Bundeskanzler Friedrich Merz stellt steigende Krankheitstage infrage – und gleich auch das Arbeitszeitgesetz. Zwei politische Debatten, ein gemeinsamer Bezugspunkt: die verfügbare Arbeitskraft in Deutschland.
Beschäftigten kommen in Deutschland im Schnitt auf 14,5 Krankentage. "Das sind fast drei Wochen, in denen die Menschen in Deutschland aus Krankheitsgründen nicht arbeiten. Ist das wirklich richtig? Ist das wirklich notwendig?" Mit diesen Worten hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bei einer Wahlkampfveranstaltung in Bad Rappenau den zuletzt gestiegenen Krankenstand infrage gestellt. Dazu kam auch Kritik an der telefonischen Krankschreibung, die seit 2021 gilt. Während sie während der Corona-Pandemie "begründet richtig" gewesen sei, stellte Merz nun die Frage: “Heute immer noch?”
Schon beim Neujahrsempfang der Wirtschaft in Halle hatte der Kanzler zudem die Arbeitszeitregelungen infrage gestellt. Würde er ein Gesetz streichen, sagte Merz, wäre es "wahrscheinlich das Arbeitszeitgesetz". Am Ende müsse stehen, dass alle zusammen "eine höhere volkswirtschaftliche Leistung" erreichen, als es derzeit der Fall sei.
Beide Aussagen zielen dabei auf denselben Kern: die verfügbare Arbeitskraft in Deutschland.
Der Krankenstand: Zahl, Auslöser, Einordnung
Der hohe Krankenstand bildet dabei einen der beiden Ausgangspunkten der Debatte. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts waren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2024 durchschnittlich 14,8 Arbeitstage krankgemeldet – 3,6 Tage mehr als 2021.
Das Bundesamt selbst ordnet den Anstieg dabei zurückhaltend ein. Ein wesentlicher Faktor dürfte die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Anfang 2022 sein. Seitdem werden Krankmeldungen genauer und vollständiger erfasst, insbesondere kürzere Erkrankungen, die früher teils gar nicht in der Statistik auftauchten.
Die Zahl beschreibt also erstmal mit Gewissheit eines: mehr Sichtbarkeit.
Zur Einordnung der 14,8 Tage hilft ein Blick auf typische Krankheitsverläufe. Nach Angaben der AOK erkranken Erwachsene im Durchschnitt zwei- bis viermal pro Jahr an einer Erkältung. Die Stiftung Gesundheitswissen geht davon aus, dass eine Erkältung im Schnitt rund neun Tage dauert, wobei der Verlauf individuell stark variiert.
Rechnerisch heißt das: Bereits zwei Erkältungen pro Jahr können 18 Krankheitstage ergeben. Bei drei Erkältungen wären es 27 Tage, bei vier Erkältungen sogar 36 Tage.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht jede Erkrankung vollständig in Arbeitstage fällt und nicht jede Erkältung zu einer Krankschreibung führt.
Hinzu kommt der Zeitraum ab 2021: Die Covid-19-Pandemie brachte zusätzliche Infektionen, vorsorgliche Krankschreibungen bei Atemwegssymptomen und teils längere Krankheitsverläufe. Gleichzeitig macht die eAU solche Ausfälle heute zuverlässiger sichtbar.
Die telefonische Krankschreibung: Missbrauchspotential?
Vor diesem Hintergrund gerät die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in den Fokus. Die Union und Arbeitgeberverbände fordern seit Längerem Einschränkungen oder ein Ende der Regelung. Unterstützung kommt von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Deren Vorsitzender Andreas Gassen sagte dem Tagesspiegel, die telefonische AU lade "natürlich" zum Missbrauch ein. Am Telefon könne niemand zuverlässig beurteilen, ob jemand wirklich arbeitsunfähig ist oder nicht, so Gassen.
Dem widersprechen andere Stimmen. Der frühere Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wandte sich ebenfalls im Tagesspiegel gegen ein Ende der Regelung. Eine Verbesserung des Krankenstands lasse sich durch "Vorbeugemedizin" erreichen – etwa durch Früherkennung oder präventive Maßnahmen – "und nicht durch Gängelei der Kranken".
Auch empirisch fällt die Bewertung nüchtern aus. Eine AOK-Studie aus 2025 fand keinerlei Anzeichen für systematischen Missbrauch. Dazu hielten Drei von vier Befragten in der Studie die telefonische Krankschreibung für sinnvoll oder sehr sinnvoll, etwa um Ansteckungen im Wartezimmer zu vermeiden.
Entsprechend vorsichtig ist der politische Kompromiss. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist nicht von Abschaffung, sondern von Korrekturen zur Missbrauchsvermeidung die Rede, etwa durch den Ausschluss privater Online-Krankschreibungen.
Parallel dazu: Die Debatte über das Arbeitszeitgesetz
Zugleich wird ein weiterer Regelungsbereich kritisch in den Blick genommen: Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Das Gesetz regelt die Höchstdauer der Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten sowie Nacht- und Sonntagsarbeit und dient ausdrücklich dem Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, § 1 ArbZG.
Nach § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten und nur unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, künftig stärker auf eine wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit abzustellen. Kritiker weisen darauf hin, dass bei einer solchen Umstellung – bei gleichbleibender Mindestruhezeit von elf Stunden – Arbeitstage von bis zu 13 Stunden möglich wären.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund warnt deshalb vor einer faktischen Abkehr vom Acht-Stunden-Tag. Für Millionen Beschäftigte sei das Arbeitszeitgesetz der einzig verlässliche Schutz vor Überlastung und gesundheitlichen Schäden. Der bayerische DGB-Vorsitzende Bernhard Stiedl erklärte, lange und schlecht planbare Arbeitstage verschärften Belastungen und erschwerten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Arbeitszeitgesetz für viele zentrale Vorschrift
Ähnlich argumentiert auch die Gewerkschaft ver.di. Deren Vorsitzender Frank Werneke kritisierte Überlegungen zur Lockerung oder Abschaffung des Arbeitszeitgesetzes als Angriff auf den gesetzlichen Mindestschutz. Gerade weil nur etwa die Hälfte der Beschäftigten durch Tarifverträge abgesichert sei, bleibe das ArbZG für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die zentrale Schutzregelung gegen überlange Arbeitszeiten.
Unterstützung erhält diese Sicht aus der SPD. Der Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales, Bernd Rützel, betonte, dass das ArbZG ein Gesundheitsgesetz sei. "Will er denn die Gesundheit der Menschen aufs Spiel setzen?". Zugleich stellte Rützel klar, dass die SPD am Koalitionsvertrag festhalte. Niemand werde zu längeren Arbeitszeiten gezwungen, Pausen blieben gleich, und jede Minute solle künftig elektronisch erfasst und bezahlt werden.
Demgegenüber fordert die CSU eine schnelle Reform. CSU-Generalsekretär Martin Huber erklärte, die vereinbarte Flexibilisierung müsse rasch umgesetzt werden. Bayerns Arbeitsministerin Ulrike Scharf sprach von einem Gesetz, das "aus der Steinzeit raus" müsse; die Arbeitswelt brauche "Luft zum Atmen", der Gesundheits- und Arbeitsschutz stehe aber nicht zur Disposition.
xp/LTO-Redaktion mit Material der dpa
Merz’ Vorstoß zur Arbeitskraft-Debatte: . In: Legal Tribune Online, 19.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59089 (abgerufen am: 18.02.2026 )
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