Für die Beurteilung der Frage, ob ein Mangel beim Kfz-Kauf unerheblich ist und der Käufer deswegen nicht vom Kaufvertrag zurücktreten kann, ist auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung abzustellen. Dies entschieden die Karlsruher Richter mit Urteil...
Artikel lesen