Faeser benachrichtigt EU-Kommission: Grenz­kon­trollen für wei­tere sechs Monate ange­ordnet

12.02.2025

An den deutschen Grenzen werden für weitere sechs Monate Grenzkontrollen durchgeführt. Bis Mitte September soll so gegen Grenzübertritte von Flüchtlingen und gegen Schleuserkriminalität vorgegangen werden. 

Die Kontrollen an den deutschen Grenzen sind um weitere sechs Monate bis zum 15. Septemeber verlängert. Das hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser angeordnet. Die Regelung hätte eigentlich am 15. März enden sollen. Die Notifizierung bei der EU-Kommission sei heute erfolgt, teilte das Ministerium mit. Mit den vorübergehenden Binnengrenzkontrollen werde die "irreguläre Migration” wirksam zurückgedrängt und die Schleuserkriminalität effektiv bekämpft, heißt es aus dem Ministerium. 

"Die Bundespolizei wird weiter an allen deutschen Grenzen kontrollieren. Diese Kontrollen habe ich heute für weitere sechs Monate angeordnet. Denn unser Handeln wirkt und ist weiter notwendig. Damit drängen wir die irreguläre Migration effektiv zurück – auch durch schon etwa 47.000 Zurückweisungen im Rahmen der Grenzkontrollen. Wir stoppen Schleuser, die Menschen brutal zur Ware machen und über Grenzen schmuggeln. Und wir legen Kriminellen und Extremisten das Handwerk. Dabei handeln wir weiterhin eng abgestimmt mit unseren Nachbarstaaten – ohne gefährliche nationale Alleingänge und im Einklang mit dem europäischen Recht", so Faeser.

Die Bundespolizei hat die bereits vorhandenen Beamten mit weiteren 1.000 Stellen pro Jahr und zusätzlichen Mitteln verstärkt. Die Bundespolizei werde die Binnengrenzkontrollen weiterhin gezielt und je nach den aktuellen Sicherheitserfordernissen vornehmen. Der Reise- und Pendlerverkehr sowie Wirtschaft und Handel sollen so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. Punktuelle und temporäre Verkehrsbeeinträchtigungen seien aber nicht in Gänze auszuschließen. Reisende und Pendler werden weiterhin gebeten, ein Identitätsdokument wie den Personalausweis oder Reisepass mitzuführen. Dies gelte generell bei grenzüberschreitendem Reisen. Drittstaatsangehörige müssen die gültigen Einreisevoraussetzungen erfüllen (u.a. erforderlichenfalls über ein Visum verfügen). 

Grenzkontrollen bereits seit 2015

Grenzkontrollen finden seit dem 16. Oktober 2023 an den landseitigen Binnengrenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz statt. An der Landesgrenze zu Österreich bestanden Binnengrenzkontrollen auf Grund jeweiliger eigenständiger Anordnungen bereits seit 2015. Seit dem 16. September 2024 erfolgen diese an allen deutschen Landesgrenzen, also auch an den Grenzen zu Frankreich, Dänemark, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg.

In diesen Zeiträumen habe die Bundespolizei bis jetzt bei den Kontrollen etwa 80.000 unerlaubte Einreisen festgestellt, gut 1.900 Schleuser festgenommen sowie etwa 47.000 Zurückweisungen vorgenommen. Die Zahl der Asylgesuche lag 2024 bei 213.499. Gegenüber dem Jahr 2023 (324.636 Asylgesuche) ist das ein Rückgang um rund 111.000 bzw. rund 34 Prozent. Dazu haben die vorübergehenden Binnengrenzkontrollen beigetragen, so das Bundesinnenministerium.

Die Gründe für die temporären Binnengrenzkontrollen seien die Erforderlichkeit, die “irreguläre Migration” weiter einzudämmen, und der Schutz der inneren Sicherheit. Bei der Migration sei die Gesamtbelastung Deutschlands zu berücksichtigen, insbesondere die begrenzten Kapazitäten der Kommunen bei der Unterbringung sowie im Bildungs- und Integrationsbereich durch die Aufnahme von 1,2 Millionen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine und die Asylmigration aus den vergangenen Jahren.

Rechtmäßigkeit der Kontrollen zweifelhaft

Die vorübergehende Anordnung von Binnengrenzkontrollen im Schengen-Raum richtet sich nach den Vorgaben der Art. 25 ff. des Schengener Grenzkodexes und ist stets nur als ultima ratio unter strengen Voraussetzungen möglich. 

Ob die Kontrollen also rechtmäßig sind und ob sie über Monate oder Jahre hinweg aufrechterhalten werden können, ist fraglich. Das könnte gegen die Schengen-Regeln verstoßen. Zwar können Migrationsströme nach dem Schengener Grenzkodex in der seit Juli geltenden neuen Fassung die Einführung von Grenzkontrollen rechtfertigen. Allerdings braucht es dafür gemäß Art. 25 Abs. 1 "eine außergewöhnliche Situation, in der plötzlich eine sehr hohe Zahl unerlaubter Migrationsbewegungen von Drittstaatsangehörigen zwischen den Mitgliedstaaten stattfindet". 

Ob die aktuelle Situation wirklich "außergewöhnlich" und "plötzlich" ist, lässt sich diskutieren. In Bezug auf Kontrollen in Österreich hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor zwei Jahren entschieden, dass Grenzkontrollen nicht ohne Weiteres eingeführt und verlängert werden dürfen (Urt. v. 26.04.2022, Rs. C-368/20). In Bezug auf Deutschland war ein Völkerrechtler mit einer Klage gegen seine Kontrolle beim Verwaltungsgericht München erfolgreich (Urt. v. 31.01.2024, Az. M 23 K 22. 3422).

eh/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Faeser benachrichtigt EU-Kommission: . In: Legal Tribune Online, 12.02.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56582 (abgerufen am: 18.03.2025 )

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