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Die juristische Presseschau vom 13. Juli 2017: Aus­kunfts­an­spruch gegen Bun­des­kanz­leramt / Nach­bes­se­rungen am NetzDG? / Erdoğan legt Rechts­mittel ein

13.07.2017

Legal Voices - die juristische Presseschau

Möglicherweise muss das Bundeskanzleramt Akten von der Adenauer-Stiftung zurückholen. Außerdem in der Presseschau: Politiker fordern Nachbesserungen am NetzDG und Erdoğan hat Berufung gegen Teilverbot des Böhmermann-Gedichtes eingelegt.

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Thema des Tages 

BVerfG zu Akteneinsicht "Aktion Geschäftsfreund": in den 1960er Jahren soll die Bundesrepublik mit mehreren Millionen Mark im Geheimen das israelische Atomwaffenprogramm unterstützt haben. Eine Journalistin, die über die sogenannte "Aktion Geschäftsfreund" bereits seit Jahren recherchiert, ist nach einer gestern veröffentlichten Entscheidung mit einer Verfassungsbeschwerde auf Bereitstellung von Akten dazu zunächst gescheitert. Darüber berichtet u.a. lto.de (Tanja Podolski). Wie die taz (Christian Rath) erläutert, liegen die Akten nicht im eigentlich zuständigen Bundesarchiv, sondern sind seinerzeit an die Konrad-Adenauer-Stiftung beziehungsweise das Historische Institut der Deutschen Bank übergeben worden. Statt an das Bundesarchiv hätte sich die Beschwerdeführerin daher mit ihrem Begehren an das Bundeskanzleramt wenden müssen, das möglicherweise verpflichtet ist, solche Akten auch von privaten Dritten wiederzubeschaffen. Der Tsp (Jost Müller-Neuhof) zitiert aus dem Beschluss, wonach durch die Übergabe an private Einrichtungen, etwa Stiftungen, die Politiker-Nachlässe verwalten, die Dokumente nicht ihren amtlichen Charakter verloren hätten. Damit wären sie dem Staat weiterhin rechtlich zugeordnet und unterlägen, auch wenn der unmittelbare Zugriff erschwert sei, staatlicher Verfügung und Verantwortung.

Rechtspolitik 

NetzDG: Die taz (Christian Rath) schildert Reaktionen auf den Vorschlag des SPD-Rechtspolitikers Johannes Fechner zur Nachbesserungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Der Plan, einen Anspruch auf Wiederherstellung von zu Unrecht gelöschten Posts zu schaffen, werde von allen Fraktionen unterstützt, teilweise aber auch mit erneuter Kritik am Gesetz verbunden. Nur das Justizministerium schweige.

Heiko Maas im Interview: faces-of-democracy.org hat den Bundesjustizminister zur Demokratie im Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit befragt. Auch das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird im Gespräch thematisiert.

Normenkontrollrat: Der Nationale Normenkontrollrat hat gestern seinen Jahresbericht vorgelegt. Aufgabe des Rates ist es, Gesetze auf ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen sowie den insbesondere der Wirtschaft entstehenden Mehraufwand zu berechnen. Laut lto.de schreitet dem Bericht zufolge die Begrenzung der Bürokratie voran. Grund dafür ist auch die "One-in-one-out-Regel", nach der bei Einführung einer neuen Regulierungsnorm eine bisherige abgeschafft werden muss. Nachholbedarf gibt es allerdings, wie auch das Hbl (Dana Heide) feststellt, bei der Digitalisierung. Im EU-Vergleich liege Deutschland im Bereich des digitalen Verwaltungsservices nur auf Platz 20 – hinter Spanien, Frankreich und Großbritannien.

"Ehe für alle": Auf jurwiss.de antworten Valérie v. Suhr und Dana-Sophia Valentiner auf einen Beitrag an gleicher Stelle, der die Verfassungsmäßigkeit der für homosexuelle Heiratswillige geöffneten Ehe in Frage stellte. Insbesondere befassen sie sich mit der Frage, wie die Regelungen zur Elternschaft an die geänderte Rechtslage angepasst werden müssten. 

Ausschreitungen bei G-20-Gipfel: Der Tsp (Jost Müller-Neuhof) befasst sich mit der Diskussion über die Konsequenzen, die sich aus den Vorkommnissen in Hamburg während des G-20-Gipfeltreffens ergeben. Im Mittelpunkt seines Artikels steht das Vermummungsverbot. Das Land Berlin hatte bereits vor einiger Zeit ein Versammlungsfreiheitsgesetz angekündigt, in diesem Zusammenhang werde, wie ein Sprecher der zuständigen Senatsverwaltung bestätigte, auch das Vermummungsverbot auf den Prüfstand kommen.

Reinhard Müller (FAZ) beklagt, dass der Eindruck entstehe, dass nach solchen Ausschreitungen die allermeisten Täter straffrei ausgehen. Und auch mehr Polizei helfe nichts, wenn die Justiz überlastet sei oder sich so fühle, meint Müller.

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  • Seite 1:

    Tagesthema und Rechtspolitik: Akteinsicht "Aktion Geschäftsfreund", Nachbesserungen am NetzDG gefordert, Konsequenzen nach Ausschreitungen

  • Seite 2:

    Justiz: Erdoğan vs. Böhmermann, SG Düsseldorf zu Kosten der Tattooentfernung, OVG Thüringen zu rechtem Rockkonzert

  • Seite 3:

    Welt und Weiteres: Malta – Ehe für alle, Brasilien – Haft für Lula, Interview mit Heiko Maas

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Die juristische Presseschau vom 13. Juli 2017: . In: Legal Tribune Online, 13.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23444 (abgerufen am: 11.02.2026 )

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