Auch Zivilrechtslehrervereinigung lehnt Namensänderung ab: Juris­ti­sche Tra­di­tion ist männ­lich

von Hasso Suliak

01.10.2026

Ist die Umbenennung der Zivilrechtslehrervereinigung "Blödsinn" oder "längst überfällig"? LTO zugespielte Zitate zeigen, wie das Thema polarisiert. Und es geht weiter: Die Vereinigung der Staatsrechtslehrer stimmt über einen neuen Namen ab.

Es ist eine über 100 Jahre alte Tradition: Rechtsprofessor:innen eines Fachgebiets schließen sich zusammen, um sich wissenschaftlich auszutauschen. So gründete sich im Jahre 1922 die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer (VDStRL) in Berlin. Die Initiative hierfür ging vom Berliner Staats- und Völkerrechtler Heinrich Triepel (1868-1949) aus. Bei den Zivilrechtler:innen sollte hierfür noch ein paar Jahre ins Land gehen: 1950 gründete der Münsteraner Zivilrechtler Rolf Dietz die Zivilrechtslehrervereinigung e.V. (ZLV). 

Noch viel älter als diese beiden Vereine ist nur der Deutsche Juristentag e.V. (djt), eine Art Dachverband aller Juristinnen und Juristen in Deutschland. Dieser gründete sich bereits im Jahr 1860.

Was alle drei Vereine eint, ist das Festhalten am generischen Maskulinum im Vereinstitel. Und das wird sich auch jedenfalls beim Deutschen Juristentag und der Zivilrechtslehrvereinigung so schnell nicht ändern. Beim djt scheiterte am 16. September auf der 75. Tagung des Vereins in Erfurt eine Mehrheit damit, den Namen des Vereins mit Blick auf Geschlechtervielfalt zu modifizieren. Eine Umbenennung des djt in "Juristinnen- und Juristentag" war mangels Erfolgsaussichten erst gar nicht zur Abstimmung gestellt worden. Doch auch der Kompromissvorschlag "djt – Recht mitgestalten e. V."  verfehlte am Ende die erforderliche Zweidrittelmehrheit.

Vier Stimmen fehlten

Ähnliches passierte dann auch wenige Tage nach dem djt auf der Mitgliederversammlung der "Zivilrechtslehrervereinigung" in Halle am 22. September. Zur Abstimmung stand die Frage, ob der Verein mit seinen rund 800 Mitgliedern künftig den Namen "Vereinigung Zivilrechtswissenschaft" tragen sollen. Jedoch: Auch hier kam die entsprechende Satzungsänderung nicht zustande. Wie eine teilnehmende Person gegenüber LTO berichtete, fehlten am Ende vier Stimmen zur nach Vereinssatzung erforderlichen Dreiviertelmehrheit: 56 votierten dafür, 19 dagegen. Außerdem gab es drei Enthaltungen sowie zwei ungültige Stimmen.

Teilnehmende berichten, dass es auf der nicht öffentlichen Mitgliederversammlung des ZLV unter den Zivilrechtler:innen zu einer bemerkenswerten Diskussion über die beantragte Namensänderung gekommen sei. Es fielen Kommentare wie "Blödsinn" und "doof". Ein Zivilrechtslehrer hatte sprachliche Bedenken. Man könne im Deutschen nicht einfach Substantive beliebig ohne Präpositionen zusammenfügen. Das "Archiv für die civilistische Praxis" (AcP) heiße schließlich auch nicht "Archiv civilistische Praxis". 

In den Beiträgen, die sich ablehnend zu einer Namensänderung verhielten, soll auch immer wieder auf die Notwendigkeit der Traditionspflege hingewiesen worden sein. Außerdem sei es zu Wortmeldungen gekommen, in denen behauptet wurde, dass geschlechtergerechte Sprache heute nicht mehr en vogue sei. “Vor Corona, vor dem Ukrainekrieg, vor Trump II” habe dies vielleicht noch Sinn gemacht, in der heutigen Großwetterlage müsse man eher an Traditionen festhalten, habe es geheißen.

Befürworter einer Namensänderung entgegneten daraufhin, dass sie die Argumentation, man käme jetzt zu spät, völlig "absurd" fänden. Eine Zivilrechtlerin berichtete, sie sei bei einer früheren Tagung als "Begleitdame", eine andere für eine "Kinderbetreuerin" gehalten worden. Jedenfalls sei es Zeit für eine Namensänderung.

Zivilrechtler:innen wollen gegenüber LTO anonym bleiben 

Ob diese und weitere an LTO übermittelten Zitate aus der Diskussion stimmen oder möglicherweise verkürzt wiedergegeben wurden, lässt sich nicht klären. LTO hat eine Reihe der Professor:innen mit ihren (angeblichen) Zitaten konfrontiert und nachgefragt.

Das Ergebnis war jedoch ernüchternd: Alle angefragten Personen bestanden darauf, namentlich im LTO-Artikel nicht erwähnt zu werden. Die Nervosität ist hoch: Eine Gegnerin der Namensänderung drohte LTO für den Fall, falsch zitiert zu werden, rechtliche Schritte an. Andere wiederum verwiesen auf den nicht öffentlichen Charakter der Mitgliederversammlung, die geheime Abstimmung und ihr Persönlichkeitsrecht. Offenbar ein Thema bei dem die Professor:innen keinen Mut haben, öffentlich zu ihrer Meinung zu stehen.  

Vereinzelt kontaktierten die von der LTO-Anfrage offenbar verunsicherten Professor:innen auch die neue Vorsitzende der Zivilrechtslehrervereinigung, Prof. Beate Gsell. Diese ist seit Kurzem auch zur ersten Präsidentin des djt gewählt worden. Gsell betonte gegenüber LTO, "dass die Diskussion im vertraulichen Rahmen einer Mitgliederversammlung stattgefunden hat und damit im Vertrauen auf die Flüchtigkeit des gesprochenen Wortes". Der Vorstand habe seinen Mitgliedern zwar nicht empfohlen, sich gegenüber LTO nicht zu äußern. Er habe lediglich Mitgliedern, die irritiert an ihn herangetreten waren, weil sie von der LTO mit wörtlichen Zitaten aus der nicht-öffentlichen Mitgliederversammlung konfrontiert worden waren, mitgeteilt, dass man die Quelle der Informationen der LTO nicht kenne und eine entsprechende Berichterstattung mit Namensnennung ohne Einwilligung der Zitierten im Interesse der Debattenkultur der Vereinigung nicht gutheiße.

Dem Vernehmen nach ist eine Umbenennung des Titels des Vereins in Halle nunmehr zum zweiten Mal gescheitert. Bereits 2019 verfehlte in Hamburg ein entsprechender Antrag die Mehrheit.

Ein Zivilrechtler, der ebenfalls namentlich nicht genannt werden will, erläuterte seine zurückhaltende Haltung zur Namensänderung gegenüber LTO mit einem Fußballvergleich: Heute würde man eine Vereinigung nicht mehr "Zivilrechtslehrervereinigung" nennen, wenn man sie neu gründen würde. Aber das treffe auf viele aktuelle Vereinigungen oder Vereine zu: Keiner würde zum Beispiel heute noch einen Fußballverein Borussia ("Preußen") Dortmund nennen, er müsse deswegen jetzt aber auch nicht umbenannt werden.

Staatsrechtler-Treffen in Bielefeld: Voßkuhle für Namensänderung

Nachdem nunmehr sowohl beim djt als auch bei den Zivilrechtswissenschaftler:innen zumindest was den Vereinsnamen anbelangt alles beim Alten bleibt, könnte sich vielleicht bei den Staatsrechtler:innen in Kürze etwas ändern: Die "Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer e.V." mit ihren ebenfalls über 800 Mitgliedern kommt vom 7. bis 9.Oktober in Bielefeld zusammen. Auch hier sind die Beratungen und Diskussionen grundsätzlich nicht-öffentlich, Presse ist nicht zugelassen.

LTO liegt allerdings ein Rundschreiben des Vorstands vor, aus dem hervorgeht, dass in Bielefeld ebenfalls über eine Namensänderung abgestimmt werden soll. Auch hier geht der Vorschlag auf eine Entpersonalisierung des Titels statt auf eine Ergänzung der weiblichen Form. Statt "Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer" soll es "Vereinigung für Staatsrechtslehre (VDStRL)" heißen.

Eingebracht wurde der Antrag von namhaften Staats- und Verfassungsrechtlern, unter anderem vom ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Andreas Voßkuhle. Mitunterzeichnende sind außerdem die Professorinnen und Professoren Nadja Braun Binder, Martin Burgi, Wolfgang Durner, Andreas Kley, Angelika Nußberger, Magdalena Pöschl, Ute Sacksofsky, Bettina Schöndorf-Haubold, Antje von Ungern-Sternberg, Christian Walter und Ewald Wiederin.

"Eine Gruppe von Mitgliedern nicht 'mitgemeint'"

In der Begründung ihres Antrags heißt es u.a., dass sich nicht "in Abrede" stellen lasse, dass die personale Zuschreibung der "Staatsrechtslehrer" zwar lange Zeit eben genau das meinte, nämlich die Versammlung der Männer des Staatsrechts. Diese Verengung treffe jedoch schon seit Jahrzehnten nicht mehr zu. "Gerade wer die personale Dimension der Vereinigung ernst nimmt und bewahren will, kann nicht von den tatsächlich in ihr versammelten Menschen absehen: Und so fühlt sich derzeit eine erhebliche Gruppe von Mitgliedern nicht 'mitgemeint', wenn von 'Deutschen Staatsrechtslehrern' gesprochen wird."

Nach Überzeugung der Antragsteller liege im Wechsel auf den Titel "Vereinigung für Staatsrechtslehre (VDStRL)" schließlich eine doppelte Chance: Die Vereinigung konzentriere sich auf ihren besonderen Gegenstand, die Staatsrechtslehre, durch den ihre Mitglieder verbunden seien. Und durch die im Namen enthaltene Fortführung der gewohnten Abkürzung werde zugleich signalisiert, dass keine Veränderung des Zwecks oder der Zusammensetzung und keine nachlaufende Korrektur der Geschichte der Vereinigung angestrebt werde, heißt es.

Dass ein solches Namens-Update übrigens auch ohne großen Wirbel und hitzige Diskussionen innerhalb der juristischen Zunft möglich ist, haben erst vor zwei Jahren die Arbeitsrechtler:innen bewiesen. Der 2006 noch als "Vereinigung der Arbeitsrechtslehrer" gegründete Zirkel benannte sich am 4. Oktober 2024 auf seiner Mitgliederversammlung in Wien in "Vereinigung für Arbeitsrechtswissenschaft" um. Nach Erinnerung des Vorstands Prof. Rüdiger Krause sei die Umbenennung "einstimmig und ohne große Diskussion" beschlossen worden.

Zitiervorschlag

Auch Zivilrechtslehrervereinigung lehnt Namensänderung ab: . In: Legal Tribune Online, 01.10.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/61037 (abgerufen am: 08.10.2026 )

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