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24679

Die juristische Presseschau vom 25. September 2017: Bun­desrat bil­ligt Re­ge­lungen aus 18. Legis­la­tur­pe­riode / BVerwG zur Rich­ter­be­sol­dung / beA-Karte

25.09.2017

Legal Voices - die juristische Presseschau

Der Bundesrat hat zahlreiche Gesetze und Verordnungen gebilligt. Außerdem in der Presseschau: Das Bundesverwaltungsgericht hält Berliner Richterbesoldung für verfassungswidrig und Torschlusspanik bei beA-Karte ist vermeidbar.

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Bundesrat: In der letzten Sitzung während der 18. Legislaturperiode des Bundestages hat der Bundesrat noch zahlreiche Gesetze gebilligt. lto.de und Samstags-FAZ (Manfred Schäfers/Hendrik Wieduwilt) geben einen Überblick. So kann nun das Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren in Kraft treten, ebenso die Strafverschärfungen für nicht genehmigte Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr und die Änderung des Telemediengesetzes, nach der künftig die Störerhaftung für Anbieter öffentlicher WLAN-Netzwerke entfällt. Außerdem wurde der Änderung der Straßenverkehrsordnung zugestimmt: Wer künftig für Polizei- und Hilfskräfte keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld bis zu 200 Euro rechnen.

Die BadZ (Christian Rath) erläutert, was der Wegfall der Störerhaftung bei offenen WLAN-Netzen genau bedeutet. So können sich beispielsweise Rechteinhaber auch weiterhin gegen illegale Downloads über offene Netzwerke wenden. Sie müssen dabei allerdings zunächst gegen den Betreiber der entsprechenden Tauschbörse oder, wenn das nicht möglich ist, gegen den Host-Provider dieser Tauschbörse vorgehen. Erst als letzte Möglichkeit kommt eine gerichtliche Anordnung in Betracht, mit der der WLAN-Betreiber verpflichtet wird, etwa den Zugang zu illegalen Tauschbörsen zu sperren.

Rechtspolitik

Legislativer Schöffendienst: Als Ausgleich zur diskutierten Verlängerung der Legislaturperiode und der damit verbunden sinkenden Beteiligung des Volkes schlägt Martin Rath auf lto.de vor, nicht allein über die Einführung plebiszitärer Elemente auf Bundesebene zu sprechen – einem langjährigen Anliegen mehrerer im 19. Deutschen Bundestag vertretener Parteien. Als Alternative zur Einführung plebiszitärer Gesetzgebung im Bund regt er an, über ein parlamentarisches Gremium nachzudenken, dessen Mitglieder aus der Gesamtbevölkerung per Los bestimmt werden könnten. Ein solches Gremium würde unter anderem vermeiden, dass sozial schwächer gestellte Bevölkerungsgruppen unterrepräsentiert blieben – ein Phänomen, das nicht nur bei Wahlen, sondern auch bei Volksabstimmungen auftrete.

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  • Seite 1:

    Tagesthema & Rechtspolitik: Letzte Bundesratssitzung, per Los zum Gesetzgeber

  • Seite 2:

    Justiz: BVerfG berät über Gewerbesteuer, BVerfG kritisiert Unterbringung, BVerwG hält Berliner Besoldung für verfassungswidrig

  • Seite 3:

    Welt und Weiteres: Frankreich – Arbeitsrechtsreform, beA-Karte bis Ende September bestellen, Überhangmandate

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. September 2017: . In: Legal Tribune Online, 25.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24679 (abgerufen am: 17.03.2026 )

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