Zinsen aus angelegtem Schmerzensgeld werden als Einkommen auf Hartz IV angerechnet. Dies entschied das BSG am Mittwoch in Kassel.
Geklagt hatte eine Mutter, die nach einem schweren Unfall ihrer beiden Kinder rund 132.500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen bekam. Die Zinseinkünfte aus dem angelegten Geld hatte das Jobcenter auf den Hartz-IV-Satz der Familie angerechnet.
Hiergegen wehrte sich die Familie und hatte in den Vorinstanzen auch Erfolg. Das Bundessozialgericht (BSG) sah dies jedoch anders und verwies den Fall doch zurück an das Landessozialgericht, das nun entscheiden müsse, ob und wie viel Geld die Familie zurückzahlen muss. "Das hängt davon ab, ob die Kläger das Einkommen grob fahrlässig verschwiegen haben", sagte der Vertreter des Jobcenters, Rainer Kind. Davon sei aber nicht auszugehen.
Der Anwalt der Familie beklagte, die Kasseler Richter hätten nicht nach der Herkunft des Geldes unterschieden. Geld aus Arbeit sei anders zu bewerten als Schmerzensgeld. Er hatte argumentiert, die Zinsen seien Teil des Schmerzensgeldes, beides müsse als Einheit gesehen werden. Das sah der 14. Senat des BSG anders.
dpa/tko/LTO-Redaktion
BSG zu Hartz IV: . In: Legal Tribune Online, 22.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6900 (abgerufen am: 12.10.2024 )
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