Die juristische Presseschau vom 28. Oktober 2016: BAG zur Mehr­fach­be­fris­tung / Video­über­wa­chung in Öff­ent­lich­keit / Polen und sein Ver­fas­sungs­gericht

28.10.2016

Das BAG hat eine Höchstgrenze für Mehrfachbefristungen festgelegt. Außerdem in der Presseschau: Pläne der Bundesregierung zur 'intelligenten' Videoüberwachung und das Rechtsstaatsverfahren der EU-Kommission gegen Polen.

Thema des Tages

BAG zur Höchstgrenze für Mehrfachbefristungen nach Tarifverträgen: Rechtsanwältin Sabrina Fasholz erläutert auf lto.de die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 26. Oktober 2016, nach der ein Tarifvertrag die Höchstdauer einer sachgrundlosen Befristung und die Anzahl der Verlängerungsmöglichkeiten ausweiten kann, solange er sich dabei rechnerisch innerhalb des Dreifachen der gesetzlich vorgegebenen Zahlen bewegt. Damit haben die Erfurter Richter erstmals eine konkrete Höchstgrenze für die zulässige, in einem Tarifvertrag vorgesehene Dauer und Anzahl von Befristungen festgelegt.

Zur Begründung wird ausgeführt, dass durch Tarifvertrag zwar die Anzahl der Verlängerungen und die Höchstdauer der Befristung abweichend von § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz festgelegt werden könnten. Diese Befugnis der Tarifvertragsparteien gelte aus verfassungs- und unionsrechtlichen Gründen jedoch nicht schrankenlos. Der Gestaltungsrahmen der Tarifvertragsparteien ermögliche nur Regelungen, durch die die genannten Werte für die Höchstdauer eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags und die Anzahl der möglichen Vertragsverlängerungen um nicht mehr als das Dreifache überschritten werden.

Rechtspolitik

BND-Gesetz-Reform: Auf verfassungsblog.de befassen sich der Politologe Thorsten Wetzling und die Rechtsstudentin Sophia Simon mit der Reform des BND-Gesetzes, die am vergangenen Freitag vom Bundestag verabschiedet wurde. Sie kritisieren nicht nur den Inhalt, sondern auch das Gesetzgebungsverfahren. So seien für die erste Lesung, die direkt vor der Sommerpause stattgefunden habe, lediglich 45 Minuten für die Diskussion vorgesehen gewesen, bevor die Neuregelung dann bereits am 21. Oktober ohne Änderungen beschlossen worden sei. Mit dem Gesetz werde sich wohl das Bundesverfassungsgericht bald befassen. Die Autoren vermuten, dass dem Gesetzgeber von dieser Seite Nachbesserungsbedarf attestiert werde.

Hassbotschaften in sozialen Netzwerken: Der Hamburger Justizsenator Till Steffen fordert im Gespräch mit der taz (Christian Rath) pauschalisierte Entschädigungen beziehungsweise Bußgelder, wenn soziale Netzwerke wie Facebook gemeldete rechtswidrige Hasspostings nicht innerhalb von 24 Stunden löschten. Es reiche nicht, dass der Bundesjustizminister mit den sozialen Netzwerken Kaffee trinke, meint Steffen. Offensichtlich brauche Facebook finanziellen Druck, damit es seinen Aufgaben nachkomme.

Videoüberwachung: netzpolitik.org (Anna Biselli) berichtet über die Pläne der Bundesregierung zur so genannten intelligenten Videoüberwachung an öffentlichen Orten. Der Einsatz von Videotechnik, beispielsweise mit Gesichtserkennung, werfe zahlreiche rechtliche Fragen auf, beispielsweise die nach der Verhältnismäßigkeit eines automatischen Datenabgleichs. Die Antwort auf eine entsprechende Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Konstantin von Notz von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeige jedoch, dass sich die Regierung hier bisher nur wenig Gedanken machte. Laut SZ mahnt auch Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff eine gründliche Abwägung des berechtigten Interesses an einer Videoüberwachung mit den schutzwürdigen Interessen der Betroffenen an.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. Oktober 2016: BAG zur Mehrfachbefristung / Videoüberwachung in Öffentlichkeit / Polen und sein Verfassungsgericht . In: Legal Tribune Online, 28.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21005/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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