Die juristische Presseschau vom 9. bis 11. September 2017: Ermitt­lungen gegen Gau­land / Maas-Inter­view im Deut­sch­land­funk / Mord­pro­zess gegen Marcel H.

11.09.2017

Recht in der Welt

Türkei – Verfahren gegen Cumhuriyet: Heute wird in der Türkei der Prozess gegen Mitarbeiter der Zeitung Cumhuriyet fortgesetzt. Wie die Montags-taz (Jürgen Gottschlich) berichtet, findet der weitere Prozess nun nicht mehr im Istanbuler Gerichtsgebäude in Calayan, sondern in einem Gerichtssaal im Hochsicherheitsgefängnis in Silivre statt. Die Organisation Reporter ohne Grenzen kritisiert, dass damit der Zugang der Öffentlichkeit zum Prozess erheblich eingeschränkt werde.

EuGH zu Flüchtlingsquote: Auf verfassungsblog.de beleuchten die Rechtsanwältinnen Anita Rozália Nagy-Nádasdi und Barbara Kőhalmi (in englischer Sprache) noch einmal die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Verteilschlüssel für Flüchtlinge und die ungarische Vorgeschichte dazu.

Indien – Scheidungsrecht: Auf verfassungblog.de erläutert der Rechtsstudent Karlson Leung (in englischer Sprache) die Entscheidung des Obersten Gerichts Indiens, mit dem die Sofortscheidung nach islamischen Recht für verfassungswidrig erklärt wurde.

USA – Einreiseverbot: Die Samstags-FAZ (Andreas Ross) meldet, dass US-Präsident Donald Trump den U.S. Supreme Court gegen die Entscheidung eines Bundesberufungsgerichtes anrufen will, das die Einreiseverbote für Flüchtlinge und Bürger aus sechs muslimischen Ländern weiter eingeschränkt hatte. Die Richter entschieden am Donnerstag, dass Flüchtlingen die bereits geplante Einreise nicht verwehrt werden könne, heißt es im Artikel.

USA – VW-Skandal: Laut Samstags-SZ will der von einem US-Gericht verurteilte VW-Ingenieur James L. Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. L. war wegen Beteiligung an einer Verschwörung zum Betrug und Verstoß gegen Umweltgesetze zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten sowie einer Geldstrafe von 200.000 Dollar verurteilt worden. Wie es in dem Beitrag heißt, sind die Rechtsmittel allerdings begrenzt, da L. sich bei einem Deal mit den Strafverfolgern schuldig bekannt hatte.

Spanien – katalanische Unabhängigkeit: Wie die Samstags-taz (Reiner Wandler) berichtet, hat das Verfassungsgericht in Madrid in der Nacht vom Donnerstag auf Freitag auf Antrag der konservativen Regierung von Mariano Rajoy das Referendumsgesetz für ungültig erklärt. Das Gesetz, das die Durchführung eines Referendums für eine Unabhängigkeit Kataloniens regelt, war nur einen Tag zuvor vom katalanischen Parlament verabschiedet worden. Der Generalstaatsanwalt hat angekündigt, Polizei nach Katalonien zu schicken, falls am 1. Oktober dennoch Urnen aufgestellt werden.

Der Madrider Europa- und Verwaltungsrechtsprofessor Daniel Sarmiento weist auf verfassungsblog.de darauf hin, dass ein Referendum nach derzeitigem spanischen Verfassungsrecht nicht vorgesehen ist. Die EU sollte, so Sarmiento, nachdrücklich auf die Einhaltung der Verfassungen der Mitgliedstaaten dringen. Man könne sich kein weiteres Land leisten, in dem der Rechtsstaat in Frage gestellt werde.

Frankreich – letzte Exekution vor 40 Jahren: Die Samstags-FAZ (Michaela Wiegel) erinnert an die Abschaffung der Todesstrafe in Frankreich. 1981 fasste die französische Nationalversammlung den entsprechenden Beschluss, vier Jahre zuvor hatte die letzte Vollstreckung stattgefunden.

Sonstiges

Legal Tech: Der Leiter des Geschäftsbereichs Legal Digital Information bei Wolters Kluwer Ingo Mahl gibt auf lto.de einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen und Anbieter auf dem Legal-Tech-Markt.

Palandt: Die Montags-SZ (Ronen Steinke) berichtet über eine Initiative, die sich für die Umbenennung des "Palandt" einsetzt. Otto Palandt war einer der einflussreichsten Juristen in der Nazizeit. Er war NSDAP-Mitglied, Präsident des Reichsjustizprüfungsamtes sowie ein enger Vertrauter des späteren Volksgerichtshofs-Präsidenten Roland Freisler. Wie es in dem Artikel heißt, habe der Verlag C.H. Beck, in dem der "Palandt" erscheint, bisher nur mit knappen Worten reagiert: Entscheidend sei, dass der Name des Werkes schon früh losgelöst von der Person Palandt ein Eigenleben entwickelte und sich über mehrere Generationen hinweg in Wissenschaft und Praxis etabliert habe.

Sonderbundkrieg: Martin Rath (lto.de) blickt zurück auf den sogenannten Sonderbundkrieg, die letzte militärische Auseinandersetzung auf dem Gebiet der Schweiz und den ersten und letzten Anwendungsfall des Schweizer Militärstrafgesetzbuches von 1838.

Das Letzte zum Schluss

Unglück im Glück: Ein teures Handy zu finden, mag ein Glücksfall sein. Wenn man es dann noch behalten darf, weil sich der Eigentümer nicht meldet, scheint das Glück perfekt. Scheint, denn das Amtsgericht München hat dem Finder eines Apple-Smartphones einen dicken Strich durch die Rechnung gemacht. Das Gericht hat brutal die Hoffnung zerstört, das gefundene Handy jemals nutzen zu können, denn Apple sei nicht verpflichtet, das Telefon freizuschalten. Im Wesentlichen hatten die Richter – so berichtet es lto.de – datenschutzrechtliche Bedenken. Immerhin bestehe nach einer Freischaltung Zugriff auf sämtliche auf dem Telefon befindlichen Daten des ursprünglichen Eigentümers. Genau dies solle das Sperren des Smartphones doch gerade verhindern, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. bis 11. September 2017: Ermittlungen gegen Gauland / Maas-Interview im Deutschlandfunk / Mordprozess gegen Marcel H. . In: Legal Tribune Online, 11.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24423/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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