Die juristische Presseschau vom 30. September bis 2. Oktober 2017: Pro­zess zur Ban­ken­krise ein­ge­s­tellt / NetzDG in Kraft get­reten / BVerfG ver­han­delt über NC

02.10.2017

Justiz

BVerfG – Numerus clausus: Die FAS (Uwe Marx) weist auf die am Mittwoch stattfindende mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zum Numerus-clausus-Verfahren in den medizinischen und tiermedizinischen Fächern hin. Die Karlsruher Richter werden darüber entscheiden müssen, ob Wartezeiten, die derzeit teilweise bis zu 18 Semester umfassen können, noch vereinbar sind mit der freien Berufs- und Ausbildungsplatzwahl nach Artikel 12 GG. Allerdings werde das Verfahren selbst auch einige Jahre dauern, meint der Autor, so dass die Kläger, zwei Studienplatzbewerber, die wegen ihrer Noten für ein Medizinstudium abgelehnt worden waren, von einer etwaigen Änderung nichts mehr haben werden.

BVerfG – Rundfunkbeitrag: Gegen den Rundfunkbeitrag haben mehrere Privatpersonen und Unternehmen Verfassungsbeschwerde erhoben. Das meldet die NJW (Kurzmeldung, Joachim Jahn). Das Bundesverfassungsgericht werde den Rundfunkbeitrag grundlegend auf den Prüfstand stellen. Die Karlsruher Richter hätten jetzt u.a. an die Landesregierungen einen Katalog mit Fragen verschickt. Auch Bundestag und Bundesrat, die Landtage sowie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten würden die Gelegenheit bekommen, sich zu äußern.

BVerfG zur Prozesskostenhilfe in Asylverfahren: Das Bundesverfassungsgericht stellte in einem neun Verfahren betreffenden Beschluss fest, dass die Versagung von Prozesskostenhilfe gegen das Grundgesetz verstoßen hat. Die Montags-taz (Kai von Appen) berichtet über die Verfahren und die Begründung der Karlsruher Richter. Das Hamburger Verwaltungsgericht habe trotz der uneinheitlichen Rechtsprechung mit der Verweigerung der Prozesskostenhilfe den mittellosen Betroffenen das Recht auf effektiven Rechtsschutz vorenthalten und die strittigen Rechtsfragen in unzulässiger Weise in einem Vorverfahren "durchentschieden". Somit sei den syrischen Geflüchteten, im Gegensatz zu solventen Betroffenen, die Möglichkeit genommen worden, die schwerwiegende Tatsachenfrage überprüfen zu lassen, ob Wehrdienstverweigerern bei Rückkehr politische Verfolgung drohe.

StA München – Untersuchungshaft im Diesel-Skandal: Seit Donnerstag sitzt nach Angaben der FAS (Corinna Budras) Wolfgang Hatz, der ehemalige Vorstand der Porsche AG, in Untersuchungshaft. Budras weist in ihrem Artikel auf das Besondere an dieser Haft hin – bisher sei nur in sehr wenigen Wirtschaftsstrafverfahren Untersuchungshaft angeordnet worden. In der Untersuchungshaft zeige sich nicht die Stärke, sondern die Schwäche des Rechtsstaates, meint sie. Haft ohne ein rechtskräftiges Urteil sei eine staatlich angeordnete Freiheitsberaubung, die nur im Ausnahmefall genutzt werden dürfe. Im Übrigen dürften ein paar Manager in Haft nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Kraftfahrtbundesamt jahrelang geschlafen und das deutsche Rechtssystem kein adäquates Mittel habe, um Volkswagen dazu zu bringen, die Verbraucher für die monströsen Fehlleistungen zu entschädigen.

BAG zum Direktionsrecht: Im September hat das Bundesarbeitsgericht die Unwirksamkeit einer Kündigung bestätigt, die ausgesprochen wurde, weil sich der Arbeitnehmer einer zeitweisen Versetzung von Dortmund nach Berlin widersetzt hatte. Anlässlich dieser Entscheidung befasst sich Rechtsanwältin Doris-Maria Schuster in der FAS mit dem Arbeitgeberdirektionsrecht. Sie weist darauf hin, dass eine Versetzung, auch wenn sie sich im Rahmen des Direktionsrechtes bewegt, nicht schikanierend, nicht ohne sachlichen Grund und nicht willkürlich sein dürfe.

BVerwG zu Krebsrisiko: Das erhöhte Risiko, an Brustkrebs zu erkranken, kann eine Krankheit im beihilferechtlichen Sinne darstellen, mit dem Ergebnis, dass dann auch die die Kosten für eine Brustdrüsenentfernung und die nachfolgende Implantatrekonstruktion im Rahmen der beamtenrechtlichen Beihilfegewährung übernommen werden müssten. Das hat einer Meldung von lto.de zufolge das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Berücksichtigt werden müsse dabei auch das individuelle Risiko, innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes zu erkranken.

BVerwG zu BER-Flugrouten: Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage gegen die geplanten Flugrouten über dem Wannsee abgewiesen. Die Kläger hatten geltend gemacht, dass die Routen nahe eines Forschungsreaktors verlaufen würden. Dieser soll allerdings in zwei Jahren stillgelegt werden. Wie der Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichtet, war das Gericht der Auffassung, dass das von den Klägern befürchtete Risiko eines Flugunfalls und der dadurch ausgelösten Freisetzung ionisierender Strahlung aus dem Forschungsreaktor im Bereich des sogenannten Restrisikos liege, das als Lebensrisiko von jedem zu tragen sei.

BVerwG zu Rundfunkbeitrag: Im Medienteil der Samstags-FAZ wird jetzt auch über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes berichtet, in dem erstmals einem Kläger recht gegeben wurde, der sich gegen den Rundfunkbeitrag wendete. Die Richter stellten fest, dass der Rundfunkbeitrag für Hotel- und Gästezimmer nur erhoben werden darf, wenn die Zimmer auch eine Empfangsmöglichkeit bieten. Geklagt hatte eine Hostel-Betreiberin, die sich darauf berief, dass in den Zimmern weder Fernseher noch Radio noch Internetempfang verfügbar seien.

LG Braunschweig zu Rasierklingen: Das Landgericht Braunschweig hat laut einer Meldung von lto.de der Firma Gillette Recht gegeben und deren Konkurrenten den Vertrieb von Rasierklingen, die mit Gillettes System "Mach 3" kompatibel sind untersagt. Den beklagten Unternehmen, darunter auch die Wilkinson Sword GmbH, drohe bei Verstoß ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Im Handel noch vorhandene Ware müsse jedoch nicht zurückgerufen werden.

BVerfG zu den Befugnissen parlamentarischer Untersuchungsausschusse: Anlässlich des dreißigsten Jahrestages blickt Martin Rath auf lto.de auf zwei Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes zu den Bundestags-Untersuchungsausschüssen zum Wohnungsunternehmen "Neue Heimat" zurück. Es ging einmal um die Frage, wie weit der Untersuchungsausschuss die Geschäftsunterlagen bei den Unternehmen der Neuen Heimat hatte beschlagnahmen lassen dürfen, zum anderen um die Anordnung von Ordnungsgeld und Beugehaft gegen den Leiter der Beteiligungsgesellschaft der Gewerkschaften, Alfons Lappas, der sich als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss weigerte, mehr als nur Angaben zur Person zu machen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. September bis 2. Oktober 2017: Prozess zur Bankenkrise eingestellt / NetzDG in Kraft getreten / BVerfG verhandelt über NC . In: Legal Tribune Online, 02.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24795/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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