Die juristische Presseschau vom 5. bis 7. August 2017: Staats­haf­tungs­klage wegen Diesel-Mani­pu­la­tion / Ver­sch­leie­rungs­verbot / Buß­geld­ver­fahren gegen Audi

07.08.2017

Justiz

StA München – Bußgeldverfahren gegen Audi: Die Staatsanwaltschaft München II hat nun auch gegen die Audi AG selbst ein Bußgeldverfahren wegen der Dieselmanipulationen eröffnet. Das meldet Bloomberg (Karin Matussek) Das Verfahren nach § 30 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) steht im Zusammenhang mit den bisherigen Ermittlungen zum Dieselskandal und dem Verfahren gegen Vorstände nach § 130 OWiG, das vergangene Woche bekannt wurde. Als Rechtsfolge können in einem Bußgeldverfahren Gewinne abgeschöpft werden, die aus den Straftaten stammen. Staatsanwaltschaften haben damit Unternehmen häufig hohe Millionenbeträge abverlangt.

BVerfG zur Kammermitgliedschaft: Anja Müller kommentiert im Montags-Hbl die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der die Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern bestätigt wurde. Es sei zu beklagen, dass nach dem Beschluss auf einen Schlag der Innovationsdruck für die Kammern deutlich nachgelassen habe. Dennoch sollten sich die Kammern nicht zurücklehnen, wer genau lese, finde im Karlsruher Beschluss auch Ansatzpunkte für mehr Transparenz und mehr Vertretung von Minderheiten in Ausschüssen.

LG Dessau-Roßlau zum Mord an chinesischer Studentin: Der Vergewaltiger und Mörder einer chinesischen Studentin ist am Freitag laut Samstags-FAZ (ari) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Opfer, eine chinesische Architekturstudentin, wurde im Mai vergangenen Jahres von der Partnerin des Täters in eine leerstehende Wohnung gelockt, wo sie brutal vergewaltigt und zu Tode gequält wurde. Die Partnerin erhielt eine Jugendstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten wegen sexueller Nötigung. Außerdem wurde ein Schmerzensgeld von insgesamt 60.000 Euro verhängt. Die Samstags-SZ (Laura Hertreiter) beschreibt noch einmal den Tathergang.

BVerfG – BayVSG: netzpolitik.org (Markus Reuter) und zeit.de (Patrik Beuth) berichten jetzt auch über die Klage der "Gesellschaft für Freiheitsrechte" gegen das Bayerische Verfassungsschutzgesetz. Die Kläger wenden sich insbesondere gegen die Befugnis der Verfassungsschutzbehörden, auf gespeicherte Vorratsdaten zuzugreifen

LSG Berlin-Brandenburg – neue Präsidentin: Nach einem jahrelangen Rechtsstreit konnte jetzt die Leitung des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg wiederbesetzt werden. Wie die Samstags-taz meldet, erhielt Sabine Schudoma am Freitag ihre Ernennungsurkunde. Wegen eines Konkurrentenklageverfahrens war die Stelle seit 2014 vakant.

OVG Berlin-Brandenburg zur Auskunftspflicht in Sachen Böhmermann: Der Tsp (Jost Müller Neuhof) erläutert die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg, in der das Bundeskanzleramt verpflichtet wurde, Angaben dazu zu machen, ob Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) das "Schmähgedicht" über den türkischen Staatspräsidenten Erdoğan selbst gesehen hat, bevor sie es öffentlich als "bewusst verletzend" kritisierte. Außerdem muss auch darüber informiert werden, welche weiteren Dokumente die Kanzlerin eingeholt hatte, bevor sie ihr Statement abgab.

StA Hannover – Oskar Gröning: Der Strafverteidiger des wegen Beihilfe zum Mord verurteilten früheren SS-Mannes Oskar Gröning hat angekündigt, eine gerichtliche Prüfung des Gutachtens zur Haftfähigkeit des 96-Jährigen zu beantragen. Wie der Spiegel (Dietmar Hipp) berichtet, hat die Staatsanwaltschaft keinen Zweifel an der sach- und fachgerechten Feststellung der Haftfähigkeit. Der Verteidiger meint dagegen, das Gutachten sei ohne körperliche Untersuchung erstellt worden.

Suizid eines mutmaßlichen Attentäters: Wie der Spiegel (Steffen Winter) meldet, wurden die Verfahren gegen den Anstaltspsychologen und den stellvertretenden Leiter der Haftanstalt Leipzig wegen des Selbstmordes des mutmaßlichen Attentäters Jaber Albakr eingestellt. Es sei nicht absehbar gewesen, dass der Mann eine Gefahr für sich selbst dargestellt habe. Die Polizei hatte in der Wohnung Albakrs eine erhebliche Menge Sprengstoff gefunden und war davon ausgegangen, dass er einen Anschlag in Berlin geplant hatte. Nach seiner Verhaftung hatte er sich in der Justizvollzugsanstalt Leipzig erhängt.

LG Berlin – Fahrraddiebstahl: Die Samstags-FAZ (Klaus Unger) erzählt im Feuilleton von einer Verhandlung vor dem Landgericht Berlin, in dem es nicht nur um eine schwere räuberische Erpressung, sondern auch um einen möglichen Fahrraddiebstahl ging. Ausführlich wird die Aussage eines Zeugen beschrieben, der den Angeklagten beobachtet haben will, dessen Aussage aber angezweifelt wird, so dass das Verfahren in Bezug auf den Fahrraddiebstahl vorläufig eingestellt wurde.

LG Köln zum Hackerangriff auf Telekom-Router: Anlässlich der Verurteilung eines britischen Hackers, der im vergangenen Jahr einen Netzausfall bei 1,25 Millionen Telekom-Kunden verursacht hatte, befasst sich die Samstags-Welt (Florian Flade) mit der Strafbarkeit von Internet-Kriminalität. Oberstaatsanwalt Georg Ungefuk von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität in Gießen fordert eine Reform und Modernisierung des Strafrechts im Bereich Cyberkriminalität.

VG Ansbach zum Mobbing: lto.de erläutert eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Ansbach, in der die Versetzung eines Schülers aus einer Hochbegabten- in die Parallelklasse bestätigt wurde. Er hatte einen Mitschüler gemobbt.

§ 175 StGB: zeit.de (Fabian Federl) porträtiert den ehemaligen Richter Klaus Beer, der in den 1960er Jahren eine Anzahl Männer nach § 175 StGB verurteilte. Beer sei der einzige auf Seiten der Gerichte und Behörden, der heute darüber spreche.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. bis 7. August 2017: Staatshaftungsklage wegen Diesel-Manipulation / Verschleierungsverbot / Bußgeldverfahren gegen Audi . In: Legal Tribune Online, 07.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23819/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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