Der Bundestag hat den heftig diskutierten Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Begrenzung der Migration abgelehnt. Das "Zustrombegrenzungsgesetz" hat in zweiter Lesung keine Mehrheit gefunden.
Mit 350 Nein-Stimmen zu 338 Ja-Stimmen scheiterte am Freitagnachmittag der Entwurf für das Zustrombegrenzungsgesetz der Union im Bundestag. Zuvor hatten CDU/CSU, FDP, AfD und das BSW angekündigt, für das Gesetz zu stimmen. Es ist noch nicht bekannt, wie sich die abgegebenen Stimmen auf die Fraktionen verteilen. Mit dem Gesetz wollte die Union Migration nach Deutschland begrenzen und setzte für die Zustimmung erstmals auf die Stimmen der AfD-Fraktion.
Aussetzung des Familiennachzugs
In § 1 des Aufenthaltsgesetzes sollte zusätzlich zur Steuerung des Zuzugs von Ausländern auch die Begrenzung des Zuzugs als übergeordnetes Ziel des Gesetzes wieder festgeschrieben werden. Es war erst 2023 im Rahmen eines Gesetzes zur Förderung der Fachkräfteeinwanderung gestrichen worden.
Außerdem sollte der Familiennachzug für subsidiär Schutzbedürftige eingestellt werden. Menschen sind subsidiär schutzbedürftig, wenn ihnen weder Flüchtlingsschutz noch Asyl gewährt wird, ihnen aber in ihrem Herkunftsland ernsthafter Schaden droht. Als ernsthafter Schaden gilt insbesondere die Verhängung der Todesstrafe, Folter oder die Gefahr willkürlicher Gewalt infolge von bewaffneten Konflikten. Der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte war bereits zwischen 2016 und 2018 ausgesetzt worden. Seit 2018 dürfen pro Monat 1.000 Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten nach Deutschland kommen.
Schließlich sollte die Bundespolizei eine eigene Zuständigkeit für "aufenthaltsbeendende Maßnahmen" an deutschen Bahnhöfen erhalten. Die Beamten sollten im Einvernehmen mit der zuständigen Ausländerbehörde Anträge auf Haft und Gewahrsam zur Sicherung der Abschiebung stellen können. Aktuell fällt das in die Zuständigkeit der Polizei und Ausländerbehörden der Länder.
Verhandlungen in letzter Minute scheiterten
Die Entscheidung folgte einer langen Debatten im Bundestag. Gleich zu Beginn wurde die Sitzung unterbrochen und CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP verhandelten nochmal.
Die FDP-Fraktion hatte ursprünglich vorgeschlagen, den Gesetzesvorschlag an den Innenausschuss zurückzuüberweisen und einen Kompromiss zu suchen, andernfalls werde sie mit der Union stimmen. Nachdem bei Verhandlungen wohl keine Aussichten auf einen solchen Kompromiss bestanden, soll FDP-Fraktionschef Christian Dürr angeboten haben, im Gegenzug für die Unterstützung von SPD und Grüne deren Entwurf für die Europäische Asylrechtsreform zuzustimmen. Auch dieser Vorschlag scheiterte und die Sitzung des Bundestags wurde nach über drei Stunden Unterbrechung fortgesetzt.
In der folgenden Diskussion appellierten Abgeordnete von SPD und Grüne an Merz, den Gesetzentwurf zurückzuziehen. Annalena Baerbock warf Friedrich Merz Wortbruch vor, weil er im November noch gesagt hatte, er werde vor der Bundestagswahl keine Abstimmung herbeiführen, die Mehrheiten mit der AfD erforderten. Dieser konterte, "eine Zusammenarbeit der CDU/CSU mit der AfD konstruiert worden", schloss aber eine schwarz-blaue Regierung nach der Bundestagswahl im Februar aus. Immer wieder wiesen SPD und Grüne auch darauf hin, der Gesetzesentwurf der Union sei rechtswidrig. Eine Einstellung des Familiennachzuges für subsidiär Schutzbedürftige verstoße gegen das Grundgesetz und die von Union geplanten Zurückweisungen an der Grenze seien europarechtswidrig.
cp/LTO-Redaktion
Zustrombegrenzungsgesetz im Bundestag: . In: Legal Tribune Online, 31.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56493 (abgerufen am: 17.03.2025 )
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