EZB darf Anleihen aus Krisenstaaten kaufen: Kein Eklat: BVerfG folgt dem EuGH

Ist das eine politische Entscheidung? Zwei Tage vor dem Brexit-Referendum akzeptiert das BVerfG den OMT-Beschluss der EZB. Und nimmt sich dabei ein Stück weit selbst zurück, erklärt Michael Reissenberger im LTO-Podcast.
Schön wenn es so bliebe und die ultra vires doktrin gewahrt bleibt:
Jochen Bauer"Art. 38 I S.1 GG schützt die wahlberechtigten Bürger daher vor einem Substanzverlust, ihrer im verfassungsstaatlichen Gefüge maßgeblichen Herrschaftsgewalt dadurch" (müßte m.E. heißen: DAVOR) ", daß die Rechte des Bundestages wesentlich geschmälert werden und damit die Gestaltungsmacht desjenigen Verfassungsorganes verloren geht, daß unmittelbar nach den Grundsätzen freier und gleicher Wahl zustandekommen ist." Andreas Voßkuhle - Präsident des BVerfG
Ich hoffe nur, daß das *dadurch* kein freud`scher Versprecher des Herrn Präsidenten war.
Voßkuhle zitiert die Urteilspassage richtig. Das Wörtchen 'dadurch' bezieht sich auf 'Substanzverlust', (der dadurch eintritt, daß die Rechte des Bundestags wesentlich geschmälert werden....der durch Wahlen zustandegekommen ist.)
Ein jeder hänge sein Mäntelchen so wie es beliebt. Was ist interessiert mich dieses Geschwätz aus dem letzten Jahrhundert ... Grundgesetz und so ... braucht kein Mensch.
Klüngel