Die juristische Presseschau vom 28. September 2017: EU-Kom­mis­sion will Grenz­kon­trollen ver­län­gern / BGH zu Ver­wer­tungs­kün­di­gungen / Bern­hard Sch­link

28.09.2017

Justiz

BGH zu Verwertungskündigung: Ein Vermieter kann zwar laut § 673 BGB zum Zwecke einer "sinnvollen wirtschaftlichen Verwertung" kündigen, wenn ihm andernfalls "erhebliche Nachteile" für seine Immobilie entstünden, als "erheblichen Nachteil" lässt der Bundesgerichtshof aber noch nicht gelten, wenn das bestehende Mietverhältnis die "Gewinnoptimierung" des Vermieters behindere, berichten die SZ (Wolfgang Janisch) und die BadZ (Christian Rath). Im konkreten Fall hatte eine Kommanditgesellschaft gekündigt, weil sie das Haus abreißen wollte, damit sich ein benachbartes Modehauses erweitern kann. Die Vermietung-KG sei zwar personalidentisch mit der Modehaus-KG, es komme aber nur auf Nachteile der Vermietungs-KG an, die nicht substantiiert vorgetragen worden seien. 

BVerfG verhängt Missbrauchsgebühr: Das Bundesverfassungsgericht hat laut lto.de (Tanja Podolski) eine Missbrauchsgebühr in maximaler Höhe, 2.600 Euro, gegen einen Anwalt verhängt, der im Namen eines afghanischen Asylantragstellers eine einstweilige Anordnung beantragt hatte. Der Anwalt hatte den Eindruck erweckt, seinem Mandant drohe die Abschiebung mit der Sammelabschiebung am 12. September, obwohl ihm das vorherige Untertauchen seines Mandanten bekannt war.

BVerfG zu Beleidigung von Richter: Ein Anwalt, der von einem ostdeutschen Amtsgericht wegen Beleidigung eines Richters verurteilt worden war, hatte laut lawblog.de (Udo Vetter) beim Bundesverfassungsgericht Erfolg. Der Anwalt hatte die Verhandlungsführung eines Richters als "Musikantenstadl" bezeichnet.

OLG Köln zu 1 & 1: Der Telekommunikationsanbieter 1 & 1 darf ab sofort nicht mehr den Werbeslogan "Das beste Netz gibt's bei 1&1" verwenden. So lautet der Inhalt einer einstweiligen Verfügung, die das Oberlandesgericht Köln erlassen hat. Vorausgegangen war ein Eilantrag der konkurrierenden Deutschen Telekom, da der Slogan 1 & 1 als Inhaberin eines eigenen, unabhängigen Netzes suggeriere und deshalb irreführend sei. Tatsächlich greift 1 & 1  für die Kundenversorgung jedoch wesentlich auf die Netze anderer Anbieter wie der Telekom zurück. lto.de berichtet.

OVG Berlin-Brandenburg – Wannsee-Flugrouten: Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die ursprünglichen Urteile aufgehoben hat, muss das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erneut über die Wannsee-Fugrouten entscheiden. Wie der Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichtet, geht es dabei um das Absturzrisiko über dem auf der Route liegenden Forschungsreaktor des Helmholtz-Zentrums sowie die Gefahr einer Flugzeugkaperung durch Terroristen und eines gezielten Absturzes auf diesen Reaktor.

VGH Mannheim – Open Access: Dürfen Universitäten ihre Professoren zwingen, ihre veröffentlichten Erkenntnisse frei verfügbar zu machen? Der wissenschaftliche Mitarbeiter Hanjo Hamann und die Studentin Fabienne Graf schildern auf  lto.de den Verlauf einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim zu dieser Frage. Erörtert wird die Gesetzgebungskompetenz des Landes Baden-Württemberg, seine Universitäten zum Erlass von Satzungen zur Ausübung des sogenannten Zweitveröffentlichungsrechts aus § 38 Abs. 4 UrhG zu ermächtigen.

VG Hamburg – G-20-Gewahrsam: Wie spiegel.de (Ansgar Siemens) meldet, hat eine Gruppe von G-20-Gegnern, die der sozialistischen Jugendorganisation "Die Falken" angehören, Schadensersatzklage gegen die Stadt Hamburg eingereicht. Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte jüngst festgestellt, dass sie während des Gipfels zu Unrecht in Gewahrsam genommen wurden. Angekündigt wurden weitere Klagen, weil die Betroffenen im Polizeigewahrsam menschenunwürdig behandelt worden seien.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. September 2017: EU-Kommission will Grenzkontrollen verlängern / BGH zu Verwertungskündigungen / Bernhard Schlink . In: Legal Tribune Online, 28.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24751/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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