Die juristische Presseschau vom 14. November 2019: Abwahl von Brandner / Reform des Straf­pro­zess­rechts / Vor­a­b­ent­schei­dungs­ver­fahren im Abgasskandal?

14.11.2019

Der Rechtsausschuss des Bundestags hat seinen Vorsitzenden abgewählt. Außerdem in der Presseschau: Die Modernisierung des Strafverfahrens und eine mögliche Vorlage des Landgerichts Stuttgart zum Europäischen Gerichtshof.

Thema des Tages

Abwahl Brandners: Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner wurde als Vorsitzender des Rechtsausschusses von dessen Mitgliedern durch ein anonymes Stimmverfahren abberufen. Brandner war zuletzt nicht nur seitens aller Fraktionen außer der AfD selbst, sondern auch seitens des Deutschen Richterbunds (DRB) und des Deutschen Juristinnenbunds (djb) als nicht mehr tragbar angesehen worden. Der Geschäftsordnungsausschuss des Bundestags hatte zuvor eine Abwahl für rechtlich zulässig erachtet. Begründet wurde die Abwahl u.a. damit, dass Brandner für das Amt nicht geeignet sei. Der Richterbund ließ verlauten, der Inhaber des Amtes müsse "glaubwürdig für den Rechtsstaat" stehen. AfD-Fraktionschef Gauland wertete die Abwahl als einen schweren Eingriff in die Rechte der größten Oppositionspartei. Es berichten ausführlich die FAZ (Helene Bubrowski/Markus Wehner), sowie SZ (Jens Schneider), spiegel.de (Christoph Piltz u.a.), taz.de (Sabine am Orde) und lto.de. zeit.de (Tilman Steffen) analysiert die Vorgänge von Brandners Wahl bis zu seiner Abwahl.

Jens Schneider (SZ) meint, die Abgeordneten hätten mit der Abwahl ein demokratisches Recht wahrgenommen. Reinhard Müller (FAZ) hält die Abwahl des Vorsitzenden für einmalig und notwendig, auch, damit der Ausschuss seiner Aufgabe gerecht werden könne. Er kommentiert: "Gerade der Vorsitzende des Rechtsausschusses sollte den Rechtsstaat hochhalten – und ihn und dessen Repräsentanten nicht mit Dreck bewerfen." Dies nehme auch die AfD als Partei des Abgewählten in die Pflicht. Aufgabe der Rechtspolitik sei in diesem Sinne auch, für "die Freiheit der Meinung und des Mandats zu kämpfen". Sabine am Orde (taz.de) stellt klar: "Diesem Ausschuss muss jemand vorsitzen, der für den Geist des Grundgesetzes steht." Matthias Kamann (Welt) hält die Entscheidung für einen begrüßenswerten Realismus.

Rechtspolitik

"Modernisierung des Strafverfahrens": Die taz (Christian Rath) berichtet ausführlich über die am Freitag im Bundestag zum Beschluss stehende Reform des Strafprozessrechts, die unter der Überschrift "Modernisierung des Strafverfahrens" steht. Teil des Pakets ist u.a. die umstrittene Erweiterung der DNA-Analyse auf äußere Merkmale wie Haut- oder Haarfarbe, die Zulassung der Videoaufzeichnung von Vernehmungen auch erwachsener Opfer von Sexualstraftaten, sowie die Möglichkeit, die Hauptverhandlung während Zeiten von Mutterschutz und Elternzeit der befassten Richterinnen oder Richter bis zu zwei Monate zu unterbrechen.

Gaffer / Upskirting: Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung müssen Unfall-Gaffer künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen, wobei § 201a StGB dahingehend erweitert werden soll, dass auch das Aufnehmen von Bildern oder Filmen von Verstorbenen (und nicht nur von Verletzten) unter die Norm fällt. Auch das sogenannte Upskirting, das Fotografieren unter den Rock, das bisher nur eine Ordnungswidrigkeit darstellte, soll künftig strafbar sein. Es berichten FAZ (Alexander Haneke), lto.de, spiegel.de und taz.de (Simone Schmollack). lawblog.de (Udo Vetter) stellt die Frage, wie der Gesetzentwurf mit dem Anspruch des Strafrechts als ultima ratio zusammenpasse und meint: "Das Strafrecht degeneriert auf diese Art und Weise zum Instrument einfacher politischer Steuerung."

Strafverschärfung Antisemitismus: Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung Klein hat härtere Strafen für antisemitische Straftaten gefordert, so solle etwa § 46 StGB um das Merkmal des antisemitischen Motivs erweitert werden. Eine entsprechende Sensibilisierung solle bereits im Jurastudium und im Referendariat stattfinden. Ausführlich berichtet die FAZ (Markus Wehner) sowie spiegel.de.

Klimapaket: Laut spiegel.de plant die FDP-Fraktion im Bundestag einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung des CO2-Preises des von der Koalition beschlossenen Klimapakets. Die Welt (Daniel Wetzel) berichtet, dass sich die FDP-Fraktion dabei auf mehrere Rechtsgutachten stützt, die den CO2-Preis im Sinne eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Europäischen Emissionshandel nicht als Emissionshandel, sondern als CO2-Steuer und damit als verfassungswidrig einstufen.

Geldwäsche: Laut Hbl (Frank Drost) plant die Bundesregierung ein neues Gesetz, das ein Transparenzregister für ausländische Gesellschaften vorsieht, die Immobilien in Deutschland erwerben wollen. Hintergrund ist, dass nach Schätzungen in Deutschland jährlich, je nach Studie, etwa 20 bis 100 Milliarden Euro im deutschen Immobiliensektor gewaschen werden. Die Zeit (Ingo Malcher) hat aus diesem Anlass mit Kriminalbeamten und Staatsanwälten gesprochen und berichtet über deren Arbeit.

Justiz

LG Stuttgart – Abgasskandal: Laut SZ will der Vorsitzende Richter Reuschle im Rechtsstreit um die manipulierte Abgasreinigung von Diesel-Fahrzeugen des Herstellers Daimler vor dem Landgericht Stuttgart 21 Schadenersatzklagen von Autokäufern bündeln und im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens dem Europäischen Gerichtshof vorlegen. Eine wesentliche Vorlagefrage soll lauten, ob Grenzwerte für den Stickstoffausstoß auch auf der Straße oder nur unter isolierten Bedingungen gelten. Bis 6. Dezember können beide Seiten schriftlich Stellung beziehen.

OVG Lüneburg zu Streckenradar: Nach rechtskräftiger Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg können sogenannte Streckenradargeräte in Betrieb bleiben. Bei dieser Art Radar wird die Geschwindigkeit anders als bei üblichen Geschwindigkeitsmessern auf einem gut zwei Kilometer langen Abschnitt gemessen und danach die Durchschnittsgeschwindigkeit anhand der Kennzeichen ermittelt. Die datenschutzrechtlichen Bedenken des Klägers hatten keinen Bestand, so spiegel.de.

AG Eschweiler – Klimawandel: Vor dem Amtsgericht Eschweiler hat der Prozess gegen fünf Klimaaktivisten begonnen, die Anklage lautet auf Hausfriedensbruch. Konkret ging es in der Verhandlung u.a. darum, ob das Betreten des Kohlekraftwerksgeländes Weisweiler des Konzerns RWE und die Blockade von Förderbändern durch Notwehr gegen den Klimawandel gerechtfertigt sei. Dabei spielte auch die Frage eine Rolle, zu welchem Anteil die globale Erwärmung auf die Emissionen des Kraftwerks zurückzuführen sei. Es berichtet taz.de (Anett Selle).

LG Augsburg – Goldfinger: Der Finanzteil der FAZ befasst sich mit dem Prozess vor dem Landgericht Augsburg zunächst gegen zwei Angeklagte, die durch das sogenannte "Goldfinger"-Modell über den Handel mit Gold und hochwertigen Gegenständen im Ausland Millionen an Steuern gespart haben sollen. Bis Januar 2021 sind fast 80 Prozesstage angesetzt. Weitere Prozesse gegen Gesellschafter beteiligter Unternehmen, Berater und Rechtsanwälte stünden bevor.

BGH zu AfD-Politiker Weiß: Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Neuruppin, wonach der frühere AfD-Landtagsabgeordnete Jan-Ulrich Weiß wegen Steuerhinterziehung durch Zigarettenschmuggel zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, in dieser Hinsicht aufrechterhalten. Die Aberkennung seiner Amts- und Wahlfähigkeit für drei Jahre durch dasselbe Urteil sei aber rechtsfehlerhaft gewesen, da Weiß auf die Möglichkeit eines Amtsverlusts nicht hingewiesen wurde, berichtet lto.de.

BFH – Steuersatz für Pferdekutschen: Laut lto.de (Tanja Podolski) hat ein Pferdekutschen-Unternehmen der autofreien Nordseeinsel Juist vor dem Bundesfinanzhof auf die Zuerkennung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in Höhe von 7 Prozent nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG, der für fast alle Arten der Personenbeförderung gilt, geklagt. Bislang musste er 19 Prozent entrichten. Das Niedersächsische Finanzgericht hatte entschieden, dass es sich bei der Kutsche weder um einen Bus, noch um ein Taxi handelt, obwohl das Unternehmen entsprechende Beförderungsleistungen anbietet. Die Normen des UStG forderten den Einsatz eines Kraftfahrzeugs und entsprechende Zulassungen.

ArbG Berlin zu Entlassung von Gedenkstättenleiter: Das Arbeitsgericht Berlin hat im Fall des Vizedirektors der Gedenkstätte für die Stasi-Opfer Hohenschönhausen entschieden, dass diesem zu Recht gekündigt worden sei, da dieser sich gegenüber Mitarbeiterinnen und Bewerberinnen unangemessen verhalten habe, Gespräche insbesondere in einem privaten Rahmen geführt habe, so spiegel.de.

Ausschluss der Öffentlichkeit: Die Zeit (Ursula März) nimmt in der Rubrik Recht und Unrecht zwei Missbrauchsprozesse vor dem Landgericht Berlin zum Anlass, um über Historie und Rolle der Öffentlichkeit sowie den gegenwärtigen gerichtlichen Umgang mit der Öffentlichkeit im Rahmen von Verhandlungen vor dem Strafgericht nachzudenken. Konkret war in zwei Prozessen wegen des Vorwurfs schweren sexuellen Kindesmissbrauchs einmal die Öffentlichkeit auf Antrag der Nebenklagevertreterin ohne Begründung ausgeschlossen worden, das andere Mal wurde die Öffentlichkeit sogar während der Videovorführung der Aussagen minderjähriger Zeuginnen nicht aus dem Saal gebeten.

Recht in der Welt

Vertragsverletzungsverfahren: Der britische Rechtsprofessor Laurent Pech ordnet auf verfassungsblog.de  (in englischer Sprache) die bisherigen Anhörungen in den Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen und Ungarn ein und identifiziert dabei sechs Problemkreise, u.a. mangelnde Transparenz und die Abwesenheit und fehlerhafte Anwendung von Verfahrensregeln.

USA – verdachtsunabhängige Handykontrollen: Verdachtsunabhängige Durchsuchungen von elektronischen Geräten an den Grenzen sind nach Entscheidung eines US-Bundesgerichts in Boston rechtswidrig und müssen beendet werden. Geklagt hatten die Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union ACLU und die Nichtregierungsorganisation für Grundrechte im Informationszeitalter Electronic Frontier Foundation (EFF) und sich dabei auf das Fourth Amendment der US-Verfassung berufen. Es berichten netzpolitik.org (Markus Reuter) und zeit.de.

Australien – Missbrauch durch Kardinal: Der wegen sexuellen Kindesmissbrauchs zu sechs Jahren Haft verurteilte australische Kardinal, Erzbischof von Melbourne und ehemalige Vatikan-Finanzchef George Pell kann nach Entscheidung zweier Richter des obersten Bundesgerichts Australiens möglicherweise gegebenenfalls in Berufung gehen, wobei alle sieben Richter des High Court dies noch bestätigen müssen. Es berichtet die FAZ (Till Fähnders).

Sonstiges

Flixbus: Wie die FAZ (Hendrik Wieduwilt) und die taz (Malte Kreutzfeldt) melden, hat das Fernbusunternehmen Flixbus angekündigt, auf dem Klageweg gegen die im Klimapaket vorgesehene Mehrwertsteuersenkung zugunsten der Bahn zu klagen. Das Unternehmen sieht in der steuerlichen Begünstigung zugunsten des Bahnverkehrs einen Verstoß gegen Verfassungs- und Europarecht, konkret eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung. Das Gebot der steuerlichen Neutralität sei verletzt.

Das Letzte zum Schluss

LG Münster – Mops vor Gericht: Vor dem Landgericht Münster wird nun über Schadensersatz für horrende Ausgaben rund um die Gesundheit der ursprünglich gepfändeten Mopsdame Edda – mittlerweile Wilma – gestritten. Dabei hatte der mit der Pfändung befasste Vollzugsbeamte die Hundedame über seinen privaten Ebay-Account als "kerngesund" angeboten, was aufgrund eines bestehenden Augenleidens des Hundchens wohl nicht ganz richtig war. Die Richter müssen daher darüber entscheiden, ob Edda zum Zeitpunkt des Kaufs mit einem Mangel behaftet war, wobei außer Acht bleibt, ob der Beamte durch den Verkauf über Ebay überhaupt rechtmäßig handelte. Über das, in den Worten des Vorsitzenden, "furiose" Verfahren berichten FAZ (Reiner Burger) und lto.de.

 

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lto/cc

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. November 2019: Abwahl von Brandner / Reform des Strafprozessrechts / Vorabentscheidungsverfahren im Abgasskandal? . In: Legal Tribune Online, 14.11.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38699/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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