Die juristische Presseschau vom 9. August 2017: BGH zu § 89a StGB / VW-Gesetz / USA – Folter in Geheim­ge­fäng­nissen

09.08.2017

Der BGH hat eine Verurteilung nach § 89a StGB wegen Ausreise nach Syrien bestätigt. Außerdem in der Presseschau: Lindner fordert Abschaffung des VW-Gesetzes und erstmals kommen US-Psychologen wegen Folter in CIA-Gefängnissen vor Gericht.

Thema des Tages

BGH zur Ausreise in den Jihad: Wie u.a. die FAZ (Alexander Haneke) und lto.de berichten, hat der Bundesgerichtshof die Verurteilung eines Angeklagten wegen des Vorwurfes der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat bestätigt. Er wurde am Flughafen München festgenommen, als er sich nach Syrien begeben wollte, um sich dort im Umgang mit Waffen und Sprengstoffen ausbilden zu lassen und sich dann als Mitglied einer gegen den Staat Syrien gerichteten islamistischen Gruppierung an Kampfhandlungen zu beteiligen. Es ist das erste Verfahren, in dem sich der Bundesgerichtshof mit dem 2015 erweiterten § 89a Strafgesetzbuch (StGB) befasste. Seit der Gesetzesänderung macht sich auch strafbar, wer zum Zweck der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat oder um sich in der Herstellung von oder im Umgang mit Schusswaffen, Sprengstoffen, Spreng- oder Brandvorrichtungen unterweisen zu lassen, aus der Bundesrepublik Deutschland ausreist, um sich in einen Staat zu begeben, in dem diese Unterweisungen erfolgen.

Reinhard Müller (FAZ) meint, dass es richtig gewesen sei, dass der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten verworfen habe. Ein solcher Täter gefährde nicht nur das Regime, gegen das er im Ausland zu Felde ziehe, er gefährde durch die Aktivierung seiner extremistischen Ideologie Grundwerte auch dieses Landes.

Rechtspolitik

Rentenversicherungsrecht im Justizvollzug: Seit nunmehr 40 Jahren werde über die Einbeziehung von Strafgefangenen, die Pflichtarbeit leisten, in die Sozialversicherung diskutiert, erinnert Minou Banafsche auf juwiss.de. Sie untersucht die Rechtfertigung, die derzeit herangezogen wird, um eine Einbeziehung zu verweigern. Rechtlich sei es angesichts des weiten Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers nicht zu beanstanden, Personen, die in Haft staatlich zugewiesene Tätigkeiten ausüben, nicht dem Schutz der Sozialversicherung zu unterstellen.

"Dieselgipfel": Rechtsprofessor Michael Klöpfer untersucht in der FAZ den Rechtscharakter der beim sogenannten Dieselgipfel in der vergangenen Woche getroffenen Verabredungen zwischen Politik und Autoindustrie. Er kommt zu dem Ergebnis, dass weder das "Ergebnisprotoll" noch die Begleitpapiere der Beteiligten einen Vertrag im Rechtssinne darstellten. Den Protokollbeteiligten habe offensichtlich der Rechtsbindungswille gefehlt und damit scheide eine gerichtliche Durchsetzung aus.

VW-Gesetz: Im Interview mit dem Hbl (Sven Afhüppe/Dana Heide) hat sich der FDP-Vorsitzende Christian Lindner für eine Abschaffung des VW-Gesetzes ausgesprochen. Der Staat solle VW komplett privatisieren, so seine Forderung.

Caspar Behme, Lehrstuhlvertreter an der Universität Osnabrück, befasst sich auf lto.de ebenfalls anlässlich der Diskussion um eine Einflussnahme von VW auf eine Regierungserklärung des niedersächsischen Ministerpräsidenten mit dem VW-Gesetz. Er meint, dass die durch das VW-Gesetz zementierten Einflussmöglichkeiten der Politik auf ein Industrieunternehmen nicht nur rechtspolitisch fragwürdig, sondern auch rechtlich problematisch seien. Die Koppelung von Ministerpräsidentenamt und Aufsichtsratsmandat zwinge den jeweiligen Amtsinhaber in eine dauerhafte Interessenkollision, die sich nun im "Abgas-Skandal" konkret auswirke: Laut seinem Amtseid als Ministerpräsident müsse er seine Kraft "dem Volke und dem Lande" widmen; seine Stellung als Aufsichtsratsmitglied verpflichte ihn auf das Unternehmensinteresse der Volkswagen AG.

Staatstrojaner: Das Hbl (Ina Karabasz) berichtet, dass der Bundesverband IT-Sicherheit Verfassungsbeschwerde gegen die jüngst verabschiedete gesetzliche Neuregelung zum Einsatz eines sogenannten Staatstrojaners erheben will. Man kämpfe wie die Weltmeister darum, alle Systeme so sicher wie möglich zu machen, und wenn der Staat da jetzt Löcher "reinhaue", werde das nicht funktionieren, wird der Vorstandsvorsitzende des Verbandes, Norbert Pohlmann, zitiert. Zwar müsse die Verfassungsbeschwerde noch durch eine Mitgliederversammlung abgesegnet werden, er könne sich jedoch nicht vorstellen, dass die Mehrheit der Mitglieder, zu denen auch Großkonzerne wie Microsoft, Siemens oder SAP gehören, dagegen stimme.

Christof Kerkmann (Hbl) meint in seinem Kommentar, dass es gut sei, wenn sich eine breite Opposition gegen die neuen Überwachungspläne bilde und es auf diese Weise doch noch eine breite Diskussion gebe. Diese Auseinandersetzung sei bei so einem technisch wie juristisch komplexen Thema dringend geboten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. August 2017: BGH zu § 89a StGB / VW-Gesetz / USA – Folter in Geheimgefängnissen . In: Legal Tribune Online, 09.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23865/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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