Die juristische Presseschau vom 9. bis 11. September 2017: Ermitt­lungen gegen Gau­land / Maas-Inter­view im Deut­sch­land­funk / Mord­pro­zess gegen Marcel H.

11.09.2017

Justiz

BSG zur Erstattung gesetzlicher Rentenbeiträge: Martin W. Huff widmet sich auf lto.de der Entscheidung des Bundessozialgerichts, der zufolge ein "nicht versicherungspflichtiger" selbständiger Rechtsanwalt kein Recht auf Erstattung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vor Erreichen der Regelaltersgrenze hat.

BGH zu richterlichem Arbeitstempo: Die Samstags-FAZ (Marlene Grunert) geht noch einmal auf die Entscheidung des BGH im Fall des Richters Thomas Schulte-Kellinghaus ein, der wegen seiner Erledigungsquote im Rahmen der Dienstaufsicht gerügt wurde und sich dagegen wehrte. Am Donnerstag hatten die Karlsruher Richter festgestellt, dass ein Richter zwar grundsätzlich zu einer ordnungsgemäßen, unverzögerten Erledigung der Amtsgeschäfte gemahnt werden dürfe, die richterliche Unabhängigkeit aber beeinträchtigt sei, wenn ihm ein Pensum abverlangt werde, das sich sachgerecht nicht mehr bewältigen lasse.

Marlene Grunert (Samstags-FAZ) meint in ihrem separaten Kommentar, dass der Fall Missstände in der Justiz offengelegt habe. Der gerichtliche Alltag sei längst von haushaltspolitischen Maßgaben und Effizienzbestrebungen geprägt. "Durchschnittszahlen" als Anhaltspunkt für dienstliche Beurteilungen könnten jedoch nur ein Indiz von vielen sein können. Es gehe darum, die Maßstäbe der Effizienz angemessen zu gewichten. Für Jost Müller-Neuhof (Tagesspiegel) dürfen sich die "Antreiber unter den Gerichtspräsidenten" bestärkt fühlen. Sie hätten aber darauf zu achten, dass die Güte der Verfahren nicht unter der vorgegebenen Eile leidet.

LG-Bochum – Mordprozess Marcel H.: Wegen des Mordes an einem neunjährigen Jungen und an einem Bekannten muss sich seit Freitag Marcel H. verantworten. Der Neunzehnjährige hat bereits gegenüber der Polizei gestanden, Anfang März zwei Menschen auf heimtückische, grausame Weise getötet und in der Wohnung seines zweiten Opfers einen Brand gelegt zu haben. Der Fall hatte seinerzeit für besonderes Aufsehen gesorgt, weil Marcel H. Bilder von sich und seinen toten Opfern im Internet veröffentlichte. Unter anderem die FAS (Reiner Burger), die Samstags-SZ (Christian Wernicke) und spiegel.de (Silke Fokken) berichten vom Prozessauftakt.

LG Hamburg – Wölbern-Prozess: Der frühere Generalbevollmächtigte von Wölbern Invest und zwei Rechtsberater des früheren Chefs der Fondsgesellschaft müssen sich vor dem Landgericht Hamburg wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur Untreue sowie Untreue im besonders schweren Fall verantworten. Wie die Samstags-FAZ (Marcus Jung) berichtet, sollen sie insgesamt 147 Millionen Euro aus verschiedenen Immobilienfonds der Wölbern-Gruppe abgezweigt und zweckwidrig in ein schwer durchschaubares System aus Privat- und Geschäftskonten weitergeleitet haben.

AG Hamburg zu G-20-Ausschreitungen: Das Amtsgericht Hamburg hat einen 21-jährigen Franzosen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt. Das berichtet spiegel.de. Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, Flaschen auf Polizisten geworfen und gegen seine Festnahme gewaltsam Widerstand geleistet zu haben. Er wurde wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gesprochen.

StA Berlin – Anzeige gegen Merkel: Ein Berliner Rechtsanwalt hat nach Angaben des Spiegel Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel gestellt. Er wirft der CDU-Politikerin Untreue vor, da ihre Partei für Flüge zu Wahlkampfauftritten nur einen Bruchteil der bei Bundeswehr und Polizei entstandenen Kosten erstatten würde. Laut Artikel zahlt Merkel für sich und ihre Mitarbeiter im Wahlkampf jeweils nur den Preis eines Business-Class-Tickets der Lufthansa von rund 500 Euro pro Strecke, wenn sie die Flugbereitschaft der Bundeswehr nutzt. Die tatsächlichen Kosten für eine Flugstunde lägen jedoch deutlich höher. Die Staatsanwaltschaft Berlin prüfe die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.

StA Berlin – Anzeigen gegen Facebook-Schmähungen erfolglos: Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) ist, wie die Montags-SZ (Ronen Steinke) berichtet – erneut mit einem Versuch gescheitert, sich gerichtlich gegen Schmähungen bei Facebook zu wehren. Die Politikerin hatte Strafanzeige wegen Beleidigung gegen einen Facebook-Nutzer gestellt. Das Ermittlungsverfahren wurde jetzt eingestellt, weil die "herabwürdigende Äußerung aufgrund der restriktiven Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Schmähkritik im Ergebnis nicht strafbar" sei.

OVG NRW Preisbindung bei Apotheken: lto.de befasst sich mit einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen zur Preisbindung für Apotheken. Zwei Apothekerinnen hatten Gutscheine für Geschenkpapier bzw. Kuschelsocken verteilt, die bei Abgabe eines Rezeptes eingelöst werden konnten. Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe sah darin einen Verstoß gegen die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel und erhielt sowohl vom Verwaltungsgericht als auch vom Oberverwaltungsgericht recht.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. bis 11. September 2017: Ermittlungen gegen Gauland / Maas-Interview im Deutschlandfunk / Mordprozess gegen Marcel H. . In: Legal Tribune Online, 11.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24423/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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