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NSU-Prozess: Türkin klagt vor BVerfG

03.04.2013

Der Streit um die Platzvergabe im NSU-Prozess nimmt kein Ende. Nun liegt eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe vor.  Dabei geht es aber nicht um den Zugang für Journalisten, sondern um die Einlassregelung für Zuschauer. Auch türkische Medien denken über eine Klage nach.

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Der Streit um den Zugang zum NSU-Prozess in München beschäftigt nun auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Wie ein Gerichtssprecher am Dienstag bestätigte, ist eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingegangen. Nach einem Bericht des Münchner Merkurs wehrt sich eine in Deutschland lebende Türkin dagegen, dass alle Zuschauer beim Betreten des Gerichtssaals ihren Ausweis kopieren lassen müssen.

Der Prozess gegen die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer und Unterstützer der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) beginnt am 17. April vor dem Oberlandesgericht (OLG) München. Das Gericht war vor allem in die Kritik geraten, weil es für türkische Medien keine festen Plätze im Gerichtssaal garantiert. Die Plätze wurden strikt nach Eingang der Anmeldungen vergeben. "Wir prüfen derzeit mit unseren Anwälten, ob eine Klage gegen die Platzvergabe Sinn hat", sagte der Deutschland-Korrespondent der "Hürriyet", Celal Özcan.

dpa/una/LTO-Redaktion

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NSU-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 03.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8449 (abgerufen am: 22.05.2025 )

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