Die juristische Presseschau vom 20. September 2017: Miet­p­reis­b­remse ver­fas­sungs­widrig? / Stand der Asyl­ver­fahren / Anklage gegen "Pegida"-Anhänger

20.09.2017

Das LG Berlin meint, die Mietpreisbremse sei verfassungswidrig. Außerdem in der Presseschau: Die Erfolgsquote bei gerichtlichen Asylverfahren steigt und in Dresden werden einem "Pegida"-Aktivisten zwei Sprengstoffanschläge zur Last gelegt.

Thema des Tages

LG Berlin zur Mietpreisbremse: Das Landgericht Berlin hält die Mietpreisbremse für verfassungswidrig. Wie die FAZ (Hendrik Wieduwilt), lto.de (Maximilian Amos) und die Welt (Michael Fabricius) berichten, hat das Gericht einen entsprechenden Hinweis gegeben. Allerdings wird die Frage nicht dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, weil sie nach neuerem Vortrag der Parteien nicht mehr entscheidungserheblich ist.

Die Berliner Richter sind der Auffassung, dass die Mietpreisbremse gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. So treffe die Regelung Vermieter in unterschiedlichen Städten ungleich. Außerdem bevorteile das Gesetz Vermieter, die bereits früher eine überhöhte Miete eingenommen hätten.

Die BadZ (Christian Rath) erläutert das Zustandekommen der Mietpreisbremse und auch die nach wie vor bestehende Kritik an dem Gesetz. Allerdings habe, soweit ersichtlich, auch noch kein anderes Gericht die Mietpreisbremse dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.

Rechtspolitik

Landesverrat: Auch netzpolitik.de (Markus Beckedahl) fragt jetzt, wo eigentlich die Reform des Landesverratstatbestands und die dabei vorgesehene Ausnahme für Journalisten bleiben. Der Autor ist einer der beiden Blogger, gegen die vor zwei Jahren wegen Landesverrats ermittelt wurde. Das Verfahren wurde später eingestellt.

Datenschutzrecht: Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) weist darauf hin, dass eine Vielzahl von Unternehmen nach Angaben des Branchenverbandes Bitkom noch nicht auf die neuen Datenschutzregeln, die im Frühjahr nächsten Jahres umgesetzt sein müssen, vorbereitet ist. Ab Mai können die Aufsichtsbehörden Bußgelder verlangen, bemessen an bis zu vier Prozent des konzernweiten Umsatzes. 54 Prozent der befragten Unternehmen gaben jedoch an, die Regeln dann nur "teilweise umgesetzt" zu haben, weitere acht Prozent haben damit gerade erst begonnen.

In einem separaten Kommentar nennt Hendrik Wieduwilt das Ganze einen "Rechtsbruch mit Ansage". Es gebe zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe und es fehle an Zeit und Ressourcen, jedenfalls in den kleineren Unternehmen.

Tarifeinheitsgesetz: Der Deutsche Beamtenbund will vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen das Tarifeinheitsgesetz vorgehen. Das meldet die SZ. Nach Auffassung des Verbandsvorsitzenden verstößt das Gesetz gegen Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die Garantie der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss das Gesetz ohnehin geändert werden. Die Karlsruher Richter haben dafür eine Frist bis Ende 2018 gesetzt.

NetzDG: Die FAZ (Thomas Thiel) berichtet auf ihren Seiten "Forschung und Lehre" über eine Veranstaltung an der Universität zu Köln, in der Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) mit Studenten über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz diskutiert hat. Der Minister forderte dabei mehr Transparenz über die Qualifikation derjenigen, die bei den Unternehmen über die Löschungen entscheiden. Facebook beispielsweise hat eine 500 Personen starke Löschabteilung aufgebaut.

Brexit und EU: Wie nach dem Brexit die rechtliche Zusammenarbeit zwischen Großbritannien und der EU aussehen könnte, beleuchtet Rechtsprofessorin Gisela Rühl in der FAZ. Ein erster Schritt ist das Positionspapier, das kürzlich in London verabschiedet wurde und sich an den bisherigen europäischen Regelungen zur justitiellen Zusammenarbeit orientiert.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. September 2017: Mietpreisbremse verfassungswidrig? / Stand der Asylverfahren / Anklage gegen "Pegida"-Anhänger . In: Legal Tribune Online, 20.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24603/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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