Die juristische Presseschau vom 5. bis 7. August 2017: Staats­haf­tungs­klage wegen Diesel-Mani­pu­la­tion / Ver­sch­leie­rungs­verbot / Buß­geld­ver­fahren gegen Audi

07.08.2017

Recht in der Welt

EGMR/Türkei – Beschwerde der "Welt" wegen Deniz Yücel: Die WeltN24 GmbH hat wegen der Inhaftierung ihres Journalisten Deniz Yücel Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhoben. Das melden die Samstags-Welt in eigener Sache, zeit.de und spiegel.de. Der Verlag macht die Verletzung der Pressefreiheit geltend.

EuGH zu Dublin-III: Daniel Mengeler (JuWissBlog) widmet sich noch einmal den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes in den Sachen A.S. und Jafari. Er lobt die Zurückhaltung des EuGH als überzeugend – sowohl aus rechtsdogmatischer als auch politischer Sicht. Der Gerichtshof suche die Problemlösung nicht in Form richterlicher Rechtsauslegung, sondern nehme die politischen Entscheidungsträger in die Pflicht.

USA/Deutschland – Arbeitsrecht: Die Samstags-FAZ (Stefan Buchen/Hendrik Wieduwilt) beschreibt die Auswirkungen, die ausländische Sanktionen – in diesem Fall US-amerikanische – auf arbeitsrechtliche Verpflichtungen eines deutschen Unternehmens haben können. Es geht um einen Mitarbeiter der Commerzbank, dem auf Druck der US-Regierung, die anderenfalls mit dem Entzug der Banklizenz drohte, gekündigt wurde. Trotz eines für ihn günstigen Urteils eines Landesarbeitsgerichtes konnte er sich bisher nicht rehabilitieren.

USA – VW-Verfahren: Nach Angaben der Samstags-SZ (Claus Hulverscheidt) und von lto.de hat der in den USA inhaftierte VW-Mitarbeiter Oliver S. sich dazu bekannt, die US-Behörden betrogen und gegen das Luftreinhaltegesetz verstoßen zu haben. Trotz dieses Geständnisses müsse er allerdings weiter in Haft bleiben, das Urteil soll am 6. Dezember verkündet werden.

Türkei – Inhaftierte Menschenrechtler: Die Samstags-FAZ meldet, dass der Berliner Menschenrechtler Peter Steudtner und sieben weitere Gefangene weiter in türkischer Haft bleiben. Ein Gericht in Istanbul habe die Aufhebung der Untersuchungshaft abgelehnt. Den Inhaftierten wird die Unterstützung von Terrororganisationen vorgeworfen. Laut lto.de hat das Gericht die Ablehnung der Einsprüche nicht individuell begründet, obwohl dies, so die Anwälte der Inhaftierten, rechtlich vorgesehen sei.

Für die ebenfalls inhaftierte deutsche Journalistin Meşale Tolu hat die Staatsanwaltschaft laut Montags-taz (Jürgen Gottschlich) eine Haftstrafe von 15 Jahren gefordert. Das habe ihre Anwältin mitgeteilt. Tolu war am 30. April in Istanbul festgenommen worden, ihr werden "Terrorpropaganda" und "Mitgliedschaft in einer Terrororganisation" vorgeworfen. Wie spiegel.de berichtet, befindet sich ihr Ehemann Suat Corlu ebenfalls in Untersuchungshaft. Ihr gemeinsamer, zweijähriger Sohn lebt abwechselnd bei einem Elternteil im Gefängnis.

Türkei – Rechtsanwalt Gürkan Bicen: In der Samstags-FAZ (Michael Martens) wird der türkische Rechtsanwalt Gürkan Bicen porträtiert, der seit zwanzig Jahren auf Menschenrechtsfälle spezialisiert ist. Er beschreibt die Einschüchterungen und Repressalien, denen Menschrechtsanwälte und ihre Mandanten ausgesetzt sind.

Venezuela – Absetzung der Generalstaatsanwältin: Am Samstag hat der neue Verfassungskonvent in Venezuela beschlossen, die Generalstaatsanwältin des Landes abzusetzen. Es wurde angekündigt, dass Luisa Ortega wegen Unregelmäßigkeiten in ihrer Amtsführung vor Gericht gestellt werden soll. Wie die Montags-FAZ (Matthias Rüb) und zeit.de berichten, gingen am Samstag schwerbewaffnete Einheiten der Nationalgarde vor dem Gebäude der Generalstaatsanwaltschaft in Stellung und hinderten Ortega am Zugang zu ihrem Amtssitz.

In der Montags-SZ würdigt Sebastian Schoepp die ehemalige Generalstaatsanwältin und auch andere Juristen, die sich für Recht und Gesetz in Südamerika, aber auch in Europa einsetzen – so beispielsweise der brasilianischer Ermittlungsrichter Sergio Moro, der erfolgreich gegen Korruption in seinem Land kämpfe.

USA – Hacking: In den USA ist der 23-jährige Brite Marcus H., der den Angriff der Erpresser-Software "Wannacry" gestoppt haben soll, verhaftet worden. Wie u.a. die Samstags-SZ (Hakan Tanriverdi) meldet, wird ihm jetzt vorgeworfen, einen Banking-Trojaner programmiert zu haben. Die Software soll Tastatureingaben aufzeichnen, Login-Daten für Bankkonten abgreifen und die Webseiten von Banken manipulieren, um an zusätzliche Informationen zu kommen, zum Beispiel die PIN-Zahlen.

USA – Strafe wegen Tötung per SMS: Wegen fahrlässiger Tötung wurde in Los Angeles Michelle Carter zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Ihr war vorgeworfen worden, ihren damaligen Freund per Textnachrichten und Anrufen zum Selbstmord gebracht zu haben. Wie die Samstags-FAZ (Christiane Heil) berichtet, hatte der "Fall des SMS-Suizids" in den Vereinigten Staaten fast drei Jahre lang Aufsehen erregt.

UN-Bericht zu Kongo-Kinshasa: Die Samstags-taz (Dominic Johnson) stellt den Bericht der UN-Menschenrechtskommission über Massaker in der Demokratischen Republik Kongo vor, die als Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor den Internationalen Strafgerichtshof gebracht werden könnten.

Sonstiges

Atomwaffenverbot: In der Rubrik "Fremde Federn" befasst sich in der Samstags-FAZ Thomas Carl Schwoerer, Verleger und Bundessprecher der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, mit dem Verbot von Atomwaffen, auf das sich 122 Länder im Juli geeinigt haben. Mit dem Beschluss sei der Verzicht auf Atomwaffen jetzt verbindliches Völkerrecht. Dennoch lagerten auf dem Fliegerhorst Büchel amerikanische Atomwaffen, die mit finanzieller Unterstützung der Bundesrepublik in den kommenden Jahren durch modernere Typen ersetzt werden sollen. Die Bundesrepublik verstoße damit gegen Völkerrecht. Es müsse jetzt Druck ausgeübt werden, damit auch Deutschland das Atomwaffenverbot unterschreibe, meint Schwoerer.

Ende der "Majestätsbeleidigung": Anlässlich der Abschaffung des § 103 StGB, der die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter Strafe stellte, blickt Martin Rath (lto.de) auf die Rechtsgeschichte dieser Regelung zurück. Er widmet sich dabei zwei Fällen aus der Rechtsprechung des Reichsgerichtes – einmal ging es um die Beleidigung des Prinzen Albrecht von Preußen, einmal um Prinz Ferdinand von Sachsen-Coburg und Gotha.

"Blasphemie": Der frühere Professor für öffentliches Recht Rudolf Steinberg widmet sich in der Montags-FAZ ausführlich dem rechtlichen Umgang mit Beleidigungen gegen Religionen. Er weist darauf hin, dass der Islam außerhalb muslimischer Staaten hier erst in jüngerer Zeit zum Objekt geworden sei. Er beleuchtet auch die Auswirkungen, die terroristische Anschläge wie jener in Paris auf die Redaktion von Charlie Hebdo auf die Gesellschaft haben.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. bis 7. August 2017: Staatshaftungsklage wegen Diesel-Manipulation / Verschleierungsverbot / Bußgeldverfahren gegen Audi . In: Legal Tribune Online, 07.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23819/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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