Eine Freiburger Kanzlei hat Klage gegen das Bundesverkehrsministerium wegen der Diesel-Manipulationen erhoben. Außerdem in der Presseschau: Vollverschleierung an niedersächsischen Schulen, in München begann ein Bußgeldverfahren gegen Audi.
Thema des Tages
Staatshaftungsklage gegen Verkehrsministerium und Kraftfahrtbundesamt: Der Spiegel (Susanne Amann/Sven Becker u.a.), spiegel.de (Kristina Gnirke) und in der Folge auch die Montags-SZ berichten, dass am vergangenen Mittwoch vor dem Landgericht Freiburg/Br. eine Staatshaftungsklage gegen die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesverkehrsministerium und den Bundesverkehrsminister, eingereicht wurde. Der Kläger, Käufer eines VW Golf, wirft der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere dem Bundesverkehrsministerium und dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) vor, ihren Pflichten nicht nachgekommen zu sein. Laut EU-Recht hätten abschreckende Sanktionen erlassen werden müssen, wenn Autohersteller manipulierten. Außerdem habe das Kraftfahrtbundesamt Dieselautos leichtfertig genehmigt und das Verfahren hierzu nicht ausreichend überwacht.
Rechtspolitik
Rechtspolitische Symbolpolitik: Wolfgang Janisch (Montags-SZ) schaut sich einige gesetzliche Neuregelungen an, die in den vergangenen Monaten verabschiedet wurden und stellt fest, dass nicht selten eine notwendige "zähe Kleinarbeit" durch die Verabschiedung neuer Gesetze – häufig mit Strafverschärfungen versehen – ersetzt wurde. Als Beispiele nennt er u.a. die Bekämpfung der Einbruchskriminalität. Man benötige hier solide Türschlösser, vor allem aber länderübergreifende Ermittlungsteams, die international agierende Banden ausheben könnten. Stattdessen wurde die Mindeststrafe auf ein Jahr erhöht.
Gesichtserkennung: Den Modellversuch zur Gesichtserkennung, der in der vergangenen Woche am Bahnhof Südkreuz in Berlin gestartet wurde, kommentiert Christian Rath in der Samstags-taz. Er weist darauf hin, dass es – anders als es teilweise die Kritik glauben mache – nicht um Bewegungsprofile gehe. Rechtlich entscheidend seien vielmehr die Konsequenzen aus einem Fehlalarm, wenn also jemand fälschlich als gesuchte Person identifiziert werde. Die Gesichtserkennung sei ohnehin leicht auszutricksen, das werde der Versuch letztlich auch zeigen.
Interview mit Landesinnenminister Hermann zur Terrorismusprävention: Im Interview mit dem Spiegel verteidigt der bayerische Innenminister Joachim Hermann (CSU) das kürzlich verabschiedete Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen. Nach der Neuregelung können künftig Gefährder unbefristet in Präventivgewahrsam genommen werden. Hermann spricht sich in dem Interview gegen eine flächendeckende Videoüberwachung aus: Es könne nicht das Ziel sein, das gesamte öffentliche Leben zu überwachen.
Verschleierungsverbot: Im Niedersächsischen Landtag haben sich am 3. August nach einer Anhörung im Kulturausschuss alle vier Fraktionen für eine Änderung des Landesschulgesetzes ausgesprochen. Künftig soll das Tragen einer Vollverschleierung in den Schulen verboten werden. Das Gesetz werde sich dabei nicht konkret auf Burka oder Nikab beziehen, es soll lediglich klargestellt werden, dass "durch Verhalten oder Kleidung die Kommunikation mit den Beteiligten des Schullebens nicht in besonderer Weise erschwert wird", heißt es in einem entsprechenden Artikel in der Samstags-taz (Petra Schellen). Laut lto.de ist Hintergrund für die geplante Neuregelung der Fall einer Schülerin, die seit dem siebten Schuljahr einen Nikab getragen hatte.
Europäisches Leistungsschutzrecht: Die Samstags-FAZ (Carsten Knop) berichtet über die Diskussion zu einem europäischen Leistungsschutzrecht in der konservativen EVP-Fraktion des Europäischen Parlamentes. Jetzt stünden alle 216 Abgeordneten hinter dem Vorschlag des früheren EU-Digitalisierungskommissars Günther Oettinger, heißt es. Das Parlament wolle noch in diesem Jahr über den Kommissionsentwurf abstimmen.
Musterverfahren: Benedikt Windau befasst sich auf seinem zpoblog mit dem neuen Entwurf für die Einführung einer Musterfeststellungsklage. Er kritisiert die nicht eindeutig geregelte Bindungswirkung von Entscheidungen und die nicht zufriedenstellenden Regelungen zu Vergleichen.
Justiz
StA München – Bußgeldverfahren gegen Audi: Die Staatsanwaltschaft München II hat nun auch gegen die Audi AG selbst ein Bußgeldverfahren wegen der Dieselmanipulationen eröffnet. Das meldet Bloomberg (Karin Matussek) Das Verfahren nach § 30 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) steht im Zusammenhang mit den bisherigen Ermittlungen zum Dieselskandal und dem Verfahren gegen Vorstände nach § 130 OWiG, das vergangene Woche bekannt wurde. Als Rechtsfolge können in einem Bußgeldverfahren Gewinne abgeschöpft werden, die aus den Straftaten stammen. Staatsanwaltschaften haben damit Unternehmen häufig hohe Millionenbeträge abverlangt.
BVerfG zur Kammermitgliedschaft: Anja Müller kommentiert im Montags-Hbl die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der die Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern bestätigt wurde. Es sei zu beklagen, dass nach dem Beschluss auf einen Schlag der Innovationsdruck für die Kammern deutlich nachgelassen habe. Dennoch sollten sich die Kammern nicht zurücklehnen, wer genau lese, finde im Karlsruher Beschluss auch Ansatzpunkte für mehr Transparenz und mehr Vertretung von Minderheiten in Ausschüssen.
LG Dessau-Roßlau zum Mord an chinesischer Studentin: Der Vergewaltiger und Mörder einer chinesischen Studentin ist am Freitag laut Samstags-FAZ (ari) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Opfer, eine chinesische Architekturstudentin, wurde im Mai vergangenen Jahres von der Partnerin des Täters in eine leerstehende Wohnung gelockt, wo sie brutal vergewaltigt und zu Tode gequält wurde. Die Partnerin erhielt eine Jugendstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten wegen sexueller Nötigung. Außerdem wurde ein Schmerzensgeld von insgesamt 60.000 Euro verhängt. Die Samstags-SZ (Laura Hertreiter) beschreibt noch einmal den Tathergang.
BVerfG – BayVSG: netzpolitik.org (Markus Reuter) und zeit.de (Patrik Beuth) berichten jetzt auch über die Klage der "Gesellschaft für Freiheitsrechte" gegen das Bayerische Verfassungsschutzgesetz. Die Kläger wenden sich insbesondere gegen die Befugnis der Verfassungsschutzbehörden, auf gespeicherte Vorratsdaten zuzugreifen
LSG Berlin-Brandenburg – neue Präsidentin: Nach einem jahrelangen Rechtsstreit konnte jetzt die Leitung des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg wiederbesetzt werden. Wie die Samstags-taz meldet, erhielt Sabine Schudoma am Freitag ihre Ernennungsurkunde. Wegen eines Konkurrentenklageverfahrens war die Stelle seit 2014 vakant.
OVG Berlin-Brandenburg zur Auskunftspflicht in Sachen Böhmermann: Der Tsp (Jost Müller Neuhof) erläutert die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg, in der das Bundeskanzleramt verpflichtet wurde, Angaben dazu zu machen, ob Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) das "Schmähgedicht" über den türkischen Staatspräsidenten Erdoğan selbst gesehen hat, bevor sie es öffentlich als "bewusst verletzend" kritisierte. Außerdem muss auch darüber informiert werden, welche weiteren Dokumente die Kanzlerin eingeholt hatte, bevor sie ihr Statement abgab.
StA Hannover – Oskar Gröning: Der Strafverteidiger des wegen Beihilfe zum Mord verurteilten früheren SS-Mannes Oskar Gröning hat angekündigt, eine gerichtliche Prüfung des Gutachtens zur Haftfähigkeit des 96-Jährigen zu beantragen. Wie der Spiegel (Dietmar Hipp) berichtet, hat die Staatsanwaltschaft keinen Zweifel an der sach- und fachgerechten Feststellung der Haftfähigkeit. Der Verteidiger meint dagegen, das Gutachten sei ohne körperliche Untersuchung erstellt worden.
Suizid eines mutmaßlichen Attentäters: Wie der Spiegel (Steffen Winter) meldet, wurden die Verfahren gegen den Anstaltspsychologen und den stellvertretenden Leiter der Haftanstalt Leipzig wegen des Selbstmordes des mutmaßlichen Attentäters Jaber Albakr eingestellt. Es sei nicht absehbar gewesen, dass der Mann eine Gefahr für sich selbst dargestellt habe. Die Polizei hatte in der Wohnung Albakrs eine erhebliche Menge Sprengstoff gefunden und war davon ausgegangen, dass er einen Anschlag in Berlin geplant hatte. Nach seiner Verhaftung hatte er sich in der Justizvollzugsanstalt Leipzig erhängt.
LG Berlin – Fahrraddiebstahl: Die Samstags-FAZ (Klaus Unger) erzählt im Feuilleton von einer Verhandlung vor dem Landgericht Berlin, in dem es nicht nur um eine schwere räuberische Erpressung, sondern auch um einen möglichen Fahrraddiebstahl ging. Ausführlich wird die Aussage eines Zeugen beschrieben, der den Angeklagten beobachtet haben will, dessen Aussage aber angezweifelt wird, so dass das Verfahren in Bezug auf den Fahrraddiebstahl vorläufig eingestellt wurde.
LG Köln zum Hackerangriff auf Telekom-Router: Anlässlich der Verurteilung eines britischen Hackers, der im vergangenen Jahr einen Netzausfall bei 1,25 Millionen Telekom-Kunden verursacht hatte, befasst sich die Samstags-Welt (Florian Flade) mit der Strafbarkeit von Internet-Kriminalität. Oberstaatsanwalt Georg Ungefuk von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität in Gießen fordert eine Reform und Modernisierung des Strafrechts im Bereich Cyberkriminalität.
VG Ansbach zum Mobbing: lto.de erläutert eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Ansbach, in der die Versetzung eines Schülers aus einer Hochbegabten- in die Parallelklasse bestätigt wurde. Er hatte einen Mitschüler gemobbt.
§ 175 StGB: zeit.de (Fabian Federl) porträtiert den ehemaligen Richter Klaus Beer, der in den 1960er Jahren eine Anzahl Männer nach § 175 StGB verurteilte. Beer sei der einzige auf Seiten der Gerichte und Behörden, der heute darüber spreche.
Recht in der Welt
EGMR/Türkei – Beschwerde der "Welt" wegen Deniz Yücel: Die WeltN24 GmbH hat wegen der Inhaftierung ihres Journalisten Deniz Yücel Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhoben. Das melden die Samstags-Welt in eigener Sache, zeit.de und spiegel.de. Der Verlag macht die Verletzung der Pressefreiheit geltend.
EuGH zu Dublin-III: Daniel Mengeler (JuWissBlog) widmet sich noch einmal den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes in den Sachen A.S. und Jafari. Er lobt die Zurückhaltung des EuGH als überzeugend – sowohl aus rechtsdogmatischer als auch politischer Sicht. Der Gerichtshof suche die Problemlösung nicht in Form richterlicher Rechtsauslegung, sondern nehme die politischen Entscheidungsträger in die Pflicht.
USA/Deutschland – Arbeitsrecht: Die Samstags-FAZ (Stefan Buchen/Hendrik Wieduwilt) beschreibt die Auswirkungen, die ausländische Sanktionen – in diesem Fall US-amerikanische – auf arbeitsrechtliche Verpflichtungen eines deutschen Unternehmens haben können. Es geht um einen Mitarbeiter der Commerzbank, dem auf Druck der US-Regierung, die anderenfalls mit dem Entzug der Banklizenz drohte, gekündigt wurde. Trotz eines für ihn günstigen Urteils eines Landesarbeitsgerichtes konnte er sich bisher nicht rehabilitieren.
USA – VW-Verfahren: Nach Angaben der Samstags-SZ (Claus Hulverscheidt) und von lto.de hat der in den USA inhaftierte VW-Mitarbeiter Oliver S. sich dazu bekannt, die US-Behörden betrogen und gegen das Luftreinhaltegesetz verstoßen zu haben. Trotz dieses Geständnisses müsse er allerdings weiter in Haft bleiben, das Urteil soll am 6. Dezember verkündet werden.
Türkei – Inhaftierte Menschenrechtler: Die Samstags-FAZ meldet, dass der Berliner Menschenrechtler Peter Steudtner und sieben weitere Gefangene weiter in türkischer Haft bleiben. Ein Gericht in Istanbul habe die Aufhebung der Untersuchungshaft abgelehnt. Den Inhaftierten wird die Unterstützung von Terrororganisationen vorgeworfen. Laut lto.de hat das Gericht die Ablehnung der Einsprüche nicht individuell begründet, obwohl dies, so die Anwälte der Inhaftierten, rechtlich vorgesehen sei.
Für die ebenfalls inhaftierte deutsche Journalistin Meşale Tolu hat die Staatsanwaltschaft laut Montags-taz (Jürgen Gottschlich) eine Haftstrafe von 15 Jahren gefordert. Das habe ihre Anwältin mitgeteilt. Tolu war am 30. April in Istanbul festgenommen worden, ihr werden "Terrorpropaganda" und "Mitgliedschaft in einer Terrororganisation" vorgeworfen. Wie spiegel.de berichtet, befindet sich ihr Ehemann Suat Corlu ebenfalls in Untersuchungshaft. Ihr gemeinsamer, zweijähriger Sohn lebt abwechselnd bei einem Elternteil im Gefängnis.
Türkei – Rechtsanwalt Gürkan Bicen: In der Samstags-FAZ (Michael Martens) wird der türkische Rechtsanwalt Gürkan Bicen porträtiert, der seit zwanzig Jahren auf Menschenrechtsfälle spezialisiert ist. Er beschreibt die Einschüchterungen und Repressalien, denen Menschrechtsanwälte und ihre Mandanten ausgesetzt sind.
Venezuela – Absetzung der Generalstaatsanwältin: Am Samstag hat der neue Verfassungskonvent in Venezuela beschlossen, die Generalstaatsanwältin des Landes abzusetzen. Es wurde angekündigt, dass Luisa Ortega wegen Unregelmäßigkeiten in ihrer Amtsführung vor Gericht gestellt werden soll. Wie die Montags-FAZ (Matthias Rüb) und zeit.de berichten, gingen am Samstag schwerbewaffnete Einheiten der Nationalgarde vor dem Gebäude der Generalstaatsanwaltschaft in Stellung und hinderten Ortega am Zugang zu ihrem Amtssitz.
In der Montags-SZ würdigt Sebastian Schoepp die ehemalige Generalstaatsanwältin und auch andere Juristen, die sich für Recht und Gesetz in Südamerika, aber auch in Europa einsetzen – so beispielsweise der brasilianischer Ermittlungsrichter Sergio Moro, der erfolgreich gegen Korruption in seinem Land kämpfe.
USA – Hacking: In den USA ist der 23-jährige Brite Marcus H., der den Angriff der Erpresser-Software "Wannacry" gestoppt haben soll, verhaftet worden. Wie u.a. die Samstags-SZ (Hakan Tanriverdi) meldet, wird ihm jetzt vorgeworfen, einen Banking-Trojaner programmiert zu haben. Die Software soll Tastatureingaben aufzeichnen, Login-Daten für Bankkonten abgreifen und die Webseiten von Banken manipulieren, um an zusätzliche Informationen zu kommen, zum Beispiel die PIN-Zahlen.
USA – Strafe wegen Tötung per SMS: Wegen fahrlässiger Tötung wurde in Los Angeles Michelle Carter zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Ihr war vorgeworfen worden, ihren damaligen Freund per Textnachrichten und Anrufen zum Selbstmord gebracht zu haben. Wie die Samstags-FAZ (Christiane Heil) berichtet, hatte der "Fall des SMS-Suizids" in den Vereinigten Staaten fast drei Jahre lang Aufsehen erregt.
UN-Bericht zu Kongo-Kinshasa: Die Samstags-taz (Dominic Johnson) stellt den Bericht der UN-Menschenrechtskommission über Massaker in der Demokratischen Republik Kongo vor, die als Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor den Internationalen Strafgerichtshof gebracht werden könnten.
Sonstiges
Atomwaffenverbot: In der Rubrik "Fremde Federn" befasst sich in der Samstags-FAZ Thomas Carl Schwoerer, Verleger und Bundessprecher der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, mit dem Verbot von Atomwaffen, auf das sich 122 Länder im Juli geeinigt haben. Mit dem Beschluss sei der Verzicht auf Atomwaffen jetzt verbindliches Völkerrecht. Dennoch lagerten auf dem Fliegerhorst Büchel amerikanische Atomwaffen, die mit finanzieller Unterstützung der Bundesrepublik in den kommenden Jahren durch modernere Typen ersetzt werden sollen. Die Bundesrepublik verstoße damit gegen Völkerrecht. Es müsse jetzt Druck ausgeübt werden, damit auch Deutschland das Atomwaffenverbot unterschreibe, meint Schwoerer.
Ende der "Majestätsbeleidigung": Anlässlich der Abschaffung des § 103 StGB, der die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter Strafe stellte, blickt Martin Rath (lto.de) auf die Rechtsgeschichte dieser Regelung zurück. Er widmet sich dabei zwei Fällen aus der Rechtsprechung des Reichsgerichtes – einmal ging es um die Beleidigung des Prinzen Albrecht von Preußen, einmal um Prinz Ferdinand von Sachsen-Coburg und Gotha.
"Blasphemie": Der frühere Professor für öffentliches Recht Rudolf Steinberg widmet sich in der Montags-FAZ ausführlich dem rechtlichen Umgang mit Beleidigungen gegen Religionen. Er weist darauf hin, dass der Islam außerhalb muslimischer Staaten hier erst in jüngerer Zeit zum Objekt geworden sei. Er beleuchtet auch die Auswirkungen, die terroristische Anschläge wie jener in Paris auf die Redaktion von Charlie Hebdo auf die Gesellschaft haben.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/pf
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 5. bis 7. August 2017: Staatshaftungsklage wegen Diesel-Manipulation / Verschleierungsverbot / Bußgeldverfahren gegen Audi . In: Legal Tribune Online, 07.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23819/ (abgerufen am: 24.04.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag