Beschädigen Mieter Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft, verjährt der Schadensersatzanspruch erst nach drei Jahren. Die mietrechtliche Vorschrift des § 548 Abs. 1 BGB, die eine kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten vorsieht,…
Artikel lesen