Die juristische Presseschau vom 14. März 2018: Alles Kunden / Befan­gener Peter Müller / Schlep­pender NSU-Pro­zess

14.03.2018

Der BGH urteilt zu Personenbezeichnungen in Bank-Formularen. Außerdem in der Presseschau: BVerfG-Entscheidung zu § 217 StGB ergeht ohne Peter Müller und im NSU-Verfahren rügt Richter Götzl Beweisanträge der Verteidigung Ralf Wohllebens.

Thema des Tages

BGH zu Generischem Maskulinum: Wie bereits die Vorinstanzen hat nun auch der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Kundin einer saarländischen Sparkasse keinen Anspruch darauf besitzt, in Formularen und Vordrucken der Bank in der grammatikalisch weiblichen Form angesprochen zu werden. Die Verwendung generisch maskuliner Personenbezeichnungen stelle weder eine Benachteiligung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dar, noch verletze es das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin, schreibt die FAZ (Helene Bubrowski) über das Urteil. Vielmehr entspreche die Verwendung des generischen Maskulinums dem allgemein üblichen Sprachgebrauch und -verständnis. Berichte zur Entscheidung bringen auch u.a. swr.de (Gigi Deppe)SZ (Wolfgang Janisch/Helena Ott) und taz (Christian Rath). Der Bericht von lto.de (Pia Lorenz) enthält zudem auch einen Lösungsvorschlag von Rechtsanwalt Stefan Loebisch. Unternehmen könnten in der Kommunikation mit der Kundschaft die direkte Ansprache verwenden.

Die Analyse von spiegel.de (Dietmar Hipp) weist darauf hin, dass bei der mündlichen Urteilsverkündung Ausführungen zu einem veränderten Sprachgebrauch – die Eingang in die Pressemitteilung gefunden hatten – unterschlagen worden seien. Hieraus könne geschlossen werden, dass die Entscheidung nicht einstimmig erfolgt sei. Auch die mitgeteilten Begründungen seien als "klassischer Zirkelschluss" keineswegs überzeugend. So könne die Klägerin darauf hoffen, vor dem Bundesverfassungsgericht schließlich doch noch das von ihr gewünschte Ergebnis zu erreichen. Die Privatdozentin Anna Katharina Mangold (verfassungsblog.de) bemängelt, dass "es ausgerechnet der so sprachbewussten und sprachdependenten Juristerei eklatant an Bewusstsein für die Wirkung von Sprache mangelt".

Gigi Deppe (tagesschau.de) hält die vom Gericht vorgebrachte These, die Verwendung des generischen Maskulinums beinhalte keine Geringschätzung gegenüber Frauen, für zweifelhaft. Wolfgang Janisch (sueddeutsche.de) bedauert, dass der BGH eine Chance verpasst habe, "ohne große gesellschaftliche Kosten ein bisschen Fortschritt zu verordnen". Dieser könne in sprachlicher Hinsicht aber auch nicht durch "Dogmatismus" erreicht werden, nötig sei vielmehr "ein intelligenter Gebrauch der Sprache, der traditionelle Prägungen aufbricht, ohne ihre Eleganz zu opfern." Für Reinhard Müller (FAZ) ist dagegen fraglich, ob ausufernde Personenbezeichnungen auf Formularen diese "verständlicher" oder "kundenfreundlicher" machten. Wer sich an derartigen Fragen "verkämpft, nimmt wirkliche Diskriminierung offenbar nicht ernst."

Rechtspolitik

Kettenbefristungen: Rechtsprofessor Manfred Löwisch (Hbl-Rechtsboard) hält die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages zu Begrenzungen der Zulässigkeit sogenannter Kettenbefristungen im Arbeitsrecht für "unausgegoren". Die durch das Bundesarbeitsgericht entwickelte Rechtsprechung habe der Zulässigkeit solcher Vertragsmodelle bereits Grenzen gezogen. Die neue Große Koalition täte gut daran, es hierbei zu belassen.

§ 219a StGB: Entgegen ursprünglich anderslautender Absichten verzichtet die SPD nun doch darauf, einen eigenen Gesetzentwurf zur Reform des § 219a Strafgesetzbuch in den Bundestag einzubringen. Stattdessen solle jetzt ein Vorschlag der Bundesregierung abgewartet werden, meldet die SZ (Kristiana Ludwig). Daniel Deckers (FAZ) hält das "Einsehen" der SPD in einem Kommentar für bemerkenswert. Tatsächlich ließe sich das "Kernanliegen" einer straflosen Information über Abtreibungsmöglichkeiten auch "verfassungsfest gerecht" bewerkstelligen, etwa indem Beratungsstellen auf Nachfrage entsprechende Informationen bereitstellten.

Kriminalpolitischer Kreis: Der FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden) befragt Elisa Hoven in ihrer Eigenschaft als Mitbegründerin des Kriminalpolitischen Kreises, einem Zusammenschluss von Strafrechtslehrern, der aktiven Einfluss auf die Strafrechtspolitik nehmen will. Die Juniorprofessorin beschreibt die Ziele, Zusammensetzung und Arbeitsweise des Kreises, der Gesetzgebungsverfahren beeinflussen möchte, in grundsätzlicher Hinsicht aber auch eine stärkere Kodifizierung im Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches erreichen will.

NetzDG: Die Rechtsanwältin Birgit Spießhofer fasst in einer Kolumne für den FAZ-Einspruch Argumente für und wider das Netzwerkdurchsetzungsgesetz zusammen und befürwortet in einem zweiten Schritt die Schaffung eines transnationalen Sonderregimes, um Hasskriminalität im Netz in einem globalen Maßstab "mit eigenen Durchsetzungs- und effektiven Adjudikationsmechanismen" zu bekämpfen. Der jüngst von der EU-Kommission vorgestellte Verhaltenskodex für soziale Netzwerke weise hierfür einen erfolgversprechenden Weg. Derweil hat der Europarat Leitlinien für den Umgang mit Internetplattformen aufgestellt. Dass Deutschland diesen menschenrechtlichen Vorgaben zugestimmt hat, hält Rechtsprofessor Wolfgang Schulz, einer der Autoren der Leitlinien, in einer gegenüber der FAZ (Hendrik Wieduwilt) abgegebenen Stellungnahme für widersprüchlich. Die Leitlinien äußerten sich etwa kritisch zur Problematik "unangemessen kurzer Fristen" bei der Löschung beanstandeter Inhalte.

Meldepflicht für Steuern: Eine von den EU-Finanzministern beschlossene Richtlinie sieht eine Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuersparmodelle vor. Anzeigepflichtig werden Vermittler solcher Modelle wie Wirtschaftsprüfer, Anwälte und Steuerberater, schreibt das Hbl (Ruth Berschens). Weil diese Berufsgruppen hierzulande einer Verschwiegenheitspflicht unterliegen, solle die Pflicht in Deutschland die Steuerpflichtigen selbst treffen.

Justiz

BVerfG  § 217 StGB: Wegen Besorgnis der Befangenheit wird Verfassungsrichter Peter Müller nicht an der Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung mitwirken. Über die an sich zulässige Mitwirkung am Gesetzgebungsverfahren hinaus habe Müller als Ministerpräsident des Saarlands durch Stellungnahmen den politischen Anstoß für das Gesetz geliefert, so das Bundesverfassungsgericht in einem jetzt veröffentlichten Beschluss von Mitte Februar, über den u.a. der Tsp (Jost Müller-Neuhof) und lto.de berichten.

BGH  Hühnerstall-Aufnahmen: Bildaufnahmen aus sogenannten Biohühnerställen, die Haltungsbedingungen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen dokumentieren, dürfen wohl auch dann im Fernsehen gezeigt werden, wenn sie durch einen Hausfriedensbruch entstanden sind. Diese rechtliche Wertung zeichnet sich nach der mündlichen Verhandlung am Bundesgerichtshof in einem Streit zwischen der Erzeugergemeinschaft Fürstenhof und dem MDR ab, schreibt die taz (Christian Rath). Bei den fraglichen Aufnahmen seien Tiere in bemitleidenswertem Zustand zu sehen gewesen.

OLG München – NSU: In deutlichen Worten hat der Vorsitzende Richter im NSU-Verfahren am Oberlandesgericht München die letzten Beweisanträge der Verteidigung Ralf Wohllebens gerügt. Diese seien "ausschließlich in Verschleppungsabsicht gestellt" worden, gibt die SZ (Annette Ramelsberger) Richter Manfred Götzl wieder. Wegen der hierauf folgenden Unterbrechung zur Vorbereitung eines Befangenheitsantrages konnte auch am 414. Verhandlungstag nicht mit den Plädoyers der Verteidigung begonnen werden.

OLG Düsseldorf – Lizenzgebühren: Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf streitet eine österreichische Firma mit der Sparda-Bank West über angemessene Lizenzgebühren für ein von ihr entwickeltes System zur sicheren Abwicklung von Online-Überweisungen. Das System werde in Deutschland flächendeckend benutzt, schreibt das Hbl (Frank M. Drost). Gleichwohl leiste kein einziges deutsches Kreditinstitut Lizenzzahlungen, obwohl auch das Bundespatentgericht im vergangenen September das Patent des Unternehmens bestätigt habe.

LAG Niedersachsen zu Salafist: Die Kündigung eines mutmaßlichen Salafisten durch VW ist nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen unwirksam. Der Konzern habe nicht darlegen können, dass die privaten Aktivitäten des Mannes eine konkrete Störung des Arbeitsverhältnisses bewirkt hätten, schreibt die FAZ (Marcus Jung) über den Fall. In einem separaten Kommentar begrüßt Marcus Jung (FAZ) die mutmaßliche Absicht des Autokonzerns, eine endgültige Klärung durch das Bundesarbeitsgericht herbeiführen zu wollen. Dort müsse entschieden werden, ob die hergebrachten Grundsätze einer Verdachtskündigung auch bei islamistischen Gefährdern anzuwenden sind.

LG Aachen – Mandantengelder: Wegen gewerbsmäßiger Untreue müssen sich zwei Anwälte und eine Kanzleiangestellte vor dem Landgericht Aachen verantworten. Die Angeklagten sollen mit mehr als 100.000 Euro an Mandantengeldern private Vergnügungen, etwa die Mitgliedschaft in einem Golfclub, bestritten haben, so bild.de (Birgit Begass).

GBA – Trinh Xuan Thanh: Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen zur mutmaßlichen Entführung des vietnamesischen Geschäftsmanns Trinh Xuan Thanh nach Informationen der SZ (Georg Mascolo/Ronen Steinke, Zusammenfassung auf sueddeutsche.de) mittlerweile auch auf den Vizechef des vietnamesischen Geheimdienstes ausgeweitet.

Justiz-Ranking: Die sogenannte "Berliner Übersicht" stellt eine Rangliste der Bearbeitungszahlen und -dauer bei Gerichten und Staatsanwaltschaften in den verschiedenen Bundesländern auf, in der "Sachsen-Übersicht" wird dieses Ranking zusätzlich nach Gerichtszweigen erstellt. Die vertraulichen Übersichten für das Jahr 2016 liegen lto.de (Annelie Kaufmann) vor und bieten interessante regionale Unterschiede. Nach Angaben des Berliner Justizsenators hätten sich die Länder mittlerweile geeinigt, "einen Großteil der Daten" veröffentlichen zu wollen.

Sachlichkeitsgebot: In einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch beschreibt der Akademische Rat Christian Deckenbrock anhand von Rechtsprechung Inhalt und Grenzen des anwaltlichen Sachlichkeitsgebots. Das Verständnis dieser Berufspflicht habe sich nicht zuletzt durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1987 gewandelt. Das Karlsruher Gericht habe damals auf die Bedeutung der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit verwiesen. Meinungsäußerungen in Wort und Schrift gehörten aber zu den "Berufswaffen" anwaltlicher Tätigkeit, dementsprechend könne auch scharfe Kritik im "Kampf um das Recht" nicht ohne Weiteres unter Verweis auf das Ansehen des Anwaltsstandes berufsrechtlich geahndet werden.

Diesel-Affäre: In einem Kommentar kritisiert Volker Votsmeier (Hbl) die "unsägliche" Haltung des VW-Konzerns gegenüber Käufern von Diesel-Autos. Die in anhängigen und entschiedenen Verfahren von VW-Vertretern vorgetragene These, die verkauften Autos seien mangelfrei, stelle eine Realitätsverweigerung dar. Betroffene VW-Kunden täten gut daran, "ihre Ansprüche jetzt vor Gericht zu tragen".

Recht in der Welt

EGMR – Majestätsbeleidigung: Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte steht die Verurteilung zweier Spanier wegen "Beleidigung der Krone" im Widerspruch zur geschützten Meinungsfreiheit. Die beiden Betroffenen hatten während einer Demonstration Bilder des damaligen Königs Juan Carlos I. und seiner Ehefrau verbrannt, schreibt die taz (Reiner Wandler).

Saudi-Arabien – Justizsystem: Saudi-Arabien plant im Rahmen eines Programms "Vision 2030" eine umfassende Neuordnung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Aspekte. Der wissenschaftliche Mitarbeiter Dominik Krell (juwiss.de) skizziert aus diesem Grund das sich ebenfalls im Wandel befindliche Justizsystem des Königreichs.

Sonstiges

Amtseid: Vor der für heute Vormittag vorgesehenen Wahl Angela Merkels und ihrer sich anschließenden Vereidigung befassen sich FAZ (Reinhard Müller) und SZ (Heribert Prantl) mit dem Amtseid der Bundeskanzlerin. Dem von ihr nun schon zum vierten Mal geleisteten Eid komme keine eigenständige rechtliche Bedeutung zu, erwecke aber Spannung hinsichtlich der Frage, ob er mit oder ohne religiöse Beteuerung geleistet werde.

Oskar Gröning: Anlässlich des Todes von Oskar Gröning erinnert die SZ (Robert Probst) an den "Meilenstein in der deutschen Justizgeschichte", den seine Verurteilung wegen der Beteiligung am Massenmord in Auschwitz bedeutet habe.

Mitbestimmung: Aus Anlass der gegenwärtigen Betriebsratswahlen stellt die SZ (Detlef Esslinger) die verschiedenen Formen arbeitsrechtlicher Mitbestimmung vor.

Business and Human Rights: Für den FAZ-Einspruch stellt Rechtsanwalt Constantin Hartmann in einem Gastbeitrag "Wirtschaft und Menschenrechte" bzw. "Business and Human Rights (BHR)" als Forschungs- und Betätigungsfeld vor. Gegenüber dem älteren Konstrukt der "Corporate Social Responsibility" zeichne sich BHR durch die Betonung von Menschenrechten und deren verbindlichen Anspruch aus und nehme global agierende Unternehmen für die Durchsetzung dieser Rechte in die Pflicht.

Das Letzte zum Schluss

Nachnutzung: Das am Landgericht Paderborn anhängige Verfahren zu Todesfällen im sogenannten Horrorhaus von Höxter ist noch nicht abgeschlossen, da sind weitere Vorgänge im Haus Gegenstand des nächstens Verfahrens. Wie bild.de (Michael Engelberg/Markus Brekenkamp) berichtet, müssen sich zwei Angeklagte vor dem gleichen Gericht, allerdings wegen bandenmäßigem Anbau und Handel von Cannabis verantworten. Sie sollen im Keller der günstig erworbenen Immobilie eine Plantage eingerichtet haben.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. März 2018: Alles Kunden / Befangener Peter Müller / Schleppender NSU-Prozess . In: Legal Tribune Online, 14.03.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27507/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

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