Die juristische Presseschau vom 10. bis 12. Juni 2017: Onli­ne­durch­su­chung und Quellen-TKÜ / Nach­lese zur Kern­b­renn­stoff­steuer / EuGH zu Dublin-III

12.06.2017

Recht in der Welt

USA – Polanski-Verfahren: Laut Samstags-SZ (ausführlicher auf SZ.de, Antonie Rietschel) hat sich Samantha Geimer, die 1977 als 13-Jährige von Roman Polanski missbraucht worden war, für ein Ende des Strafverfahrens gegen den Regisseur eingesetzt.

Frankreich – Demonstrationsverbot teilweise verfassungswidrig: Nach einer Meldung der Samstags-FAZ hat der französische Conseil Constitutionnel Aufenthaltsverbote gegen Demonstranten für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die Regierung hatte unter Verweis auf die wegen der Terrorgefahr geltenden Notstandsgesetze im vergangenen Jahr wiederholt Einzelpersonen die Teilnahme an Demonstrationen gegen die Arbeitsmarktreform untersagt. Zur Begründung heißt es, dass die Auslegung des Demonstrationsverbots zu weit gefasst gewesen sei.

Polen – Justizreform: Die Samstags-FAZ (Reinhard Veser) berichtet, dass das polnische Parlament voraussichtlich Ende Juni über die geplante Justizreform abstimmen wird. Mit der Neuregelung wird der Regierung ein direkter Einfluss auf die wichtigsten Personalentscheidungen an den Gerichten ermöglicht.

USA – Justizminister Sessions: Entgegen seiner bisherigen Absicht will US-Justizminister Jefferson Beauregard "Jeff" Sessions nun doch vor dem Geheimdienstausschuss des Senats zur Russland-Affaire aussagen, meldet die Montags-SZ (Sacha Batthyany). Angesichts der jüngsten Aussagen von James Comey sei es wichtig, erklärte Sessions, "dass ich die Gelegenheit habe, mich in der Sache zu äußern".

USA – Cosby-Verfahren: Der Focus (Lars Jensen) beleuchtet die Hintergründe des derzeit gegen den früheren Entertainer Bill Cosby laufenden Verfahrens wegen sexueller Nötigung. Die Montags-SZ (Jürgen Schmieder) betont, dass es in diesem Fall viel zu selten um die Wahrheit und viel zu oft darum gehe, dem Publikum eine glaubhafte Inszenierung zu liefern.

Vereinigtes Königreich – Wahlergebnis: Mit den Unterhauswahlen in Vereinigten Königreich setzt sich der britische Rechtsanwalt Aidan O’Neill auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) auseinander.

USA – Todesstrafe: In Alabama wurde zum zweiten Mal in diesem Jahr ein Verurteilter mit der Giftspritze hingerichtet, meldet spiegel.de (Benjamin Schulz). Robert Melson wurde vorgeworfen, 1994 drei Menschen in einem Schnellimbiss ermordet zu haben. Die Verteidiger hatten unter Hinweis auf die Gefahr von Schmerzen durch den verwendeten Giftstoff vergeblich versucht, die Hinrichtung zu verhindern.

Sonstiges

Bundesverfassungsgericht: In einer Rückschau widmet sich Wolfgang Janisch (Samstags-SZ) dem Einfluss der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes auf die Politik. Er beleuchtet dabei auch die Anfangszeiten des Gerichtes, in denen wiederum Politiker – allerdings erfolglos – versuchten, auf Karlsruhe einzuwirken.

Josef Isensee – 80 Jahre: Die Samstags-FAZ (Reinhard Müller) gratuliert dem Staatsrechtler Josef Isensee zum 80. Geburtstag. Seine pointierten Aussagen seien nie Schnellschüsse, sondern das Ergebnis einer umfassenden Bildung und einer fruchtbaren Bodenständigkeit, so Müller.

Dateneigentum: Mit der Frage, wem in Zeiten von massenhaft produzierten Daten diese Daten gehörten, befasst sich die Samstags-FAZ (Hendrik Wieduwilt). Dabei geht es nicht nur um personenbezogene Daten, sondern insbesondere um Maschinendaten, die keiner bestimmten Person zugeordnet werden können, denn gerade sie seien wirtschaftlich hoch interessant. Doch selbst innerhalb der Wirtschaft sei man sich nicht einig, beschreibt Wieduwilt die Problemlage. Den einen gehe es darum, aus den Daten verkehrsfähige Güter wie Autos, Handtaschen und Handys zu machen, andere wollten den Zugriff Dritter ausschließen.

Völkerrechtskommentar zum Angriffskrieg: Die Montags-SZ (Ronen Steinke) stellt eine neue Publikation vor, in der Völkerrechtler wie Martti Koskenniemi und William Schabas der Frage nachgehen, wann es sich bei einem militärischen Eingreifen um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg und wann um eine legitime Form der Abwehr handelt. Der Autor prophezeit, dass sich beim nächsten großen Vorwurf einer Aggression ein internationales Gericht damit befassen wird.

Ombudsmann statt Gericht: Die Montags-SZ (Jonas Tauber) rät Versicherungskunden, die sich schlecht behandelt fühlten, zunächst zum Schlichter und nicht sofort zum Gericht zu gehen. Beschwerden bei privaten Schlichtungsstellen oder der Aufsichtsbehörde BaFin hätten den Vorteil, dass Verbrauchern neben dem Porto keine Kosten entstünden, wird Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zitiert.

DDR-Anwälte: Der Spiegel (Peter Wensierski) stellt ein neues Buch vor, das die Rolle von Verteidigern in der DDR darstellt. Dabei wird auch die Tätigkeit Gregor Gysis als Anwaltsfunktionär in Berlin beleuchtet.

Maas-Buch: Warum Politiker Bücher schreiben, fragt lto.de im Allgemeinen und angesichts des jüngsten Buches von Bundesjustizminister Heiko Maas im Besonderen. Nach Ansicht des Politikwissenschaftlers Stefan Marschall könnte in letzterem Fall der Wunsch nach inhaltlicher Positionierung eine Rolle gespielt haben. So signalisierten Politiker Kompetenz. Bücher hätten immer noch den Nimbus, dass sich jemand ganz systematisch und gründlich Gedanken gemacht habe.

Strafbarkeit beim Liken: Angesichts der Entscheidung eines Schweizer Gerichtes, mit der der Nutzer einer Social-Media-Plattform verurteilt wurde, weil er einen rechtswidrigen Inhalt gelikt hatte, erläutert Rechtsanwalt Stephan Dittl auf lto.de die entsprechende deutsche Rechtslage und damit einhergehende Probleme.

Archivwissenschaft: Die Akte und die Aktenarchivierung im Wandel der Zeit beleuchtet lto.de (Martin Rath). Er empfiehlt eine neuere Veröffentlichung der Archivschule Marburg "Moderne Aktenkunde".

Das Letzte zum Schluss

Aller guten Dinge sind drei? Um ganz besonders glaubwürdig zu wirken, hatte eine 31-jährige Pflegehelferin ihrem Chef eine Schwangerschaft nicht nur mit einem und auch nicht mit zwei, sondern gleich mit drei Kindern vorgetäuscht. 8.600 Euro Lohnzahlung hat sie sich auf diese Weise erschwindelt und musste sich dafür jetzt in Böblingen vor Gericht verantworten. Zum Drillings-Nachweis legte sie ein aus dem Internet heruntergeladenes Attest vor. Laut justillion.de hat zumindest der Arbeitgeber aus der Sache gelernt: Dort akzeptiert man nur noch Original-Atteste.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. bis 12. Juni 2017: Onlinedurchsuchung und Quellen-TKÜ / Nachlese zur Kernbrennstoffsteuer / EuGH zu Dublin-III . In: Legal Tribune Online, 12.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23160/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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