Die juristische Presseschau vom 30. September bis 2. Oktober 2017: Pro­zess zur Ban­ken­krise ein­ge­s­tellt / NetzDG in Kraft get­reten / BVerfG ver­han­delt über NC

02.10.2017

Recht in der Welt

Spanien – Katalanisches Referendum: Reinhard Veser (Montags FAZ) meint, dass in der Konfrontation zwischen Katalonien und Restspanien um eine Sezession die spanische Regierung im Recht sei. Spanien sei ein demokratischer Rechtsstaat, den die Separatisten mit dem Referendum und den damit verbundenen Missachtungen von Gerichtsurteilen unterminiert hätten. Allerdings trage die spanische Regierung auch die Verantwortung dafür, dass die Lage jetzt so ausweglos erscheine: Indem er sich über Jahre geweigert habe, politisch auf das Streben eines beträchtlichen Teils der Katalanen nach mehr Autonomie zu reagieren, habe der spanische Ministerpräsident Mariano Rajoy den Separatisten Argumente frei Haus geliefert. Die Europäische Union müsse jetzt der spanischen Regierung den Rücken stärken, da diese auf der Seite des Rechtsstaates stehe.

Polen – Justizreform: Marcin Matczak, Professor an der Universität Warschau Rechtsanwalt, meint auf verfassungsblog.de, dass die Vorschläge von Präsident Andrzej Duda zur Justizreform eklatant gegen die Verfassung verstießen. Eine öffentliche Oppositionsbewegung würde nur deshalb ausbleiben, weil die Vorschläge der Regierungspartei einen noch stärkeren Verfassungsverstoß darstellten.

China – elektronischer Rechtsverkehr: Auf lto.de stellen die Rechtsanwälte Falk Lichtenstein und Dorothee Ruckteschler das womöglich weltweit erste voll durchdigitalisierte Gericht vor. Es hat im August in der chinesischen Stadt Hangzhou seine Arbeit aufgenommen. Von der Klageerhebung bis zur Urteilsverkündung erfolgten alle Verfahrensschritte online, allein wenn Rechtsmittel eingelegt würden, werde das Verfahren in einen traditionellen Zivilprozess überführt.

USA – O.J. Simpson: Gestern wurde O.J. Simson, ehemaliger Footballstar und Schauspieler, aus dem Gefängnis entlassen. Er verbüßte eine 33-jährige Haftstrafe wegen bewaffneten Raubes, die jetzt zur Bewährung ausgesetzt wurde. 1994 war Simpson beschuldigt worden, seine ehemalige Ehefrau und ihren Freund getötet zu haben. In einem aufsehenerregenden Prozess wurde er von diesem Vorwurf zwar freigesprochen, ein Zivilgericht verurteilte ihn jedoch zu einer Schmerzensgeldzahlung von 33 Millionen Dollar an die Hinterbliebenen. Die jetzt ausgesetzte Haft erfolgte nach einem späteren Urteil wegen bewaffneten Raubüberfalls zulasten eines Fanartikel-Sammlers. Montags-taz und Montags-FAZ berichten.

Österreich – Verhüllungsverbot: Seit gestern gilt in Österreich ein Verschleierungsverbot. Unter anderem ist das Tragen von Buka und Niqab in der Öffentlichkeit verboten. Hans-Peter Siebhaar (Hbl) warnt vor einer allzu rigiden Anwendung der Neuregelung.

Weiteres

Großkanzleien in Deutschland: Die Samstags-FAZ (Marcus Jung) gibt einen Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung der Großkanzleien in Deutschland. Für das vergangene Jahr werden Rekordumsätze gemeldet, das betreffe insbesondere Kanzleien, die ihren Schwerpunkt bei grenzüberschreitenden Unternehmenskäufen und Fusionen sowie der Beratung von Private-Equity-Investoren haben.

Mobbing am Arbeitsplatz: Auf lto.de befasst sich Rechtsanwältin Julia Alexandra Schütte mit dem Mobbing unter Arbeitskollegen insbesondere auch in den sozialen Medien. Sie weist darauf hin, dass hier auch den Arbeitgeber Schutzpflichten treffen können, deren Verletzung vertragliche und unter Umständen auch deliktische Schadensersatzansprüche nach sich zögen.

Das Letzte zum Schluss

Recht in Entenhausen: Doktorand Tobias Lutzi stellt auf lto.de das kürzlich erschienene "EGB" ("Entenhausener Gesetzbuch") vor, in dem versucht wird, die in der Comicstadt geltenden Rechtsregeln systematisch zu erfassen. Das sei nur zum Teil gelungen, meint Lutzi. Allerdings handele es sich beim Recht Entenhausens um ein allenfalls bruchstückhaft überliefertes Fallrecht angelsächsischer Prägung, dessen Zeit für eine umfassende Kodifizierung möglicherweise schlicht noch nicht gekommen sei.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Mittwoch erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. September bis 2. Oktober 2017: Prozess zur Bankenkrise eingestellt / NetzDG in Kraft getreten / BVerfG verhandelt über NC . In: Legal Tribune Online, 02.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24795/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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