar Gerüche als Marke eintragbar.
* Nicola Beer ist Generalsekretärin der FDP und nicht Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen.
Justiz
BVerfG – Numerus clausus: Die FAS (Uwe Marx) weist auf die am Mittwoch stattfindende mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zum Numerus-clausus-Verfahren in den medizinischen und tiermedizinischen Fächern hin. Die Karlsruher Richter werden darüber entscheiden müssen, ob Wartezeiten, die derzeit teilweise bis zu 18 Semester umfassen können, noch vereinbar sind mit der freien Berufs- und Ausbildungsplatzwahl nach Artikel 12 GG. Allerdings werde das Verfahren selbst auch einige Jahre dauern, meint der Autor, so dass die Kläger, zwei Studienplatzbewerber, die wegen ihrer Noten für ein Medizinstudium abgelehnt worden waren, von einer etwaigen Änderung nichts mehr haben werden.
BVerfG – Rundfunkbeitrag: Gegen den Rundfunkbeitrag haben mehrere Privatpersonen und Unternehmen Verfassungsbeschwerde erhoben. Das meldet die NJW (Kurzmeldung, Joachim Jahn). Das Bundesverfassungsgericht werde den Rundfunkbeitrag grundlegend auf den Prüfstand stellen. Die Karlsruher Richter hätten jetzt u.a. an die Landesregierungen einen Katalog mit Fragen verschickt. Auch Bundestag und Bundesrat, die Landtage sowie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten würden die Gelegenheit bekommen, sich zu äußern.
BVerfG zur Prozesskostenhilfe in Asylverfahren: Das Bundesverfassungsgericht stellte in einem neun Verfahren betreffenden Beschluss fest, dass die Versagung von Prozesskostenhilfe gegen das Grundgesetz verstoßen hat. Die Montags-taz (Kai von Appen) berichtet über die Verfahren und die Begründung der Karlsruher Richter. Das Hamburger Verwaltungsgericht habe trotz der uneinheitlichen Rechtsprechung mit der Verweigerung der Prozesskostenhilfe den mittellosen Betroffenen das Recht auf effektiven Rechtsschutz vorenthalten und die strittigen Rechtsfragen in unzulässiger Weise in einem Vorverfahren "durchentschieden". Somit sei den syrischen Geflüchteten, im Gegensatz zu solventen Betroffenen, die Möglichkeit genommen worden, die schwerwiegende Tatsachenfrage überprüfen zu lassen, ob Wehrdienstverweigerern bei Rückkehr politische Verfolgung drohe.
StA München – Untersuchungshaft im Diesel-Skandal: Seit Donnerstag sitzt nach Angaben der FAS (Corinna Budras) Wolfgang Hatz, der ehemalige Vorstand der Porsche AG, in Untersuchungshaft. Budras weist in ihrem Artikel auf das Besondere an dieser Haft hin – bisher sei nur in sehr wenigen Wirtschaftsstrafverfahren Untersuchungshaft angeordnet worden. In der Untersuchungshaft zeige sich nicht die Stärke, sondern die Schwäche des Rechtsstaates, meint sie. Haft ohne ein rechtskräftiges Urteil sei eine staatlich angeordnete Freiheitsberaubung, die nur im Ausnahmefall genutzt werden dürfe. Im Übrigen dürften ein paar Manager in Haft nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Kraftfahrtbundesamt jahrelang geschlafen und das deutsche Rechtssystem kein adäquates Mittel habe, um Volkswagen dazu zu bringen, die Verbraucher für die monströsen Fehlleistungen zu entschädigen.
BAG zum Direktionsrecht: Im September hat das Bundesarbeitsgericht die Unwirksamkeit einer Kündigung bestätigt, die ausgesprochen wurde, weil sich der Arbeitnehmer einer zeitweisen Versetzung von Dortmund nach Berlin widersetzt hatte. Anlässlich dieser Entscheidung befasst sich Rechtsanwältin Doris-Maria Schuster in der FAS mit dem Arbeitgeberdirektionsrecht. Sie weist darauf hin, dass eine Versetzung, auch wenn sie sich im Rahmen des Direktionsrechtes bewegt, nicht schikanierend, nicht ohne sachlichen Grund und nicht willkürlich sein dürfe.
BVerwG zu Krebsrisiko: Das erhöhte Risiko, an Brustkrebs zu erkranken, kann eine Krankheit im beihilferechtlichen Sinne darstellen, mit dem Ergebnis, dass dann auch die die Kosten für eine Brustdrüsenentfernung und die nachfolgende Implantatrekonstruktion im Rahmen der beamtenrechtlichen Beihilfegewährung übernommen werden müssten. Das hat einer Meldung von lto.de zufolge das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Berücksichtigt werden müsse dabei auch das individuelle Risiko, innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes zu erkranken.
BVerwG zu BER-Flugrouten: Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage gegen die geplanten Flugrouten über dem Wannsee abgewiesen. Die Kläger hatten geltend gemacht, dass die Routen nahe eines Forschungsreaktors verlaufen würden. Dieser soll allerdings in zwei Jahren stillgelegt werden. Wie der Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichtet, war das Gericht der Auffassung, dass das von den Klägern befürchtete Risiko eines Flugunfalls und der dadurch ausgelösten Freisetzung ionisierender Strahlung aus dem Forschungsreaktor im Bereich des sogenannten Restrisikos liege, das als Lebensrisiko von jedem zu tragen sei.
BVerwG zu Rundfunkbeitrag: Im Medienteil der Samstags-FAZ wird jetzt auch über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes berichtet, in dem erstmals einem Kläger recht gegeben wurde, der sich gegen den Rundfunkbeitrag wendete. Die Richter stellten fest, dass der Rundfunkbeitrag für Hotel- und Gästezimmer nur erhoben werden darf, wenn die Zimmer auch eine Empfangsmöglichkeit bieten. Geklagt hatte eine Hostel-Betreiberin, die sich darauf berief, dass in den Zimmern weder Fernseher noch Radio noch Internetempfang verfügbar seien.
LG Braunschweig zu Rasierklingen: Das Landgericht Braunschweig hat laut einer Meldung von lto.de der Firma Gillette Recht gegeben und deren Konkurrenten den Vertrieb von Rasierklingen, die mit Gillettes System "Mach 3" kompatibel sind untersagt. Den beklagten Unternehmen, darunter auch die Wilkinson Sword GmbH, drohe bei Verstoß ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Im Handel noch vorhandene Ware müsse jedoch nicht zurückgerufen werden.
BVerfG zu den Befugnissen parlamentarischer Untersuchungsausschusse: Anlässlich des dreißigsten Jahrestages blickt Martin Rath auf lto.de auf zwei Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes zu den Bundestags-Untersuchungsausschüssen zum Wohnungsunternehmen "Neue Heimat" zurück. Es ging einmal um die Frage, wie weit der Untersuchungsausschuss die Geschäftsunterlagen bei den Unternehmen der Neuen Heimat hatte beschlagnahmen lassen dürfen, zum anderen um die Anordnung von Ordnungsgeld und Beugehaft gegen den Leiter der Beteiligungsgesellschaft der Gewerkschaften, Alfons Lappas, der sich als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss weigerte, mehr als nur Angaben zur Person zu machen.
Recht in der Welt
Spanien – Katalanisches Referendum: Reinhard Veser (Montags FAZ) meint, dass in der Konfrontation zwischen Katalonien und Restspanien um eine Sezession die spanische Regierung im Recht sei. Spanien sei ein demokratischer Rechtsstaat, den die Separatisten mit dem Referendum und den damit verbundenen Missachtungen von Gerichtsurteilen unterminiert hätten. Allerdings trage die spanische Regierung auch die Verantwortung dafür, dass die Lage jetzt so ausweglos erscheine: Indem er sich über Jahre geweigert habe, politisch auf das Streben eines beträchtlichen Teils der Katalanen nach mehr Autonomie zu reagieren, habe der spanische Ministerpräsident Mariano Rajoy den Separatisten Argumente frei Haus geliefert. Die Europäische Union müsse jetzt der spanischen Regierung den Rücken stärken, da diese auf der Seite des Rechtsstaates stehe.
Polen – Justizreform: Marcin Matczak, Professor an der Universität Warschau Rechtsanwalt, meint auf verfassungsblog.de, dass die Vorschläge von Präsident Andrzej Duda zur Justizreform eklatant gegen die Verfassung verstießen. Eine öffentliche Oppositionsbewegung würde nur deshalb ausbleiben, weil die Vorschläge der Regierungspartei einen noch stärkeren Verfassungsverstoß darstellten.
China – elektronischer Rechtsverkehr: Auf lto.de stellen die Rechtsanwälte Falk Lichtenstein und Dorothee Ruckteschler das womöglich weltweit erste voll durchdigitalisierte Gericht vor. Es hat im August in der chinesischen Stadt Hangzhou seine Arbeit aufgenommen. Von der Klageerhebung bis zur Urteilsverkündung erfolgten alle Verfahrensschritte online, allein wenn Rechtsmittel eingelegt würden, werde das Verfahren in einen traditionellen Zivilprozess überführt.
USA – O.J. Simpson: Gestern wurde O.J. Simson, ehemaliger Footballstar und Schauspieler, aus dem Gefängnis entlassen. Er verbüßte eine 33-jährige Haftstrafe wegen bewaffneten Raubes, die jetzt zur Bewährung ausgesetzt wurde. 1994 war Simpson beschuldigt worden, seine ehemalige Ehefrau und ihren Freund getötet zu haben. In einem aufsehenerregenden Prozess wurde er von diesem Vorwurf zwar freigesprochen, ein Zivilgericht verurteilte ihn jedoch zu einer Schmerzensgeldzahlung von 33 Millionen Dollar an die Hinterbliebenen. Die jetzt ausgesetzte Haft erfolgte nach einem späteren Urteil wegen bewaffneten Raubüberfalls zulasten eines Fanartikel-Sammlers. Montags-taz und Montags-FAZ berichten.
Österreich – Verhüllungsverbot: Seit gestern gilt in Österreich ein Verschleierungsverbot. Unter anderem ist das Tragen von Buka und Niqab in der Öffentlichkeit verboten. Hans-Peter Siebhaar (Hbl) warnt vor einer allzu rigiden Anwendung der Neuregelung.
Weiteres
Großkanzleien in Deutschland: Die Samstags-FAZ (Marcus Jung) gibt einen Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung der Großkanzleien in Deutschland. Für das vergangene Jahr werden Rekordumsätze gemeldet, das betreffe insbesondere Kanzleien, die ihren Schwerpunkt bei grenzüberschreitenden Unternehmenskäufen und Fusionen sowie der Beratung von Private-Equity-Investoren haben.
Mobbing am Arbeitsplatz: Auf lto.de befasst sich Rechtsanwältin Julia Alexandra Schütte mit dem Mobbing unter Arbeitskollegen insbesondere auch in den sozialen Medien. Sie weist darauf hin, dass hier auch den Arbeitgeber Schutzpflichten treffen können, deren Verletzung vertragliche und unter Umständen auch deliktische Schadensersatzansprüche nach sich zögen.
Das Letzte zum Schluss
Recht in Entenhausen: Doktorand Tobias Lutzi stellt auf lto.de das kürzlich erschienene "EGB" ("Entenhausener Gesetzbuch") vor, in dem versucht wird, die in der Comicstadt geltenden Rechtsregeln systematisch zu erfassen. Das sei nur zum Teil gelungen, meint Lutzi. Allerdings handele es sich beim Recht Entenhausens um ein allenfalls bruchstückhaft überliefertes Fallrecht angelsächsischer Prägung, dessen Zeit für eine umfassende Kodifizierung möglicherweise schlicht noch nicht gekommen sei.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Am Mittwoch erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/pf
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 30. September bis 2. Oktober 2017: Prozess zur Bankenkrise eingestellt / NetzDG in Kraft getreten / BVerfG verhandelt über NC . In: Legal Tribune Online, 02.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24795/ (abgerufen am: 25.04.2024 )
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