Die juristische Presseschau vom 22. bis 24. Juli 2017: Jus­tiz­re­form in Polen / BVerfG zu kurz­fris­tigen Abschie­bungen / Pro­zess­be­ginn gegen Cum­hur­iyet

24.07.2017

Recht in der Welt

Türkei – Prozessbeginn gegen Cumhuriyet: Heute beginnt in Istanbul der Prozess gegen 17 Mitarbeiter der Zeitung Cumhuriyet. Der frühere Chefredakteur Can Dündar beschreibt in der Montags-SZ die Nacht der Verhaftungen. Laut taz.de (Jürgen Gottschlich) fordert die Staatsanwaltschaft für die Angeklagten zwischen vier und 43 Jahre Haft. Sie sollen wahlweise die FETÖ, die behauptetermaßen für den Putschversuch verantwortliche islamische Gülen-Sekte, die kurdische Terrororganisation PKK oder die DHKPC, eine militante linksradikale Splittergruppe, unterstützt haben. Die Absurdität des Verfahrens beschreibt Tsp (Susanne Güsten) am Beispiel des Angeklagten Kadri Gürsel, der per SMS und Telefon von mutmaßlichen Anhängern Gülens kontaktiert worden sei. Obwohl Gürsel die allermeisten Botschaften und Anrufe nicht beantwortete, hält ihm die Anklage vor, mit Gülenisten konspiriert zu haben.

Vereinigtes Königreich – UK Supreme Court: Wie die Samstags-FAZ (Jochen Buchsteiner) meldet, wird ab Oktober Brenda Hale als erste Frau in dieser Position den britischen Supreme Court leiten. Sie gehört dem Gericht seit 2009 an, seit vier Jahren als Stellvertreterin des Präsidenten.

USA/Namibia – Klage gegen Deutschland wegen Herero-Krieg: Vor einem Gericht in New York haben Nachkommen der Opfer des Vernichtungskrieges 1904 bis 1908 im heutigen Namibia eine Entschädigungsklage gegen die Bundesrepublik erhoben. Wie die Samstags-SZ (Isabel Pfaff) berichtet, scheiterte eine für vergangenen Freitag vorgesehen zweite Anhörung daran, dass die Klage der Bundesrepublik noch nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde. Der Artikel stellt die Forderungen der Opfernachkommen und die juristischen Schwierigkeiten dar.

Weiteres

Mangelnder Rechtsschutz bei G-20: Der anwaltliche Notdienst, der während des G-20-Gipfels festgenommene Demonstranten rechtlich betreute, erhebt Vorwürfe gegen die Hamburger Justiz. Die Montags-SZ (Ronen Steinke) berichtet, die Rechtsanwälte beklagten, dass der Kontakt zu den Mandanten behindert worden sei. Außerdem ist die Rede von Vorgängen entwürdigender Behandlung.

Rechtsanwalt Michael Lappe: Die FAS (Inge Kloepfer) beschreibt den Kampf des Berliner Rechtsanwalts Michael Lappe gegen die Mühlen der Verwaltung, nachdem er die Vormundschaft für einen syrischen Flüchtlingsjungen übernommen hatte.

Arbeitsrechtliche Rücksichtnahme im Netz: Rechtsanwältin Kristina Kuhr erläutert auf lto.de die Rücksichtnahmepflichten, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei Veröffentlichungen im Internet treffen.

Rechtsstaat: In der Montags-FAZ meint der Soziologe Dieter Prokop, dass nicht die Moral sondern nur Recht und Gesetz das Fundament einer Gemeinschaft sein können, und begründet diese Auffassung ausführlich.

Telefonüberwachung gegen Journalisten: Die Montags-taz (Michael Bartsch) berichtet über die Telefonüberwachung von vier Journalisten im Zusammenhang mit Ermittlungen im Umfeld des BSG Chemie Leipzig. In dem Artikel heißt es, dass die Journalisten nach Einstellung des Verfahrens im Herbst 2016 nicht über die Abhörmaßnahme informiert worden und in einem Fall die Mitschnitte auch 2017 noch gespeichert waren.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau. 

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)   

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. bis 24. Juli 2017: Justizreform in Polen / BVerfG zu kurzfristigen Abschiebungen / Prozessbeginn gegen Cumhuriyet . In: Legal Tribune Online, 24.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23567/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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